Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (BuKr 0016)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen / Controlling, Beschaffung Infrastruktur FS.EI-W-B, Mülheimer Str. 50, 47057 Duisburg”
Telefon: +49 2033017-4749📞
E-Mail: jeanette.wagner@deutschebahn.com📧
Fax: +49 6926557894 📠
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Adresse des Käuferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag Instandsetzungsleistungen im konstruktiven Ingenieurbau – Region West -Gewerk Tiefbauarbeiten – 16FEI23525.
16FEI23525”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Instandsetzungsleistungen im konstruktiven Ingenieurbau, Region West, Gewerk Tiefbau.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag Instandsetzungsleistungen im konstruktiven Ingenieurbau für das Gewerk Tiefbauarbeiten gem. Ausschreibungsunterlagen.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 2x1 jährige Option, einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber.
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Rahmenvereinbarung mit bis zu 8 Wirtschaftsteilnehmern.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 190-341412
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Rahmenvertrag Instandsetzungsleistungen im konstruktiven Ingenieurbau – Region West -Gewerk Tiefbauarbeiten – 16FEI23525” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 243-443975 (2016-12-13)