Rahmenvertrag über die Lieferung von Arbeitsplatzrechnern

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Der Verband der Ersatzkassen möchte einen neuen Rahmenvertrag über die Lieferung von Arbeitsplatzrechnern vergeben. Dieser EVB-IT Vertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren haben. Der Support für die Geräte, muss für 36 Monate gewährleistet werden. Die Geräte sind ausschließlich zum Kauf anzubieten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-11 Auftragsbekanntmachung
2016-07-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Postanschrift: Askanischer Platz 1
Postleitzahl: 10963
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vdek.com 🌏
E-Mail: vergabestelle@vdek.com 📧
Telefon: +49 030269311536 📞
Fax: +49 030269312900 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-131099
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichnung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Unterlagen erhalten Sie über die Plattform subreport, in Verbindung mit der ELViS-ID. (www.subreport.de/E74356641). Zusätzliche Fragen über Vergabeunterlagen, das Anschreiben oder zur Ausführung stellen Sie bitte über die Plattform unter der genannten ELViS-.ID. Eine vorherige Anmeldung bzw. Regristrierung bei subreport ist erforderlich. Fragen werden schnellstmöglich beantwortet und allen Bietern gleichförmig über die Plattform zur Verfügung gestellt. Letztmalig sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Darum bitten wir Fragen bis zum 13.5.2016 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Verband der Ersatzkassen möchte einen neuen Rahmenvertrag über die Lieferung von Arbeitsplatzrechnern vergeben. Dieser EVB-IT Vertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren haben. Der Support für die Geräte, muss für 36 Monate gewährleistet werden. Die Geräte sind ausschließlich zum Kauf anzubieten.
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Referenznummer: vdek - EU - 059 - 2016 Arbeitsplatzrechner
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Askanischer Patz 1.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Berufs- /Handelsregisterauszug als Nachweis darüber, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, eingetragen ist; dieser Nachweis darf zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als ein Jahr sein.
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2) Alternativ, Bescheinigung über den Eintrag im PQ-VOL
3) Eigenerklärung der Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 6 a-d VOL/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Bei den Eignungsanforderungen handelt es sich u.a. um sog. Ausschlusschlusskriterien welche in Aufstellung Anlage B1 und Wertungskriterien Anlage B2 kenntlich gemacht sind,(siehe Leistungsbeschreibung und sonstige Dokumente in den Verdingungsunterlagen).
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2) Erklärung Referenzobjekte.
3) ggf. Nachunternehmer/Unterauftragnehmer: Teilleistungen (Art und Umfang) sind mit Angebotsabgaben verbindlich zu nennen, sowie die voraussichtlichen Nachunternehmer, falls zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannt. Nachunternehmer sind nach Zuschlagserteilung verbindlich zu nennen.
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4) Nachweis von Produktzertifizierungen.
5) Erklärung zur Konfigurationsaufstellung.
6) ggf.Erklärung zur Bietergemeinschaft.
7) Erklärung zu Material- und Umwelteigenschaften.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-25 📅
Öffnungsort: vdek e.V. Askanischer Platz 1, 10963 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: vdek e.V. Askanischer Platz 1, 10963 Berlin.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Technischer Wert (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gabriele Jachmann
Internetadresse: www.vdek.com 🌏
Name: Subreport Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form, kostenfrei unter www.subreport.de zur Verfügung gestellt. Zugriff unter Angabe der ELViS-ID E74356641
URL der Dokumente: www.subreport.de/E74356641 🌏
: http://www.subreport.de/E74356641 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-05 📅
Datum des Endes: 2020-07-04 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: vdek - EU - 059 - 2016 Arbeitsplatzrechner

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder;
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§107 Einleitung, Anrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
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(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die §§ 61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Quelle: OJS 2016/S 075-131099 (2016-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 132-238186
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-131099
ABl. S-Ausgabe: 132

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: vdek - EU - 059 - 2016

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-05 📅
Name: ebunet e. Kfm.
Postanschrift: Klärwerkstr. 1a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13597
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2016/S 132-238186 (2016-07-07)