Rahmenvereinbarung über Generalübernehmerleistungen im Projekt „Wasserstadt Oberhavel Spandau“

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

1. Auftraggeber

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-08 Auftragsbekanntmachung
2016-03-31 Ergänzende Angaben
2016-04-19 Ergänzende Angaben
2016-05-09 Ergänzende Angaben
2016-06-07 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau kompletter Wohnhäuser
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau kompletter Wohnhäuser 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de 🌏
E-Mail: u.wilbrecht@gewobag.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 051-084255
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
1. Die GEWOBAG behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 2. Der Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. 3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden. 4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.03.2016,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftraggeber
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin ist ein städtisches Wohnungsunternehmen und öffentliche Auftraggeberin im Sinne des § 98 Abs. 2 GWB. Gemeinsam mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH (alle drei Unternehmen gemeinsam im Folgenden „Gewobag“ genannt) verfügt sie über einen Bestand von ca. 58.000 Wohneinheiten und ca. 1.500 Gewerbeeinheiten.
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2. Gegenstand der Leistung
2.1 Beschreibung Gesamtvorhaben
Vor dem Hintergrund der Wachstumsstrategie und der damit einhergehenden Neubauoffensive plant die Gewobag auf dem Areal der Wasserstadt Oberhavel ein neues großflächiges Wohnquartier mit ca. 2.140 Wohnungen zu errichten. Die Teilflächen des gesamten Entwicklungsgebietes befinden sich östlich und westlich der Havel.
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Es handelt sich hierbei derzeit um 18 Grundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen rd. 800 qm und rd. 37.600 qm. Der Baubeginn des ersten Bauabschnitts (Grundstücke 13/14/17) wird für das Jahr 2017 angestrebt. Bis 2022 soll das Quartier fertiggestellt sein.
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Das zu realisierende Quartier soll in Berlin als Vorbild für ganzheitliche, zielgruppenorientierte und nachhaltige Stadtentwicklung stehen. Neben Wohnungsbau für breite Schichten der Bevölkerung sollen auch wesentliche infrastrukturelle Aspekte Berücksichtigung finden. Ziel ist ein städteräumlich funktionierendes, attraktives Wohnquartier, bei welchem der Verantwortung für eine nachhaltige Wohnumfeld-Entwicklung und regionale Stadtentwicklung Rechnung getragen wird.
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Hier sollen Leben, Arbeit und Freizeit in innovativen Wohnformen verknüpft werden, Synergien genutzt werden, und aus Wohnorten nachhaltige Lebensräume entstehen. Es sind daher verschiedenste Wohnformen zu schaffen – u.a. Kleinraumwohnungen, familiengerechte Wohnungen, Wohnformen für Studenten und Künstler. Des Weiteren sind im Rahmen der Gesamtplanung Folgeeinrichtungen für die Nahversorgung sowie für die soziale Infrastruktur und die verträgliche Einbindung in die bereits vorhandene Nachbarschaft einzubeziehen.
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Zu berücksichtigen sind weiterhin:
— Schaffung von Einrichtungen wie Nachbarschaftstreffpunkten, Gemeinschafts- und Begegnungsflächen, Schaffung von Ruhe- und Kommunikationsplätzen in wassernaher Lage
— Nutzungsmix in Anlehnung an die Ergebnisse des Nutzungskonzeptes
— Vernetzung, Anwendung neuer intelligenter Medien, innovative Aspekte wie E-Mobility, quartiersbezogene Versorgung mit Energie unter Einsatz regenerativer Energien und Kraftwärmeanlagen
— Einbindung und Integration bereits vorhandener Wohnquartiere und ihrer Bewohner unter Berücksichtigung Denkmalschutz
— Einbindung des Bestandes in die Neuplanung, um die Abläufe zu verzahnen und Synergieeffekte zu erreichen
Zielsetzung ist eine gesamtheitliche Entwicklung des Areals.
Hinweis:
Die Gesamtentwicklung des Areals wird durch einen Projektentwickler durchgeführt.
Folgende Leistungen werden durch den Projektentwickler erbracht:
A) Gesamtkonzeption des Quartiers in Form einer Machbarkeitsstudie
B) Stadtplanung
C) Generalplanung Lph 1 – 4
D) Projektmanagement
E) Marketing
2.2 Beschreibung Anforderungen an Leistungen des Generalübernehmers
Leistungen des Generalübernehmers im Überblick
Vor dem Hintergrund der Wachstumsstrategie und der damit einhergehenden Neubauoffensive plant die Gewobag auf dem Areal der Wasserstadt Oberhavel ein neues Stadtteil mit ca. 2.140 Wohnungen zu errichten. Das Entwicklungsgebiet umfasst derzeit 18 Grundstücke mit überwiegend festgesetzten Bebauungsplänen mit einer Fläche zwischen ca. 800 m
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Die Gebäudehülle und die technische Ausrüstung ist unter Einhaltung der EnEV, dem EE-WärmeG (aktueller Stand z. Zeitpunkt der Angebotsabgabe), sowie den Förderrichtlinien zum KfW -Effizienzhaus 55 zu konzipieren.
Für die Entwicklung und Begleitung der Umsetzung des o. g. Projektes beabsichtigt die Gewobag, einen Generalübernehmer/Generalunternehmer mit den für den Projekterfolg notwendigen Leistungen zu beauftragen. Diese Leistungen umfassen folgende in das Gesamtprojekt integrierte Leistungen:
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Planungsleistungen
Übernahme der Leistungsphase 5 HOAI 2013 für folgende Leistungsbilder:
— Objektplanung Gebäude HOAI § 34 HOAI 2013
— Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2013
— Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI 2013
— Fachplanung Technische Ausrüstung § 55 HOAI 2013
— Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI 2013
— Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2013
Der Leistungsumfang beinhaltet insb. die Grund- und Sonderleistungen
— Nachweise für den Schallschutz
— Kosten der technischen Abnahme durch Dritte und Behörden
— Mängelmanagement für die Dauer des Gewährleistungszeitraumes (5 Jahre)
Die Leistungen sind unter Berücksichtigung bestehender Baugrund- und Schadstoffgutachten und der Brandschutzkonzepte zu erbringen. Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Planungsleistungen und baurechtlich erforderlichen Gutachten und Nachweise sowie die Beauftragung und Durchführung der Sachverständigenleistungen incl. Abnahmen und die Herbeiführung und Durchführung aller behördlichen Abnahmen.
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Bauleistungen
Es sind sämtliche Leistungen der Kostengruppen DIN 276 zu erbringen:
— 200 Herrichten und Erschließen
— 300 Bauwerk – Baukonstruktion
— 400 Bauwerk – Technische Anlagen
— 500 Außenanlage
— 600 Ausstattung und Kunstwerke
— 700 Baunebenkosten ohne Finanzierungskosten
soweit nicht in den Planungsleistungen enthalten.
Die Planungsleistungen sind auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Projektentwicklers sowie der jeweiligen Baugenehmigung als Gesamtleistungen (LPh 5 HOAI) für alle oben aufgeführten Leistungsbilder bis zur betriebs- und schlüsselfertigen Übergabe der Gebäude an den Auftraggeber zu erbringen.
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Die Planung des Generalübernehmers erfolgt auf der Grundlage der durch den Projektenwickler erstellten Genehmigungsplanung (LPh 1 – 4) und der dazugehörigen Baugenehmigung. Die zu erbringenden betriebs- und schlüsselfertigen Bauleistungen des Generalübernehmers einschließlich der Freianlagen und der inneren Erschließung erfolgt auf der Grundlage u.a. der „Bau- und Ausstattungsbeschreibung Projekt Wasserstadt Oberhavel“ und der „STANDARDS und Planungsgrundsätze für den Mietwohnungsbau“ der Gewobag sowie der unten aufgeführten Vorgaben und Anlagen.
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Der Beginn des ersten Bauabschnitts für das Entwicklungsgebiet „Wasserstadt Oberhavel“ ist für das Jahr 2017 vorgesehen. Im Jahr 2022 sollen alle Maßnahmen abgeschlossen sein.
3. Rahmenvereinbarung/Abschnittsweise Beauftragung
Die Gewobag beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu 5 Generalübernehmern.
Vor der Erteilung eines Einzelauftrages führt die Gewobag ein wettbewerbliches Verfahren in Anlehnung an § 4 EG Abs. 5 lit. b und Abs. 6 VOL/A durch, an dem alle Unternehmen beteiligt werden, mit denen die Gewobag nach Durchführung dieses Verhandlungsverfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Generalübernehmerleistungen abgeschlossen hat.
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Alle Rahmenvertragspartner werden aufgefordert, ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Einzelvertrages abzugeben; dieses Angebot wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung, einer Leistungsbeschreibung mit Angaben zum Leistungsgegenstand, zum Leistungszeitraum sowie gegebenenfalls zu den konkreteren Anforderungen an die Qualifikation der einzusetzenden Personen abgegeben. Die formalen Anforderungen an das Angebot (insbesondere an den Inhalt, die Form und die Frist) wird die Gewobag den Unternehmen zusammen mit der Leistungsbeschreibung übermitteln; die Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann zum Ausschluss des Angebotes (Einzelwettbewerb) führen.
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die bauabschnittsweise Errichtung der Gebäude auf den zurzeit 18 Grundstücken in der Wasserstadt Oberhavel Spandau. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand wird das Gesamtprojekt in 4-5 Bauabschnitte unterteilt.
Für den jeweiligen Bauabschnitt wird nach Vorlage der Baugenehmigung im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens aus den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung der Generalübernehmer für die Planungs- und Bauleistungen ermittelt.
Die Beauftragung für die einzelnen Grundstücke erfolgt nach folgenden Leistungsstufen:
Leistungsstufe I: Planungsleistungen LPH 5 HOAI 2013 für die genannten Leistungsbilder
Leistungsstufe II: betriebs- und schlüsselfertige Ausführung aller Bauleistungen
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Planungs- und Bauleistungen für einzelne oder alle Bauabschnitte (alle Grundstücke) besteht nicht.
Dauer: 72 Monate
Referenznummer: Gewobag 085-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4)
dieser Bekanntmachung) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Teilnahmeanträge ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Teilnahmeantrag“ erfolgen.
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Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der Gewobag die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die Gewobag wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen.
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Wenn sich der Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 6 EG Abs. 8 VOB/A), hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag:
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und,
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— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zum Formblatt „Teilnahmeantrag“ geführt werden.
Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag für geeignet erachteter Belege nachweisen (siehe § 6 EG Abs. 5 Nr. 2 VOB/A). Der Bieter sollte der Gewobag in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Teilnahmeantrags anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag in diesem Zusammenhang den berechtigten
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Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet.
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
— er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 6 EG Abs. 4 VOB/A genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
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— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von EUR 8,50 zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bewerber selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
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Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
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Die Bewerber haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
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— seine/ihre Beschäftigten schriftlich auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzuweisen,
— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG zu übergeben, sowie alle weiteren beteiligten Unter-nehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
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— gem. § 8 BerlAVG
o den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
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— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBL. 1956 II S. 641)
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBL. 1956 II S. 2073)
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kol-lektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBL. 1955 II S. 1123)
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Ar-beit vom 29. Juni 1951 (BGBL. 1956 II S. 24)
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBL. 1959 II S. 442)
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBL. 1961 II S. 98)
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBL. 1976 II. S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBL. 2001 II S. 1291)
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten,
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— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
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— er/sie sicherstellen, einen Mitarbeiter in dem Projekt der Gewobag einzusetzen, der
als Berater für energetische Gebäudeplanung gem. § 21 EnEV und ggf. als zugelassener Berater entsprechend den KfW-Bedingungen oder vergleichbar zertifiziert ist,
über die Herstellerqualifikation E gemäß DIN 18800-7, DIN 15018 verfügt,
— er/sie über die gesamte Projektlaufzeit einen Gesamtprojektleiter einsetzen werden, der folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:
o Abschluss als Dipl.- Ing. / Fachrichtung Bauingenieur/Architektur oder vergleichbar
o Ausreichende einschlägige Berufserfahrung/ Berufserfahrung als Projektleiter / GÜ
o Betreuung von mindestens 3 Projekten mit einem Bauvolumen von jeweils mind. 15 000 000 EUR (netto) als Gesamtprojektleiter, davon mindestens zwei Projekte mit der Durchführung der Generalplanungsleistung (LPh. 5) und der Bauausführung
— er/sie über die gesamte Phase der Bauausführung einen Bauleiter einsetzen, der folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:
o Ausreichende einschlägige Berufserfahrung/ Berufserfahrung als Bauleiter in vergleichbaren Projekten (insb. schlüsselfertiges Bauen)
o Betreuung von mindestens 2 Projekten mit einem Bauvolumen von jeweils mind. 15 000 000 EUR (netto) als Bauleiter, davon mindestens 2 Projekte mit der Durchführung von Hochbauprojekten (inkl. der Leistung nach § 43 HOAI – Ingenieurbauwerke )
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 6.3.1 Formblatt Teilnahmeantrag – soweit nicht abweichend bezeichnet, beziehen sich die folgenden Ziffern 6.X.X.X. .. auf das Formblatt „Teilnahmeantrag“). Der Verweis auf Ziffer II.1.5) bezieht sich stets auf diese Bekanntmachung.
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6.3.1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 30 Punkte)
Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 6.3.1) können maximal 30 Punkte erzielt werden. Hiervon entfallen 15 Punkte auf den durchschnittlichen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2013 bis 2015 (Ziffer 6.3.1.1) und 15 Punkte auf die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter Mitarbeiter (Vollzeitäquvalent) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2013 bis 2015 (Ziffer 6.3.1.2).
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6.3.1.1.1 Umsatz mit vergleichbaren Planungsleistungen (max. 5 Punkte)
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für den durchschnittlichen, mit vergleichbaren Planungsleistungen ab LPh 5 HOAI 2013 (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) erwirtschafteten Jahresnettoumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Ziffer 6.3.1.1.1) wird ab einem Wert von 6 000 000 EUR (netto) erreicht. O Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 3 000 000 EUR (netto) vergeben. Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
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6.3.1.1.2 Umsatz mit vergleichbaren Bauleistungen (max. 10 Punkte)
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für den durchschnittlichen, mit vergleichbaren Bauleistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) erwirtschafteten Jahresnettoumsatz innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Ziffer 6.3.1.1.2) wird ab einem Wert von 50 000 000 EUR (netto) erreicht. O Punkte werden bei einem durchschnittlichen Jahresnettoumsatz von weniger als 10 000 000 EUR (netto) vergeben. Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
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6.3.1.2.1 Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Planungsleistungen der Generalplanung eingesetzter festangestellter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (max. 5 Punkte)
Die maximale Punktzahl (5 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen der Generalplanung (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter, deutschsprachiger Mitarbeiter (Vollzeitäquvalent) (Ziffer 6.3.1.2.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 12 Mitarbeitern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 6 Mitarbeitern (Vollzeitäquvalent) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben. Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
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6.3.1.2.2 Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Bauleistungen eingesetzter festangestellter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (max. 10 Punkte)
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Bauleistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzter festangestellter Mitarbeiter (Vollzeitäquvalent) (Ziffer 6.3.1.2.2) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre wird ab 80 Mitarbeitern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von weniger als 20 Mitarbeitern (Vollzeitäquvalent) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergeben. Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
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Mindeststandards:
Die Gewobag wird auf Basis der geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen:
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Die Gewobag wird die 3 bis max. 8 geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Erzielt ein Bewerber bei der Eignungsprüfung nicht mind. 51 Punkte, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Festlegung, dass die vorgegebenen Mindestpunktzahlen erreicht werden müssen, damit die Eignung positiv festgestellt wird und damit die Prognose der notwendigen qualitativ hochwertigen Leistungserbringung erfolgen kann, basiert auf den Erfahrungen der Gewobag mit der Ausführung vergleichbarer Leistungen aus den vergangenen Jahren.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
6.3.2. Technische Leistungsfähigkeit (max. 70 Punkte)
Bei der technischen Leistungsfähigkeit sind maximal 70 Punkte erreichbar.
6.3.2.1 Projektreferenzen (max. 60 Punkte)
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Es sind sowohl für die Leistungen der Generalplanung als auch für die Bauleistungen jeweils mindestens 2 Referenzleistungen, die mit den zu beschaffenden Leistungen vergleichbar sind (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) zu benennen.
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Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen zu den vergleichbaren Planungsleistungen und maximal 5 Projektreferenzen zu den Bauleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Zulässig ist es aber, die in einem Projekt erbrachten Leistungen sowohl als Referenz für die Leistungen der Generalplanung als auch als Referenz für die Bauleistungen anzugeben, wenn die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit für beide Leistungsbereiche eingehalten werden.
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Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Formblatt „Teilnahmeantrag“vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
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Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
6.3.2.1.1 Projektreferenzen für Leistungen der Generalplanung – LPh 5 (max. 15 Punkte)
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 3 Punkte erreicht werden:
— 1 Punkte = Wertungsfähige Referenz
— 2 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
Zusatzpunkte werden erzielt, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden:
— Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (KfW etc.) (0,5 Punkte)
— > 600 in diesem Projekt geschaffene Wohnungen (0,5 Punkte)
— Wohnungsneubau mit Nahversorgung und sonstiger Infrastruktur in diesem Projekt (Kindergärten, Gemeinflächen o.ä.) (0,5 Punkte)
— Planung von Wohnbebauung mit Tiefgarage – Lph. 5 (0,5 Punkte)
Die im Projekt realisierten Zusatzspezifika sind in den Referenztabellen durch Ankreuzen kenntlich zu machen.
Der Teilnahmeantrag ist nur dann wertungsfähig, wenn sämtliche zusätzlichen Spezifika mindestens einmal mit den Referenzen nachgewiesen wurden.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Wohnungsneubau
— Projektgröße mindestens 35.000 m
— Planung LPh 5 § 34 HOAI
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG), sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG
— Bezeichnung und Anschrift Objekt
— Honorarvolumen mind. 2,0 Mio. EUR
— Abschluss der Leistung nicht vor 2010
6.3.2.1.2 Projektreferenzen für die Bauleistungen (max. 45 Punkte)
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 9 Punkte erreicht werden:
— 4 Punkte = Wertungsfähige Referenz
— 5 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
— > 600 in diesem Projekt geschaffene Wohnungen (1 Punkt)
— Wohnungsneubau mit Nahversorgung und sonstiger Infrastruktur in diesem Projekt (Kindergärten, Gemeinflächen o.ä.) (1,5 Punkte)
— Ausführung von Wohnbebauung mit Tiefgarage (1,5 Punkte)
— Ausführung von Wohnbebauung mit Straßenbau (0,5 Punkte)
— Ausführung von Wohnbebauung mit Außenanlagen (0,5 Punkte)
— Betriebs – und schlüsselfertige Bauausführung inkl. Freianlagen
— Gesamtbauvolumen (mind. 25,0 Mio. EUR)
6.3.2.2 Betriebskonzept und Infrastruktur des Bewerbers (max. 10 Punkte)
Die Gewobag erwartet hier insb. Ausführungen zu dem Betriebskonzept des Bewerbers, zu der bei dem Bewerber vorhandenen Ausrüstung (z.B. verwendete Software, Sicherstellung der örtlichen Präsenz) und zu dem für den Einsatz in dem Projekt der Gewobag vorgesehenen Projektteam.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat daher mindestens Angaben zu folgenden Aspekten zu machen:
— Vorhandene technische Ausrüstung
— Sicherstellung der örtlichen Präsenz
— Vorgesehenes Projektteam
o Struktur des vorgesehenen Projektteams anhand eines Organigramms
o Anzahl der Diplom-Ingenieure / Technik
o Mitarbeiterstruktur des kaufmännischen Bereiches
Die Gewobag behält sich vor, die Eigenerklärung durch Abforderung geeigneter Nachweise zu überprüfen und bei dem Auftraggeber Informationen über die Leistungen einzuholen.
Mindeststandards:
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen:
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt außerdem nur dann als geeignet, wenn er/sie sowohl für die vergleichbaren Planungsleistungen der Generalplanung als auch für die Bauleistungen jeweils mind. zwei wertungsfähige unternehmensspezifische Referenzleistungen mit dem Teilnahmeantrag benennt.
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Eine Projektreferenz für die Planungsleistungen ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Wohnungsneubau
— Projektgröße mindestens 35.000 m
— Planung LPh 5 § 34 HOAI
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG), sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG
— Bezeichnung und Anschrift Objekt
— Honorarvolumen mind. 2,0 Mio. EUR
— Abschluss der Leistung nicht vor 2010
Eine Projektreferenz für die Bauleistungen ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Betriebs – und schlüsselfertige Bauausführung inkl. Freianlagen
— Gesamtbauvolumen (mind. 25,0 Mio. EUR)
Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen zu den vergleichbaren Planungsleistungen und maximal 5 Projektreferenzen zu den Bauleistungen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Zulässig ist es aber, die in einem Projekt erbrachten Leistungen sowohl als Referenz für die Leistungen der Generalplanung als auch als Referenz für die Bauleistungen anzugeben, wenn die Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit für beide Leistungsbereiche eingehalten werden.
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Der Teilnahmeantrag ist außerdem nur dann wertungsfähig, wenn sämtliche zusätzlichen Spezifika mindestens einmal mit den Referenzen nachgewiesen wurden.
Für die Planungsleistungen gelten folgende zusätzliche Spezifika:
— Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (KfW etc.)
— > 600 in diesem Projekt geschaffene Wohnungen
— Wohnungsneubau mit Nahversorgung und sonstiger Infrastruktur in diesem Projekt (Kindergärten, Gemeinflächen o.ä.)
— Planung von Wohnbebauung mit Tiefgarage – Lph. 5
Für die Bauleistungen gelten folgende zusätzliche Spezifika:
— Ausführung von Wohnbebauung mit Tiefgarage
— Ausführung von Wohnbebauung mit Straßenbau
— Ausführung von Wohnbebauung mit Außenanlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10
Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages (Einzelabruf), jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung (Einzelabruf) mit folgenden
Mindestdeckungssummen zu erbringen (2-fach maximiert/Versicherungsjahr):
für Personen- und Sachschäden: 5 000 000 EUR
für sonstige Schäden (insb. Vermögensschäden und Umweltschäden): 2 500 000 EUR,
und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des
Vertrags (Einzelabruf) vorzuhalten.
zu Sicherheiten etc. vgl. Vergabeunterlagen zur Angebotsphase.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zum Formblatt „Teilnahmeantrag“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
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— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bewerbergemeinschaft gebildet worden ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss/müssen erklären, im Auftragsfall jederzeit folgende personelle Besetzung in dem Projekt der Gewobag (Einzelabruf) sicherstellen zu können:
— mindestens ein Mitarbeiter, der als Berater für energetische Gebäudeplanung gem. § 21 EnEV und ggf. als zugelassener Berater entsprechend den KfW-Bedingungen oder vergleichbar zertifiziert ist,
— mindestens ein Mitarbeiter, der über die Herstellerqualifikation E gemäß DIN 18800-7, DIN 15018 verfügt,
— über die gesamte Projektlaufzeit einen Gesamtprojektleiter, der folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:
o Abschluss als Dipl.- Ing. / Fachrichtung Bauingenieur/Architektur oder vergleichbar
o Ausreichende einschlägige Berufserfahrung/ Berufserfahrung als Projektleiter / GÜ
o Betreuung von mindestens 3 Projekten mit einem Bauvolumen von jeweils mind. EUR 15 Mio. (netto) als Gesamtprojektleiter, davon mindestens zwei Projekte mit der Durchführung der Generalplanungsleistung (LPh. 5) und der Bauausführung
— über die gesamte Phase der Bauausführung einen Bauleiter, der folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:
o Ausreichende einschlägige Berufserfahrung/ Berufserfahrung als Bauleiter in vergleichbaren Projekten (insb. schlüsselfertiges Bauen)
o Betreuung von mindestens 2 Projekten mit einem Bauvolumen von jeweils mind. EUR 15 Mio. (netto) als Bauleiter, davon mindestens zwei Projekte mit der Durchführung von Hochbauprojekten (inkl. der Leistung nach § 43 HOAI – Ingenieurbauwerke)
Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 72
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Laufzeit entspricht dem geplanten Realisierungszeitraum des Gesamtprojekts (2016-2022).
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Die Gewobag wird auf Basis der in Ziffer III.2.2) und Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber durchführen und diese bewerten. Bei dieser Prüfung können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte erzielen. Die Gewobag wird 3 bis max. 8 der geeigneten Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Uwe Wilbrecht

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Gewobag 085-16
Zusätzliche Informationen
1.
Die GEWOBAG behält sich vor, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2.
Der Teilnahmeantrag soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3.
Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Teilnahmeantrag“ als abgegeben. Die GEWOBAG bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
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4.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 30.03.2016,12:00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 101b GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 101b Abs. 2 S. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 051-084255 (2016-03-08)
Ergänzende Angaben (2016-03-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-31 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 066-114112
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 051-084255
ABl. S-Ausgabe: 66
Quelle: OJS 2016/S 066-114112 (2016-03-31)
Ergänzende Angaben (2016-04-19)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 080-141512
ABl. S-Ausgabe: 80
Quelle: OJS 2016/S 080-141512 (2016-04-19)
Ergänzende Angaben (2016-05-09)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 090-160556
ABl. S-Ausgabe: 90
Quelle: OJS 2016/S 090-160556 (2016-05-09)
Ergänzende Angaben (2016-06-07)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 110-196116
ABl. S-Ausgabe: 110
Quelle: OJS 2016/S 110-196116 (2016-06-07)