Rahmenvereinbarung Zeiterfassung

Landesbetrieb Daten und Information

Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, ein neues, integriertes System im Zeitmanagement einzuführen. Aus Gründen der Risikominimierung und des Projektmanagements wird die landesweite Einführung in mehreren Phasen erfolgen. Gegenstand der Beschaffung ist ein Zeiterfassungssystem mit der Funktion Zeiterfassung und Zutrittskontrolle. Dies beinhaltet die Lieferung der technischen Einrichtungen zur Erfassung der Zeiten und Steuerung des Zutritts (Terminals) einschließlich einer zentralen steuernden Software. Das System für die Zeiterfassung, Zeiterfassungsterminals, Zutrittsleser, kombinierte Zeiterfassungs-/Zutrittsterminals und Token mit der hierfür notwendigen Software) ist Gegenstand dieser Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-11 Auftragsbekanntmachung
2017-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronische Zeiterfassungssysteme
Referenznummer: 850-000-003911
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt, ein neues, integriertes System im Zeitmanagement einzuführen. Aus Gründen der Risikominimierung und des Projektmanagements wird die landesweite Einführung in mehreren Phasen erfolgen. Gegenstand der Beschaffung ist ein Zeiterfassungssystem mit der Funktion Zeiterfassung und Zutrittskontrolle. Dies beinhaltet die Lieferung der technischen Einrichtungen zur Erfassung der Zeiten und Steuerung des Zutritts (Terminals) einschließlich einer zentralen steuernden Software. Das System für die Zeiterfassung, Zeiterfassungsterminals, Zutrittsleser, kombinierte Zeiterfassungs-/Zutrittsterminals und Token mit der hierfür notwendigen Software) ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronische Zeiterfassungssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Koblenz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Römerstraße 41
Postleitzahl: 56130
Postort: Bad Ems
Kontakt
Internetadresse: https://ldi.rlp.de/de/startseite/ 🌏
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYRLL%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 221-402544
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zurzeit werden im Land Rheinland-Pfalz für die Zeiterfassung und die Zeitwirtschaft der Bediensteten (Beamte, Beschäftigte) unterschiedliche Systeme eingesetzt. Die Beschaffungszeiten und damit auch die Ablösedringlichkeit der Altsysteme sind unterschiedlich. Aktuell hat der Landesbetrieb Mobilität (LBM) die höchste Dringlichkeit. Ca. 15 weitere Behörden melden einen grundsätzlichen Ablösebedarf. Die bestehenden Systeme weisen i. d. R. nicht mehr den gewünschten technologischen Stand und Funktionsumfang auf.
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Es ist geplant, die Zeitwirtschaft im landeseigenen System IPEMA zu aktivieren und die Zeiterfassung an dieses System mittels einer zertifizierten Schnittstelle anzubinden. Zunächst erfolgt dies in 2017 für den Landesbetrieb Mobilität (LBM). Die weiteren Behörden sollen dann ab 2018 an das bestehende System angebunden werden. In einem weiteren Schritt, der jedoch nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist, soll die vollständige landesweite Einführung des Systems erfolgen.
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Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Mit Vertragsschluss kommt eine Rahmenvereinbarung zustande, der definierte Mindestabnahmemengen zugrunde liegen. Die mit dem Zuschlag begründete Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Durch den Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung 6 Monate vor Ende der Laufzeit optional um weitere 12 Monate verlängert werden.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate) Handelsregisterauszuges.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben [den Vergabeunterlagen
liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A – Anlage 01 Eigenerklärungen bei] und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern.Der Bieter versichert, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug,Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB (z. B. Preisabsprachen), § 70 des Strafgesetzbuches (StGB,wirksames Berufsverbot), § 132a StGB (wirksames vorläufiges Berufsverbot),
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. die Ausübung des Gewerbes nicht gemäß § 35 Gewerbeordnung (GewO, wirksame Gewerbeuntersagung) ganz oder teilweise untersagt wurde,
5. keine Person seines Unternehmens, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher handelt hat (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung), aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:
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a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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c. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (StGB,Forderung des Menschenhandels),
d. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
e. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
f. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
g. §§ 283ff. StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren),
h. § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Ansprachen bei Ausschreibungen),
i. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
j. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
k. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
l. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
m. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A – Anlage 02 Unternehmensinformationen [Formblatt steht zur Verfügung] seinem Angebot beizufügen. Dem gemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und fest angestellten Mitarbeiter in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und fest angestellten Mitarbeiter in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen.
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Mindeststandards:
Das Unternehmen des Bewerbers verfügt in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mindestens über einen durchschnittlichen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich / im betroffenen Geschäftsfeld von 1 000 000 EUR (brutto) (Ausschlusskriterium).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Teil A – Anlage 4 Referenzen der Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Feststellung der Eignung des Unternehmens wird der Bieter aufgefordert mindestens Referenzen in Bezug auf das Unternehmen zu benennen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben. Dabei hat der Bieter nach einer Kurzbeschreibung der Tätigkeit (stichpunktartig den Auftragsinhalt sowie den Grad seiner Beteiligung darstellen, Zahl der Personentage, Dauer, Auftragsvolumen/ eine/n Ansprechpartner/in des Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer anzugeben, so dass die Vergabestelle die Referenzen ohne weiteres prüfen kann. Bei unvollständigen Angaben kann die Vergabestelle von der Bewertung der Referenz absehen.Die Angaben sind in diese Anlage einzutragen und dem Angebotunterzeichnet beizufügen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben.
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Mindeststandards:
I. Der Bieter hat mindestens 2 vergleichbare Referenzen vorzulegen (Ausschlusskriterium). Die eingebrachten Referenzen müssen mit Auftragsgegenstand vergleichbar sein. Die in einer Referenz benannten Leistungen sind vergleichbar, wenn mindestens 120 Geräte betriebsbereit installiert wurden – darunter zwingenderweise auch Zutrittsleser, die mit der eigenen Zeiterfassungssoftware gesteuert und verwaltet werden – und die Anbindung an das SAP-Zeitwirtschaftssystem über die HR-PDC-Schnittstelle erfolgt.
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II. Das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ist nachzuweisen mit mindestens jeweils 500 000 EUR Deckungssummen für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
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III. Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Falle des Zuschlags wird neben den Vergabeunterlagen die Teil A – Anlage 5 Tariftreueerklärung Vertragsbestandteil. Mit der Abgabe seines Angebotes erkennt der Bieter sämtliche in den Vergabeunterlagen festgelegten Vertragsbedingungen an.
Insbesondere ist der spätere Auftragnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Der Bieter, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Nachunternehmer haben mit der Abgabe des Angebotes jeweils die unterzeichnete Anlage Teil A – Anlage 05 Tariftreueerklärung vorzulegen.
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Weitere Bedingungen ergeben sich aus Teil B – Anlage E EVB-IT Systemlieferungsvertrag, Teil B – Anlage E 1 Auftragsdatenverarbeitung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXPDYYDYRLL%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYRLL.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 613116 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 613116-2113 📠
Internetadresse: www.mwvlw.rlp.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Frau Sigrid Keller, Römerstraße 41,56130 Bad Ems, Telefax: 02603 605-429). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Frau Sigrid Keller, Römerstraße 41, 56130 Bad Ems, Telefax: 02603 605-429). Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 221-402544 (2016-11-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 425 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 063-118089
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 221-402544
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYRGY.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-23 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Quelle: OJS 2017/S 063-118089 (2017-03-28)