Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Netzersatzanlagen

Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Zurzeit findet bundesweit die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben statt. In Niedersachsen wurde dieses Ziel bereits erreicht. Die Errichtung dieses einheitlichen Funknetzes für Rettungs- und Sicherheitskräfte (Polizei von Bund und Ländern, Feuerwehren, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk etc.) sichert die schnelle und verlässliche Hilfeleistung im Notfall.
Zur Bewältigung ihrer Aufgaben sind die BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auf drahtlose, flächendeckende Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den mobilen Einsatzkräften untereinander und mit ihren ortsfesten Leitstellen angewiesen.
Durch die immer stärker aufkommenden Unwetter mit zum Teil langen Stromausfällen, kommt die Forderung auf, den Betrieb der Stationen trotz des Stromausfalles, über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Die aktuell bereits installierte unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) versorgt die Stationen über einen Zeitraum von 2 – 4 Stunden. Im Zuge dieser Forderung sollen für die Notstromversorgung mobile Netzersatzanlagen (NEA) beschafft werden.
Der zu vergebende Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Netzersatzanlagenan die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen. Darüber hinaus beabsichtigt das Land Niedersachsen mit interessierten Kommunen sowie dem THW Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen. Die dann ebenfalls aus der Rahmenvereinbarung beziehen können. Des Weiteren ist das Land Bremen abrufberechtigt. Die Mindestabnahme an Netzersatzanlagen beträgt 50 Stück wobei dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt wird, auch nur die NEA (ohne Anhänger) aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Mindestabnahmemengen hinaus weitere Netzersatzanlagen zu den vertraglichen Konditionen abzurufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Abnahme/Beauftragung von über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Mengen.
Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang sind in den Vergabeunterlagen erfasst, die den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Verhandlung übersandt werden.
Der Rahmenvertrag wird mit Erteilung des Zuschlags an den Auftragnehmer wirksam und hat eine Laufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich. Eine preisliche Anpassung vor der optionalen Verlängerung kann unter Nennung von Gründen erfolgen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-14 Auftragsbekanntmachung
2016-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Notstromaggregat
Menge oder Umfang:
Die Mindestabnahme an Netzersatzanlagen beträgt 50 Stück wobei dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt wird, auch nur die NEA (ohne Anhänger) aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Mindestabnahmemengen hinaus weitere Netzersatzanlagen zu den vertraglichen Konditionen abzurufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Abnahme/Beauftragung von über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Mengen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Notstromaggregat 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848-299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-133762
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedrig-lohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013. Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergabe-rechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. Die Vergabeunterlagen und Vordrucke für das Vergabeverfahren sind unter Angabe der E-Mail-Adresse schriftlich bei der Vergabestelle abzufordern. Die Vordrucke sind zu ver-wenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Sind dafür Vordrucke vorgesehen, müssen die entsprechenden Vordrucke (ggf. mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Vordrucke sind an den dafür vorgesehenen Stellen im Original zu unterschreiben. Ein Bewerber darf nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die Mehrfachbeteiligung eines Bewerbers führt zum Ausschluss des Bewerbers vom Wettbewerb. Beabsichtigt ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zugleich als Einzelbewerber zu beteiligen, hat er in seinem Teilnahmeantrag darzulegen und durch aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen, dass eine Störung des Wettbewerbs und des Geheimhaltungsgebotes nicht zu befürchten ist. Darzulegen ist insbesondere, dass die beteiligten Rechtspersonen getrennt voneinander etwaige Angebote kalkulieren und erstellen werden und organisatorisch und unternehmerisch unabhängig voneinander am Markt agieren. Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, werden diese von der Vergabestelle binnen einer Frist von 6 (sechs) Kalendertagen nachgefordert. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Unterlagen und Nachweise, die nach Verstreichen der gesetzten Frist zur Nachreichung von Unterlagen und/oder Nachweisen eingehen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt! Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag. Der Teilnahmeantrag einschließlich sämtlicher Unterlagen zum Antrag ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag mit dem beigefügten Teilnahmeantrags-Aufkleber mit der Aufschrift: „Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Sub-missionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen und bis zu der unter Ab-schnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontakt-stelle) einzureichen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A-EG). Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote durch die Vergabestelle/Auftraggeber findet nicht statt. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bewerber/Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bewerbern/Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber/Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags/Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Teilnahmeantrags/Angebots informiert zu haben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zurzeit findet bundesweit die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben statt. In Niedersachsen wurde dieses Ziel bereits erreicht. Die Errichtung dieses einheitlichen Funknetzes für Rettungs- und Sicherheitskräfte (Polizei von Bund und Ländern, Feuerwehren, Rettungsdienste, Technisches Hilfswerk etc.) sichert die schnelle und verlässliche Hilfeleistung im Notfall.
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Zur Bewältigung ihrer Aufgaben sind die BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auf drahtlose, flächendeckende Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den mobilen Einsatzkräften untereinander und mit ihren ortsfesten Leitstellen angewiesen.
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Durch die immer stärker aufkommenden Unwetter mit zum Teil langen Stromausfällen, kommt die Forderung auf, den Betrieb der Stationen trotz des Stromausfalles, über einen längeren Zeitraum zu gewährleisten. Die aktuell bereits installierte unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) versorgt die Stationen über einen Zeitraum von 2 – 4 Stunden. Im Zuge dieser Forderung sollen für die Notstromversorgung mobile Netzersatzanlagen (NEA) beschafft werden.
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Der zu vergebende Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Netzersatzanlagenan die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen. Darüber hinaus beabsichtigt das Land Niedersachsen mit interessierten Kommunen sowie dem THW Verwaltungsvereinbarungen abzuschließen. Die dann ebenfalls aus der Rahmenvereinbarung beziehen können. Des Weiteren ist das Land Bremen abrufberechtigt. Die Mindestabnahme an Netzersatzanlagen beträgt 50 Stück wobei dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt wird, auch nur die NEA (ohne Anhänger) aus der Rahmenvereinbarung abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, über die Mindestabnahmemengen hinaus weitere Netzersatzanlagen zu den vertraglichen Konditionen abzurufen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Abnahme/Beauftragung von über die Mindestabnahmemengen hinausgehenden Mengen.
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Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang sind in den Vergabeunterlagen erfasst, die den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Verhandlung übersandt werden.
Der Rahmenvertrag wird mit Erteilung des Zuschlags an den Auftragnehmer wirksam und hat eine Laufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich. Eine preisliche Anpassung vor der optionalen Verlängerung kann unter Nennung von Gründen erfolgen.
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Beschreibung der Optionen:
Drei einseitige Verlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 0008-RV-DFU/2016-03.42

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1-III.2.3):
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschlie-ßen. Beabsichtigt ein Bewerber sich mit einer Bewerbergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
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Beabsichtigen Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunter-nehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Kerngeschäft, zum Leistungsspektrum, zum Namen und der beruflichen Qualifikation des Projektverantwortlichen sowie dessen Vertreter (mind. 1), zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
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— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
— Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewer-bungsfrist
— Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität (Nachweis über unternehmenseigene Qualitätsmanagementsysteme (z. B. durch bestehende Zertifizierungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)
— Bankerklärungen, die Aufschluss über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens geben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Referenzliste über erfolgreich abgeschlossene vergleichbare Projekte über die Lieferung von NEA aus den letzten drei (3) zurückliegenden Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe
— des Auftragswerts (in EUR),
— des Umfangs der Leistung,
— des Auftragszeitraums, d. h. des Zeitpunktes, zu dem die Leistung erbracht wurde,
— sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer (Vordruck)
Vergleichbar sind in den zurückliegenden drei (3) Geschäftsjahren erfolgreich abge-schlossene Projekte über die Lieferung von Netzersatzanlagen:
— Lieferung über Netzersatzanlagen auf Anhängern in einem Leistungsbereich zwischen 8 15 kVA;
— Lieferung von Netzersatzlagen nach DIN VDE 100-551, DIN EN 12601, DIN EN 55012; DIN EN 55014 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
b) Des Weiteren muss der Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrages verbindlich zu-sichern, dass:
— er sich mit der Überprüfung aller Mitarbeiter, die im Projekt tätig sind nach dem Nieder-sächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SGÜ) – einer einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) bereit erklären,
— die Planung und Montage der Netzersatzanlage im eigenen Haus erfolgt,
— ein Dauerlauf der NEA über 24 H unter 100 % Last ohne nachtanken garantiert ist,
— ein Prüffeld / Prüfstand vorhanden ist bzw. eine Endabnahme geprüft oder prüfbar ist und
— er im Rahmen der Angebotsabgabe ein kostenfreies Muster eines betriebsfertigen, zu-lassungsfähigen (STVO) Anhängers inkl. Netzersatzanlage zur Verfügung stellen wird.
Eine entsprechende Erklärung ist in dem Vordruck „Eigenerklärung zur technischen Leistungsfähigkeit“ enthalten.
c) Liste Servicewerkstätten in Niedersachsen.
d) Formblatt zur Kundenzufriedenheit (Vordruck).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden. Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforde-rungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union müssen erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1 dieser EU-Bekanntmachung)
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Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungen stellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die
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— schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
— sich in der Berufsausbildung befindet.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Teilnahmeanträge werden ausgewertet und die Erfüllung der Mindestvoraussetzun-gen geprüft. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf 5 (fünf) Bieter beschränkt. In Anschluss an die Eignungsprüfung erfolgt die Auswahlentscheidung nach Maßgabe folgender Kriterien: 1. Referenzen über vergleichbare Produkte (40 %); Die Referenzen über vergleichbare Produkte der letzten 3 Jahre sind über eine Kurzbeschreibung (max. 1000 Worte) darzu-stellen und als Anlage dem Formblatt F4 beizulegen. Eingereichte Referenzen, die sämtliche der unter Punkte 3 der Vorbemerkungen beschriebenen Leistungsbestandteile enthalten und nahezu Deckungsgleich sind werden mit 10 Punkten bewertet. Eine teilweise Deckungsgleichheit der Leistungsbestandteile führt zu einer geringeren Punktevergabe die entsprechend anteilmäßig bewertet und vergeben werden. Zur Bewertung herangezogen werden pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft maximal 4 (vier) Referenzen. Werden mehr als 4 Referenzen eingereicht, wählt die Vergabestelle die Referenzen aus, die aus Sicht der Vergabestelle die geforderten Anforderungen am besten belegen. 2. Kundenzufriedenheit (30 %); Entscheidend ist weiter zu 30 % der nachgewiesene Grad an Kundenzufriedenheit. Ein Nachweis über einen sehr zufriedenen Kundenentsprechend dem den Teilnahmeantrag beigefügten Vordruck bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 6 Punkten, ein Nachweis über einen zufriedenen Kunden bzgl. sämtlicher Gesamt- und Teilleistungen wird mit 3 Punkten gewertet. Ein Nachweis über einen nur in einem Teilbereich sehr zufriedenen Kunden, der im Hinblick auf die Gesamtleistung zufrieden und im Hinblick auf die verbleibende Teilleistung zufrieden ist, führt zu einer Punktevergabe von 4 Punkten (2:1:1). Dementsprechend erhält etwa ein Bewerber mit einem in allen 3 Bereichen (Gesamtleistung/Qualität der gelieferten Produkte/Liefer-/Termintreue) sehr zufriedenen und einem in allen drei Bereichen zufriedenen Kunden insgesamt 9 Punkte (= 6 Punkte + 3 Punkte). Der Bewerber mit dem nachgewiesenen höchsten Grad an Kundenzufriedenheit anhand der Nachweise des Vordruckes erhält die maximale Punktzahl von 50 Punkten, die Übrigen jeweils anteilig weniger Punkte. Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (30 %) multipliziert. 3. Servicewerkstätten in Niedersachsen (30 %); Die Servicewerkstätten sind entsprechend mit der postalischen Anschrift anzugeben und im Anschluss wird das Netz der Werkstätten auf die Abdeckung für das Bundesland Niedersachsen bewertet. Der Bewerber mit dem besten Netz an Servicewerkstätten erhält entsprechend die volle Punktzahl von 10 Punkten. Bewerber, die über ein schlechteres Netz an Servicewerkstätten verfügen, erhalten anteilig weniger Punkte entsprechend der Anzahl der Werkstätten.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schneppel

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 0008-RV-DFU/2016-03.42
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedrig-lohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
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Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergabe-rechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
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Die Vergabeunterlagen und Vordrucke für das Vergabeverfahren sind unter Angabe der E-Mail-Adresse schriftlich bei der Vergabestelle abzufordern. Die Vordrucke sind zu ver-wenden und sämtliche der geforderten Erklärungen abzugeben. Sind dafür Vordrucke vorgesehen, müssen die entsprechenden Vordrucke (ggf. mit Anlagen versehen) verwendet werden. Die Vordrucke sind an den dafür vorgesehenen Stellen im Original zu unterschreiben. Ein Bewerber darf nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die Mehrfachbeteiligung eines Bewerbers führt zum Ausschluss des Bewerbers vom Wettbewerb. Beabsichtigt ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zugleich als Einzelbewerber zu beteiligen, hat er in seinem Teilnahmeantrag darzulegen und durch aussagekräftige Unterlagen nachzuweisen, dass eine Störung des Wettbewerbs und des Geheimhaltungsgebotes nicht zu befürchten ist. Darzulegen ist insbesondere, dass die beteiligten Rechtspersonen getrennt voneinander etwaige Angebote kalkulieren und erstellen werden und organisatorisch und unternehmerisch unabhängig voneinander am Markt agieren.
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Werden die geforderten Unterlagen nicht fristgerecht oder unvollständig eingereicht, werden diese von der Vergabestelle binnen einer Frist von 6 (sechs) Kalendertagen nachgefordert. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Unterlagen und Nachweise, die nach Verstreichen der gesetzten Frist zur Nachreichung von Unterlagen und/oder Nachweisen eingehen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt! Zwingende Voraussetzung für die Wertbarkeit eines Teilnahmeantrags ist jedoch ein fristgerecht eingegangener, rechtswirksam unterschriebener Teilnahmeantrag.
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Der Teilnahmeantrag einschließlich sämtlicher Unterlagen zum Antrag ist in einem fest verschlossenen, fensterlosen Umschlag mit dem beigefügten Teilnahmeantrags-Aufkleber mit der Aufschrift: „Teilnahmeunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Sub-missionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen und bis zu der unter Ab-schnitt IV.3.4 genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse (Kontakt-stelle) einzureichen (§ 16 Abs. 2 Satz 2 VOL/A-EG).
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Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote durch die Vergabestelle/Auftraggeber findet nicht statt.
Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bewerber/Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bewerbern/Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bewerber/Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags/Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Teilnahmeantrags/Angebots informiert zu haben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 076-133762 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 237-432420
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 076-133762
ABl. S-Ausgabe: 237

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Laufzeit in Std. bei 100 % Last PRP ohne Nachtanken (20)
3. Schallleistungspegel LWA in dB unter Volllast, geschlossener Haube (10)
4. Zuladung inkl. NEA ohne Überschreitung des zul. Gesamtgewichts von 750 kg (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-25 📅
Name: Endress Elektrogerätebau GmbH
Postanschrift: Neckartenzlinger Straße 39
Postort: Bempflingen
Postleitzahl: 72658
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2016/S 237-432420 (2016-12-05)