Die Software BITMARCK_21c|ng des öAG soll bei der Generierung von Anschreiben und Nachrichten (Outputmanagement) sowie deren Ausgabe über analoge/digitale Kanäle und beim Management von Informationen aus analogen und digitalen Eingangskanälen (Inputmanagement) ergänzt werden. Da der öAG keine eigene Entwicklung in den beiden Bereichen (mehr) durchführt, seinen Kunden aber Lösungen anbieten möchte, benötigt er Partnerprodukte für Output-/Inputmanagementsysteme. Diese möchte er zusammen mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage direkt oder über seine im Sinne von §15 ff AktG verbundenen Unternehmen unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur Verfügung stellen. Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, die die Konditionen zu Kauf, Nutzung, Pflege, Support der Softwareprodukte und weiteren Dienstleistungen sowie den Einzelrealisationswettbewerben regelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Die Software BITMARCK_21c|ng des öAG soll bei der Generierung von Anschreiben und Nachrichten (Outputmanagement) sowie deren Ausgabe über analoge/digitale Kanäle und beim Management von Informationen aus analogen und digitalen Eingangskanälen (Inputmanagement) ergänzt werden. Da der öAG keine eigene Entwicklung in den beiden Bereichen (mehr) durchführt, seinen Kunden aber Lösungen anbieten möchte, benötigt er Partnerprodukte für Output-/Inputmanagementsysteme. Diese möchte er zusammen mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage direkt oder über seine im Sinne von §15 ff AktG verbundenen Unternehmen unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur Verfügung stellen. Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, die die Konditionen zu Kauf, Nutzung, Pflege, Support der Softwareprodukte und weiteren Dienstleistungen sowie den Einzelrealisationswettbewerben regelt.
Die Software BITMARCK_21c|ng des öAG soll bei der Generierung von Anschreiben und Nachrichten (Outputmanagement) sowie deren Ausgabe über analoge/digitale Kanäle und beim Management von Informationen aus analogen und digitalen Eingangskanälen (Inputmanagement) ergänzt werden. Da der öAG keine eigene Entwicklung in den beiden Bereichen (mehr) durchführt, seinen Kunden aber Lösungen anbieten möchte, benötigt er Partnerprodukte für Output-/Inputmanagementsysteme. Diese möchte er zusammen mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage direkt oder über seine im Sinne von §15 ff AktG verbundenen Unternehmen unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur Verfügung stellen. Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, die die Konditionen zu Kauf, Nutzung, Pflege, Support der Softwareprodukte und weiteren Dienstleistungen sowie den Einzelrealisationswettbewerben regelt.
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46.000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 Millionen Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46.000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 Millionen Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Outputmanagement Standard
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Hintergrund des Beschaffungsvorhabens ist der Umstand, dass BITMARCK-Kunden mit BITMARCK _21c|ng eine Software zur Abbildung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben eine Krankenkasse einsetzen. Diese Software soll eine Ergänzung im Bereich der Generierung von Anschreiben und Nachrichten sowie deren Ausgabe über analoge und digitale Kanäle Ausgangskanäle erfahren. Im Rahmen der Aufgabenerledigung einer Krankenkasse werden Informationen intern und extern in Schriftform weitergegeben, wobei „Schriftform“ die aktuell üblichen Formate zur Weitergabe von Informationen beinhaltet und über reinen Papierversand hinausgeht. Zur softwaretechnischen Unterstützung dieser Vorgänge ist ein Outputmanagementsystem erforderlich.
Hintergrund des Beschaffungsvorhabens ist der Umstand, dass BITMARCK-Kunden mit BITMARCK _21c|ng eine Software zur Abbildung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben eine Krankenkasse einsetzen. Diese Software soll eine Ergänzung im Bereich der Generierung von Anschreiben und Nachrichten sowie deren Ausgabe über analoge und digitale Kanäle Ausgangskanäle erfahren. Im Rahmen der Aufgabenerledigung einer Krankenkasse werden Informationen intern und extern in Schriftform weitergegeben, wobei „Schriftform“ die aktuell üblichen Formate zur Weitergabe von Informationen beinhaltet und über reinen Papierversand hinausgeht. Zur softwaretechnischen Unterstützung dieser Vorgänge ist ein Outputmanagementsystem erforderlich.
Da der Auftraggeber im Rahmen des sog. Outputmanagement seine Eigenentwicklung zukünftig nicht mehr weiterentwickelt, seinen Kunden aber im Rahmen seines Leistungsangebotes maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten möchte, benötigt er in diesem Zusammenhang Partnerprodukte in Form von Softwarelösungen für Outputmanagement, welche er in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage entweder direkt oder über seine im Sinne von § 15 ff AktG verbundenen Unternehmen (BITMARCK Holding GmbH, BITMARCK Beratung GmbH, BITMARCK Technik GmbH BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Vertriebs-und Projekt GmbH, Synesys GmbH) unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur eigenen Nutzung bzw. zur Nutzung durch die Rechenzentren zur Verfügung stellen möchte. Ausschreibungsgegenstand ist für Los 1 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, welche die Konditionen zum Kauf und zur Nutzung einer Softwarelösung Outputmanagement sowie zur Pflege, Support, weiteren Dienstleistungen sowie der Durchführung von Einzelrealisationswettbewerben (ERW) regelt.
Da der Auftraggeber im Rahmen des sog. Outputmanagement seine Eigenentwicklung zukünftig nicht mehr weiterentwickelt, seinen Kunden aber im Rahmen seines Leistungsangebotes maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten möchte, benötigt er in diesem Zusammenhang Partnerprodukte in Form von Softwarelösungen für Outputmanagement, welche er in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage entweder direkt oder über seine im Sinne von § 15 ff AktG verbundenen Unternehmen (BITMARCK Holding GmbH, BITMARCK Beratung GmbH, BITMARCK Technik GmbH BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Vertriebs-und Projekt GmbH, Synesys GmbH) unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur eigenen Nutzung bzw. zur Nutzung durch die Rechenzentren zur Verfügung stellen möchte. Ausschreibungsgegenstand ist für Los 1 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, welche die Konditionen zum Kauf und zur Nutzung einer Softwarelösung Outputmanagement sowie zur Pflege, Support, weiteren Dienstleistungen sowie der Durchführung von Einzelrealisationswettbewerben (ERW) regelt.
Bei der Softwarelösung für Los 1 handelt es sich um eine Standardlösung zum Outputmanagement (OMS). Sie muss folgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
— Metainformationen und Inhaltsdaten in Anschreiben/Briefe, Listen und Nachrichten umwandeln,
— Daten vor der Aufbereitung als Anschreiben/Briefe, Listen und Nachrichten mit Informationen aus anderen Quellen oder durch Ableitungen ergänzen,
— vollautomatische Aufbereitungen ohne Interaktionen, wie auch die Bearbeitung eines Dokumentes durch einen Anwender vor dem Versand, ermöglichen,
— Ausgaben für einen nachträglichen bzw. erneuten Versand vorhalten,
— verschiedene Ausgabekanäle ansteuern,
— Archivsysteme mit dem Ergebnis versorgen,
— sich in die Oberflächen der Teilkomponente 21c|ng einbetten,
— eventgesteuert Aktionen vorzunehmen und ihrerseits Verarbeitungsschritte durch Events kommunizieren,
— Oberflächen für die Erstellung und der Administration von Vorlagen und zur Nachbearbeitung von Anschreiben vor deren Ausgabe bereitstellen.
Neben den fachlichen Anforderungen sind die technischen Rahmenbedingungen für das Zusammenspiel mit BITMARCK_21c|ng in seiner aktuellen Version und in der derzeit in der Entwicklung befindlichen erfüllen.
Bei der Standardlösung liegt der Fokus auf der kostengünstigen Abmischung von Dokumenten. Sie enthält weniger Anforderungen an das OMS als die Plus Variante (Los 2). So werden hier die Kriterien bspw. einer hohen Performance, sowie hoher graphischer Qualität geringer vorausgesetzt und bewertet als bei Los 2. Die Einbindung der Softwarelösungen aller Lose an die Unternehmenssoftware BITMARCK _21c|ng im Sinne einer Schnittstelle muss erfolgen und gewährleistet eurden.
Bei der Standardlösung liegt der Fokus auf der kostengünstigen Abmischung von Dokumenten. Sie enthält weniger Anforderungen an das OMS als die Plus Variante (Los 2). So werden hier die Kriterien bspw. einer hohen Performance, sowie hoher graphischer Qualität geringer vorausgesetzt und bewertet als bei Los 2. Die Einbindung der Softwarelösungen aller Lose an die Unternehmenssoftware BITMARCK _21c|ng im Sinne einer Schnittstelle muss erfolgen und gewährleistet eurden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalige Verlängerung jeweils um 12 Monate.
Zusätzliche Informationen:
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46.000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 Millionen Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46.000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 Millionen Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Bezeichnung des Loses: Outputmanagement Plus
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Da der Auftraggeber im Rahmen des sog. Outputmanagement seine Eigenentwicklung zukünftig nicht mehr weiterentwickelt, seinen Kunden aber im Rahmen seines Leistungsangebotes maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten möchte, benötigt er in diesem Zusammenhang Partnerprodukte in Form von Software-Lösungen für Outputmanagement, welche er in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage entweder direkt oder über seine im Sinne von § 15 ff AktG verbundenen Unternehmen (BITMARCK Holding GmbH, BITMARCK Beratung GmbH, BITMARCK Technik GmbH, BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Vertriebs-und Projekt GmbH, Synesys GmbH) unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur eigenen Nutzung bzw. zur Nutzung durch die Rechenzentren zur Verfügung stellen möchte. Ausschreibungsgegenstand für Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, welche die Konditionen zum Kauf und zur Nutzung einer Softwarelösung Outputmanagement sowie zur Pflege, Support, weiteren Dienstleistungen sowie der Durchführung von Einzelrealisationswettbewerben (ERW) regelt.
Da der Auftraggeber im Rahmen des sog. Outputmanagement seine Eigenentwicklung zukünftig nicht mehr weiterentwickelt, seinen Kunden aber im Rahmen seines Leistungsangebotes maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten möchte, benötigt er in diesem Zusammenhang Partnerprodukte in Form von Software-Lösungen für Outputmanagement, welche er in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage entweder direkt oder über seine im Sinne von § 15 ff AktG verbundenen Unternehmen (BITMARCK Holding GmbH, BITMARCK Beratung GmbH, BITMARCK Technik GmbH, BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Vertriebs-und Projekt GmbH, Synesys GmbH) unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur eigenen Nutzung bzw. zur Nutzung durch die Rechenzentren zur Verfügung stellen möchte. Ausschreibungsgegenstand für Los 2 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, welche die Konditionen zum Kauf und zur Nutzung einer Softwarelösung Outputmanagement sowie zur Pflege, Support, weiteren Dienstleistungen sowie der Durchführung von Einzelrealisationswettbewerben (ERW) regelt.
Bei der Softwarelösung für Los 2 handelt es sich um eine Plus-Variante des Outputmanagements im Vergleich zur Standardvariante in Los 1. Im Vergleich zu der Standardvariante muss die OMS Plus Lösung höhere bzw.höher bewertete Kriterien an umfangreiche unterstützende Funktionen, hohe Performance und hohe graphische Qualität erfüllen. Sie ist gedacht für Kunden des Auftraggeber, die entsprechend ihrer Größe und Datenmenge erhöhte Anforderungen an vorgenannte Kriterien stellen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Sie muss gleichermaßen folgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
Bei der Softwarelösung für Los 2 handelt es sich um eine Plus-Variante des Outputmanagements im Vergleich zur Standardvariante in Los 1. Im Vergleich zu der Standardvariante muss die OMS Plus Lösung höhere bzw.höher bewertete Kriterien an umfangreiche unterstützende Funktionen, hohe Performance und hohe graphische Qualität erfüllen. Sie ist gedacht für Kunden des Auftraggeber, die entsprechend ihrer Größe und Datenmenge erhöhte Anforderungen an vorgenannte Kriterien stellen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Sie muss gleichermaßen folgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
— Ausgaben für eine nachträglichen bzw. erneuten Versand vorhalten,
— Oberflächen für die Erstellung und der Administration von Vorlagen und zur Nachbearbeitung von Anschreibenvor deren Ausgabe bereitstellen.
Neben den fachlichen Anforderungen sind die technischen Rahmenbedingungen für das Zusammenspiel mit BITMARCK_21c|ng in seiner aktuellen Version und in der derzeit in der Entwicklung befindlichen zu erfüllen. Die Einbindung der Softwarelösungen aller Lose an die Unternehmenssoftware BITMARCK _21c|ng im Sinne einer Schnittstelle muss erfolgen und gewährleistet werden.
Neben den fachlichen Anforderungen sind die technischen Rahmenbedingungen für das Zusammenspiel mit BITMARCK_21c|ng in seiner aktuellen Version und in der derzeit in der Entwicklung befindlichen zu erfüllen. Die Einbindung der Softwarelösungen aller Lose an die Unternehmenssoftware BITMARCK _21c|ng im Sinne einer Schnittstelle muss erfolgen und gewährleistet werden.
Bezeichnung des Loses: Inputmanagement
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Hintergrund des Beschaffungsvorhabens ist der Umstand, dass BITMARCK-Kunden mit BITMARCK _21c|ng eine Software zur Abbildung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben eine Krankenkasse einsetzen. Diese Software soll eine Ergänzung zum einen im Bereich der Generierung von Anschreibung und Nachrichten sowie deren Ausgabe über analoge und digitale Kanäle Ausgangskanäle, zum anderen im Bereich des Managements von Informationen aus analogen und digitalen Eingangskanälen erfahren. Neben der klassischen analogen Post rücken auch immer mehr die digitalen Eingangskanäle in den Fokus.
Hintergrund des Beschaffungsvorhabens ist der Umstand, dass BITMARCK-Kunden mit BITMARCK _21c|ng eine Software zur Abbildung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben eine Krankenkasse einsetzen. Diese Software soll eine Ergänzung zum einen im Bereich der Generierung von Anschreibung und Nachrichten sowie deren Ausgabe über analoge und digitale Kanäle Ausgangskanäle, zum anderen im Bereich des Managements von Informationen aus analogen und digitalen Eingangskanälen erfahren. Neben der klassischen analogen Post rücken auch immer mehr die digitalen Eingangskanäle in den Fokus.
Darum sollen sämtliche Nachrichtenein- und -ausgänge sowohl aus dem digitalisierten analogen Eingang der Briefpost bzw. Faxempfang als auch aus dem digitalen Eingang via E-Mail, APP, Chat, Online-Formularen etc.einheitlich strukturierten, maschinell unterstützten Verarbeitungsprozessen zugeführt werden.
Darum sollen sämtliche Nachrichtenein- und -ausgänge sowohl aus dem digitalisierten analogen Eingang der Briefpost bzw. Faxempfang als auch aus dem digitalen Eingang via E-Mail, APP, Chat, Online-Formularen etc.einheitlich strukturierten, maschinell unterstützten Verarbeitungsprozessen zugeführt werden.
Da der Auftraggeber im Rahmen des sog. Inputmanagement keine eigene Softwareentwicklung durchführen wird, seinen Kunden aber im Rahmen seines Leistungsangebotes maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten möchte, benötigt er in diesem Zusammenhang Partnerprodukte in Form von Software-Lösungen für Inputmanagement, welche er in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage entweder direkt oder über seine im Sinne von § 15 ff AktG verbundenen Unternehmen (BITMARCK Holding GmbH, BITMARCK Beratung GmbH, BITMARCK Technik GmbH, BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Vertriebs-und Projekt GmbH, Synesys GmbH) unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur eigenen Nutzung bzw. zur Nutzung durch die Rechenzentren zur Verfügung stellen möchte. Ausschreibungsgegenstand für Los 3 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, welche die Konditionen zum Kauf und zur Nutzung einer Softwarelösung Inputmanagement sowie zur Pflege, Support, weiteren Dienstleistungen sowie der Durchführung von Einzelrealisationswettbewerben (ERW) regelt.
Da der Auftraggeber im Rahmen des sog. Inputmanagement keine eigene Softwareentwicklung durchführen wird, seinen Kunden aber im Rahmen seines Leistungsangebotes maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten möchte, benötigt er in diesem Zusammenhang Partnerprodukte in Form von Software-Lösungen für Inputmanagement, welche er in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Auftragnehmer den Kunden bzw. von diesen beauftragten Rechenzentren bei entsprechender Nachfrage entweder direkt oder über seine im Sinne von § 15 ff AktG verbundenen Unternehmen (BITMARCK Holding GmbH, BITMARCK Beratung GmbH, BITMARCK Technik GmbH, BITMARCK Service GmbH, BITMARCK Vertriebs-und Projekt GmbH, Synesys GmbH) unter Beachtung der geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zur eigenen Nutzung bzw. zur Nutzung durch die Rechenzentren zur Verfügung stellen möchte. Ausschreibungsgegenstand für Los 3 ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern, welche die Konditionen zum Kauf und zur Nutzung einer Softwarelösung Inputmanagement sowie zur Pflege, Support, weiteren Dienstleistungen sowie der Durchführung von Einzelrealisationswettbewerben (ERW) regelt.
Die Softwarelösung muss zwei verschiedene Leistungsbereiche vollumfänglich abdecken, die durch den Auftragnehmer in einer mandantenfähigen Softwarelösung zur Verfügung gestellt werden müssen:
— Digitalisierung von analoger Post mit Hilfe einer Scanclient-Software
— Verarbeitung digitaler Posteingänge, darunter Fax, E-Mail, Socialmedia (Twitter, Facebook)
Folgende Rahmenbedingungen müssen bei der Softwarelösung mindestens beachtet werden
— Einhaltung der Vorgaben zur elektronischen Kommunikation und Langzeitspeicherung elektronischer Daten
des BVA in der jeweils gültigen Fassung, aktuell Version 4.1 vom 22.04.2016
— Bereitstellung einer deutschsprachigen Dokumentation. Diese umfasst insbesondere
o das Benutzerhandbuch
o das Installationshandbuch
o die Einstellungen zur kassenindividuellen Parametrisierung.
— Übergabe der Daten an die vorhandenen oder weiter entwickelten Schnittstellen von BITMARCK_21c|ng.
Die abgestimmten, dokumentenklassenabhängigen Informationsinhalte sind über Schnittstellen zu übertragen.
Dabei muss das System Services verwenden, um über die Integrationsplattform den ESB des BITMARCK_21c|ng anzusprechen. Die Einbindung der Softwarelösungen aller Lose an die Unternehmenssoftware BITMARCK _21c|ng im Sinne einer Schnittstelle muss erfolgen und gewährleistet werden.
Dabei muss das System Services verwenden, um über die Integrationsplattform den ESB des BITMARCK_21c|ng anzusprechen. Die Einbindung der Softwarelösungen aller Lose an die Unternehmenssoftware BITMARCK _21c|ng im Sinne einer Schnittstelle muss erfolgen und gewährleistet werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die unter III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von Nachunternehmern / Nachunternehmerinnen zu fordern
1. Erklärung zu möglichen Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Angaben zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB enthält, inklusive der Bestätigung des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die Erklärung auch von Nachunternehmern / Nachunternehmerinnen zu fordern
und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Von Nachunternehmern, auf deren technische Leistungsfähigkeit sich der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung der Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen.
und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Von Nachunternehmern, auf deren technische Leistungsfähigkeit sich der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft in seinem Teilnahmeantrag beruft, ist die vorstehende Eigenerklärung der Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen.
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt) bzw. Erklärung, dass das Unternehmen nicht eintragungspflichtig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des
Angebotes nicht älter sein als 6 Monate.
3. Allgemeine Darstellung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft mit den jeweiligen
Geschäftsbereichen und ggf. der vorgesehenen Nachunternehmen, auf deren technische Leistungsfähigkeit
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft. Die Unternehmensdarstellung muss mindestens die folgenden
Aspekte beinhalten:
— Allgemeine Daten und Fakten zum Unternehmen (bspw. Hauptsitz, Standort, Servicecenter und –strukturen,
sofern vorhanden etc.)
— Geschäftsfelder und Darstellung der Unternehmenstätigkeiten
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Die Beschreibung sollte max. 3 DIN A4 Seiten umfassen. Broschüren, Flyer oder andere Werbematerialien
werden nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter III.1.2) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, die auch die Risiken der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere den Verlust von Daten, mit einschließt und eine Deckungssumme von mind.1.000.000,- EUR pro Jahr und Schadensfall beinhaltet (Kopie der Versicherungsbestätigung genügt) oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis von dieser als solcher erbracht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Nachweis einer aktuellen, branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung, die auch die Risiken der Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, insbesondere den Verlust von Daten, mit einschließt und eine Deckungssumme von mind.1.000.000,- EUR pro Jahr und Schadensfall beinhaltet (Kopie der Versicherungsbestätigung genügt) oder alternativ Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Inhalten abzuschließen. Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn der Nachweis von dieser als solcher erbracht wird.
2. Angabe des Gesamtumsatzes in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) sowie des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes dieses Zeitraums je Los. Sofern das Geschäftsjahr 2015 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Angabe des Gesamtumsatzes in EURO jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) sowie des mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Umsatzes dieses Zeitraums je Los. Sofern das Geschäftsjahr 2015 noch nicht abgeschlossen wurde, sind die Angaben für die
Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014 zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Umsatz je Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die unter III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als solcher durch Ausfüllen des Formulars 08_Eigenerklärung zur Eignung, das in den Vergabeunterlagen enthalten ist, nebst den darin genannten Nachweisen/Erklärungen zu erbringen. Das Formular 08 ist am Ende zu unterschreiben. Die Unterschrift gilt für sämtliche Angaben und Erklärungen in diesem Formular. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind zusätzlich ins Deutsche zu übersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. §56 Abs 2 VgV bis zum Ablauf einer noch näher zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
1. Nennung von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekten. Zum Zwecke der Vergleichbarkeit sind mind. folgende Angaben zu erbringen:
Bezeichnung des Referenzobjektes, Angaben zum Auftraggeber, Branche des Referenzgebers (Bereich des deutschen Versicherungswesens und/oder deutschen Gesundheitswesens), inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand, mind.mit Angaben bei Los 1 und/oder 2 zu Anzahl Enduser, Anzahl durchschn. Outputvolumen, Funktionsumfang / bei Los 3 zu Anzahl Dokumente pro Jahr, Anzahl Dokumentenklassen, Anzahl automatischen Klassifizierungen, Erkennungsquote extrahierte Partnerdaten, Funktionsumfang), Leistungszeitraum (der Auftraggeber berücksichtigt gem. § 6 Abs.3 Nr.1 VgV Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre und nicht jünger als 12 Monate sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein), Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages, Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Subunternehmer eingesetzt wurden. Bewirbt ein Bieter sich auf Los 1 (OMS Standard) und/oder Los 2 (OMS +), sind 2 Referenzen im OMS-Bereich erforderlich. Bewirbt sich der Bieter ausschließlich auf Los 3 (IMS), sind 2 Referenzen im IMS-Bereich erforderlich. Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu Los 1 und/oder Los 2 auf Los 3, sind 2 Referenzen im OMS- und 2 Referenzen im IMS-Bereich notwendig.
Bezeichnung des Referenzobjektes, Angaben zum Auftraggeber, Branche des Referenzgebers (Bereich des deutschen Versicherungswesens und/oder deutschen Gesundheitswesens), inhaltlicher Umfang des Referenzauftrages (vergleichbar mit ausgeschriebenem Leistungsgegenstand, mind.mit Angaben bei Los 1 und/oder 2 zu Anzahl Enduser, Anzahl durchschn. Outputvolumen, Funktionsumfang / bei Los 3 zu Anzahl Dokumente pro Jahr, Anzahl Dokumentenklassen, Anzahl automatischen Klassifizierungen, Erkennungsquote extrahierte Partnerdaten, Funktionsumfang), Leistungszeitraum (der Auftraggeber berücksichtigt gem. § 6 Abs.3 Nr.1 VgV Leistungen, die nicht älter als 5 Jahre und nicht jünger als 12 Monate sind; das Projekt muss nicht zwingend abgeschlossen sein), Auftragswert über die Laufzeit des Vertrages, Angabe, ob und in welchem Umfang (%) Subunternehmer eingesetzt wurden. Bewirbt ein Bieter sich auf Los 1 (OMS Standard) und/oder Los 2 (OMS +), sind 2 Referenzen im OMS-Bereich erforderlich. Bewirbt sich der Bieter ausschließlich auf Los 3 (IMS), sind 2 Referenzen im IMS-Bereich erforderlich. Bewirbt sich der Bieter zusätzlich zu Los 1 und/oder Los 2 auf Los 3, sind 2 Referenzen im OMS- und 2 Referenzen im IMS-Bereich notwendig.
2. Internes Qualitätsmanagement (QM) (z.B. ISO9001,ISO27001, ITIL oder vergleichbar). Sofern ein Zertifikat vorhanden ist, genügt eine Kopie des Zertifikates. Falls kein Zertifikat vorhanden ist, muss aus der Beschreibung das QM sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen QM zu einem mittels Zertifikat nach den o.g. Normen nachgewiesenen QM deutlich werden.
2. Internes Qualitätsmanagement (QM) (z.B. ISO9001,ISO27001, ITIL oder vergleichbar). Sofern ein Zertifikat vorhanden ist, genügt eine Kopie des Zertifikates. Falls kein Zertifikat vorhanden ist, muss aus der Beschreibung das QM sowie die Vergleichbarkeit des vorhandenen QM zu einem mittels Zertifikat nach den o.g. Normen nachgewiesenen QM deutlich werden.
3. Datenschutz- und Datensicherheitskonzept mit Angaben zu:
Datenschutzbeauftragter des Bieters, Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz beim Bieter, Technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsdatenverarbeitung (sofern relevant), Datenschutz beim Nachunternehmen (nur wenn vorgesehen), Nachweisführung und/oder Verpflichtungserklärung, wenn zuvor nicht vollständig mit „Ja“ geantwortet wurde
Datenschutzbeauftragter des Bieters, Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz beim Bieter, Technische und organisatorische Maßnahmen, Auftragsdatenverarbeitung (sofern relevant), Datenschutz beim Nachunternehmen (nur wenn vorgesehen), Nachweisführung und/oder Verpflichtungserklärung, wenn zuvor nicht vollständig mit „Ja“ geantwortet wurde
4. Sicherheitskonzept bzgl. des IT-Grundschutzes mit Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten gem. SGB X bzw. BDSG: Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungskontrolle und/oder Verpflichtungserklärung, wenn zuvor nicht vollständig mit „Ja“ geantwortet wurde.
4. Sicherheitskonzept bzgl. des IT-Grundschutzes mit Angaben zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten gem. SGB X bzw. BDSG: Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungskontrolle und/oder Verpflichtungserklärung, wenn zuvor nicht vollständig mit „Ja“ geantwortet wurde.
5. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde auf Nachweise von Nachunternehmern beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und Name und Anschrift der Nachunternehmer zu benennen. (Formular 11_„Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen). Zugleich ist für das jeweilige Nachunternehmen in diesem Fall gesondert das Formular 08_Eigenerklärung zur Eignung beizufügen. Auf die Angaben und Nachweise zum Umsatz und zur Betriebshaftpflicht kann seitens des jew. Nachunternehmers verzichtet werden.
5. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde auf Nachweise von Nachunternehmern beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und Name und Anschrift der Nachunternehmer zu benennen. (Formular 11_„Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen). Zugleich ist für das jeweilige Nachunternehmen in diesem Fall gesondert das Formular 08_Eigenerklärung zur Eignung beizufügen. Auf die Angaben und Nachweise zum Umsatz und zur Betriebshaftpflicht kann seitens des jew. Nachunternehmers verzichtet werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen sowie Ziff. VI.3. der Bekanntmachung.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Kontakt
Dokumente URL: https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bitmarck Holding GmbH
Postanschrift: Brunnenstr. 15-17
Postleitzahl: 45128
Kontaktperson: Abteilung Ausschreibungen, z. Hd. Kristina Meckbach
Telefon: +49 201890690📞
Fax: +40 20189069157 📠
: +49 20189069-157 📠
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege eines Offenen Verfahrens nach VgV.
3. Erst auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen.
4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig.
5. Nähere Hinweise zum Verfahren werden in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
6. Fragen der Bieter sind ausschließlich – schriftlich (per Mail oder Fax genügt) – an die unter I.1. genannte Kontaktstelle (per Mail: zam@bitmarck.de) zu richten.
7. Während der Angebotsfrist sind zwei Fragerunden vorgesehen. Die Einreichungsfrist der Fragerunden endet wie folgt:
— Ende der Einreichungsfrist der Fragerunde Nr.…
… 1: 10.10.2016, 12 Uhr
… 2: 24.10.2016, 12 Uhr
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die erst nach dem Ablauf der 2. Einreichungsfrist eingehen, nicht mehr vor der Abgabefrist der Angebote zu beantworten, wenn eine rechtzeitige Klärung und Beantwortung der Bieterfragen gegenüber den Bietern im Sinne der vergaberechtlichen Vorschriften nicht mehr sichergestellt werden kann.
8. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechsTage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel transparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/, über die die
8. Auskünfte, Antworten zu Bieterfragen, Änderungen sowie jegliche Mitteilungen im laufenden Vergabeverfahren werden anonymisiert und neutralisiert gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV bis spätestens sechsTage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Angaben werden entsprechend den Erfordernissen der e-Vergabe mittels elektronischer Informations- und Kommunikationsmittel transparent den Bietern mitgeteilt und auf der Webseite https://www.bitmarck.de/unternehmen/ausschreibungen/eu-weite-ausschreibungen/, über die die
Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
Vergabeunterlagen heruntergeladen wurden, zu dem entsprechenden Verfahren eingestellt. Bieter sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig über diese Plattform (www.bitmarck.de), letztmalig mindestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, zu informieren, ob Mitteilungen eingestellt worden sind.
9. Für die Leistungserbringung in allen Losen ist die Anbindung an verschiedene Schnittstellen der BITMARCK 21c|ng Software notwendig. Um den Interessenten, denen die Schnittstellen bisher nicht bekannt sind, die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren und die notwendigen Schnittstelleninformationen zur
9. Für die Leistungserbringung in allen Losen ist die Anbindung an verschiedene Schnittstellen der BITMARCK 21c|ng Software notwendig. Um den Interessenten, denen die Schnittstellen bisher nicht bekannt sind, die Möglichkeit zu geben, sich zu informieren und die notwendigen Schnittstelleninformationen zur
Angebotserstellung zu erhalten, stellt der Auftraggeber eine technische Kurzbeschreibung zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt dieser Kurzbeschreibung ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung über den Inhalt der technischen Schnittstellenbeschreibungen. Der Bieter kann diese Geheimhaltungserklärung bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle (zam@bitmarck.de) anfordern. Sobald die unterzeichnete Geheimhaltungserklärung unterschrieben und in eingescannter und per E-Mail versandter oder gefaxter Form bei der Kontaktstelle vorliegt, wird dem Interessenten die technische
Angebotserstellung zu erhalten, stellt der Auftraggeber eine technische Kurzbeschreibung zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt dieser Kurzbeschreibung ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung über den Inhalt der technischen Schnittstellenbeschreibungen. Der Bieter kann diese Geheimhaltungserklärung bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle (zam@bitmarck.de) anfordern. Sobald die unterzeichnete Geheimhaltungserklärung unterschrieben und in eingescannter und per E-Mail versandter oder gefaxter Form bei der Kontaktstelle vorliegt, wird dem Interessenten die technische
Kurzbeschreibung als pdf.-Dokument per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Bieter muss im Falle des Zuschlags als Rahmenvereinbarungspartner spätestens zum Zeitpunkt des ersten Zuschlags im Einzelrealisationswettbewerbs einen Partnervertrag zu Schnittstelleninformationen mit dem
Kurzbeschreibung als pdf.-Dokument per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Bieter muss im Falle des Zuschlags als Rahmenvereinbarungspartner spätestens zum Zeitpunkt des ersten Zuschlags im Einzelrealisationswettbewerbs einen Partnervertrag zu Schnittstelleninformationen mit dem
Auftraggeber schließen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Rahmen der Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgende Fristen zu beachten: Es gilt § 160 Abs. 3 GWB. Vergabeverstöße sind gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle zu rügen, sofern der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Rahmen der Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgende Fristen zu beachten: Es gilt § 160 Abs. 3 GWB. Vergabeverstöße sind gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle zu rügen, sofern der
Verstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde (§ 160 Abs. 3 Ziff. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Ziff. 2 und 3 GWB). Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn nach Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde (§ 160 Abs. 3 Ziff. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Ziff. 2 und 3 GWB). Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn nach Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 190-340510 (2016-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46 000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 Millionen Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46 000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 Millionen Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Metainformationen und Inhaltsdaten in Anschreiben/Briefe, Listen,Nachrichten umwandeln,
Zusätzliche Informationen:
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46 000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 Millionen Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46 000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 Millionen Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Kurze Beschreibung:
Bei der Softwarelösung für Los 2 handelt es sich um eine Plus-Variante des Outputmanagements im Vergleich zur Standardvariante in Los 1. Im Vergleich zu der Standardvariante muss die OMS Plus Lösung höhere bzw.höher bewertete Kriterien an umfangreiche unterstützende Funktionen, hohe Performance und hohe graphische Qualität erfüllen. Sie ist gedacht für Kunden des Auftraggeber, die entsprechend ihrer Größe und Datenmenge erhöhte Anforderungen an vorgenannte Kriterien stellen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Sie muss inhaltlich darüber hinaus die gleichen Anforderungen erfüllen, wie in Los 1 aufgeführt.
Bei der Softwarelösung für Los 2 handelt es sich um eine Plus-Variante des Outputmanagements im Vergleich zur Standardvariante in Los 1. Im Vergleich zu der Standardvariante muss die OMS Plus Lösung höhere bzw.höher bewertete Kriterien an umfangreiche unterstützende Funktionen, hohe Performance und hohe graphische Qualität erfüllen. Sie ist gedacht für Kunden des Auftraggeber, die entsprechend ihrer Größe und Datenmenge erhöhte Anforderungen an vorgenannte Kriterien stellen, um ihre Aufgaben erledigen zu können. Sie muss inhaltlich darüber hinaus die gleichen Anforderungen erfüllen, wie in Los 1 aufgeführt.
Da der Auftraggeber im Rahmen des sog. Inputmanagement keine eigene Softwareentwicklung durchführen wird, seinen Kunden aber im Rahmen seines Leistungsangebotes maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten möchte, benötigt er in diesem Zusammenhang Partnerprodukte in Form von Software-Lösungen für Inputmanagement
Da der Auftraggeber im Rahmen des sog. Inputmanagement keine eigene Softwareentwicklung durchführen wird, seinen Kunden aber im Rahmen seines Leistungsangebotes maßgeschneiderte Lösungen aus einer Hand anbieten möchte, benötigt er in diesem Zusammenhang Partnerprodukte in Form von Software-Lösungen für Inputmanagement
— Digitalisierung von analoger Post mit Hilfe einer Scanclient-Software,
— Verarbeitung digitaler Posteingänge, darunter Fax, E-Mail, Socialmedia (Twitter, Facebook).
Zusätzliche Informationen:
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46 000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 000 000 Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Das Angebot der BITMARCK richtet sich potentiell derzeit an 118 Krankenkassen mit 46 000 Arbeitsplätzen und insgesamt 26 000 000 Versicherten als Kunden. Ein konkretes Volumen für die Rahmenvereinbarung oder die Einzelabfragen kann nicht genannt werden, da diese von den Kundenbeauftragungen des Auftraggebers abhängig sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-19 📅
2016-12-06 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist auf Folgendes hin:
1. Gem. § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV würde eine Veröffentlichung der Namen der bezuschlagten Unternehmen sowie der Beträge der jeweiligen Angebote den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigen.
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden.
2. Darüber hinaus kann im Formular lediglich ein bezuschlagtes Unternehmen angegeben werden. Eine Veröffentlichung des Namen und des Betrages von nur einem Angebot würde zum einen die Informationen des Verfahrens nicht korrekt wiedergeben und zum anderen ein Unternehmen, dessen Name und dessen Angebotspreis nicht genannt wird, bevorzugen, d.h. gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 den berechtigten geschäftlichen Interessen eines anderen Unternehmens schaden.
Der Auftraggeber sieht daher von einer Veröffentlichung dieser Informationen ab. Die genannten EUR-Werte beim Angebotspreis sind daher Circa-Beträge des günstigsten Angebotes.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Rahmen der Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgende Fristen zu beachten: Es gilt § 160 Abs. 3 GWB. Vergabeverstöße sind gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle zu rügen, sofern der Verstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde (§ 160 Abs. 3 Ziff. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Ziff. 2 und 3 GWB). Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn nach Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Im Rahmen der Einlegung von Rechtsbehelfen sind folgende Fristen zu beachten: Es gilt § 160 Abs. 3 GWB. Vergabeverstöße sind gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntwerden des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle zu rügen, sofern der Verstoß vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurde (§ 160 Abs. 3 Ziff. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der unter I.1. genannten Kontaktstelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Ziff. 2 und 3 GWB). Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn nach Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.