Der Auftraggeber ist ein Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung im Trennsystem in den Gemeinden rund um den Starnberger See. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Starnberg. Der Auftraggeber hat für seine Verbandsmitglieder die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Trennsystem und der Straßenentwässerung rund um den Starnberger See übernommen. Verbandsmitglieder sind der Landkreis Starnberg, die Stadt Starnberg sowie die Gemeinden Berg, Bernried, Feldafing, Münsing, Pöcking, Seeshaupt und Tutzing. Zur Erfüllung seiner Aufgabe betreibt der Auftraggeber für die Schmutzwasserableitung und -reinigung die zentrale Kläranlage und die Ringkanäle als Sammelkanäle rund um den Starnberger See sowie die Ortsnetze in den Mitgliedskommunen zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser inklusive der diesbezüglich erforderlichen Sonderbauwerke. Das Kanalnetz weist eine Länge von rd. 600 km auf, die Einzugsfläche beträgt rund 320 Quadratkilometer bei ca. 60.000 Einwohnern rund um den Starnberger See. Dabei betreut der Auftraggeber rund — 50 km Ringkanäle für Schmutzwasser — 370 km Ortskanäle für Schmutzwasser, — 200 km Ortskanäle für Regenwasser (derzeit bekannt), — 10 Pumpwerke am Ringkanal und — 80 Pumpwerke und Hebeanlagen in den Ortskanälen. Vom Auftraggeber wurden zum 01.01.2014 die o.g. Schmutz- und Regenwasserkanalisationen der in die Ringkanalisation einleitenden Gemeinden übernommen. Ziel ist die Sicherstellung einer funktionierenden und wirtschaftlichen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Zusätzlich wird angestrebt, die im Ka-nalsystem auftretende Fremdwassermenge zu reduzieren. Über den Zustand der Kanäle liegen keine vollständigen aktuellen Angaben vor. Aus diesem Grund sollen in den kommenden Jahren umfangreiche TV-Inspektionen einschl. Nebenleistungen (vorlaufende Kanalreinigung, Dokumentation der Zustandserfassung in Form von analogen und digitalen Haltungs- und Schachtprotokollen, digitale Videos und Schadensbilder, Übergabe der Inspektionsergebnisse gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (ergänzt um die Vorgaben in den Arbeitshilfen Abwasser) im Format Isybau-XML (aktueller Stand)) durchgeführt werden. Insbesondere sind vorgesehen: — Zustandserfassung der Schmutzwassersammelkanalisation (mit vorlaufender Kanalreinigung) einschl. Schächte sowie der Anschlusskanäle (d.h. bis zum ersten Hausanschlusskontrollschacht) einschl. Inspektion und Einmessen des Hausanschlusskontrollschachtes auf Hausecken (o. vergleichbare Fixpunkte, ggf. auch Ortung einschl. Einmessen, mit Betretung des Grundstückes ist zu rechnen). — Zustandserfassung der Regenwasserkanäle (mit vorlaufender Kanalreinigung) (bei Regenwasserkanälen ist die Anschlusskanalerfassung sowie Inspektion und Einmessung der Hausanschlusskontrollschächte nur in besonderen Fällen vorgesehen) Die Inspektion des Ringkanals ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Die Inspektion der Sammelkanalhaltungen ist mit ferngesteuerter Kamerabefahrung durchzuführen. Für die Anschlusskanäle ist abbiegefähige Kamera- und Reinigungstechnik für die Inspektion vom Sammelkanal aus einschl. Ortungstechnik erforderlich. Der Zustand der Schächte ist gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (sowie Ergänzungen in den Arbeitshilfen Abwasser) durch Inaugenscheinnahme einschl. Schachteinstieg zu erfassen. Im Sammelkanal ist mit Rohrdurchmessern DN 150 bis <= 1200 zu rechnen. Im Anschlusskanal ist mit Rohrdurchmessern DN 100 bis DN 250 zu rechnen. Begehbare Kanäle (im Wesentlichen > DN 1200) sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen. Insgesamt ist in den kommenden vier Jahren im Schmutzwasserkanalnetz mit einer Inspektionslänge von rd. 200 km zu rechnen. Im Regenwasserkanalnetz beträgt die voraussichtliche Inspektionslänge für flächendeckende Untersuchungen der kommenden vier Jahre rd. 200 km, verteilt auf Projekte rund um den Starnberger See in einer Größenordnung zwischen 10 km und 50 km. Für diese Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmern für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die maximale Vertragsdauer beträgt daher vier Jahre. Der unter Ziff. II.1.4) angegebene geschätzte Gesamtauftragswert bezieht sich auf die maximale Laufzeit von vier Jahren. Da die dargestellten Leistungen in den kommenden vier Jahren sowohl im Rahmen von flächendeckenden Untersuchungskampagnen als auch im Rahmen von sog. „Ad-hoc-Maßnahmen“ durchgeführt werden sollen, ist für die Rahmenvereinbarungen eine losweise Vergabe vorgesehen: — Los 1: Rahmenvereinbarung über flächendeckende Untersuchungskampagnen in definierten Ortsbereichen mit einem Umfang von jeweils 10 bis 50 km; — Los 2: Rahmenvereinbarung über Ad-hoc-Untersuchungen einzelner Kanalstränge im Rahmen von kurzfristigen betrieblichen Erfordernissen (Abnahmen, Kontrollinspektionen), nach Aufforderung (je nach Erfordernis) innerhalb 1-2 Wochen durchzuführen. Eine Bewerbung für beide oder einzelne Lose ist zulässig. Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren als mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regeln der VOL/A-EG durch: — Stufe 1: Teilnahmewettbewerb — Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung Die Auswahl der Bewerber auf der 1. Stufe erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die dem bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsformular beigefügt ist. Aus den zur Abgabe eines Angebots und zu Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen wird sodann ein Bieter-„Pool“ von fünf bis zehn Unternehmen gebildet, mit welchen vergleichbare Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge über konkrete Projekte erfolgt – ähnlich einer Beschränkten Ausschreibung – mittels Durchführung eines sog. „Miniwettbewerbes“. Hierzu fordert der Auftraggeber bei sämtlichen Unternehmen des „Pools“ unter Benennung des konkreten Einzelauftrags binnen einer bestimmten Frist ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot wird beauftragt. Der Auftraggeber wird für die Bewerber während des Teilnahmewettbewerbs und für die Bieter im Rahmen der Angebotsphase eine Sprechstunde einrichten, die die Bewerber / Bieter nach Terminvereinbarung mit den unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstellen in Anspruch nehmen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überprüfung von Abwasserkanälen
Menge oder Umfang:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Zustandserfassung von Abwasserkanälen durch Kamerabefahrungen einschl. Nebenleistungen (vorlaufende Kanalreinigung, Dokumentation der Zustandserfassung in Form von analogen und digitalen Haltungs- und Schachtprotokollen, digitale Videos und Schadensbilder, Übergabe der Inspektionsergebnisse gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (ergänzt um die Vorgaben in den Arbeitshilfen Abwasser) im Format Isybau-XML (aktueller Stand)). Insbesondere sind vorgesehen:— Zustandserfassung der Schmutzwassersammelkanalisation (mit vorlaufender Kanalreinigung) einschl. Schächte sowie der Anschlusskanäle (d.h. bis zum ersten Hausanschlusskontrollschacht) einschl. Inspektion und Einmessen des Hausanschlusskontrollschachtes auf Hausecken (oder vergleichbare Fixpunkte, ggf. auch Ortung einschl. Einmessen, mit Betretung des Grundstückes ist zu rechnen).— Zustandserfassung der Regenwasserkanäle (mit vorlaufender Kanalreinigung) (bei Regenwasserkanälen ist die Anschlusskanalerfassung sowie Inspektion und Einmessung der Hausanschlusskontrollschächte nur in besonderen Fällen vorgesehen)Die Inspektion der Ringkanalisation ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.Die Inspektion der Sammelkanalhaltungen ist mit ferngesteuerter Kamerabefahrung durchzuführen. Für die Anschlusskanäle ist abbiegefähige Kamera- und Reinigungstechnik für die Inspektion vom Sammelkanal aus einschl. Ortungstechnik erforderlich. Der Zustand der Schächte ist gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (sowie Ergänzungen in den Arbeitshilfen Abwasser) durch Inaugenscheinnahme einschl. Schachteinstieg zu erfassen. Im Sammelkanal ist mit Rohrdurchmessern DN 150 bis <= 1200 zu rechnen. Im Anschlusskanal ist mit Rohrdurchmessern DN 100 bis DN 250 zu rechnen. Begehbare Kanäle (im Wesentlichen > DN 1200) sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.Die Vertragsdauer der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer (inkl. Verlängerungsmöglichkeit) beträgt daher vier Jahre.Der geschätzte Gesamtauftragswert während der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 2.700.000,00 EUR netto. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich der oben dargestellte Gesamtauftragswert auf mehrere Rahmenvertragspartner im Rahmen der zu vergebenden Einzelaufträge ggf. ungleichmäßig verteilen. Ein Rechtsanspruch auf Einzelbeauftragung besteht nicht.2 700 000
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Zustandserfassung von Abwasserkanälen durch Kamerabefahrungen einschl. Nebenleistungen (vorlaufende Kanalreinigung, Dokumentation der Zustandserfassung in Form von analogen und digitalen Haltungs- und Schachtprotokollen, digitale Videos und Schadensbilder, Übergabe der Inspektionsergebnisse gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (ergänzt um die Vorgaben in den Arbeitshilfen Abwasser) im Format Isybau-XML (aktueller Stand)). Insbesondere sind vorgesehen:— Zustandserfassung der Schmutzwassersammelkanalisation (mit vorlaufender Kanalreinigung) einschl. Schächte sowie der Anschlusskanäle (d.h. bis zum ersten Hausanschlusskontrollschacht) einschl. Inspektion und Einmessen des Hausanschlusskontrollschachtes auf Hausecken (oder vergleichbare Fixpunkte, ggf. auch Ortung einschl. Einmessen, mit Betretung des Grundstückes ist zu rechnen).— Zustandserfassung der Regenwasserkanäle (mit vorlaufender Kanalreinigung) (bei Regenwasserkanälen ist die Anschlusskanalerfassung sowie Inspektion und Einmessung der Hausanschlusskontrollschächte nur in besonderen Fällen vorgesehen)Die Inspektion der Ringkanalisation ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.Die Inspektion der Sammelkanalhaltungen ist mit ferngesteuerter Kamerabefahrung durchzuführen. Für die Anschlusskanäle ist abbiegefähige Kamera- und Reinigungstechnik für die Inspektion vom Sammelkanal aus einschl. Ortungstechnik erforderlich. Der Zustand der Schächte ist gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (sowie Ergänzungen in den Arbeitshilfen Abwasser) durch Inaugenscheinnahme einschl. Schachteinstieg zu erfassen. Im Sammelkanal ist mit Rohrdurchmessern DN 150 bis <= 1200 zu rechnen. Im Anschlusskanal ist mit Rohrdurchmessern DN 100 bis DN 250 zu rechnen. Begehbare Kanäle (im Wesentlichen > DN 1200) sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.Die Vertragsdauer der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer (inkl. Verlängerungsmöglichkeit) beträgt daher vier Jahre.Der geschätzte Gesamtauftragswert während der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 2.700.000,00 EUR netto. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich der oben dargestellte Gesamtauftragswert auf mehrere Rahmenvertragspartner im Rahmen der zu vergebenden Einzelaufträge ggf. ungleichmäßig verteilen. Ein Rechtsanspruch auf Einzelbeauftragung besteht nicht.2 700 000
Gesamtwert des Auftrags: 2 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überprüfung von Abwasserkanälen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Starnberger See
Postanschrift: Am Schloßhölzl 25
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.av-sta-see.de🌏
E-Mail: lehnberg@av-sta-see.de📧
Telefon: +49 81519088275📞
Fax: +49 81519088284 📠
Der Auftraggeber ist ein Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung im Trennsystem in den Gemeinden rund um den Starnberger See. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Starnberg.
Der Auftraggeber hat für seine Verbandsmitglieder die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Trennsystem und der Straßenentwässerung rund um den Starnberger See übernommen. Verbandsmitglieder sind der Landkreis Starnberg, die Stadt Starnberg sowie die Gemeinden Berg, Bernried, Feldafing, Münsing, Pöcking, Seeshaupt und Tutzing. Zur Erfüllung seiner Aufgabe betreibt der Auftraggeber für die Schmutzwasserableitung und -reinigung die zentrale Kläranlage und die Ringkanäle als Sammelkanäle rund um den Starnberger See sowie die Ortsnetze in den Mitgliedskommunen zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser inklusive der diesbezüglich erforderlichen Sonderbauwerke. Das Kanalnetz weist eine Länge von rd. 600 km auf, die Einzugsfläche beträgt rund 320 Quadratkilometer bei ca. 60.000 Einwohnern rund um den Starnberger See. Dabei betreut der Auftraggeber rund
Der Auftraggeber hat für seine Verbandsmitglieder die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Trennsystem und der Straßenentwässerung rund um den Starnberger See übernommen. Verbandsmitglieder sind der Landkreis Starnberg, die Stadt Starnberg sowie die Gemeinden Berg, Bernried, Feldafing, Münsing, Pöcking, Seeshaupt und Tutzing. Zur Erfüllung seiner Aufgabe betreibt der Auftraggeber für die Schmutzwasserableitung und -reinigung die zentrale Kläranlage und die Ringkanäle als Sammelkanäle rund um den Starnberger See sowie die Ortsnetze in den Mitgliedskommunen zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser inklusive der diesbezüglich erforderlichen Sonderbauwerke. Das Kanalnetz weist eine Länge von rd. 600 km auf, die Einzugsfläche beträgt rund 320 Quadratkilometer bei ca. 60.000 Einwohnern rund um den Starnberger See. Dabei betreut der Auftraggeber rund
— 50 km Ringkanäle für Schmutzwasser
— 370 km Ortskanäle für Schmutzwasser,
— 200 km Ortskanäle für Regenwasser (derzeit bekannt),
— 10 Pumpwerke am Ringkanal und
— 80 Pumpwerke und Hebeanlagen in den Ortskanälen.
Vom Auftraggeber wurden zum 01.01.2014 die o.g. Schmutz- und Regenwasserkanalisationen der in die Ringkanalisation einleitenden Gemeinden übernommen. Ziel ist die Sicherstellung einer funktionierenden und wirtschaftlichen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Zusätzlich wird angestrebt, die im Ka-nalsystem auftretende Fremdwassermenge zu reduzieren.
Vom Auftraggeber wurden zum 01.01.2014 die o.g. Schmutz- und Regenwasserkanalisationen der in die Ringkanalisation einleitenden Gemeinden übernommen. Ziel ist die Sicherstellung einer funktionierenden und wirtschaftlichen Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung. Zusätzlich wird angestrebt, die im Ka-nalsystem auftretende Fremdwassermenge zu reduzieren.
Über den Zustand der Kanäle liegen keine vollständigen aktuellen Angaben vor. Aus diesem Grund sollen in den kommenden Jahren umfangreiche TV-Inspektionen einschl. Nebenleistungen (vorlaufende Kanalreinigung, Dokumentation der Zustandserfassung in Form von analogen und digitalen Haltungs- und Schachtprotokollen, digitale Videos und Schadensbilder, Übergabe der Inspektionsergebnisse gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (ergänzt um die Vorgaben in den Arbeitshilfen Abwasser) im Format Isybau-XML (aktueller Stand)) durchgeführt werden. Insbesondere sind vorgesehen:
Über den Zustand der Kanäle liegen keine vollständigen aktuellen Angaben vor. Aus diesem Grund sollen in den kommenden Jahren umfangreiche TV-Inspektionen einschl. Nebenleistungen (vorlaufende Kanalreinigung, Dokumentation der Zustandserfassung in Form von analogen und digitalen Haltungs- und Schachtprotokollen, digitale Videos und Schadensbilder, Übergabe der Inspektionsergebnisse gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (ergänzt um die Vorgaben in den Arbeitshilfen Abwasser) im Format Isybau-XML (aktueller Stand)) durchgeführt werden. Insbesondere sind vorgesehen:
— Zustandserfassung der Schmutzwassersammelkanalisation (mit vorlaufender Kanalreinigung) einschl. Schächte sowie der Anschlusskanäle (d.h. bis zum ersten Hausanschlusskontrollschacht) einschl. Inspektion und Einmessen des Hausanschlusskontrollschachtes auf Hausecken (o. vergleichbare Fixpunkte, ggf. auch Ortung einschl. Einmessen, mit Betretung des Grundstückes ist zu rechnen).
— Zustandserfassung der Schmutzwassersammelkanalisation (mit vorlaufender Kanalreinigung) einschl. Schächte sowie der Anschlusskanäle (d.h. bis zum ersten Hausanschlusskontrollschacht) einschl. Inspektion und Einmessen des Hausanschlusskontrollschachtes auf Hausecken (o. vergleichbare Fixpunkte, ggf. auch Ortung einschl. Einmessen, mit Betretung des Grundstückes ist zu rechnen).
— Zustandserfassung der Regenwasserkanäle (mit vorlaufender Kanalreinigung) (bei Regenwasserkanälen ist die Anschlusskanalerfassung sowie Inspektion und Einmessung der Hausanschlusskontrollschächte nur in besonderen Fällen vorgesehen)
Die Inspektion des Ringkanals ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Inspektion der Sammelkanalhaltungen ist mit ferngesteuerter Kamerabefahrung durchzuführen. Für die Anschlusskanäle ist abbiegefähige Kamera- und Reinigungstechnik für die Inspektion vom Sammelkanal aus einschl. Ortungstechnik erforderlich. Der Zustand der Schächte ist gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (sowie Ergänzungen in den Arbeitshilfen Abwasser) durch Inaugenscheinnahme einschl. Schachteinstieg zu erfassen. Im Sammelkanal ist mit Rohrdurchmessern DN 150 bis <= 1200 zu rechnen. Im Anschlusskanal ist mit Rohrdurchmessern DN 100 bis DN 250 zu rechnen. Begehbare Kanäle (im Wesentlichen > DN 1200) sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Inspektion der Sammelkanalhaltungen ist mit ferngesteuerter Kamerabefahrung durchzuführen. Für die Anschlusskanäle ist abbiegefähige Kamera- und Reinigungstechnik für die Inspektion vom Sammelkanal aus einschl. Ortungstechnik erforderlich. Der Zustand der Schächte ist gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (sowie Ergänzungen in den Arbeitshilfen Abwasser) durch Inaugenscheinnahme einschl. Schachteinstieg zu erfassen. Im Sammelkanal ist mit Rohrdurchmessern DN 150 bis <= 1200 zu rechnen. Im Anschlusskanal ist mit Rohrdurchmessern DN 100 bis DN 250 zu rechnen. Begehbare Kanäle (im Wesentlichen > DN 1200) sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Insgesamt ist in den kommenden vier Jahren im Schmutzwasserkanalnetz mit einer Inspektionslänge von rd. 200 km zu rechnen. Im Regenwasserkanalnetz beträgt die voraussichtliche Inspektionslänge für flächendeckende Untersuchungen der kommenden vier Jahre rd. 200 km, verteilt auf Projekte rund um den Starnberger See in einer Größenordnung zwischen 10 km und 50 km.
Insgesamt ist in den kommenden vier Jahren im Schmutzwasserkanalnetz mit einer Inspektionslänge von rd. 200 km zu rechnen. Im Regenwasserkanalnetz beträgt die voraussichtliche Inspektionslänge für flächendeckende Untersuchungen der kommenden vier Jahre rd. 200 km, verteilt auf Projekte rund um den Starnberger See in einer Größenordnung zwischen 10 km und 50 km.
Für diese Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmern für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die maximale Vertragsdauer beträgt daher vier Jahre. Der unter Ziff. II.1.4) angegebene geschätzte Gesamtauftragswert bezieht sich auf die maximale Laufzeit von vier Jahren.
Für diese Leistungen beabsichtigt der Auftraggeber, eine Rahmenvereinbarung mit mehreren geeigneten Auftragnehmern für eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen. Die maximale Vertragsdauer beträgt daher vier Jahre. Der unter Ziff. II.1.4) angegebene geschätzte Gesamtauftragswert bezieht sich auf die maximale Laufzeit von vier Jahren.
Da die dargestellten Leistungen in den kommenden vier Jahren sowohl im Rahmen von flächendeckenden Untersuchungskampagnen als auch im Rahmen von sog. „Ad-hoc-Maßnahmen“ durchgeführt werden sollen, ist für die Rahmenvereinbarungen eine losweise Vergabe vorgesehen:
Da die dargestellten Leistungen in den kommenden vier Jahren sowohl im Rahmen von flächendeckenden Untersuchungskampagnen als auch im Rahmen von sog. „Ad-hoc-Maßnahmen“ durchgeführt werden sollen, ist für die Rahmenvereinbarungen eine losweise Vergabe vorgesehen:
— Los 1: Rahmenvereinbarung über flächendeckende Untersuchungskampagnen in definierten Ortsbereichen mit einem Umfang von jeweils 10 bis 50 km;
— Los 2: Rahmenvereinbarung über Ad-hoc-Untersuchungen einzelner Kanalstränge im Rahmen von kurzfristigen betrieblichen Erfordernissen (Abnahmen, Kontrollinspektionen), nach Aufforderung (je nach Erfordernis) innerhalb 1-2 Wochen durchzuführen.
Eine Bewerbung für beide oder einzelne Lose ist zulässig.
Der Auftraggeber führt das Vergabeverfahren als mehrstufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regeln der VOL/A-EG durch:
— Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
— Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung
Die Auswahl der Bewerber auf der 1. Stufe erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die dem bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsformular beigefügt ist. Aus den zur Abgabe eines Angebots und zu Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen wird sodann ein Bieter-„Pool“ von fünf bis zehn Unternehmen gebildet, mit welchen vergleichbare Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge über konkrete Projekte erfolgt – ähnlich einer Beschränkten Ausschreibung – mittels Durchführung eines sog. „Miniwettbewerbes“. Hierzu fordert der Auftraggeber bei sämtlichen Unternehmen des „Pools“ unter Benennung des konkreten Einzelauftrags binnen einer bestimmten Frist ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot wird beauftragt.
Die Auswahl der Bewerber auf der 1. Stufe erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix, die dem bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsformular beigefügt ist. Aus den zur Abgabe eines Angebots und zu Verhandlungen aufgeforderten Unternehmen wird sodann ein Bieter-„Pool“ von fünf bis zehn Unternehmen gebildet, mit welchen vergleichbare Rahmenverträge abgeschlossen werden. Die Vergabe der Einzelaufträge über konkrete Projekte erfolgt – ähnlich einer Beschränkten Ausschreibung – mittels Durchführung eines sog. „Miniwettbewerbes“. Hierzu fordert der Auftraggeber bei sämtlichen Unternehmen des „Pools“ unter Benennung des konkreten Einzelauftrags binnen einer bestimmten Frist ein Angebot ab. Das wirtschaftlichste Angebot wird beauftragt.
Der Auftraggeber wird für die Bewerber während des Teilnahmewettbewerbs und für die Bieter im Rahmen der Angebotsphase eine Sprechstunde einrichten, die die Bewerber / Bieter nach Terminvereinbarung mit den unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstellen in Anspruch nehmen können.
Der Auftraggeber wird für die Bewerber während des Teilnahmewettbewerbs und für die Bieter im Rahmen der Angebotsphase eine Sprechstunde einrichten, die die Bewerber / Bieter nach Terminvereinbarung mit den unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstellen in Anspruch nehmen können.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über flächendeckende Untersuchungskampagnen in definierten Ortsbereichen
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über flächendeckende Untersuchungskampagnen in definierten Ortsbereichen mit einem Umfang von jeweils 10 bis 50 km.
Menge oder Umfang: Umfang von jeweils 10 bis 50 km Kanallänge.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung über Ad-hoc-Untersuchungen einzelner Kanalstränge
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über Ad-hoc-Untersuchungen einzelner Kanalstränge im Rahmen von kurzfristigen betrieblichen Erfordernissen (Abnahmen, Kontrollinspektionen), nach Aufforderung (je nach Erfordernis) innerhalb 1-2 Wochen durchzuführen.
Menge oder Umfang:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Zustandserfassung von Abwasserkanälen durch Kamerabefahrungen einschl. Nebenleistungen (vorlaufende Kanalreinigung, Dokumentation der Zustandserfassung in Form von analogen und digitalen Haltungs- und Schachtprotokollen, digitale Videos und Schadensbilder, Übergabe der Inspektionsergebnisse gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (ergänzt um die Vorgaben in den Arbeitshilfen Abwasser) im Format Isybau-XML (aktueller Stand)). Insbesondere sind vorgesehen:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Zustandserfassung von Abwasserkanälen durch Kamerabefahrungen einschl. Nebenleistungen (vorlaufende Kanalreinigung, Dokumentation der Zustandserfassung in Form von analogen und digitalen Haltungs- und Schachtprotokollen, digitale Videos und Schadensbilder, Übergabe der Inspektionsergebnisse gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (ergänzt um die Vorgaben in den Arbeitshilfen Abwasser) im Format Isybau-XML (aktueller Stand)). Insbesondere sind vorgesehen:
— Zustandserfassung der Schmutzwassersammelkanalisation (mit vorlaufender Kanalreinigung) einschl. Schächte sowie der Anschlusskanäle (d.h. bis zum ersten Hausanschlusskontrollschacht) einschl. Inspektion und Einmessen des Hausanschlusskontrollschachtes auf Hausecken (oder vergleichbare Fixpunkte, ggf. auch Ortung einschl. Einmessen, mit Betretung des Grundstückes ist zu rechnen).
— Zustandserfassung der Schmutzwassersammelkanalisation (mit vorlaufender Kanalreinigung) einschl. Schächte sowie der Anschlusskanäle (d.h. bis zum ersten Hausanschlusskontrollschacht) einschl. Inspektion und Einmessen des Hausanschlusskontrollschachtes auf Hausecken (oder vergleichbare Fixpunkte, ggf. auch Ortung einschl. Einmessen, mit Betretung des Grundstückes ist zu rechnen).
— Zustandserfassung der Regenwasserkanäle (mit vorlaufender Kanalreinigung) (bei Regenwasserkanälen ist die Anschlusskanalerfassung sowie Inspektion und Einmessung der Hausanschlusskontrollschächte nur in besonderen Fällen vorgesehen)
Die Inspektion der Ringkanalisation ist nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Inspektion der Sammelkanalhaltungen ist mit ferngesteuerter Kamerabefahrung durchzuführen. Für die Anschlusskanäle ist abbiegefähige Kamera- und Reinigungstechnik für die Inspektion vom Sammelkanal aus einschl. Ortungstechnik erforderlich. Der Zustand der Schächte ist gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (sowie Ergänzungen in den Arbeitshilfen Abwasser) durch Inaugenscheinnahme einschl. Schachteinstieg zu erfassen. Im Sammelkanal ist mit Rohrdurchmessern DN 150 bis <= 1200 zu rechnen. Im Anschlusskanal ist mit Rohrdurchmessern DN 100 bis DN 250 zu rechnen. Begehbare Kanäle (im Wesentlichen > DN 1200) sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Inspektion der Sammelkanalhaltungen ist mit ferngesteuerter Kamerabefahrung durchzuführen. Für die Anschlusskanäle ist abbiegefähige Kamera- und Reinigungstechnik für die Inspektion vom Sammelkanal aus einschl. Ortungstechnik erforderlich. Der Zustand der Schächte ist gemäß DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2 (sowie Ergänzungen in den Arbeitshilfen Abwasser) durch Inaugenscheinnahme einschl. Schachteinstieg zu erfassen. Im Sammelkanal ist mit Rohrdurchmessern DN 150 bis <= 1200 zu rechnen. Im Anschlusskanal ist mit Rohrdurchmessern DN 100 bis DN 250 zu rechnen. Begehbare Kanäle (im Wesentlichen > DN 1200) sind nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistungen.
Die Vertragsdauer der Rahmenvereinbarung beträgt zwei Jahre mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer (inkl. Verlängerungsmöglichkeit) beträgt daher vier Jahre.
Der geschätzte Gesamtauftragswert während der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 2.700.000,00 EUR netto. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich der oben dargestellte Gesamtauftragswert auf mehrere Rahmenvertragspartner im Rahmen der zu vergebenden Einzelaufträge ggf. ungleichmäßig verteilen. Ein Rechtsanspruch auf Einzelbeauftragung besteht nicht.
Der geschätzte Gesamtauftragswert während der maximalen Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt ca. 2.700.000,00 EUR netto. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich der oben dargestellte Gesamtauftragswert auf mehrere Rahmenvertragspartner im Rahmen der zu vergebenden Einzelaufträge ggf. ungleichmäßig verteilen. Ein Rechtsanspruch auf Einzelbeauftragung besteht nicht.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Zustandserfassung von Abwasserkanälen durch Kamerabefahrungen einschl. Nebenleistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist mittels des vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerbungsformulars nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstellen angefordert werden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist mittels des vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerbungsformulars nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstellen angefordert werden.
Der Teilnahmeantrag ist bei der Vergabestelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in dem Bewerbungsformular vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist bei der Vergabestelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in dem Bewerbungsformular vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen sowie
(2) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) oder gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung zum Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) ohne Fremdleistungen;
(2) Erklärung zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) bezogen auf die zu vergebenden oder vergleichbare Leistungen, insbesondere zu Sammel- / Anschlusskanalinspektion (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen) einschl. Schächte, ohne Reinigung und ohne Fremdleistungen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Erklärung zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) bezogen auf die zu vergebenden oder vergleichbare Leistungen, insbesondere zu Sammel- / Anschlusskanalinspektion (ohne Grundstücksentwässerungsanlagen) einschl. Schächte, ohne Reinigung und ohne Fremdleistungen;
(3) Angabe der fachspezifischen Mitarbeiter mit Nennung von Namen, Alter, Berufsstand, Tätigkeit im Unternehmen, Eintrittsjahr, Berufserfahrung in Jahren;
(4) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angaben gemäß § 7 Abs. 3 lit. c) und g) VOL/A-EG zu den vorgesehenen Inspekteuren (maximal drei) einschließlich Nachweis deren fachlicher Qualifikationen durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich
(a) jeweils folgende Zusatzqualifikationen mit Nachweisen:
— DACH-KI-Schulungen (im Umgang mit DIN EN 13508-2 / DWA-M 149-2) oder gleichwertig, nicht älter als drei Jahre;
— abgeschlossene Ausbildung zum Bauingenieur oder Bautechniker oder gleichwertig mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Unternehmen oder tiefbautechnisch geschulter Inspekteur mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Unternehmen (jeweils im Hinblick auf die zum Einsatz kommende Inspektionsanlage sowie DIN EN 13508-2/ DWA M-149-2)).
— abgeschlossene Ausbildung zum Bauingenieur oder Bautechniker oder gleichwertig mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Unternehmen oder tiefbautechnisch geschulter Inspekteur mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Unternehmen (jeweils im Hinblick auf die zum Einsatz kommende Inspektionsanlage sowie DIN EN 13508-2/ DWA M-149-2)).
(b) jeweils folgende Referenzen über in den letzten 3 Jahren (2013, 2014 und 2015) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind:
— maximal zwei Großprojekte im (nicht begehbaren) Sammelkanal pro Jahr von jeweils mehr als 25 km Kanallänge, d. h. insgesamt maximal sechs Projekte;
— maximal zwei Projekte mit jeweils mehr als…
… 50 Anschlusskanälen pro Jahr, d. h. insgesamt maximal sechs Projekte;
… 400 Schächten pro Jahr, d. h. insgesamt maximal sechs Projekte.
Zugelassen werden nur Inspektionen gemäß DIN EN13508 / DWA-M 149-2. Es können auch solche Projekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung vorgesehene Inspekteure gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als die jeweils geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Zugelassen werden nur Inspektionen gemäß DIN EN13508 / DWA-M 149-2. Es können auch solche Projekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung vorgesehene Inspekteure gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als die jeweils geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
(2) Angaben gemäß § 7 Abs. 3 lit. b) VOL/A-EG
(a) Nachweis zum gültigen Güteschutzkennzeichen Kanalbau Gütezeichen RAL-GZ Beurteilungsgruppen I (Inspektion) und R (Reinigung) oder gleichwertig;
(b) Angaben zu maximal vier Inspektionsfahrzeugen einschl. Technik zur Inspektion von Sammelkanälen DN 150 bis 1200 und abbiegefähiger Anschlusskanaluntersuchung samt entsprechender Software;
(3) Angaben zu folgenden Referenzen über in den letzten 3 Jahren (2013, 2014 und 2015) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind:
Zugelassen werden nur Inspektionen gemäß DIN EN13508 / DWA-M 149-2. Es können auch die Projekte angegeben werden, die als personenbezogene Referenzen der vorgesehenen Inspekteure benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als die jeweils geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Zugelassen werden nur Inspektionen gemäß DIN EN13508 / DWA-M 149-2. Es können auch die Projekte angegeben werden, die als personenbezogene Referenzen der vorgesehenen Inspekteure benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als die jeweils geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall:
— Personenschäden: 2 000 000 EUR,
— Sach- und Vermögensschäden: 1 000 000 EUR.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Der Bewerber verpflichtet sich,
— während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung bei allen Einzelabrufen leistungsbereit zu sein.
— in der Bewerbung und im Angebot nur deutschsprachige Inspekteure einzusetzen.
— die im Teilnahmeantrag und im Angebot angegebenen Inspekteure für die Einzelabrufe einzusetzen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 15
Objektive Auswahlkriterien:
Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl zu den Eignungskriterien ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix, die dem bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsformular beigefügt ist.
Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl zu den Eignungskriterien ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix, die dem bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsformular beigefügt ist.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dipl.-Ing. (FH) Dirk Lehnberg
Name: SiwaPlan Ing.-Ges. mbH
Postanschrift: Messerschmittstraße 4
Postort: München
Postleitzahl: 80992
Kontaktperson: Herrn Dr.-Ing. Martin Wolf
Telefon: +49 8945218670📞
E-Mail: wolf@siwaplan.de📧
Fax: +49 8945218699 📠
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zustandserfassung von Abwasserkanälen durch Kamerabefahrungen einschl. Nebenleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 077-137357 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 700 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-18 📅
Name: R.K. Kanalservice und Dorr GmbH & Co. KG
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
(a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Kalendertage) gerügt hat oder
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat.
Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.