Rahmenvertrag über die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich technischer Betrieb der Amtlichen Schulverwaltung (ASV), Testmanagement für ASV, Service Desk und Second Level ASV, Az. VGST1-2/SD/019/16
Seit 2003 ist die Landeshauptstadt München im Rahmen einer Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (BayStMBW) als Partnerin des Freistaates Bayern an der Entwicklung einer neuen Schulverwaltungssoftware beteiligt. Diese Software (Amtliche Schulverwaltung, kurz ASV) muss kraft Gesetzes für die Abgabe von schulischen Statistikdaten an das BayStMBW verwendet werden. Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden 239 statt bisher 61 Münchner Schulen ASV einsetzen. Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Kurze Beschreibung:
Seit 2003 ist die Landeshauptstadt München im Rahmen einer Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (BayStMBW) als Partnerin des Freistaates Bayern an der Entwicklung einer neuen Schulverwaltungssoftware beteiligt. Diese Software (Amtliche Schulverwaltung, kurz ASV) muss kraft Gesetzes für die Abgabe von schulischen Statistikdaten an das BayStMBW verwendet werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden 239 statt bisher 61 Münchner Schulen ASV einsetzen. Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Seit 2003 ist die Landeshauptstadt München im Rahmen einer Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (BayStMBW) als Partnerin des Freistaates Bayern an der Entwicklung einer neuen Schulverwaltungssoftware beteiligt. Diese Software (Amtliche Schulverwaltung, kurz ASV) muss kraft Gesetzes für die Abgabe von schulischen Statistikdaten an das BayStMBW verwendet werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden 239 statt bisher 61 Münchner Schulen ASV einsetzen. Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium-HA II/Vergabestelle 1, Abt. 2
Postanschrift: Birkerstraße 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
E-Mail: abteilung2.vergabestelle1@muenchen.de📧
Telefon: +49 89-233-30442📞
Fax: +49 89-233-30409 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1🌏
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit 2003 ist die Landeshauptstadt München im Rahmen einer Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (BayStMBW) als Partnerin des Freistaates Bayern an der Entwicklung einer neuen Schulverwaltungssoftware beteiligt. Diese Software (Amtliche Schulverwaltung, kurz ASV) muss kraft Gesetzes für die Abgabe von schulischen Statistikdaten an das BayStMBW verwendet werden.
Seit 2003 ist die Landeshauptstadt München im Rahmen einer Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (BayStMBW) als Partnerin des Freistaates Bayern an der Entwicklung einer neuen Schulverwaltungssoftware beteiligt. Diese Software (Amtliche Schulverwaltung, kurz ASV) muss kraft Gesetzes für die Abgabe von schulischen Statistikdaten an das BayStMBW verwendet werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden 239 statt bisher 61 Münchner Schulen ASV einsetzen. Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden 239 statt bisher 61 Münchner Schulen ASV einsetzen. Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Im Einzelnen sind 2 Vollzeit-Äquivalente (VZÄ) im Technischen Betrieb der Amtlichen Schulverwaltung (ASV), 0,5 VZÄ im Testmanagement von ASV und 0,5 VZÄ im Service Desk und Second Level von ASV durch Leiharbeitnehmerinnen / Leiharbeitnehmer abzudecken.
Im Einzelnen sind 2 Vollzeit-Äquivalente (VZÄ) im Technischen Betrieb der Amtlichen Schulverwaltung (ASV), 0,5 VZÄ im Testmanagement von ASV und 0,5 VZÄ im Service Desk und Second Level von ASV durch Leiharbeitnehmerinnen / Leiharbeitnehmer abzudecken.
Dauer: 12 Monate
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern / Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 175-314277 (2016-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit 2003 ist die Landeshauptstadt München im Rahmen einer Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (BayStMBW) als Partnerin des Freistaates Bayern an der Entwicklung einer neuen Schulverwaltungssoftware beteiligt. Diese Software (Amtliche Schulverwaltung, kurz ASV) muss kraft Gesetzes für die Abgabe von schulischen Statistikdaten an das BayStMBW verwendet werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden 239 statt bisher 61 Münchner Schulen ASV einsetzen.
Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Seit 2003 ist die Landeshauptstadt München im Rahmen einer Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (BayStMBW) als Partnerin des Freistaates Bayern an der Entwicklung einer neuen Schulverwaltungssoftware beteiligt. Diese Software (Amtliche Schulverwaltung, kurz ASV) muss kraft Gesetzes für die Abgabe von schulischen Statistikdaten an das BayStMBW verwendet werden.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden 239 statt bisher 61 Münchner Schulen ASV einsetzen.
Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da eru. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da eru. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 werden 239 statt bisher 61 Münchner Schulen ASV einsetzen.
Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Um einen professionellen Betrieb der ASV-Software inkl. ausreichender Unterstützung der Schulen sicherstellen zu können ist der Ausbau der vorhandenen Betriebsstrukturen erforderlich. Hierzu muss ausreichend Personal zur Erledigung der Aufgaben zur Verfügung stehen. Bis die dafür benötigten Stellen durch städtisches Personal besetzt sind ist eine Überbrückung des dringendsten Bedarfs mit Arbeitnehmerüberlassungen vorgesehen.
Im Einzelnen sind 2 Vollzeit-Äquivalente (VZÄ) im technischen Betrieb der Amtlichen Schulverwaltung (ASV), 0,5 VZÄ im Testmanagement von ASV und 0,5 VZÄ im Service Desk und Second Level von ASV durch Leiharbeitnehmerinnen /Leiharbeitnehmer abzudecken.
Im Einzelnen sind 2 Vollzeit-Äquivalente (VZÄ) im technischen Betrieb der Amtlichen Schulverwaltung (ASV), 0,5 VZÄ im Testmanagement von ASV und 0,5 VZÄ im Service Desk und Second Level von ASV durch Leiharbeitnehmerinnen /Leiharbeitnehmer abzudecken.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-14 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da eru. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da eru. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberinein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberinein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).