Rahmenvertrag Carrier2016 Festverbindungen

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)

Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK- Dienstleister des Landes Berlin und betreibt für das Land Berlin ein gemeinsames Sprach- und Datenübertragungsnetz als Multiservicenetzwerk (MSN) über ITDZ-eigene LWL-Faserkabelwege, das Berliner Landesnetz (BeLa). Für die im Bereich Sprach- und Datenkommunikation angebotenen Dienste, sofern sie über öffentliche oder privatrechtliche Medien realisiert werden, werden durch das ITDZ Leistungen Dritter, hier im Weiteren als „Carrier“ bezeichnet, genutzt. Das BeLa bildet das Transportnetz zwischen den Standorten der Berliner Behörden / Verwaltungen, den zentralen Datacentern des ITDZ und den Netzübergängen zu
den Carriern. Als Übertragungstechnologie für die Sprachübertragung wird vorwiegend IP mit Ethernet-Technik über ITDZ-eigene LWL-Faserkabelwege genutzt. In Ergänzung zum BeLa-MSN werden durch das ITDZ Festverbindungswege bei anderen Netzanbietern angemietet. Zurzeit werden diese Festverbindungen über einen Vertrag mit der T-Systems International GmbH realisiert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-21 Auftragsbekanntmachung
2016-04-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Menge oder Umfang: (Stand: September 2015) ca. 221 Festverbindungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de 📧
Telefon: +49 3090222-4353 📞
Fax: +49 309028-3055 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 017-026041
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
— VI.3.1 Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die in den Deckblättern zur Einreichung von Angeboten, Dateien: 66_2015 OV RV Carrier2016 FV_Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_V100.pdf aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweisebeigefügt werden. — VI.3.2 Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produktbeziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen. — VI.3.3 Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und – soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. §101a GWB vorliegen. — VI.3.4 Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen. — VI.3.5 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt. — VI.3.6 Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart: Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpuknt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt. Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.) Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.) Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) ist der zentrale IT- und TK- Dienstleister des Landes Berlin und betreibt für das Land Berlin ein gemeinsames Sprach- und Datenübertragungsnetz als Multiservicenetzwerk (MSN) über ITDZ-eigene LWL-Faserkabelwege, das Berliner Landesnetz (BeLa). Für die im Bereich Sprach- und Datenkommunikation angebotenen Dienste, sofern sie über öffentliche oder privatrechtliche Medien realisiert werden, werden durch das ITDZ Leistungen Dritter, hier im Weiteren als „Carrier“ bezeichnet, genutzt. Das BeLa bildet das Transportnetz zwischen den Standorten der Berliner Behörden / Verwaltungen, den zentralen Datacentern des ITDZ und den Netzübergängen zu
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den Carriern. Als Übertragungstechnologie für die Sprachübertragung wird vorwiegend IP mit Ethernet-Technik über ITDZ-eigene LWL-Faserkabelwege genutzt. In Ergänzung zum BeLa-MSN werden durch das ITDZ Festverbindungswege bei anderen Netzanbietern angemietet. Zurzeit werden diese Festverbindungen über einen Vertrag mit der T-Systems International GmbH realisiert.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: OV RV 66/2015

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— III.2.1.1 (A/aA) Eigenerklärung gem. 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E I (aA hinsichtlich Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung), *A, *U;
— III.2.1.2 (A) Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen unter Verwendung des Formulars E V,*A, *U;
— III.2.1.3 (A) Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des Formulars E VI, *A;
— III.2.1.4 (A) Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des Formulars E VII (auf Anforderung der ausschreibenden Stelle), *U;
III.2.1.5 (A) Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars E VIII und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars E IX soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird,*A.
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium Eignung,
(aA) = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft, Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— III.2.2.1 (I) Darstellung des Unternehmens – Leistungsspektrum und Kerngeschäft – (unter Verwendung des Formulars E II) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos), *A, *U;
— III.2.2.2 (A) Nettogesamtumsatz des Unternehmens der abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II.,*A, *U, *S;
— III.2.2.3 (A) Nettoumsatz im Geschäftsfeld – Carrierdienstleistungen – der abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Verwendung des Formulars E II. *L, *S;
— III.2.2.4 (A) Nachweis (Versicherungsbestätigung) einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung (formlos) über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E.
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Legende:
(A) = Ausschlusskriterium Eignung,
(I) = Information,
(aA) = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft, Bietergemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
— III.2.2.4 Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— III.2.3.1 (A) Darstellung der im Unternehmen angewandten Qualitätssicherungsverfahren (formlos). Sofern eine ISO oder Öko-Audit Zertifizierung vorliegt, bitte das Zertifikat als Fotokopie beilegen. *L, *S;
— III.2.3.2 (A) Angabe von mindestens einer Referenz für die ausgeschriebene Leistung aus den letzten drei Jahren, vergleichbar zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand. Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Leistung, aus der die Art und Anzahl der Leitungen/Verbindungen hervorgeht,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt der erbrachten Leistung bzw. zur Laufzeit des Leistungsvertrages
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Anlage E XII). *L, *S;
— III.2.3.3 (I) Angabe von mindestens einer Referenz für die Erbringung von Abrechnungsdienstleistungen (Weiterverrechnung der Leistungen an dezentrale Organisationen) aus den letzten 3 Jahren. Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
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— Kurzbeschreibung der Leistung,
— Angabe zum Realisierungszeitpunkt der erbrachten Leistung bzw. zur Laufzeit des Leistungsvertrages,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (Anlage E XII).*L;
Legende:
(A) = Ausschlusskriterium Eignung,
(I) = Information,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
A) für den Kauf der Hardware mit Herstellung der Betriebsbereitschaft:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB)“ in der Fassung vom 1.2.2010 (als System im Sinne von Ziffer 1.1 gelten die Komponenten eines Standortes/Einzelabrufs).
b) für die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen“ (EVB-IT Dienstleistung) in der Fassung vom 1.4.2002.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen. Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zubenennen.
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Bei bekannten Unterauftragnehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2) ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Datei: „66_2015 OV RV Carrier2016 FV_Übersicht-Eignung_V100.pdf“ geforderten Nachweise,nachzuweisen. Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht. Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen undumgekehrt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
— III.1.4.1 (aA) Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars E III, *A, *U;
— III.1.4.2 (aA) Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit unter Verwendung des Formulars E IV,*A,*U;
— III.1.4.3 (aA) Bereitschaftserklärung zur Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen / Sicherheitsüberprüfung / Geheimschutzbetreuung Bereitschaftserklärung nach Stufe 2 nach BSÜG im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des Formulars E X für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen. *A, *U;
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— III.1.4.4 (aA) Scientology-Schutzerklärung unter Verwendung Formulars E XI (von allen Mitgliedern/Unterauftragnehmern, die ggf. Schulungsleistungen erbringen), L*;
— III.2.1.1 (A/aA) Eigenerklärung gem. 6 EG VOL/A unter Verwendung des Formulars E I (aA hinsichtlich Erklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung), *A, *U.
Legende:
(aA) = auftragsbezogenes Ausschlusskriterium,
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*U allen Unterauftragnehmern,
*L Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind.
Der Bieter hat alle enthaltenen Leistungen anzubieten. Er ist berechtigt, alle Leistungen durch sein Unternehmen allein oder aber als Generalunternehmer zu erbringen. In letzterem Falle behält er aber gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Ausführung derbetreffenden Leistung. Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er angeeignete Nachunternehmer übertragen will. Bei bekannten Nachunternehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben sowie den Umfang der Leistung an der Gesamtleistung. Stehen die Nachunternehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Prüfung vor deren Einsatz erfolgen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-09 📅
Öffnungsort: IT-Dienstleistungszentrum Berlin, Berliner Straße 112 – 115, 10713 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: IT-Dienstleistungszentrum Berlin, Berliner Straße 112 – 115, 10713 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich Ausschreibungen
Michaela Jahns
Internetadresse: www.itdz-berlin.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RV 66/2015
Zusätzliche Informationen
— VI.3.1 Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die in den Deckblättern zur Einreichung von Angeboten, Dateien: 66_2015 OV RV Carrier2016 FV_Deckblatt zur Einreichung von Angeboten_V100.pdf aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweisebeigefügt werden.
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— VI.3.2 Die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produktbeziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
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— VI.3.3 Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen. Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und – soweit möglich – belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. §101a GWB vorliegen.
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— VI.3.4 Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
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— VI.3.5 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1 und 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
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— VI.3.6 Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 zuletzt geändert am 5.6.2012 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 16.6.2012, S.159) wird folgendes vereinbart: Der Bieter verpflichtet sich im Zuschlagsfall, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort der Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt in Höhe und Modalitäten, einschließlich der Überstundenzuschläge, zum tarifvertraglich vorgesehenen Zeitpuknt zu bezahlen, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.4.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt.
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Gelten für eine Leistung mehrere Tarifverträge (gemischte Leistungen), ist der Tarifvertrag maßgeblich, in dem der überwiegende Teil der Leistung liegt.
Für den Fall, dass das seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung auf Grund tarifvertraglich Regelungen zu zahlende Mindeststundenentgelt geringer ist, als das Mindeststundenentgelt gemäß § 1 Absatz 4 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl S. 159), bzw. kein Tarifvertrag gilt, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,50 EUR zu bezahlen, sofern die Leistung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
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Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall von einem von ihm beauftragten Nachunternehmer oder von einem von ihm oder seinem Nachunternehmer beauftragten Verleiher, dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu vereinbaren. (Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen.)
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Zudem verpflichtet sich der Bieter im Zuschlagsfall bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen. (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt.)
Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen führt regelmäßig zu einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall zu verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer oder Verleiher berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist:
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
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Quelle: OJS 2016/S 017-026041 (2016-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Postanschrift: Berliner Str. 112-115
Kontakt
Telefon: +49 30902224353 📞
Fax: +49 30902223303 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 084-149059
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 017-026041
ABl. S-Ausgabe: 84

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 66/2015

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Das wirtschaftlichste Angebot nach der erweiterten Richtwertmethode, Zuschlagskriterium: Qualität, Schwankungsbereich: 10 % (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-25 📅
Name: Versatel Deutschland GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michaela Jahns, Fachbereich Ausschreibungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2GWB. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 GWB bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß §101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich).
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Quelle: OJS 2016/S 084-149059 (2016-04-25)