Rahmenvertrag über die Lieferung von 28 bis 31 Abfallsammelfahrzeugen einschließlich Full-Service-Leistungen

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach

Der Landkreis Bad Kreuznach hat die Leistungen zur Einsammlung und Transport der hoheitlichen Abfälle bisher fremdvergeben. Die Leistungsverträge enden am 31.12.2017 (PPK & Sperrabfall) bzw. 31.12.2018 (Rest- & Bioabfall). Der Kreistag des Landkreises hat beschlossen, die Sammelleistungen i.Z.m. Rest-, Bio-, Sperr- & PPK-Abfall mit Auslaufen der vorgenannten Verträge in Eigenerledigung zu erbringen. Die hierfür notwendigen Abfallsammelfahrzeuge sollen im Rahmen dieses wettbewerblichen Dialogs beschafft werden. Voraussichtlich werden für die Sperrabfall-Sammlung 2-3 Fahrzeuge des Typs A und für die Sammlung der übrigen Fraktionen voraussichtlich 15-17 Fahrzeuge des Typs B benötigt. Gleichzeitig soll im Rahmen dieses Dialogverfahrens der Bedarf der Rhein-Hunsrück-Entsorgung AöR (RHE) mit gedeckt werden. Die RHE benötigt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 bis zu 2 Abfallsammelfahrzeuge des Typs A zur Sperrabfall-Sammlung und bis zu 9 Abfallsammelfahrzeuge des Typs B.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-26 Auftragsbekanntmachung
2017-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Bad Kreuznach hat die Leistungen zur Einsammlung und Transport der hoheitlichen Abfälle bisher fremdvergeben. Die Leistungsverträge enden am 31.12.2017 (PPK & Sperrabfall) bzw. 31.12.2018 (Rest- & Bioabfall). Der Kreistag des Landkreises hat beschlossen, die Sammelleistungen i.Z.m. Rest-, Bio-, Sperr- & PPK-Abfall mit Auslaufen der vorgenannten Verträge in Eigenerledigung zu erbringen. Die hierfür notwendigen Abfallsammelfahrzeuge sollen im Rahmen dieses wettbewerblichen Dialogs beschafft werden. Voraussichtlich werden für die Sperrabfall-Sammlung 2-3 Fahrzeuge des Typs A und für die Sammlung der übrigen Fraktionen voraussichtlich 15-17 Fahrzeuge des Typs B benötigt. Gleichzeitig soll im Rahmen dieses Dialogverfahrens der Bedarf der Rhein-Hunsrück-Entsorgung AöR (RHE) mit gedeckt werden. Die RHE benötigt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 bis zu 2 Abfallsammelfahrzeuge des Typs A zur Sperrabfall-Sammlung und bis zu 9 Abfallsammelfahrzeuge des Typs B.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für Abfall und Abwasser 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bad Kreuznach 🏙️
Rhein-Hunsrück-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Bad Kreuznach
Postanschrift: Salinenstr. 47
Postleitzahl: 55543
Postort: Bad Kreuznach
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-badkreuznach.de 🌏
E-Mail: elisabeth.terhorst@kreis-badkreuznach.de 📧
Telefon: +49 6718031950 📞
Fax: +49 6718031432 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E67781953 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E67781953 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 167-300174
ABl. S-Ausgabe: 167

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Lieferung von 17 bis 20 Abfallsammelfahrzeugen für den AWB Landkreis Bad-Kreuznach
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Bad Kreuznach hat die Leistungen zur Einsammlung und Transport der hoheitlichen Abfälle bisher fremdvergeben. Die Leistungsverträge enden am 31.12.2017 (PPK und Sperrabfall) bzw. 31.12.2018 (Rest- und Bioabfall).
Der Kreistag des Landkreises hat beschlossen, die Sammelleistungen i. Z. m. Rest-, Bio- Sperr- und PPK-Abfall mit Auslaufen der vorgenannten Verträge in Eigenerledigung zu erbringen. Die hierfür notwendigen Abfallsammelfahrzeuge sollen im Rahmen dieses wettbewerblichen Dialogs beschafft werden. Voraussichtlich werden für die Sperrabfall-Sammlung 2 bis 3 Fahrzeuge des Typs A benötigt. Für die Sammlung der übrigen Fraktionen werden voraussichtlich 15 bis 17 Fahrzeuge des Typs B benötigt.
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Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Lieferung von bis zu 11 Abfallsammelfahrzeugen für die Rhein-Hunsrück Entsorgung AöR
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieses Dialogverfahrens soll der Bedarf der Rhein-Hunsrück Entsorgung AöR (RHE) mit gedeckt werden. Die RHE benötigt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 bis zu 2 Abfallsammelfahrzeuge des Typs A zur Sammlung von Sperrabfall und bis zu 9 Abfallsammelfahrzeuge des Typs B für die übrigen Fraktionen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Handels- oder Firmenregister, bei ausländischen Bietern vergleichbare Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde. Näheres siehe Ausfüllhinweise zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zu den Umsätzen des Unternehmens gesamt und zu den Umsätzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Näheres siehe Ausfüllhinweise zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von mindestens drei positiven Referenzschreiben über den Einsatz von ihm in den letzten 3 Kalenderjahren 2013 bis 2015 gelieferter Abfallsammelfahrzeuge für öffentliche Auftraggeber. Näheres siehe Ausfüllhinweise zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Hunsrück Entsorgung AöR
Postanschrift: Weitersheck
Postort: Kirchberg
Postleitzahl: 55481
Land: Rhein-Hunsrück-Kreis 🏙️
Kontakt
Internetadresse: www.kreis-badkreuznach.de 🌏
E-Mail: info@rh-entsorgung.de 📧
Internetadresse: http://www.rh-entsorgung.de/ 🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E67781953 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: _teamwerk_ AG
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 6
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: http://www.subreport.de/E67781953
Telefon: +49 6215959500 📞
E-Mail: m.adams@teamwerk.ag 📧
Fax: +49 6215959599 📠
Land: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.teamwerk.ag 🌏
Telefon: +49 6215959512 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter können bei der vorgenannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren einleiten, in dem Vergaberechtsverstöße überprüft werden können. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein solcher Antragunzulässig gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 167-300174 (2016-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Bad Kreuznach hat die Leistungen zur Einsammlung und Transport der hoheitlichen Abfälle bisher fremdvergeben. Die Leistungsverträge enden am 31.12.2017 (PPK und Sperrabfall) bzw. 31.12.2018 (Rest- und Bioabfall). Der Kreistag des Landkreises hat beschlossen, die Sammelleistungen i. Z. m. Rest-, Bio-, Sperr- und PPK-Abfall mit Auslaufen der vorgenannten Verträge in Eigenerledigung zu erbringen. Die hierfür notwendigen Abfallsammelfahrzeuge sollen im Rahmen dieses wettbewerblichen Dialogs beschafft werden. Voraussichtlich werden für die Sperrabfall-Sammlung 2-3 Fahrzeuge des Typs A und für die Sammlung der übrigen Fraktionen voraussichtlich 15-17 Fahrzeuge des Typs B benötigt. Gleichzeitig soll im Rahmen dieses Dialogverfahrens der Bedarf der Rhein-Hunsrück-Entsorgung AöR (RHE) mit gedeckt werden. Die RHE benötigt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2020 bis zu 2 Abfallsammelfahrzeuge des Typs A zur Sperrabfall-Sammlung und bis zu 9 Abfallsammelfahrzeuge des Typs B.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 339 639 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 043-078445
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 167-300174
ABl. S-Ausgabe: 43

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-02 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter können bei der vorgenannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren einleiten, in dem Vergaberechtsverstöße überprüft werden können. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag unzulässig gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
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Quelle: OJS 2017/S 043-078445 (2017-02-28)