Rahmenvertrag über Dienstleistungen für Terminal-Servicekräfte für den operativen Verkehrsbetrieb in den Terminals an den Berliner Flughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld und Berlin-Brandenburg

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Dienstleistungen zur Durchführung eines proaktiven Passagierservices sowie zur Aufrechterhaltung von reibungslosen Passagierprozessen in den Terminals der Berliner Flughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld und Berlin-Brandenburg:
— Unterstützung des Auftraggebers im Aufgabengebiet der Fluggastinformation und des Passagierservices,
— Erteilung von fachkundigen und detaillierten mehrsprachigen flug- und flughafenspezifischen Auskünften für nationale und internationale Fluggäste im Ankunfts-, Abflugs-, Transfer- und Sicherheitsbereich,
— Erteilung von mehrsprachigen Auskünften zur Wegeführung in den Terminals, zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in Verbindung mit der Weitergabe von Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg,
— mehrsprachige Erläuterung von Monitoranzeigemodalitäten im Terminal,
— Unterstützung bei der Wegeleitung in und vor den Terminals,
— mehrsprachige Informationserteilung zu den bestehenden Örtlichkeiten und Gewährung einer Orientierungshilfe,
— Passagiersteuerung und Queuing Management in den Hauptanstellbereichen der Terminals (z.B. Check-In, Sicherheits- und Passkontrollen, automatische Bordkartenkontrolle, Fastlane),
— Unterstützung bei der Umsetzung von Prozesserhebungen im Terminal (z. B. Messung/Erhebung von Prozesszeiten, Passagiermengen, etc.)
— Unterstützung als Räumungshelfer bei Notfällen wie z. B. Evakuierungen oder Teilsperrungen der Terminals
— Passagierservice und -steuerung zu den automatischen Bordkartenkontrollen sowie am Zugang der FBB eigenen Fastlanes; bei Bedarf Überprüfung der Größe des Handgepäcks
— Durchführung von Sonderaufgaben in Verbindung mit Passagierinformationen und -service bei besonderen Betriebszuständen (z.B. Terminal-Störfällen) bzw. bei saisonal-, veranstaltungs- oder ereignisbedingt außergewöhnlichen Passagiermengen z.B. bei Messen, Flugausfällen, etc.
Die einzusetzenden Mitarbeiter des Auftragnehmers werden mit Beginn der Leistung ihre Tätigkeiten an den Standorten Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld ausführen und ab Eröffnung des Flughafens BER die Leistung auch dort erbringen. Die Leistung am Flughafen Berlin-Tegel endet mit der Schließung des Flughafens Berlin-Tegel.
Um mit Inbetriebnahme des Flughafens BER einen möglichst reibungslosen Übergang in den Regelbetrieb zu ermöglichen, werden in den sechs Monaten vor der Inbetriebnahme des Flughafens BER durch den Auftraggeber Maßnahmen im Rahmen des ORAT Programms (Operational Readiness & Airport Transfer) durchgeführt. Die wesentlichen Bestandteile des ORAT-Programms sind die Durchführung der Schulungen und des Probebetrieb sowie der Umzug von den Standorten TXL und SXF zum neuen Flughafen.
Weitere Detaillierungen zum Verlauf des Probebetriebes und der voraussichtlich parallel stattfindenden Schulungen werden dem Auftragnehmer mit Ankündigung der Inbetriebnahme übergeben.
Für die gesamte übergeordnete administrative Kommunikation sind vom Auftragnehmer zu Beginn der Leistung zwei Standortleiter für die Standorte Berlin-Tegel und Berlin-SXF/BER zur Verfügung zu stellen. Die Kernaufgaben der Standortleiter für den jeweiligen Standort sind:
die übergeordnete Koordination und Führung der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
die Einsatzplanung und die Abrechnung der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
die administrative und operative Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber.
Zusätzlich sind vom Auftragnehmer Schichtleiter zu stellen, die die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners sowie die gesamte konkrete und operative Koordinationssteuerung der Mitarbeiter des Auftragnehmers übernehmen.
Der genaue Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-08 Auftragsbekanntmachung
2016-04-15 Ergänzende Angaben
2017-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II. 1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 072-126714
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 4 Abs. 2 SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2016-081 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-081 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-081 beim Auftraggeber einzureichen. 8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2),III.2.3)] Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. 9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. 12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen zur Durchführung eines proaktiven Passagierservices sowie zur Aufrechterhaltung von reibungslosen Passagierprozessen in den Terminals der Berliner Flughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Schönefeld und Berlin-Brandenburg:
— Unterstützung des Auftraggebers im Aufgabengebiet der Fluggastinformation und des Passagierservices,
— Erteilung von fachkundigen und detaillierten mehrsprachigen flug- und flughafenspezifischen Auskünften für nationale und internationale Fluggäste im Ankunfts-, Abflugs-, Transfer- und Sicherheitsbereich,
— Erteilung von mehrsprachigen Auskünften zur Wegeführung in den Terminals, zu den öffentlichen Verkehrsmitteln in Verbindung mit der Weitergabe von Informationen zum öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg,
— mehrsprachige Erläuterung von Monitoranzeigemodalitäten im Terminal,
— Unterstützung bei der Wegeleitung in und vor den Terminals,
— mehrsprachige Informationserteilung zu den bestehenden Örtlichkeiten und Gewährung einer Orientierungshilfe,
— Passagiersteuerung und Queuing Management in den Hauptanstellbereichen der Terminals (z.B. Check-In, Sicherheits- und Passkontrollen, automatische Bordkartenkontrolle, Fastlane),
— Unterstützung bei der Umsetzung von Prozesserhebungen im Terminal (z. B. Messung/Erhebung von Prozesszeiten, Passagiermengen, etc.)
— Unterstützung als Räumungshelfer bei Notfällen wie z. B. Evakuierungen oder Teilsperrungen der Terminals
— Passagierservice und -steuerung zu den automatischen Bordkartenkontrollen sowie am Zugang der FBB eigenen Fastlanes; bei Bedarf Überprüfung der Größe des Handgepäcks
— Durchführung von Sonderaufgaben in Verbindung mit Passagierinformationen und -service bei besonderen Betriebszuständen (z.B. Terminal-Störfällen) bzw. bei saisonal-, veranstaltungs- oder ereignisbedingt außergewöhnlichen Passagiermengen z.B. bei Messen, Flugausfällen, etc.
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Die einzusetzenden Mitarbeiter des Auftragnehmers werden mit Beginn der Leistung ihre Tätigkeiten an den Standorten Berlin-Tegel und Berlin-Schönefeld ausführen und ab Eröffnung des Flughafens BER die Leistung auch dort erbringen. Die Leistung am Flughafen Berlin-Tegel endet mit der Schließung des Flughafens Berlin-Tegel.
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Um mit Inbetriebnahme des Flughafens BER einen möglichst reibungslosen Übergang in den Regelbetrieb zu ermöglichen, werden in den sechs Monaten vor der Inbetriebnahme des Flughafens BER durch den Auftraggeber Maßnahmen im Rahmen des ORAT Programms (Operational Readiness & Airport Transfer) durchgeführt. Die wesentlichen Bestandteile des ORAT-Programms sind die Durchführung der Schulungen und des Probebetrieb sowie der Umzug von den Standorten TXL und SXF zum neuen Flughafen.
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Weitere Detaillierungen zum Verlauf des Probebetriebes und der voraussichtlich parallel stattfindenden Schulungen werden dem Auftragnehmer mit Ankündigung der Inbetriebnahme übergeben.
Für die gesamte übergeordnete administrative Kommunikation sind vom Auftragnehmer zu Beginn der Leistung zwei Standortleiter für die Standorte Berlin-Tegel und Berlin-SXF/BER zur Verfügung zu stellen. Die Kernaufgaben der Standortleiter für den jeweiligen Standort sind:
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die übergeordnete Koordination und Führung der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
die Einsatzplanung und die Abrechnung der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
die administrative und operative Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber.
Zusätzlich sind vom Auftragnehmer Schichtleiter zu stellen, die die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners sowie die gesamte konkrete und operative Koordinationssteuerung der Mitarbeiter des Auftragnehmers übernehmen.
Der genaue Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu 24 weitere Monate nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Der Abruf kann monatsweise erfolgen. Die etwaige Ausübung der Option wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütungsausfall bzw. Schadensersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
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Diese Optionen müssen jeweils bis spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich beauftragt werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Referenznummer: EA-2016-081
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen Berlin-Tegel (TXL), Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF), Flughafen Berlin Brandenburg (BER).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
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Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
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3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung
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5.) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
6.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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7.) Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/ hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
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8.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 1 bis 5 dieser Bekanntmachung dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in Höhe von 1.000.000,00 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vorzulegen:
1.) Unternehmensreferenz
Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.1.5 der Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Servicedienstleistungen in der Luftverkehrsbranche, deren Haupttätigkeitsschwerpunkt sind:
a) Erteilung von fachkundigen, detaillierten mehrsprachigen flug- und flughafenspezifischen Auskünften gegenüber Passagieren, die persönlich (Face-to-Face) durch für diesen Zweck geschultes und bereitgestelltes Personal erteilt werden,
b) mehrsprachige Steuerung von Passagierflüssen im Ankunfts-, Abflugs-, Transfer- und Sicherheitsbereich an Flughäfen durch für diesen Zweck geschultes und bereitgestelltes Personal
Unter mehrsprachig versteht der Auftraggeber die Darstellung der Kompetenzen gemäß Ziffer III 1.4 b sowie von mindestens fünf Sprachen gemäß Ziffer III 1.4 c.
Bei Einreichung von mehr als einer Referenz wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Erfüllung der Mindestanforderung herangezogen werden sollen.
1.1. Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
1.1.1 Insgesamt müssen von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft alle Leistungen gemäß III.2.3, Ziff. 1 a) und b) nachgewiesen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass die eingereichten Referenzen in ihrem zentralen Schwerpunkt der Tätigkeit (Hauptaufgabe sowie offizielle Titulierung) Servicedienstleistungen mit denen unter a) und b) genannten Tätigkeiten zu sein haben. Leistungen und Tätigkeiten mit diesem Inhalt, welche als Neben- oder Zusatztätigkeiten erbracht worden sind, werden nicht berücksichtigt.
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1.1.2 Die als Referenzen benannten Leistungen müssen in einem Zeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre, mithin nach dem März 2011, erbracht worden sein oder erbracht werden.
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen fünf Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb und für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich somit bei der Angabe von Referenzen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
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1.1.3 Die als Referenz benannten Leistungen müssen für die Dauer von mindestens zwölf Monaten ununterbrochen bis spätestens März 2016 durchgeführt worden sein. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit einer oder mehreren Referenzen Aufträge zum Nachweis der Eignung anführt, die vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft dauerhaft und ununterbrochen über mehr als zwölf Monate in den letzten fünf Jahren für Dritte erbracht wurden. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eindeutig und zweifelsfrei in der Darstellung der Referenzen zu erklären, welcher 12-Monatszeitraum bzw. welches Jahr für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs, wie in Kapitel VI.3 dieser Bekanntmachung erläutert und dargestellt, von der Vergabestelle herangezogen werden soll. Sofern diese Angabe des 12-Monatszeitraums in einem solchen Falle fehlt, wird die Vergabestelle automatisch den jüngsten ununterbrochenen 12-Monatszeitraum für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb sowie für eine eventuelle Wertung der Referenzen in Stufe III des Teilnahmewettbewerbs heranziehen.
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1.1.4 Die erbrachten Leistungen müssen im Schichtsystem erbracht worden sein.
1.1.5 Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Anzahl von mindestens 3.000 Einsatzstunden pro Monat in einem Zeitraum von zwölf Monaten ununterbrochener Leistungserbringung. Unter Einsatzstunden ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer gemäß III.2.3. 1. a) und b) geleisteten Stunden zu verstehen.
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1.1.6 Es ist ein Referenzschreiben in deutscher Sprache dieser dargestellten Referenz des damaligen Auftraggebers mit folgendem Inhalt einzureichen: Leistungsort, Inhalt der Leistung, durchschnittliche monatliche Einsatzstunden, Sprachumfang sowie Beurteilung der Leistung.
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
1.2. Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform erfolgen und muss nachfolgende Angaben beinhalten. Der Auftraggeber stellt auf seiner Internetseite (https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) hierfür ein Formular zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
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— Name und Anschrift, aktuelle Telefonnummer eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, bei dem die Mindestanforderungen erfüllt wurden
— Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung
— Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent)
— Eindeutige, kurze Beschreibung der Leistungserbringung unter Einbeziehung der Punkte unter II.1.5) und unter Beifügung eines Auszuges des Vertragsgegenstandes der Referenz, z.B. Leistungsbeschreibung oder Vertrag
— Darstellung des Schichtsystems, Einreichen der Schichtpläne als Nachweis (anonymisierte Darstellung)
2.) Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit
Nennung von zwei Standortleitern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr als zwei Standortleitern wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche der genannten Personen für die Eignungsprüfung herangezogen werden sollen.
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2.1. Es gelten für jeden der benannten Standortleiter nachfolgend aufgeführte Anforderungen:
a) Berufliche Erfahrung im Bereich vergleichbarer Dienstleistungen gemäß III.2.3. 1.) Punkt a) oder b),
b) Erfahrung in der Personalführung (mindestens 35 Personen) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr,
c) Mindestens zwei Jahre Arbeitserfahrung im operativen Flughafenumfeld eines internationalen Flughafens,
d) Erfahrungen mit der Konzeption und Umsetzung von Einsatzplänen.
2.2. Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderung und der Angaben zu den Referenzen der Standortleiter hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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Für den vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Standortleiter sind jeweils folgende Daten anzugeben:
— Namen und Adressen der Auftraggeber bei denen die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurde
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
— Jahr und Dauer der Ausführung
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen
Darüber hinaus hat die Darstellung der Qualifikation der vorgesehenen Standortleiter mit folgendem Inhalt zu erfolgen: Lebenslauf (Beruflicher Werdegang) mit Darstellungen der Berufspraxis, Qualifizierung, aktueller Aufgaben und Funktionsbereiche (auch anonymisiert möglich). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Die Eigenerklärung und der Lebenslauf müssen explizit die Anzahl an geführten Mitarbeitern darstellen.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3. auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
3.) Einreichung folgender Eigenerklärung zur fachlichen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der geforderten Sprachkompetenzen gemäß III.1.4:
„Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung zur Verfügung stehen und diese über fließende und grammatikalisch einwandfreie Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch verfügen.
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Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verpflichtet/en sich, dass die für die Tätigkeit vorgesehenen Mitarbeiter mit den angegebenen Erfahrungen bzw. Kompetenzen insgesamt über verhandlungssichere Sprachkenntnisse in Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch, Vietnamesisch und Hebräisch zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung zur Verfügung stehen.“
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Ein entsprechendes Formular „Bereitschaftserklärung Sprachkompetenzen“ stellt der Auftraggeber auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
4.) Einreichung eines Personalkonzepts mit einer grundsätzlichen Darstellung, auf welche Art und Weise der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Bedingungen, wie unter III.1.4. genannt sind, im Rahmen seiner Vorbereitung zur Leistungserbringung umsetzen würde.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass jedwede Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im gesamten Teilnahmeantrag wahrheitsgemäß zu erfolgen haben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Details zur Präzisierung und/oder zum Nachweis der Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im weiteren Verfahrensverlauf einzufordern. Sofern die Vergabestelle dabei feststellt, dass ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft unwahre Angaben gemacht hat – dabei ist es unerheblich in welchem Punkt seines Teilnahmeantrags – führt dies zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber das v. g. Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer muss zur Ausführung im Leistungszeitraum folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss zu Beginn des Leistungszeitraums gemäß § 7 LuftSiG erfolgreich sicherheitsüberprüft und im Besitz des Flughafensicherheitsausweises sein.
b) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss die deutsche und englische Sprache fließend und grammatikalisch einwandfrei beherrschen.
c) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss für eine angemessene Kommunikation verhandlungssichere Sprachkenntnisse insgesamt in Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Russisch, Arabisch, Polnisch, Türkisch, Chinesisch, Vietnamesisch und Hebräisch verfügen.
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d) Das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal muss ein hohes Maß an Servicebereitschaft sowie ein positives Erscheinungsbild vorweisen, das dem Anspruch des Auftraggebers entspricht.
e) Der Auftragnehmer hat geeignetes Personal einzusetzen, welches in Konfliktsituationen mit Passagieren Konfliktfähigkeit zeigt, dabei aber dennoch stets deeskalierend, freundlich, diskret und hilfsbereit auftritt. Der vorgegebene Servicegedanke der Auftraggeber hat dabei höchste Priorität.
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Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraumes vorliegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Kerstin Paulick
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/8661617 📞
Fax: +49 331/8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber/Bewerbergemeinschaften, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter bzw. dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne
vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2016/S 072-126714 (2016-04-08)
Ergänzende Angaben (2016-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-134917
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 072-126714
ABl. S-Ausgabe: 76
Quelle: OJS 2016/S 076-134917 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 037-068028
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
1.) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 4 Abs. 2 SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2016-081 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung(Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-081 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einemnicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien voll umfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-081 beim Auftraggeber einzureichen. 8.) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1),I II.2.2), III.2.3)] Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeitgemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschafteingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraumaus. 9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. 12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 076-134917
Quelle: OJS 2017/S 037-068028 (2017-02-17)