Rahmenvertrag Lieferung von Einwegmaterial im Rettungsdienst

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

Rahmenvertrag Lieferung von Einwegmaterial, Rettungsdienst Feuerwehr Düsseldorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-14 Auftragsbekanntmachung
2017-05-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Verbrauchsartikel
Referenznummer: DUS-1-2016-0373
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Lieferung von Einwegmaterial, Rettungsdienst Feuerwehr Düsseldorf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Verbrauchsartikel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Operationstechnik 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Postanschrift: Hüttenstraße 68
Postleitzahl: 40215
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: dirk.ortmann@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 211/8920422 📞
Fax: +49 211/8920409 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-158f8a0168e-5c345c7fd58eb6d0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 244-445133
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 797 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Lieferung von Einwegmaterial für den Rettungsdienst über den Zeitraum von 18 Monaten. Im Umfang enthalten sind neben Verbrauchsmaterial auch medizinische Kleingeräte.
Dauer: 18 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet, die gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben. Zudem ist die Verpflichtungserklärung gemäß § 19 TVgG-NRW vom Bieter abzugeben.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Ortmann
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-158f8a0168e-5c345c7fd58eb6d0 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister – Rechtsamt – Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5, 3. Etage, Zimmer 3101
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: vergabeinfo@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929653 📠
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-1473116 📞
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-1472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 244-445133 (2016-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 582664.71 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 105-209616
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 244-445133
ABl. S-Ausgabe: 105

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Quelle: OJS 2017/S 105-209616 (2017-05-31)