Rahmenvertrag über die Lieferung von Transportern

Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover

Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportern für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abzuschließen. Die Fahrzeuge sollen für Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben mit dem Schwerpunkt der Grünpflege im Straßenbetriebsdienst sowie Schneeräumung und Glättebekämpfung im Winterdienst verwendet werden. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages.
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Die Auslieferung erfolgt vollgetankt an einem Erfüllungsort in der Region Hannover, begleitet von einer Fahrzeugeinweisung durch den Auftragnehmer.
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe sind die folgenden Abrufmengen geplant. Es ist beabsichtigt jährlich ca. 40 Fahrzeuge für die Lose 1 und 2, ca. 3 Fahrzeuge für die Lose 3 und 4 sowie jeweils 1 Fahrzeug im ersten Vertragsjahr für die Lose 7, 8 und 9 abzurufen. Für die Lose 5 und 6 sowie für die folgenden Vertragsjahre für die Lose 7, 8 und 9 können zurzeit keine Abrufmenge angegeben werden.
Die Lieferung des ersten Abrufs im Jahr 2016 sollte möglichst bis spätestens 16. November 2016 komplett abgewickelt sein.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug muss im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen. Das Musterfahrzeug ist vom Bieter unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand innerhalb von 10 Tagen nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt im Land Niedersachsen und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen.
Ferner sind an vier (4) Tagen im Jahr Schulungsmaßnahmen mit dem Werkstattpersonal des NLStBVdurchzuführen, und zwar entweder auf den Straßen-/Autobahnmeistereien in Niedersachsen oder inSchulungsstätten des Auftragnehmers (siehe auch Nummer 1.6 der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-07 Auftragsbekanntmachung
2016-07-11 Ergänzende Angaben
2016-08-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen
Menge oder Umfang:
Das voraussichtliche Auftragsvolumen inkl. aller Verlängerungsoptionen beträgt insgesamt für alle Lose ca. 4 000 000 EUR (netto). Dieses in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist vom Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist jedoch wegen der Natur der Beschaffung, insbesondere wegen des nicht exakt vorhersehbaren Kauf/Abrufverhaltens, weder möglich noch erforderlich (§ 4 Abs. 1 Satz 2 VOL/A-EG). Das hier genannte Beschaffungsvolumen unterliegt infolge von nicht abschließend kalkulierbaren Bedarfszahlen der NLStBV erheblichen Schwankungen mit der Folge, dass insoweit lediglich eine Grobkalkulation angegeben werden kann. Somit stellt dieses Volumen lediglich eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge für den Transport von weniger als 10 Personen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: dirk.schneppel@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848-299 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 071-123901
ABl. S-Ausgabe: 71
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. Zum Nachweis der Eignung der Produkte haben die Bieter folgende Nachweise bzw. Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen: — Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). — Prospekte mit Angaben zur Serienausstattung sowie Maß- und Motordatenblätter aus denen die Bauweise,technische Daten, Kraftstoffverbrauch, Abgaswerte und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE,Funktion und Beschaffenheit der Transporter eindeutig hervorgehen und benannt werden. — Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten. — Schriftliche Herstellergarantie, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Versorgung mit Ersatzteilen und der Anspruch auf Mängelbeseitigung bei Durchrostung über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren – nach Auslieferung des letzten Fahrzeuges – garantiert sind. Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben. Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Transportern für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit einer Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitigen Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 VOL/A-EG) abzuschließen. Die Fahrzeuge sollen für Unterhaltungs- und Instandsetzungsaufgaben mit dem Schwerpunkt der Grünpflege im Straßenbetriebsdienst sowie Schneeräumung und Glättebekämpfung im Winterdienst verwendet werden. Weitere Einzelheiten zur Technik sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Der Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlages.
Mehr anzeigen
Um sein einseitiges Optionsrecht zur dreimaligen Vertragsverlängerung um jeweils höchstens 12 weitere Monate auszuüben, fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Auslauf des Rahmenvertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag zu den geschlossenen Preisbindungen verlängert werden kann. Falls seitens des Auftragnehmers eine Preisänderung /-anpassung notwendig ist, soll dieser die Notwendigkeit einer solchen detailliert anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar darlegen. Eine Preisänderung /-anpassung ist nur einvernehmlich nach Überprüfung und Feststellung der Wirtschaftlichkeit möglich.
Mehr anzeigen
Die Auslieferung erfolgt vollgetankt an einem Erfüllungsort in der Region Hannover, begleitet von einer Fahrzeugeinweisung durch den Auftragnehmer.
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der erforderlichen Höhe sind die folgenden Abrufmengen geplant. Es ist beabsichtigt jährlich ca. 40 Fahrzeuge für die Lose 1 und 2, ca. 3 Fahrzeuge für die Lose 3 und 4 sowie jeweils 1 Fahrzeug im ersten Vertragsjahr für die Lose 7, 8 und 9 abzurufen. Für die Lose 5 und 6 sowie für die folgenden Vertragsjahre für die Lose 7, 8 und 9 können zurzeit keine Abrufmenge angegeben werden.
Mehr anzeigen
Die Lieferung des ersten Abrufs im Jahr 2016 sollte möglichst bis spätestens 16. November 2016 komplett abgewickelt sein.
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit behält sich die Vergabestelle vor, vor Zuschlagserteilung ein Musterfahrzeug einer Teststellung zu unterziehen. Das Musterfahrzeug muss im Wesentlichen die Anforderungen der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) erfüllen. Das Musterfahrzeug ist vom Bieter unentgeltlich, im fahrfertigen und für den Betrieb auf deutschen Straßen zugelassenen Zustand innerhalb von 10 Tagen nach Anforderung der Vergabestelle für den Zeitraum von maximal einer Woche zur Verfügung zu stellen. Die Teststellung erfolgt im Land Niedersachsen und ist vom Bieter kostenlos durchzuführen.
Mehr anzeigen
Ferner sind an vier (4) Tagen im Jahr Schulungsmaßnahmen mit dem Werkstattpersonal des NLStBVdurchzuführen, und zwar entweder auf den Straßen-/Autobahnmeistereien in Niedersachsen oder inSchulungsstätten des Auftragnehmers (siehe auch Nummer 1.6 der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B)).
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Transporter Kombi
Kurze Beschreibung:
Transporter Kombi mit 7 Sitzplätzen und Dieselmotor.Leistung mindest. 70 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Transporter Kombi mit 7 Sitzplätzen und Dieselmotor.
Leistung mindest. 70 kW.
Abgasnorm EURO 6.
Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Transporter Doppelkabine
Kurze Beschreibung:
Transporter Doppelkabine mit 5 Sitzplätzen und
Dieselmotor.Leistung mindest. 70 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dieselmotor.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Transporter-Kastewagen (Teilverglast)
Kurze Beschreibung:
Transporter-Kastenwagen (Teilverglast) mit 5 Sitzplätzen und
Dieselmotor.Leistung mindest. 120 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dieselmotor.
Leistung mindest. 120 kW.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Transporter-Doppelkabine mit 6 Sitzplätzen,
Dieselmotor.Leistung mindest. 120 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dieselmotor.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Transporter-Kastenwagen
Kurze Beschreibung:
Transporter-Kastenwagen mit 2 Sitzplätzen und
Dieselmotor,Leistung mindest. 90 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dieselmotor,
Leistung mindest. 90 kW.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Transporter-Doppelkabine mit 6 Sitzplätzen, Dieselmotor.Leistung mindest. 90 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Transporter-Kastenwagen mit 2 Sitzplätzen,
Dieselmotor.Leistung mindest. 70 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Dieselmotor.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Transporter-Kombi
Kurze Beschreibung:
Transporter-Kombi mit 5 Sitzplätzen, Dieselmotor.Leistung mindest. 70 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Transporter-Kombi mit 5 Sitzplätzen, Dieselmotor.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Transporter-Kombi mit 2 Sitzplätzen, Dieselmotor und
Allradantrieb.Leistung mindest. 90 kW.Abgasnorm EURO 6.Weitere Einzelheiten zur Technik sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Allradantrieb.
Beschreibung der Optionen:
3 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 Monaten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 033-RV-Kfz/2016-03.31

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Teilnahmebedingungen (Abschnitt III.2.1)-III.2.3)):
Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Mehr anzeigen
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehr anzeigen
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG (Dritte) nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, vom Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritten bei der Auftragsdurchführung in dem Umfang einzusetzen, wie er den/die Dritten zur Auftragsdurchführung benennt und sich auf dessen/deren Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit beruft.
Mehr anzeigen
Beabsichtigen Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen – , haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Zum Nachweise der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s sind die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen für diese/n Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) für die Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich.
Mehr anzeigen
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Angebote ist nicht erforderlich.
Mehr anzeigen
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil. Dieser Vordruck beinhaltet u. a. Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur Tariftreue und zum Mindestlohn, zur Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen), zum Umsatz, zu den Referenzen, zu den gewerblichen Schutzrechten und zur Kenntnisnahme des Hinweises zu § 111 GWB (Akteneinsicht). (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
Mehr anzeigen
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft (dieser Vordruck ist nur im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von allen Beteiligten auszufüllen und zu unterschreiben)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer wesentlichen/r Subunternehmer(s) vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt)
eignungsrelevanten Dritten. Dieser Vordruck ist nur im Falle der Inanspruchnahme eines oder mehrerer eignungsrelevanten/r Dritten/r vom Bieter und im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft durch das bevollmächtigte Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. (Vordruck ist den Vergabeunterlagen beigefügt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)).
Mehr anzeigen
— Lieferkontinuität. Das Logistik Zentrum Niedersachsen arbeitet u. a. nach den Prinzipien und Methoden, wie sie für automatisierte Webshopverfahren üblich sind. Aufträge werden in der Regel durch E-Mail, in Ausnahmefällen per Telefax erteilt. Als weiterer Nachweis zur Eignung, speziell der technischen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter in seinem Angebot darzustellen, wie er in geeigneter Weise die Lieferkontinuität auf der Grundlage von Bestellungen, die ihm von dem Logistik Zentrum Niedersachsen als automatisiert zugehende Webshopbestellungen zur Verfügung gestellt werden, garantiert (i. S. v. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Darstellung der Lieferkontinuität soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung zur Lieferkontinuität anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung vonLieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Berücksichtigung finden nur Produkte, die unter den in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen hergestellt und/oder verarbeitet wurden.
Des Weiteren müssen die zum Zeitpunkt der Leistungsausführung geltenden Umweltschutzanforderungen sowie die Arbeitsschutzanforderungen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union erfüllt werden. Im Zweifelsfall gilt das strengere Recht. Die Erklärungen hinsichtlich der Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Sinne der ILO-Konventionen (insbesondere der Nrn. 29, 87, 98, 100, 105, 111, 138 und 182) sowie zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Ziffer III.2.1)) dieser EU-Bekanntmachung)
Mehr anzeigen
Gem. § 11 NTVergG kann der öffentliche Auftraggeber für die Auftragsausführung soziale Anforderungenstellen, sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt. In diesem Fall, stellt der Auftragnehmer sicher, dass bei der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person nicht nur unwesentlich mitwirkt, die
Mehr anzeigen
— schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
— unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder;
— sich in der Berufsausbildung befindet.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schneppel

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 033-RV-Kfz/2016-03.31
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000,00 EUR (netto).
Mehr anzeigen
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Abschnittes 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 31. Oktober 2013.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber schriftlich zu, dass er die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu den Grafiken und Texten aller in der Rahmenvereinbarung enthaltenen Produkte besitzt und dass diese für die vereinbarte Vertragslaufzeit dem Auftraggeber zur uneingeschränkten Nutzung im Webshop überlassen werden. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Im Hinblick auf das Recht zur Akteneinsicht (§ 111 Abs. 1 GWB) im Falle eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens werden die Bieter aufgefordert, Angaben in ihren Angeboten kenntlich zu machen, in die aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Gründen des Geheimnisschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, auch nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Einsicht durch Wettbewerber genommen werden soll (vgl. § 111 Abs. 3 GWB). Das Logistik Zentrum Niedersachsen wird im Falle eines Nachprüfungsverfahrens keine weitergehenden Kennzeichnungen an den Angeboten der Bieter vornehmen, so dass diese ggf. zur Akteneinsicht von der Vergabekammer freigegeben werden. Nicht gekennzeichnete Angaben werden ggf. durch die Vergabekammer Dritten gegenüber offen gelegt. Eine entsprechende Erklärung ist in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten.
Mehr anzeigen
Zum Nachweis der Eignung der Produkte haben die Bieter folgende Nachweise bzw. Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
— Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B).
— Prospekte mit Angaben zur Serienausstattung sowie Maß- und Motordatenblätter aus denen die Bauweise,technische Daten, Kraftstoffverbrauch, Abgaswerte und Schadstoffklasse nach geltender Richtlinie EG/ECE,Funktion und Beschaffenheit der Transporter eindeutig hervorgehen und benannt werden.
Mehr anzeigen
— Liste mit Kundendienststationen in Niedersachsen. Die beigefügte Liste soll nur Kundendienststationen in Niedersachsen enthalten.
— Schriftliche Herstellergarantie, aus der eindeutig hervorgeht, dass die Versorgung mit Ersatzteilen und der Anspruch auf Mängelbeseitigung bei Durchrostung über einen Zeitraum von mindestens 12 Jahren – nach Auslieferung des letzten Fahrzeuges – garantiert sind.
Mehr anzeigen
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 16 Abs. 2 S. 2 VOL/A-EG). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: „Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das Logistik Zentrum Niedersachsen – Landesbetrieb -, Außenstelle Hannover, Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Mehr anzeigen
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Mehr anzeigen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.
Mehr anzeigen
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung kostenlos heruntergeladen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Postfach
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21310
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 071-123901 (2016-04-07)
Ergänzende Angaben (2016-07-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 134-241611
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 071-123901
ABl. S-Ausgabe: 134
Quelle: OJS 2016/S 134-241611 (2016-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen -Landesbetrieb-, Außenstelle Hannover

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 151-274145
ABl. S-Ausgabe: 151

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis, bestehend aus dem Fahrzeug-Stückpreis und der Gesamtsumme der Lebenszykluskosten (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-11 📅
Name: Nutzfahrzeug Zentrum Hannover-West Gessner & Jacobi GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bauweg 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Name: Daimler AG vertreten durch Mercedes-Benz Vertrieb NFZ GmbH
Postanschrift: Mercedesstraße 1
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30855

4️⃣

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣
Name: Autohaus Siebrecht GmbH
Postanschrift: Wiesenstraße 15
Postort: Uslar
Postleitzahl: 37170
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
Quelle: OJS 2016/S 151-274145 (2016-08-02)