Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern zur Deckung von Personalbedarf der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH. Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in eine Rahmenvereinbarung eingebunden werden („Pool“), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können (= sog. „Miniwettbewerb“). Der Auftraggeber wird diejenigen Unternehmen in die Rahmenvereinbarung aufnehmen, welche sich hinsichtlich der in den Vergabeunterlagen aufgestellten Eignungskriterien und der hierzu abgegebenen Nachweise und Erklärungen als geeignet erwiesen haben. Die Anzahl der Mitglieder des Pools ist nicht beschränkt. Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose aufgeteilt: — Los 1: Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich — Los 2: Arbeitnehmerüberlassung im kaufmännischen Bereich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern zur Deckung von Personalbedarf der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in eine Rahmenvereinbarung eingebunden werden („Pool“), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können (= sog. „Miniwettbewerb“). Der Auftraggeber wird diejenigen Unternehmen in die Rahmenvereinbarung aufnehmen, welche sich hinsichtlich der in den Vergabeunterlagen aufgestellten Eignungskriterien und der hierzu abgegebenen Nachweise und Erklärungen als geeignet erwiesen haben. Die Anzahl der Mitglieder des Pools ist nicht beschränkt.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose aufgeteilt:
— Los 1: Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich
— Los 2: Arbeitnehmerüberlassung im kaufmännischen Bereich.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern zur Deckung von Personalbedarf der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in eine Rahmenvereinbarung eingebunden werden („Pool“), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können (= sog. „Miniwettbewerb“). Der Auftraggeber wird diejenigen Unternehmen in die Rahmenvereinbarung aufnehmen, welche sich hinsichtlich der in den Vergabeunterlagen aufgestellten Eignungskriterien und der hierzu abgegebenen Nachweise und Erklärungen als geeignet erwiesen haben. Die Anzahl der Mitglieder des Pools ist nicht beschränkt.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose aufgeteilt:
— Los 1: Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich
— Los 2: Arbeitnehmerüberlassung im kaufmännischen Bereich.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Informationstechnik GmbH
Postanschrift: Vergabestelle Gebäude 17/Raum 413 Balanstraße 73
Postleitzahl: 81541
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.bwi-it.de/ausschreibungen/🌏
E-Mail: bwi.fp.ausschreibungen-bwi-it@bwi-it.de📧
Fax: +49 2225988-3502 📠
URL der Dokumente: https://www.bwi-it.de/ausschreibungen/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Datum des Beginns: 2017-02-25 📅
Datum des Endes: 2018-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-297261
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern zur Deckung von Personalbedarf der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in eine Rahmenvereinbarung eingebunden werden („Pool“), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können (= sog. „Miniwettbewerb“). Der Auftraggeber wird diejenigen Unternehmen in die Rahmenvereinbarung aufnehmen, welche sich hinsichtlich der in den Vergabeunterlagen aufgestellten Eignungskriterien und der hierzu abgegebenen Nachweise und Erklärungen als geeignet erwiesen haben. Die Anzahl der Mitglieder des Pools ist nicht beschränkt.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in eine Rahmenvereinbarung eingebunden werden („Pool“), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können (= sog. „Miniwettbewerb“). Der Auftraggeber wird diejenigen Unternehmen in die Rahmenvereinbarung aufnehmen, welche sich hinsichtlich der in den Vergabeunterlagen aufgestellten Eignungskriterien und der hierzu abgegebenen Nachweise und Erklärungen als geeignet erwiesen haben. Die Anzahl der Mitglieder des Pools ist nicht beschränkt.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose aufgeteilt:
— Los 1: Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich
— Los 2: Arbeitnehmerüberlassung im kaufmännischen Bereich.
Geschätzter Gesamtwert: 37 024 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1: Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die BWI Systeme GmbH ist ebenfalls berechtigt, beim Auftragnehmer zu den Bedingungen der zu schließenden Rahmenvereinbarung ihren Personalbedarf zu decken. In diesem Fall wird die BWI Informationstechnik GmbH im Auftrag der BWI Systeme GmbH im Rahmen eines erneuten Aufrufes zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern dieser Rahmenvereinbarung die Beschaffung durchführen (sog. „Miniwettbewerb“). Der Einzelvertrag kommt dann zwischen dem Verleiher und der BWI Systeme zustande. Für einen derartigen Miniwettbewerb gelten die sich aus dieser Rahmenvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten entsprechend für die BWI Systeme GmbH.
Die BWI Systeme GmbH ist ebenfalls berechtigt, beim Auftragnehmer zu den Bedingungen der zu schließenden Rahmenvereinbarung ihren Personalbedarf zu decken. In diesem Fall wird die BWI Informationstechnik GmbH im Auftrag der BWI Systeme GmbH im Rahmen eines erneuten Aufrufes zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern dieser Rahmenvereinbarung die Beschaffung durchführen (sog. „Miniwettbewerb“). Der Einzelvertrag kommt dann zwischen dem Verleiher und der BWI Systeme zustande. Für einen derartigen Miniwettbewerb gelten die sich aus dieser Rahmenvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten entsprechend für die BWI Systeme GmbH.
Nach bisheriger Planung handelt es sich um Aufgaben die allgemein zu folgenden Rollen gehören:
— Systemadministrator
— Systemengineer
— Servicemitarbeiter
— Servicetechniker
— System Architekt
— Executive Architekt
— Service Manager
— Request Coordinator
— Fachreferent (für den IT-Bereich)
— Consultant
— Projekt Manager
— Logistiker (für den IT-Bereich).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 120 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung bis zu drei (3) Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeber hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, diese Optionen in Anspruch zu nehmen.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerungsoption: Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung bis zu drei (3) Mal um jeweils 12 Monate verlängert werden (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeber hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, diese Optionen in Anspruch zu nehmen.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Arbeitnehmerüberlassung im kaufmännischen Bereich
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Buchhalter
— Controller
— Logistiker im kaufmännischen Bereich
— Buyer
— Commercial Manager
— Sachbearbeiter
— Fachreferent im kaufmännischen Bereich
— (Team-)Assistenz.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 136 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Firmensitz der BWI Informationstechnik GmbH in 53340 Meckenheim und weitere Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A1.1: Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister dieses Staates eingetragen ist (Handelsregisterauszug).
A1.2: Nachweis einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach den Vorschriften des AÜG einschließlich der Angabe zur Befristung/Nichtbefristung
A1.3: Bestätigung, dass auf die Arbeitsverhältnisse mit den eigenen Leiharbeitskräften, die an den Entleiher überlassen werden, für den Zeitraum der Überlassung ein Tarifvertrag / Tarifvertragswerk im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3, § 9 Ziffer 2 AÜG in seiner jeweils aktuellen Fassung Anwendung findet bzw. in Bezug genommen wird, der / das insbesondere die Vergütung der Leiharbeitnehmer regelt, so dass das gesetzliche Schlechterstellungsverbot gem. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2 AÜG insgesamt keine Anwendung findet (vgl. Eigenerklärung Anlage 3, dort Ziff. 1).
A1.3: Bestätigung, dass auf die Arbeitsverhältnisse mit den eigenen Leiharbeitskräften, die an den Entleiher überlassen werden, für den Zeitraum der Überlassung ein Tarifvertrag / Tarifvertragswerk im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3, § 9 Ziffer 2 AÜG in seiner jeweils aktuellen Fassung Anwendung findet bzw. in Bezug genommen wird, der / das insbesondere die Vergütung der Leiharbeitnehmer regelt, so dass das gesetzliche Schlechterstellungsverbot gem. §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2 AÜG insgesamt keine Anwendung findet (vgl. Eigenerklärung Anlage 3, dort Ziff. 1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A2.1: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Für Sach- und Personenschäden bis zu 2 000 000 EUR je Schadensereignis
— Für Vermögensschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt für die Angebotsabgabe die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, genügt für die Angebotsabgabe die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme vor Erteilung des Zuschlags erfolgt und gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird.
A2.2: Nachweis der Bonität über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, der eine mindestens „befriedigende bzw. noch gute Bonität“ bescheinigt (z. B. bei Creditreform würden die Risikoklassen I, II, III die Anforderungen erfüllen) und nicht älter als 6 Monate ab Erstellungsdatum ist
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A2.2: Nachweis der Bonität über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, der eine mindestens „befriedigende bzw. noch gute Bonität“ bescheinigt (z. B. bei Creditreform würden die Risikoklassen I, II, III die Anforderungen erfüllen) und nicht älter als 6 Monate ab Erstellungsdatum ist
Die Vergabestelle behält sich vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern:
Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
A3.1: Nachweis einer Mindestanzahl von 20 in den letzten drei Kalenderjahren (2013, 2014 und 2015) pro Kalenderjahr überlassenen Mitarbeiter im kaufmännischen bzw. IT- Bereich
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A4.1: Vertraulichkeitserklärung (Anlage 4)
A4.2: Eigenerklärung des Bieters zu § 123 und § 124 GWB (Anlage 5)
A4.3: Eigenerklärung des Bieters zu § 21 MiLoG (Anlage 6)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes
(„Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“ – MiLoG) und die Regelungen des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes („Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen“ – AEntG) einzuhalten, sofern für ihn
einschlägig.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: BWI Informationstechnik GmbH, Sitz der Vergabestelle, Balanstr. 73, 81541 München.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle darf vom Inhalt der Angebote erst nach
Ablauf der entsprechenden Fristen Kenntnis nehmen.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an
einem Termin durchgeführt. Bieter bzw. deren Vertreter sind nicht zugelassen.(§ 55 Abs. 2 VgV).
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Extra-Regio NUTS 2🏙️
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB
Kontakt
Kontaktperson: BWI Informationstechnik GmbH
Dokumente URL: https://www.bwi-it.de/ausschreibungen/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen den Bietern unter folgender
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 165-297261 (2016-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern zur Deckung von Personalbedarf der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in eine Rahmenvereinbarung eingebunden werden („Pool“), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können (= sog. „Miniwettbewerb“). Der Auftraggeber wird diejenigen Unternehmen in die Rahmenvereinbarung aufnehmen, welche sich hinsichtlich der in den Vergabeunterlagen aufgestellten Eignungskriterien und der hierzu abgegebenen Nachweise und Erklärungen als geeignet erwiesen haben. Die Anzahl der Mitglieder des Pools ist nicht beschränkt.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose aufgeteilt:
— Los 1: Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich,
— Los 2: Arbeitnehmerüberlassung im kaufmännischen Bereich.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern zur Deckung von Personalbedarf der BWI Informationstechnik GmbH und BWI Systeme GmbH.
Mit der Ausschreibung sollen geeignete Wirtschaftsteilnehmer in eine Rahmenvereinbarung eingebunden werden („Pool“), um den Personalbedarf dann im Rahmen eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zwischen den Teilnehmern der Rahmenvereinbarung decken zu können (= sog. „Miniwettbewerb“). Der Auftraggeber wird diejenigen Unternehmen in die Rahmenvereinbarung aufnehmen, welche sich hinsichtlich der in den Vergabeunterlagen aufgestellten Eignungskriterien und der hierzu abgegebenen Nachweise und Erklärungen als geeignet erwiesen haben. Die Anzahl der Mitglieder des Pools ist nicht beschränkt.
Der Vergabegegenstand ist in zwei Lose aufgeteilt:
— Los 1: Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich,
— Los 2: Arbeitnehmerüberlassung im kaufmännischen Bereich.
Gesamtwert des Auftrags: 37 024 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Angebote mit konkreten Preisangaben werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe über den Abschluss der einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingefordert. Dort wird der Preis dann bei der Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Die Angabe in Ziffer II.2.5.) bezieht sich daher auf den Miniwettbewerb.
Angebote mit konkreten Preisangaben werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe über den Abschluss der einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingefordert. Dort wird der Preis dann bei der Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Die Angabe in Ziffer II.2.5.) bezieht sich daher auf den Miniwettbewerb.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 1: Arbeitnehmerüberlassung im IT-Bereich,
Die BWI Systeme GmbH ist ebenfalls berechtigt, beim Auftragnehmer zu den Bedingungen der zu schließenden Rahmenvereinbarung ihren Personalbedarf zu decken.
Zusätzliche Informationen:
Angebote mit konkreten Preisangaben werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe über den Abschluss der einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingefordert. Dort wird der Preis dann bei der Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Die Angabe in Ziffer II.2.5.) bezieht sich daher auf den Miniwettbewerb.
Angebote mit konkreten Preisangaben werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe über den Abschluss der einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingefordert. Dort wird der Preis dann bei der Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Die Angabe in Ziffer II.2.5.) bezieht sich daher auf den Miniwettbewerb.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-18 📅
2016-10-28 📅
2016-10-26 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Vergabestelle Gebäude 17/Raum 413, Balanstraße 73
Referenz Zusätzliche Informationen
Angebote mit konkreten Preisangaben werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe über den Abschluss der einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingefordert. Dort wird der Preis dann bei der Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Die Angabe in Ziffer II.2.5.) bezieht sich auf den Miniwettbewerb. Die angegebenen Euro Werte in der Bekanntmachung sind die aus der ursprünglichen Auftragswertschätzung zu der Rahmenvereinbarung. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zum Abschluss der Rahmenvereinbarung wurden noch keine Preise abgefragt.
Angebote mit konkreten Preisangaben werden erst im Rahmen der jeweiligen Mini-Wettbewerbe über den Abschluss der einzelnen Arbeitnehmerüberlassungsverträge eingefordert. Dort wird der Preis dann bei der Ermittlung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt. Die Angabe in Ziffer II.2.5.) bezieht sich auf den Miniwettbewerb. Die angegebenen Euro Werte in der Bekanntmachung sind die aus der ursprünglichen Auftragswertschätzung zu der Rahmenvereinbarung. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens zum Abschluss der Rahmenvereinbarung wurden noch keine Preise abgefragt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2016/S 211-384532 (2016-10-28)