Rahmenvereinbarung zur Erweiterung und Erneuerung der Cisco-Telefonieplattform für die Berliner Verwaltung (BeLa PBX) und Servicevertrag über Pflege und Wartung
Gegenstand der Ausschreibung sind Serviceleistungen für das bestehende IT-System „BeLa PBX“ und dessen mögliche Erweiterungen und Erneuerung als Rahmenvereinbarung über 4 Jahre. Über die Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des zu Grunde liegenden EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen. Die Standorte befinden sich innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Kommunikationssystemen
Referenznummer: 44/2016
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Serviceleistungen für das bestehende IT-System „BeLa PBX“ und dessen mögliche Erweiterungen und Erneuerung als Rahmenvereinbarung über 4 Jahre. Über die Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des zu Grunde liegenden EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen. Die Standorte befinden sich innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10).
Gegenstand der Ausschreibung sind Serviceleistungen für das bestehende IT-System „BeLa PBX“ und dessen mögliche Erweiterungen und Erneuerung als Rahmenvereinbarung über 4 Jahre. Über die Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des zu Grunde liegenden EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen. Die Standorte befinden sich innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Kommunikationssystemen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-07 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 239-435730
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung und deren Einrichtungen. Es unterstützt die Berliner Verwaltung und deren Einrichtungen beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit.
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale Dienstleister für die Berliner Verwaltung und deren Einrichtungen. Es unterstützt die Berliner Verwaltung und deren Einrichtungen beim Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik und stellt dafür umfassende IT-Dienstleistungen bereit.
Gegenstand des Vertrages ist ein EVB-IT Servicevertrag als Rahmenvereinbarung über 4 Jahre mit allen im Vertragsmuster und in den Preisblättern vereinbarten Serviceleistungen für das in den Vergabeunterlagen zum Offenen Verfahren 44/2016 OV RV „BeLa PBX“ beschriebene IT-System (BeLa PBX) und dessen mögliche Erweiterung und Erneuerung, einschließlich aller zugehörigen Anlagen und dem Angebot des AN.
Gegenstand des Vertrages ist ein EVB-IT Servicevertrag als Rahmenvereinbarung über 4 Jahre mit allen im Vertragsmuster und in den Preisblättern vereinbarten Serviceleistungen für das in den Vergabeunterlagen zum Offenen Verfahren 44/2016 OV RV „BeLa PBX“ beschriebene IT-System (BeLa PBX) und dessen mögliche Erweiterung und Erneuerung, einschließlich aller zugehörigen Anlagen und dem Angebot des AN.
BeLa PBX ist ein IP-basiertes Telekommunikationssystem mit aktiven Netzkomponenten, bestehend aus zentralem IP-Softswitch, DHCP-Server und Firewall sowie Gateway-Komponenten und einer IP Centrex Lösung.
Über diese Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen. Die Standorte befinden sich innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10), größtenteils im Stadtgebiet Berlin. Der Auftragnehmer ist nicht zur Leistung durch Teleservice berechtigt. Konfigurationen können ausschließlich von Arbeitsplätzen beim Auftraggeber aus vorgenommen werden.
Über diese Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen. Die Standorte befinden sich innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10), größtenteils im Stadtgebiet Berlin. Der Auftragnehmer ist nicht zur Leistung durch Teleservice berechtigt. Konfigurationen können ausschließlich von Arbeitsplätzen beim Auftraggeber aus vorgenommen werden.
Der geschätzte Auftragswert liegt bei 3 000 000,00 EUR. Dieser Wert umfasst sowohl die monatliche Servicepauschalen gerechnet auf die 4 Jahre Vertragslaufzeit, als auch die Ausgaben für den Kauf von Erneuerungen und Erweiterungen des IT-Systems und die sonstigen Serviceleistungen.
Der geschätzte Auftragswert liegt bei 3 000 000,00 EUR. Dieser Wert umfasst sowohl die monatliche Servicepauschalen gerechnet auf die 4 Jahre Vertragslaufzeit, als auch die Ausgaben für den Kauf von Erneuerungen und Erweiterungen des IT-Systems und die sonstigen Serviceleistungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, folgende Mindestabnahmemengen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen:
— Kauf von Systemkomponenten aus „Warenkorb“: 500 000 EUR,
— monatliche Servicepauschalen: 500 000 EUR,
— weitere Serviceleistungen: 80 000 EUR.
Die Mindestabnahme bezieht auf eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Im Falle einer Beendigung des Vertrages vor Ablauf von 48 Monate reduziert sich die Mindestabnahme entsprechend der tatsächlich kürzeren Vertragslaufzeit.
Darüber hinaus können keine Mindestabnahmemengen von jeglichen Leistungen dieser Rahmenvereinbarung zugesichert werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Standorte befinden sich innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10), vorwiegend im Stadtgebiet Berlin. Der Auftragnehmer ist nicht zur Leistung durch Teleservice berechtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
III.1.1.1 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A, *U
III.1.1.1 (A) Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A, *U
III.1.1.2 (A) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB unter Verwendung des abzufordernden Formulars E II. *A, *U
III.1.1.3 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VI. *A, *U
Legende für III.1.1, III.1.2, III.1.3; III.2.2 (u.a. von wem die Unterlagen einzureichen sind):
A = Ausschlusskriterium
I = Information
EE = Eigenerklärung,
*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*U = allen Unterauftragnehmern,
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S = wird in Summe bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Legende siehe III.1.1)):
III.1.2.1 (I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (unter Verwendung des Formulars E III und darüber hinausgehend formlos). *A, *U
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.2.1 (I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (unter Verwendung des Formulars E III und darüber hinausgehend formlos). *A, *U
III.1.2.2 (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E III. *A, *U, *S
III.1.2.3 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld – Lieferung und Service für Cisco-Komponenten – der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E III. *A, *U, *S
III.1.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1 000 000 EUR für den Vertrag sowie für Vermögensschäden in Höhe von mind. 500 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssummen im Zuschlagsfall. *A, *U.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1 000 000 EUR für den Vertrag sowie für Vermögensschäden in Höhe von mind. 500 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, eine Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssummen im Zuschlagsfall. *A, *U.
Mindeststandards:
Mindestanforderung bei III.1.2.2: Mindestjahresumsatz (gemittelter Jahresumsatz der 3 zurückliegenden Geschäftsjahre) > 1 000 000 EUR netto
Mindestanforderung bei III. 1.2.3: Mindestjahresumsatz (gemittelter Jahresumsatz der 3 zurückliegenden Geschäftsjahre) > 500 000 EUR netto
Mindestanforderung bei III. 1.2.4: Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1 000 000 EUR für den Vertrag sowie für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag.
Mindestanforderung bei III. 1.2.4: Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1 000 000 EUR für den Vertrag sowie für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Legende siehe III.1.1)):
III.1.3.1 (A) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität oder Nachweis eines beim Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems. *A, *U
III.1.3.2 (A) Angabe von mindestens 3 Unternehmensreferenzen, nicht älter als 3 Jahre, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E XIV.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich: (1) Kurzbeschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der betreuten Geräte und Standorte hervorgeht, (2) Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes, (3) Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. *L, *S
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich: (1) Kurzbeschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der betreuten Geräte und Standorte hervorgeht, (2) Angabe zum Realisierungszeitpunkt des Projektes, (3) Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. *L, *S
III.1.3.3 (A) Angabe der Anzahl der Servicemitarbeitenden, die in maximal einer Stunde Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10) erreichen können, unter Verwendung des Formulars E III, und Nachweis gültiger Zertifikate. *L, *S
III.1.3.4 (A) Angabe der Anzahl der Servicemitarbeitenden, die in maximal 24 Stunden Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10) und Potsdam erreichen können, unter Verwendung des Formulars E III, und Nachweis gültiger Zertifikate. *L, *S
III.1.3.4 (A) Angabe der Anzahl der Servicemitarbeitenden, die in maximal 24 Stunden Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10) und Potsdam erreichen können, unter Verwendung des Formulars E III, und Nachweis gültiger Zertifikate. *L, *S
III.1.3.5 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E VII. *A
III.1.3.6 (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E VIII. *U.
Mindeststandards:
Mindestanforderung bei III.1.3.1: hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.).
Mindestanforderung bei III.1.3.2: mindestens 3 Referenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, hierbei mindestens eine mit CUCM SME und mindestens eine mit mehr 1 000 Teilnehmern an mindestens 3 Standorten.
Mindestanforderung bei III.1.3.3: mindestens 3 zertifizierte Mitarbeitende: 3 MA Cisco CCNP Voice bzw. Cisco CCNP Collaboration bzw. Cisco CCIE Voice bzw. Cisco CCIE Collaboration.
Mindestanforderung bei III.1.3.4: mindestens 2 zertifizierte Mitarbeitende, davon mindestens 1 Check Point Certified Security Expert (CCSE) und mindestens 1 Cisco CCIE Voice bzw. Cisco CCIE Collaboration Mitarbeiter.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Angaben u. Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflage zu überprüfen (Legende siehe III.1.1)):
III.2.2.1 (A) EE gem. § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Formular E I). *A, *U
III.2.2.2 (A) EE Einhaltung d. Frauenförderverordnung, § 1 Abs. 2 (Formular E IV). *A, *U
III.2.2.3 (A) EE zum Datenschutz u. Vertraulichkeit (Formular E V). *A *U
III.2.2.4 (A) Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung, Stufe 2, BSÜG (Formular E XI). *A *U
III.2.2.5 (A) Scientology-Schutzerklärung (Formular E XII). *L
III.2.2.6 (A) ggf. EE Bietergemeinschaft (Formular E IX) u. Vollmacht (Formular E X). *A *E
III.2.2.7 (A) Nachweis bestehende Gold-Partnerschaft (oder höher) mit Cisco Systems, Inc. *L.
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
VI.3.1) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde von Unternehmen (Eignung) gemäß § 122 GWB i.V.m. §§ 42 ff. VgV sind dem Angebot die im Punkt III.1.1.ff. des Bekanntmachungstextes bzw. die in der abzufordernden Anlage „Übersicht Erklärungen und Nachweise“ aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV, vgl. § 48 Abs. 3 VgV.
VI.3.1) Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde von Unternehmen (Eignung) gemäß § 122 GWB i.V.m. §§ 42 ff. VgV sind dem Angebot die im Punkt III.1.1.ff. des Bekanntmachungstextes bzw. die in der abzufordernden Anlage „Übersicht Erklärungen und Nachweise“ aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beizufügen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV, vgl. § 48 Abs. 3 VgV.
VI.3.2) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und kann die Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
VI.3.2) Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und kann die Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Um Zweifel über die Angebote oder den Bieter zu beheben, können von den Bietern mit Fristsetzung Aufklärungen und Angaben verlangt werden.
Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Aufklärungen, Angaben, Unterlagen, Bescheinigungen, Nachweise und/oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
VI.3.3) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
VI.3.3) Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Bei Bedarf, wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Nachweis eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 (d.h. die vorstehenden Punkte 1 bis 4) gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2016/S 239-435730 (2016-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung waren Serviceleistungen für das bestehende IT-System „BeLa PBX“ und dessen mögliche Erweiterungen und Erneuerung als Rahmenvereinbarung über 4 Jahre. Über die Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des zu Grunde liegenden EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen. Die Standorte befinden sich innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10).
Gegenstand der Ausschreibung waren Serviceleistungen für das bestehende IT-System „BeLa PBX“ und dessen mögliche Erweiterungen und Erneuerung als Rahmenvereinbarung über 4 Jahre. Über die Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des zu Grunde liegenden EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen. Die Standorte befinden sich innerhalb des Berliner Autobahnrings (BAB 10).
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Kontakt
Telefon: +49 3090222-5140📞
Fax: +49 309028-3055 📠
Über diese Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen.
Über diese Rahmenvereinbarung wird auch der Kauf von Hardware, teilweise mit vorinstallierter Standardsoftware, zur Erweiterung und zur Erneuerung (Austausch) des bestehenden IT-Systems erfolgen. Diese Systemkomponenten sind im Rahmen des EVB-IT Servicevertrages einzurichten und die Betriebsbereitschaft des IT-Systems herbeizuführen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Jörg Krüger
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.