Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Telekommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z.B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsanlage
Referenznummer: 0021-RV-FUN/2016-03.42
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Telekommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z.B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Telekommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z.B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsanlage📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Tele-kommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z. B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Tele-kommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z. B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) mit einer Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerung zu jeweils höchstens 12 Monaten abgeschlossen werden.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 01. September eines jeden Jahres schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 01. September eines jeden Jahres schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monate.
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist die jeweilige Lieferadresse (Lieferort) der in der Bestellung genannten Behörde bzw. Dienststelle im Land Niedersachsen oder der Freien Hansestadt Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 71 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/E) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung nachzuweisen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 71 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/E) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen und deren Eignung nachzuweisen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen;
… eignungsrelevanten Dritten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
— Referenzobjekte für eine Bemusterung der angebotenen TKBT.
— Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Am 1.1.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1.7.2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: – Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen. – von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs. 5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: – Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen. – von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb – Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Weiterhin sind mit dem Angebot eine schriftliche Garantie, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Lieferung von Ersatzteilen für alle Komponenten für mindestens 10 Jahre gewährleistet ist sowie
ggf. Datenblätter zu den angebotenen Produkten, die die Erfüllung der Mindestvorgaben belegen, vorzulegen.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYDFH.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 196-353218 (2016-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen.Telekommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z. B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen.Telekommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z. B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Außenstelle Hannover
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Telekommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z. B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Der Auftrag umfasst die Herstellung und Lieferung von Telekommunikationsbetriebstischen (TKBT) und Zubehör an die Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen. Telekommunikationsbetriebstische sind technische Funktionseinheiten zur Aufnahme sämtlicher Technik, die zur zentralen Bedienung und Abfrage von z. B. Funkgeräten, Telefonen, Notruf- und Gefahrenmeldeanlagen, Zellenüberwachung, Tor- / Türschließanlagen und InterCom-Systemen, etc. durch den diensthabenden Polizeivollzugsbeamten vorzuhalten sind. Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-20 📅
Quelle: OJS 2016/S 248-453947 (2016-12-20)