Rahmenvertrag für die Lieferung von Pumpstationen der Druckentwässerung (ESF-Kompaktanlagen)

Hamburger Stadtentwässerung – Anstalt des öffentlichen Rechts

Lieferung von jährlich ca. 50 Stück Abwassersammelschächten für die häusliche Abwasserentsorgung, einschließlich der technischen Ausrüstung wie z. B. Pumpen, Armaturen, Rohre, Schwimmerschalter und Potentialausgleich. Die Hamburger Stadtentwässerung schließt zu diesem Zweck einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren ab.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sammelbehälter
Menge oder Umfang:
“Lieferung von ca. 100 Stück Abwassersammelschächten (ESF-Kompaktanlagen) für die Druckentwässerung. Es sind Schächte aus Polypropylen (PP) und für...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sammelbehälter 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburger Stadtentwässerung – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billhorner Deich 2
Postleitzahl: 20539
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburgwasser.de 🌏
E-Mail: rainer.kroeger@hamburgwasser.de 📧
Telefon: +49 40788881420 📞
Fax: +49 40788881499 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 185-332615
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen

“Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2016/S 185-332615 (2016-09-20)