Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist als Anstalt öffentlichen Rechts zentraler IT- und TK-Dienstleister der Berliner Verwaltung sowie für nicht-öffentliche Dritte. Es bietet gestützt auf ein Sicherheitsrechenzentrum neben verfahrenstechnischen Dienstleistungen für Verwaltungsabläufe auch Telekommunikationsdienstleistungen für die Sprach- und Datenkommunikation an. Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner Autobahnringes (A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz einschließlich der zugehörigen Telefonieverbindungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: 25/2016
Kurze Beschreibung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist als Anstalt öffentlichen Rechts zentraler IT- und TK-Dienstleister der Berliner Verwaltung sowie für...”
Kurze Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist als Anstalt öffentlichen Rechts zentraler IT- und TK-Dienstleister der Berliner Verwaltung sowie für nicht-öffentliche Dritte. Es bietet gestützt auf ein Sicherheitsrechenzentrum neben verfahrenstechnischen Dienstleistungen für Verwaltungsabläufe auch Telekommunikationsdienstleistungen für die Sprach- und Datenkommunikation an.
Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner Autobahnringes (A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN).
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz einschließlich der zugehörigen Telefonieverbindungen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist als Anstalt öffentlichen Rechts zentraler IT- und TK-Dienstleister der Berliner Verwaltung sowie für...”
Kurze Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist als Anstalt öffentlichen Rechts zentraler IT- und TK-Dienstleister der Berliner Verwaltung sowie für nicht-öffentliche Dritte. Es bietet gestützt auf ein Sicherheitsrechenzentrum neben verfahrenstechnischen Dienstleistungen für Verwaltungsabläufe auch Telekommunikationsdienstleistungen für die Sprach- und Datenkommunikation an.
“Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen...”
Kurze Beschreibung
Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner Autobahnringes (A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN).
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz einschließlich der zugehörigen Telefonieverbindungen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Gesamtwert: 12 100 840 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
“Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen...”
Kurze Beschreibung
Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner Autobahnringes (A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz einschließlich der zugehörigen Telefonieverbindungen. Dafür soll ein Rahmenvertrag über 48 Monate abgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12 100 840 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“III.1.1 [A] Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabeder Rechtsvorschriften des Landes der Europäische...”
Befähigung zur Berufsausübung
III.1.1 [A] Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z. B. Handelsregister) nach Maßgabeder Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (beizugringen von Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft)
“Legende:” Mehr anzeigen (1) “A = Ausschlusskriterium.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“III.1.2.1 [I] Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung desFormulars E III) und der Unternehmensorganisation...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.2.1 [I] Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung desFormulars E III) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischerAufbau) (formlos); *A *U
“III.1.2.2 [A] Nettogesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E III. *A *U *S” Mehr anzeigen (11) “III.1.2.3 [A] Nettoumsatz im Geschäftsfeld – Festnetz – der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E III. *A *U *S”
“III.1.2.4 [A] Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.2.4 [A] Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach-und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E
“*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,”
“*E = Einzelbieter, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,”
“*U = allen Unterauftragnehmern,”
“Bewertung:”
“*S = wird in Summe bewertet.”
Mindeststandards:
“III.1.2.4 Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je...”
Mindeststandards
III.1.2.4 Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“III.1.3.1 [A] Darstellung der im Unternehmen angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos). Sofern eine ISO oder Öko-Audit Zertifizierung vorliegt,...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
III.1.3.1 [A] Darstellung der im Unternehmen angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos). Sofern eine ISO oder Öko-Audit Zertifizierung vorliegt, bitte das Zertifikat als Fotokopie beilegen. *L *S
“III.1.3.2 [A] Darstellung sowie ggf. Nachweis eines Informationssicherheitsmanagements (SIM), basierend auf anerkannten Normen, z. B.” Mehr anzeigen (18) “ISO/IEC 27001 (Zertifikat o.ä. in Fotokopie) *L *S”
“III.1.3.3 [A] Abgabe von mindestens 3 Referenzen die ausgeschriebene Leistung aus den letzten 3 Jahren, vergleichbar zum ausgeschriebenen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
III.1.3.3 [A] Abgabe von mindestens 3 Referenzen die ausgeschriebene Leistung aus den letzten 3 Jahren, vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand. Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
“— Kurzbeschreibung der Leistung, aus der die Art und Anzahl der Leitungen/Verbindungen hervorgeht,”
“— Angabe zum Realisierungszeitpunkt der erbrachten Leistung bzw. zur Laufzeit des Leistungsvertrages.”
“Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Anlage E XIII). *L *S”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Anlage E XIII). *L *S
“III.1.3.4 [A] Abgabe von mindestens einer (1) Referenz über die Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen (Weiterverrechnung der Leistungen an dezentrale...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
III.1.3.4 [A] Abgabe von mindestens einer (1) Referenz über die Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen (Weiterverrechnung der Leistungen an dezentrale Organisationen) aus den letzten drei Jahren, vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand.
“Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:”
“— Kurzbeschreibung der Leistung,”
“Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (Anlage E XIV); *L, *S”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (Anlage E XIV); *L, *S
“III.1.3.5 [A] Darstellung des/der Netze, die Basis der Leistungserbringung sind (u.a. welche Netze, Netztopologie, Zusammenschaltung) (formlos); *L”
“III.1.3.6 [A] Nachweis der einschlägigen telekommunikationsrechtlichen (Carrier-) Lizenz; jeweils für bzw. von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
III.1.3.6 [A] Nachweis der einschlägigen telekommunikationsrechtlichen (Carrier-) Lizenz; jeweils für bzw. von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und allen Unterauftragnehmern (Fotokopie). *L, *S
“III.1.3.7 [A] Erklärung, dass die Auftrags- und Abrechnungsverarbeitung nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Dies beinhaltet auch die Speicherung...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
III.1.3.7 [A] Erklärung, dass die Auftrags- und Abrechnungsverarbeitung nur in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Dies beinhaltet auch die Speicherung und den Zugriff auf sämtliche Stamm- und Vertragsdaten. (formlos); *L, *S
“*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
*L = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
“*S = wird in Summe bewertet.”
Mindeststandards:
“III.1.3.3 mindestens 3 Referenzen, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist.”
“III.1.3.4 mindestens 1 Referenz, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet vom Angebotsdatum) ist.” Mehr anzeigen (3) “III.1.3.5 Vorhandensein eines Netzes; Bewerber ist fähig, sein Netz zu beschreiben; das Netz muss geeignet sein, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen”
“III.1.3.6 Vorhandensein einer (Carrier-) Lizenz”
“III.1.3.7 Auftrags- und Abrechnungsverarbeitung nur in der Bundesrepublik Deutschland.” Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen III.2.2.1 bis III.2.2.9 gemäß Auftragsunterlagen (siehe Datei: 25_2016 OV RV Carrier2016 FN_Übersicht Erklärungen und Nachweise V100.pdf)”
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: IT-Dienstleistungszentrum Berlin.
Zusätzliche Informationen:
“Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
“VI.3 [A] Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB unter Verwendung des Formulars E II; *A,*U”
“Legende:” Mehr anzeigen (7) “[A] = Ausschlusskriterium”
“beizubringen bei:”
“*A = Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,”
“*U = allen Unterauftragnehmern;”
“VI.3.2 Die im Kriterienkatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate,ggf. in Kopie, müssen mit dem Angebot vorgelegt werden....”
Zusätzliche Informationen
VI.3.2 Die im Kriterienkatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate,ggf. in Kopie, müssen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z. B.Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
“VI.3.3 Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige...”
Zusätzliche Informationen
VI.3.3 Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z. B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbarbegründet und– soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durchentsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens eine Wochen vor Vorinformation gem. §134 GWB vorliegen.
“VI.3.4 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8...”
Zusätzliche Informationen
VI.3.4 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für denZuschlagvorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:”
“1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (5) “2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 (d. h. die vorstehenden Punkte 1 bis 4) gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 (d. h. die vorstehenden Punkte 1 bis 4) gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
“II. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 151-273258 (2016-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 151-273258
Gesamtwert des Auftrags: 12 100 840 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen...”
Kurze Beschreibung
Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner Autobahnringes (A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz einschließlich der zugehörigen Telefonie verbindungen. Dafür soll ein Rahmenvertrag über 48 Monate abgeschlossen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
“— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2017/S 056-104047 (2017-03-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 52033/B
Gesamtwert des Auftrags: 12 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Kontakt
Telefon: +49 30902226266📞
Fax: +49 3090283055 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Carrier2016 Festnetz
Kurze Beschreibung:
“Die im Rahmen der damaligen Auschreibung, OV 25/2016, EU-Bekanntmachung 2016/S 151-273258, abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb...”
Kurze Beschreibung
Die im Rahmen der damaligen Auschreibung, OV 25/2016, EU-Bekanntmachung 2016/S 151-273258, abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner Autobahnringes (A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN). Gegenstand des Rahmenvertrages ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz einschließlich der zugehörigen Telefonieverbindungen. Dafür wurde ein Rahmenvertrag über 48 Monate abgeschlossen EU-Bekanntmachung 2017/S 056-104047.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:”
Quelle: OJS 2017/S 110-221848 (2017-06-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2017-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 12 000 000 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die im Rahmen der damaligen Ausschreibung, OV 25/2016, EU-Bekanntmachung 2016/S 151-273258,abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb...”
Kurze Beschreibung
Die im Rahmen der damaligen Ausschreibung, OV 25/2016, EU-Bekanntmachung 2016/S 151-273258,abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner Autobahnringes (A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN). Gegenstand des Rahmenvertrages ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz einschließlich der zugehörigen Telefonieverbindungen. Dafür wurde ein Rahmenvertrag über 48 Monate abgeschlossen, EU-Bekanntmachung 2017/S 056-104047.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:”
“1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
“II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 152-315553 (2017-08-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2017/S 056-104047
Gesamtwert des Auftrags: 12 100 840 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Festnetz
Kurze Beschreibung:
“Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen...”
Kurze Beschreibung
Die im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung abzusichernden Dienstleistungen dienen überwiegend dem Betrieb der Sprachkommunikation zwischen den einzelnen Standorten innerhalb des Berliner Autobahnringes(A10) zum und über das öffentliche Netz, aber auch über xDSL-Anschlüsse zur Datenkommunikation (Internet und VPN). Gegenstand dieser Ausschreibung ist die wirtschaftliche Beschaffung von dezentralen Telefon-Anschlüssen, xDSL-Anschlüssen und der zentralen Übergänge des Berliner Landesnetzes (BeLa) zum öffentlichen Netz einschließlich der zugehörigen Telefonie Verbindungen. Dafür soll ein Rahmenvertrag über 48 Monate abgeschlossen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“„I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:”
“1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏
Quelle: OJS 2020/S 207-505500 (2020-10-19)