Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anmietung von Güterwagen (Offene Wagen der Regelbauart) für die Baustellenlogistik mit Grauguss- und / oder LL- bzw. K-Sohle vorgesehen. Es ist ein erster Abruf von ca. 80-140 4-achsigen Wagen der Regelbauart mit LL- oder K-Sohle vorgesehen, welcher eine Bereitstellung der Wagen zum 1.7.2016 vorsieht. Sollten zum Mietbeginn nicht alle Wagen mit LL- oder K-Sohle ausgestattet sein, so können diese noch bis zum 31.12.2016 ausgetauscht werden. Während der Vertragslaufzeit erfolgen bei Bedarf weitere Abrufe mit verschiedenen Laufzeiten. Der Auftrag steht unter dem in Ziff. III.1.4) beschriebenen Vorbehalt. Da zur Deckung des Bedarfs bis zu 5 Rahmenverträge vergeben werden können, sind Angebote zulässig, die nicht die gesamte Menge des ersten Abrufs abdecken können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-08.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schienengebundene Güterwagen
Menge oder Umfang: Laufzeit des Rahmenvertrages bis 30.6.2019.2 000 0008 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienengebundene Güterwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fahrwegdienste GmbH
Postanschrift: Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: ivonne.schmitt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 6131-1563415📞
Fax: +49 69-26091-4150 📠
Der Teilnahmeantrag muss in einfacher schriftlicher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben eingereicht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 💰
8 000 000 💰
Kurze Beschreibung:
Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anmietung von Güterwagen (Offene Wagen der Regelbauart) für die Baustellenlogistik mit Grauguss- und / oder LL- bzw. K-Sohle vorgesehen. Es ist ein erster Abruf von ca. 80-140 4-achsigen Wagen der Regelbauart mit LL- oder K-Sohle vorgesehen, welcher eine Bereitstellung der Wagen zum 1.7.2016 vorsieht. Sollten zum Mietbeginn nicht alle Wagen mit LL- oder K-Sohle ausgestattet sein, so können diese noch bis zum 31.12.2016 ausgetauscht werden. Während der Vertragslaufzeit erfolgen bei Bedarf weitere Abrufe mit verschiedenen Laufzeiten.
Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrages zur Anmietung von Güterwagen (Offene Wagen der Regelbauart) für die Baustellenlogistik mit Grauguss- und / oder LL- bzw. K-Sohle vorgesehen. Es ist ein erster Abruf von ca. 80-140 4-achsigen Wagen der Regelbauart mit LL- oder K-Sohle vorgesehen, welcher eine Bereitstellung der Wagen zum 1.7.2016 vorsieht. Sollten zum Mietbeginn nicht alle Wagen mit LL- oder K-Sohle ausgestattet sein, so können diese noch bis zum 31.12.2016 ausgetauscht werden. Während der Vertragslaufzeit erfolgen bei Bedarf weitere Abrufe mit verschiedenen Laufzeiten.
Der Auftrag steht unter dem in Ziff. III.1.4) beschriebenen Vorbehalt. Da zur Deckung des Bedarfs bis zu 5 Rahmenverträge vergeben werden können, sind Angebote zulässig, die nicht die gesamte Menge des ersten Abrufs abdecken können.
Menge oder Umfang: Laufzeit des Rahmenvertrages bis 30.6.2019.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: FEF 22 offene Wagen Fwd
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise/Erklärungen müssen vom Wettbewerbsteilnehmer in deutscher Sprache abgegeben und erbracht werden:
— Nachweis/Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Nachweis/Erklärung, dass keine rechtskräftige Feststellung über berufliche Verfehlungen besteht,
— Nachweis/Erklärung, dass keine Steuer- und Abgabenschulden bestehen,
— ein Auszug aus dem Handelsregister, bei Teilnehmern mit Sitz im Ausland, ein vergleichbarer Nachweis.
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Sofern die vorgenannten Nachweise im Rahmen einer Ausschreibung im Jahr 2015 bereits an die Kontaktstelle eingereicht worden sind, ist eine erneute Einreichung nicht erforderlich, vorausgesetzt, der Wettbewerbsteilnehmer erklärt, dass zwischenzeitig keine Änderungen hinsichtlich der Nachweise eingetreten sind.
Sofern die vorgenannten Nachweise im Rahmen einer Ausschreibung im Jahr 2015 bereits an die Kontaktstelle eingereicht worden sind, ist eine erneute Einreichung nicht erforderlich, vorausgesetzt, der Wettbewerbsteilnehmer erklärt, dass zwischenzeitig keine Änderungen hinsichtlich der Nachweise eingetreten sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bankauskünfte des letzten Geschäftsjahres,
— Vorlage von Bilanzen einschließlich Gewinn und Verlustrechnung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, mögliche Alternativen hierzu sind Angaben zu:
Anlagevermögen,kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz,
— Nachweis/Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis/Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Sollten ein oder mehrere der oben angegebenen Nachweise/Erklärungen nicht zu erbringen sein, dann hat der Wettbewerbsteilnehmer:
— zu erläutern, warum das nicht möglich ist und,
— die gewünschten Informationen alternativ zu erbringen.
Es liegt in der Verantwortung des Wettbewerbsteilnehmers, die sein Unternehmen betreffenden Informationen so zu erbringen, dass die DB AG einen sicheren Eindruck von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhält.
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung, dass der Wettbewerbsteilnehmer bereit ist, die ECM Verantwortung zu übernehmen;
— Nachweis/Erklärung über Unterzeichnung des AVV (GCU).
Die Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Fester Preis mit Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, das Vergabeverfahren einzustellen, sofern sachliche Gründe dies rechtfertigen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn:
— kein Angebot eingegangen ist, das den Vergabeunterlagen entspricht,
— sich die Grundlagen der Vergabe geändert haben,
— das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder erwarten lässt.
Die Bekanntmachung bzw. der Auftrag steht überdies unter dem Vorbehalt der Zustimmung der einschlägigen Gremien des DB Konzerns.
Für die abzuschließenden Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 5
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, VR Finanzen/Controlling, Anmietung Schienenfahrzeuge (FEF 22), Rheinstraße 2, 55116 Mainz
Frau Ivonne Schmitt
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachungoder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachungoder
den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 051-085821 (2016-03-08)