Rahmenvertrag über die Lieferung von allgemeinem und gerätegebundenem Laborverbrauchsmaterial unter Nutzung der auftragsinternen EDV-gestützten Plattform und die Durchführung von Logistikdienstleistungen
Rahmenvertrag über die Lieferung von allgemeinem und gerätegebundenem Laborverbrauchsmaterial unter Nutzung der auftragsinternen EDV-gestützten Plattform, inkl. Anlieferung und Logistik..Der Auftragnehmer muss die ihm vom Auftraggeber im Xml-Format elektronisch zur Verfügung gestellten Daten für Bestellungen (EDI-Nachrichtentyp ORDERS) und Gutschriftanzeigen (EDI-Nachrichtentyp GSVERF), elektronisch verarbeiten können. Grundsätzlich muss der Auftragnehmer die Waren direkt dezentral an die im Auftrag angegebenen Verwendungsstellen (Stockwerke/Räume, ca. 480 Anwender, welche die Waren elektronisch bestellen) liefern und nur in Ausnahmefällen an das Zentrum für betriebliche Logistik (Zentrallager) des Auftraggebers. Die Anlieferadressen befinden sich auf dem Gelände des Universitätsklinikums Leipzig AöR und der Medizinischen Fakultät, bzw. im Umkreis von 3 km. Bei einem Teil der zu liefernden Artikel („A-Artikel“) müssen spezifische Produkte eines bestimmten Herstellers geliefert werden. Bei den „B-Artikeln“ gilt diese Einschränkung nicht. Die Logistikdienstleistung ist für alle Artikelgruppen gleichermaßen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 1.10.2016 und wird für 4 Jahre geschlossen. Für den Auftraggeber ist eine Verlängerungsoption für zwei Jahre vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nichtchemisches medizinisches Einwegmaterial und hämatologisches Verbrauchsmaterial
Menge oder Umfang:
Die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen muss per E-Mail unter der angegebenen Adresse abgefordert werden. Die Zusendung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt auf dem Postweg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von allgemeinem und gerätegebundenem Laborverbrauchsmaterial unter Nutzung der auftragsinternen EDV-gestützten Plattform, inkl. Anlieferung und Logistik..Der Auftragnehmer muss die ihm vom Auftraggeber im Xml-Format elektronisch zur Verfügung gestellten Daten für Bestellungen (EDI-Nachrichtentyp ORDERS) und Gutschriftanzeigen (EDI-Nachrichtentyp GSVERF), elektronisch verarbeiten können. Grundsätzlich muss der Auftragnehmer die Waren direkt dezentral an die im Auftrag angegebenen Verwendungsstellen (Stockwerke/Räume, ca. 480 Anwender, welche die Waren elektronisch bestellen) liefern und nur in Ausnahmefällen an das Zentrum für betriebliche Logistik (Zentrallager) des Auftraggebers. Die Anlieferadressen befinden sich auf dem Gelände des Universitätsklinikums Leipzig AöR und der Medizinischen Fakultät, bzw. im Umkreis von 3 km. Bei einem Teil der zu liefernden Artikel („A-Artikel“) müssen spezifische Produkte eines bestimmten Herstellers geliefert werden. Bei den „B-Artikeln“ gilt diese Einschränkung nicht. Die Logistikdienstleistung ist für alle Artikelgruppen gleichermaßen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 1.10.2016 und wird für 4 Jahre geschlossen. Für den Auftraggeber ist eine Verlängerungsoption für zwei Jahre vorgesehen.
Rahmenvertrag über die Lieferung von allgemeinem und gerätegebundenem Laborverbrauchsmaterial unter Nutzung der auftragsinternen EDV-gestützten Plattform, inkl. Anlieferung und Logistik..Der Auftragnehmer muss die ihm vom Auftraggeber im Xml-Format elektronisch zur Verfügung gestellten Daten für Bestellungen (EDI-Nachrichtentyp ORDERS) und Gutschriftanzeigen (EDI-Nachrichtentyp GSVERF), elektronisch verarbeiten können. Grundsätzlich muss der Auftragnehmer die Waren direkt dezentral an die im Auftrag angegebenen Verwendungsstellen (Stockwerke/Räume, ca. 480 Anwender, welche die Waren elektronisch bestellen) liefern und nur in Ausnahmefällen an das Zentrum für betriebliche Logistik (Zentrallager) des Auftraggebers. Die Anlieferadressen befinden sich auf dem Gelände des Universitätsklinikums Leipzig AöR und der Medizinischen Fakultät, bzw. im Umkreis von 3 km. Bei einem Teil der zu liefernden Artikel („A-Artikel“) müssen spezifische Produkte eines bestimmten Herstellers geliefert werden. Bei den „B-Artikeln“ gilt diese Einschränkung nicht. Die Logistikdienstleistung ist für alle Artikelgruppen gleichermaßen zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 1.10.2016 und wird für 4 Jahre geschlossen. Für den Auftraggeber ist eine Verlängerungsoption für zwei Jahre vorgesehen.
(angegebene 4-Jahresmengen aller Artikelgruppen – siehe Leistungsverzeichnis).
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption 2 Jahre.
Referenznummer: 2016-02-VM-LB-E14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. Die Referenzanforderungen muss die Bietergemeinschaft lediglich insgesamt erbringen. Mit dem Angebot vorzulegen ist das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte, ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Nachweise von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen. Die Referenzanforderungen muss die Bietergemeinschaft lediglich insgesamt erbringen. Mit dem Angebot vorzulegen ist das mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte, ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre, bezogen auf die Leistungsart, welche Gegenstand der Ausschreibung ist;
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung, durch entsprechende Deckungsbestätigung der Versicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter haben Referenzen zu den in den letzten 3 Jahren, gemessen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung, das zu nutzen ist. Als vergleichbar gewertet werden nur Referenzen über eine vergleichbare Leistungserbringung, bei der
Die Bieter haben Referenzen zu den in den letzten 3 Jahren, gemessen ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, vorzulegen. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung, das zu nutzen ist. Als vergleichbar gewertet werden nur Referenzen über eine vergleichbare Leistungserbringung, bei der
— die Lieferungen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren direkt dezentral zum auftragsbezogenen Anwender sowie
— in medizinische und/oder Forschungseinrichtungen in Deutschland erfolgten,
— wobei die Bestellungen elektronisch über eine Bestellplattform erfolgt sind.
Dabei handelt es sich um Mindeststandards.
Bietergemeinschaften müssen die Referenzanforderungen lediglich insgesamt erbringen.
Weiterhin vorzulegen sind:
— Nachweis einer nachhaltigen, sozial verträglichen und ressourcenschonenden Wirtschaftsweise entsprechend den Grundsätzen des „United Nations Global Compact“ ;
— CE Zertifikate nach nach QMC ISO 9001;
— Eigenerklärung über elektronische Datenverarbeitung – Der Auftraggeber stellt dafür ein Formblatt zur Verfügung, das zu nutzen ist.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine spezielle Rechtsform, Vergabe jedoch dahingehend, dass eine Bietergemeinschaft, im Falle der Zuschlagserteilung, als gesamtschuldnerisch haftende(s) und das Konsortium/Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter tätig wird.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Birgit Griepentrog
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2016-02-VM-LB-E14
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800/3202📞
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, ist ein Antrag auf Vergabenachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Rüge gilt gem. Nr. 1 dann als unverzüglich erhoben, wenn sie binnen 10 Kalendertagen nach Kenntniserlangung ausgesprochen wird.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2016/S 076-133673 (2016-04-14)
Ergänzende Angaben (2016-09-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben