Rahmenvertrag über die Durchführung von Beratungs- und Organisationsdienstleistungen im Bereich Agrarmarketing

Logistik Zentrum Niedersachsen

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Beratungs- und Organisationsdienstleistungen im Bereich Agrarmarketing für das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rah-menvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten sind dem Angebotsvordruck inkl. Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-01 Auftragsbekanntmachung
2016-11-07 Ergänzende Angaben
2018-01-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Referenznummer: 0042-DLG/2016-03.26
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung. Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Beratungs- und Organisationsdienstleistungen im Bereich Agrarmarketing für das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rah-menvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten sind dem Angebotsvordruck inkl. Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: stanislav.schukin@lzn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXQ6YYHYDGA%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 213-387921
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“. Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: – Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen – von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Weiterhin sind mit dem Angebot eine schriftliche Garantie, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen für alle Komponenten für mindestens 10 Jahre gewährleistet ist sowie ggf. Datenblätter zu den angebotenen Produkten, die die Erfüllung der Mindestvorgaben belegen, vorzulegen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYDGA.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Beratungs- und Organisationsdienstleistungen im Bereich Agrarmarketing für das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten sind dem Angebotsvordruck inkl. Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1.7.2017. Auftraggeber und Vertragspartner ist das ML. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag endet spätestens 12 Monate nach Vertragsbeginn, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um dreimal jeweils höchstens 12 Monate Gebrauch macht (vgl. Ziff. 1.1). Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.1.1) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt);
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.1.1)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.1.1)).
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1. Nachweise über die Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Agrarmarketings:
Beim Bieter müssen mindestens sechs Mitarbeiter dauerhaft beschäftigt sein, die über Hochschulab-schlüsse in den Bereichen Agrarwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder in verwandten Berei-chen verfügen; davon mind. 3 Mitarbeiter mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung mit Bezug zur Land- und Ernährungswirtschaft. Für diesen Personenkreis sind insgesamt mind. sechs AK-Stellen, davon mind. drei Vollzeitstellen, nachzuweisen. Für alle benannten Personen sind die entsprechenden Belege (Tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) einzureichen.
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2. Nachweise über Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen, Organisationen und Verbänden der Land- und Ernährungswirtschaft, des Lebensmittelhandels und öffentlicher Einrichtungen:
Benennung von mind. 20 Studien und Expertisen sowie 10 Veranstaltungen, die im Auftrag von oder in Zusammenarbeit mit den genannten Akteuren in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden. Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung beizufügen. Bei Leistungen an private Auftraggeber ist, sofern erhältlich, eine von diesen ausgestellte Bescheinigung beizufügen.
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3. Nachweise über Erfahrungen in der Organisation und Ausrichtung von Ausstellergemeinschaften auf Messen im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft:
Organisation und Durchführung von mind. fünf Messeauftritten in den letzten 5 Jahren auf den deutschen Leitmessen der Agrar- und Ernährungswirtschaft (ANUGA, Intercool/Intermeat, Fruit Logistica, Internationale Grüne Woche Berlin). Als Nachweise sind Eigenerklärungen, Bescheinigungen und Bilddokumentationen vorzulegen.
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4. Nachweise über Kenntnisse der Strukturen und Probleme der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft:
Es ist die dauerhafte Einbindung in mind. drei Fachgremien (z. B. Beiräte, Ausschüsse) nachzuweisen, in die auch Unternehmen oder Verbände der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft einbezogen sind.
Vorlage von zehn Studien, Expertisen etc. mit Bezug zur niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, die in den vergangenen fünf Jahren durchgeführt worden sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“).

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXQ6YYHYDGA%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: – Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen – von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
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Weiterhin sind mit dem Angebot eine schriftliche Garantie, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen für alle Komponenten für mindestens 10 Jahre gewährleistet ist sowie ggf. Datenblätter zu den angebotenen Produkten, die die Erfüllung der Mindestvorgaben belegen, vorzulegen.
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Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYDGA.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 213-387921 (2016-11-01)
Ergänzende Angaben (2016-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Beratungs- und Organisationsdienstleistungen im Bereich Agrarmarketing für das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV). Nähere Einzelheiten sind dem Angebotsvordruck inkl. Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 216-393755
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 213-387921
ABl. S-Ausgabe: 216
Quelle: OJS 2016/S 216-393755 (2016-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Beratungs- und Organisationsdienstleistungen im Bereich Agrarmarketing für das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) mit einer Vertragslaufzeit und einer Preisbindung von 48 Monaten in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV).
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Gesamtwert des Auftrags: 4 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 018-037442
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil". Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: - Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen! - von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Weiterhin sind mit dem Angebot eine schriftliche Garantie, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen für alle Komponenten für mindestens 10 Jahre gewährleistet ist sowie. Ggf. Datenblätter zu den angebotenen Produkten, die die Erfüllung der Mindestvorgaben belegen, vorzulegen. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYEE4.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Juli 2017. Auftraggeber und Vertragspartner ist das ML. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrums Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-01 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) - ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: - Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen! - von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Mehr anzeigen
Weiterhin sind mit dem Angebot eine schriftliche Garantie, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen für alle Komponenten für mindestens 10 Jahre gewährleistet ist sowie.
Ggf. Datenblätter zu den angebotenen Produkten, die die Erfüllung der Mindestvorgaben belegen, vorzulegen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren - Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYEE4.
Quelle: OJS 2018/S 018-037442 (2018-01-24)