Rahmenvereinbarung über Gepäck (Taschen und Rucksäcke)

Beschaffungsamt des BMI

Rahmenvereinbarung über 14 Positionen Gepäck (Taschen und Rucksäcke).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen
Menge oder Umfang: Rahmenvereinbarung über 14 Positionen Gepäck (Taschen und Rucksäcke).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gepäck, Sattlerwaren, Säcke und Taschen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de 🌏
E-Mail: hildegard.metternich@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899612420 📞
Fax: +49 2289910612420 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 052-086701
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht. Die VOL/A 2009 findet auf dieses Vergabeverfahren Anwendung. Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://evergabe-online.de Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://evergabe-online.info/signaturen Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und Angebote können nur elektronisch abgeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über 14 Positionen Gepäck (Taschen und Rucksäcke).
Beschreibung der Optionen:
20 % der geschätzten Bedarfsmenge.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Option: ab Auftragsvergabe bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: B 12.12 - 9943/15/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland an verschiedene Empfänger der Bundesverwaltung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung Zuverlässigkeit und Umsetzung des Mindestlohngesetzes (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zu Unternehmensgröße und -umsatz (Vordruck);
— Referenzen über gleichartige Artikel wie angeboten (Vordruck).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von Prospekten oder Abbildungen mit eindeutiger Zuordnung und Beschreibung für alle zu liefernde Artikel.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat B12
Hildegard Metternich
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de 🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 12.12 - 9943/15/VV : 1
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht. Die VOL/A 2009 findet auf dieses Vergabeverfahren Anwendung. Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Voraussetzung für Ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://evergabe-online.de
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Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://evergabe-online.info/signaturen
Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen und Angebote können nur elektronisch abgeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim
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BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Quelle: OJS 2016/S 052-086701 (2016-03-10)
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