Rahmenvertrag über Ingenieurleistungen zur Schalltechnischen Ertüchtigung von Wohn- und sonstigen Gebäuden (Los 1) sowie besondere Einrichtungen (Los 2)

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Die Auftraggeberin wurde im Rahmen des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld durch Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen vom 13. August 2004 in seiner derzeit gültigen Fassung dazu verpflichtet, zum Schutz der Betroffenen vor Lärm schallschutztechnische Maßnahmen durchzuführen.
Es sollen hierzu als Beschaffungsvorhaben Rahmenverträge mit Ingenieurbüros geschlossen werden, aus denen nach Bedarf ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den geforderten schallschutztechnischen Maßnahmen abgerufen werden können.
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind u.a. Bestandsaufnahmen, Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilungen, Erstellung von objektbezogenen Leistungsverzeichnissen, Erstellung von Anspruchsermittlungen, Beantwortung von Anfragen/Nachfragen, qualitative Kontrolle, Mittelverwendungs- und Rechnungsprüfungen und die Erstellung rechtsicherer Objektunterlagen für Wohn- und sonstige Gebäude sowie ingenieurtechnische Leistungen zur Überprüfung und ggf. Überarbeitung bereits ermittelter Erstattungsansprüche für Objekte im reinen Nachschutzgebiet (Los 1).
Weiterer Bestandteil der ingenieurtechnischen Leistungen ist die schalltechnische Ertüchtigung von besonderen Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern. Diese Leistungen umfassen die Ermittlung der erforderlichen Schallschutz- und Belüftungseinrichtungen und alle notwendigen Planungsleistungen (inkl. Statik und Brandschutz) des Brandschutzes sowie die Begleitung der baulichen Umsetzung für die notwendigen Schallschutzmaßnahmen (Los 2).
Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin im Umland des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in den nächsten 4 Jahren zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-14 Auftragsbekanntmachung
2016-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Los 1:Es sind ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den Ansprüchen auf Erstattung von schallschutztechnischen Maßnahmen für ca. 5.900 Wohneinheiten in Wohn und sonstigen Gebäuden zu erbringen. Für weitere ca. 6.900 Wohneinheiten in Wohn und sonstigen Gebäuden im reinen Nachtschutzgebiet ist die Prüfung und ggf. Überarbeitung bereits ermittelter Erstattungsansprüche erforderlich.Es handelt sich um ein geschätztes Vergütungsvolumen von ca. 1,8 bis 2,5 Mio. EUR netto pro Jahr bis zu einem Gesamtvergütungsvolumen von ca. 9 500 000 EUR netto bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren fest und 1 Jahr Option.Los 2:Es sind ingenieurtechnische Leistungen für besondere Einrichtungen im Zusammenhang mit der Ermittlung, Planung und baulichen Umsetzung von schallschutztechnischen Maßnahmen für ca. 17 Objekte mit ca. 600 anspruchsberechtigten Räumen zu erbringen.Es handelt sich um ein geschätztes Vergütungsvolumen von ca. 0,3 bis 0,8 Mio. EUR netto pro Jahr bis zu einem Gesamtvergütungsvolumen von ca. 2 000 000 EUR netto bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren fest und 1 Jahr Option.Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere (max. 7 je Los) Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen. Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen besteht daher nicht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 012-017682
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung und vorherigen Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. 2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Bewerber hat in seinem Anschreiben zum Teilnahmeantrag mitzuteilen, für welche Lose er sich bewerben will (für Einzellose oder beide Lose). Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (1 Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechen zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Der Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft soll entsprechend den Festlegungen in Ziffer III.1.3) unterzeichnet werden. Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich, unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und deren Anlagen eingereicht werden, zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung ist der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular) zu verwenden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens zum 11.2.2016 vorliegen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem zweistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)) 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen (vgl. Ziff. III.2.2) und III.2.3)). Der Auftraggeber wird alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, die die Mindestanforderungen erfüllen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. 4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe: Der Auftraggeber wird die pro Einzellos ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden. In allen anderen Fällen, in denen die Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern. Der Auftraggeber wird mit bis zu 7 Bietern je Los einen Rahmenvertrag abschließen. Die wirtschaftlichsten Bieter des Ausschreibungsverfahrens werden nach dem günstigsten Gesamtangebotspreis ermittelt. Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus der Addition der von den Bietern anzubietenden Einheitspreisen, die mit den vom Auftraggeber vorgegebenen Leistungsmengen pro LV-Position multipliziert werden. Die Beauftragung der Leistungen im Wege von Einzelabrufen durch den Auftraggeber erfolgt nach freiem Ermessen des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich aber vor, in Einzelfällen einen Wettbewerb zwischen den beauftragten Rahmenvertragspartnern zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durchzuführen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin wurde im Rahmen des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld durch Planfeststellungsbeschluss Ausbau Verkehrsflughafen vom 13. August 2004 in seiner derzeit gültigen Fassung dazu verpflichtet, zum Schutz der Betroffenen vor Lärm schallschutztechnische Maßnahmen durchzuführen.
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Es sollen hierzu als Beschaffungsvorhaben Rahmenverträge mit Ingenieurbüros geschlossen werden, aus denen nach Bedarf ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den geforderten schallschutztechnischen Maßnahmen abgerufen werden können.
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind u.a. Bestandsaufnahmen, Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilungen, Erstellung von objektbezogenen Leistungsverzeichnissen, Erstellung von Anspruchsermittlungen, Beantwortung von Anfragen/Nachfragen, qualitative Kontrolle, Mittelverwendungs- und Rechnungsprüfungen und die Erstellung rechtsicherer Objektunterlagen für Wohn- und sonstige Gebäude sowie ingenieurtechnische Leistungen zur Überprüfung und ggf. Überarbeitung bereits ermittelter Erstattungsansprüche für Objekte im reinen Nachschutzgebiet (Los 1).
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Weiterer Bestandteil der ingenieurtechnischen Leistungen ist die schalltechnische Ertüchtigung von besonderen Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern. Diese Leistungen umfassen die Ermittlung der erforderlichen Schallschutz- und Belüftungseinrichtungen und alle notwendigen Planungsleistungen (inkl. Statik und Brandschutz) des Brandschutzes sowie die Begleitung der baulichen Umsetzung für die notwendigen Schallschutzmaßnahmen (Los 2).
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Die Leistungen sind nach den Vorgaben der Auftraggeberin im Umland des zukünftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in den nächsten 4 Jahren zu erbringen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über Ingenieurleistungen zur Schalltechnischen Ertüchtigung von Wohn- und sonstigen Gebäuden (Los 1)
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser ingenieurtechnischen Leistungen sind
u.a. Bestandsaufnahmen, Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilungen, Erstellung von objektbezogenen Leistungsverzeichnissen, Erstellung von Anspruchsermittlungen, Beantwortung von Anfragen/Nachfragen, qualitative Kontrolle, Mittelverwendungs- und Rechnungsprüfungen und die Erstellung rechtsicherer Objektunterlagen für Wohn- und sonstige Gebäude sowie ingenieurtechnische Leistungen zur Überprüfung und ggf. Überarbeitung bereits ermittelter Erstattungsansprüche für Objekte im reinen Nachschutzgebiet.
u. a. Bestandsaufnahmen, Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilungen, Erstellung von objektbezogenen Leistungsverzeichnissen, Erstellung von Anspruchsermittlungen, Beantwortung von Anfragen/Nachfragen, qualitative Kontrolle, Mittelverwendungs- und Rechnungsprüfungen und die Erstellung rechtsicherer Objektunterlagen für Wohn- und sonstige Gebäude sowie ingenieurtechnische Leistungen zur Überprüfung und ggf. Überarbeitung bereits ermittelter Erstattungsansprüche für Objekte im reinen Nachschutzgebiet (Los 1).
Menge oder Umfang:
Es sind ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den Ansprüchen auf Erstattung von schallschutztechnischen Maßnahmen für ca. 5 900 Wohneinheiten in Wohn und sonstigen Gebäuden zu erbringen. Für weitere ca. 6.900 Wohneinheiten in Wohn und sonstigen Gebäuden im reinen Nachtschutzgebiet ist die Prüfung und ggf. Überarbeitung bereits ermittelter Erstattungsansprüche erforderlich.
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Es handelt sich um ein geschätztes Vergütungsvolumen von ca. 1,8 bis 2,5 Mio. EUR netto pro Jahr bis zu einem Gesamtvergütungsvolumen von ca. 9 500 000 EUR netto bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren fest und 1 Jahr Option.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über Ingenieurleistungen zur Schalltechnischen Ertüchtigung von besonderen Einrichtungen (Los 2)
Kurze Beschreibung:
Weiterer Bestandteil der ingenieurtechnischen Leistungen ist die schalltechnische Ertüchtigung von besonderen Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäusern. Diese Leistungen umfassen die Ermittlung der erforderlichen Schallschutz- und Belüftungseinrichtungen und alle notwendigen Planungsleistungen (inkl. Statik und Brandschutz) des Brandschutzes sowie die Begleitung der baulichen Umsetzung für die notwendigen Schallschutzmaßnahmen.
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Menge oder Umfang:
Es sind ingenieurtechnische Leistungen für besondere Einrichtungen im Zusammenhang mit der Ermittlung, Planung und baulichen Umsetzung von schallschutztechnischen Maßnahmen für ca. 17 Objekte mit ca. 600 anspruchsberechtigten Räumen zu erbringen.
Es handelt sich um ein geschätztes Vergütungsvolumen von ca. 0,3 bis 0,8 Mio. EUR netto pro Jahr bis zu einem Gesamtvergütungsvolumen von ca. 2 000 000 EUR netto bei einer Vertragslaufzeit von 4 Jahren fest und 1 Jahr Option.
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere (max. 7) Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen. Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen besteht daher nicht.
Los 1:
Es sind ingenieurtechnische Leistungen im Zusammenhang mit den Ansprüchen auf Erstattung von schallschutztechnischen Maßnahmen für ca. 5.900 Wohneinheiten in Wohn und sonstigen Gebäuden zu erbringen. Für weitere ca. 6.900 Wohneinheiten in Wohn und sonstigen Gebäuden im reinen Nachtschutzgebiet ist die Prüfung und ggf. Überarbeitung bereits ermittelter Erstattungsansprüche erforderlich.
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Los 2:
Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, kann sich die oben dargestellte Gesamtmenge auf mehrere (max. 7 je Los) Rahmenvertragspartner ggf. ungleichmäßig verteilen. Ein Anspruch auf Abruf von Leistungen besteht daher nicht.
Beschreibung der Optionen:
— Verlängerung um 1 mal 1 Jahr.
— Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der baulichen und technischen Anlagen in Bezug auf die geforderten Schallschutzmaßnahmen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und der Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen zur Erreichung der gesetzlich geforderten Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderten oder zusätzlichen Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation), sofern nicht die einschlägigen Regelungen der HOAI Anwendung finden.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung / Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Projektgemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
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— Der AG ist auch berechtigt, etwaige zusätzliche oder geänderte Leistungen auf Basis der zwischen den Parteien im Vertrag als Grundlage vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen sowie Nebenkostenpauschalen zu vergüten.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: EB-2015-0398
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich / wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich / wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich / wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen.
d) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüber-schreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
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e) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen.
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f) Ich / wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen.
g) Ich / wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3)) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 und Pkt. 3 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Bei einer Bewerbung auf beide Lose hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die in unter Ziffer III.2.1) Nr. 1 bis 3 bezeichneten Unterlagen nur einmal einzureichen (ein Verweis auf ein entsprechendes Los ist zulässig).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
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2.) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2012, 2013, 2014 abgeschlossen wurden.
3.) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz des Bewerbers, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) wie folgt:
— für Los 1: 500 000 EUR (netto),
— für Los 2: 300 000 EUR (netto).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
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Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber das v. g. Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden soll.
Bei einer Bewerbung auf beide Lose hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die in unter Ziffer III.2.2) Nr. 1 bis 3 bezeichneten Unterlagen nur einmal einzureichen (ein Verweis auf ein entsprechendes Los ist zulässig).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die ausgeführten Referenzen als Mindestanforderung nachfolgende Leistungsarten und Leistungsumfänge erfüllen und die Projekte betreffen, deren Leistungen (auch Einzelabruf) ab dem 1.1.2008 erbracht worden sind und die zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Sofern es sich um Leistungen im Rahmen eines länger laufenden Rahmenvertrages handelt, gelten die vorgenannten zeitlichen Beschränkungen für das Erbringen einzelner Leistungen auf Basis eines Einzelabrufes aus diesem Rahmenvertrag. Die Leistung gilt dann als abgeschlossen, wenn die Leistungen der in 1.1 bis 1.6 beschriebenen Leistungsart fertiggestellt sind. Dabei ist die Laufzeit des Rahmenvertrages nicht maßgeblich.
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Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1. bis 1.6 stellt der Auftraggeber ein Formular auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern möglichst genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/.
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Für Los 1:
1.1. Mind. 3 Referenzen aus dem unter Pkt. 1 genannten Zeitraum;
Leistungsart: Erstellung der schalltechnischen Objektbeurteilungen und Erstellung von objektbezogenen Leistungsverzeichnissen für Wohngebäude;
Leistungsumfang: ≥ 50 Wohneinheiten pro Einzelauftrag.
1.2. Mind. 2 Referenzen aus dem unter Pkt. 1 genannten Zeitraum;
Leistungsart: Erstellung von schallschutztechnischen Anspruchsermittlungen/Kostenerstattungen für Wohngebäude einschl. Beantwortung von Anfragen/Nachfragen der Nutzer (Eigentümer, Mieter, Bevollmächtigte usw.);
1.3. Mind. 2 Referenzen aus dem unter Pkt. 1 genannten Zeitraum;
Leistungsart: Erstellung von bauphysikalischen Nachweisen für Wohngebäude (Nachweis zum Wärme- oder Feuchteschutz oder Taupunktberechnung);
Leistungsumfang: ≥ 5 Wohneinheiten pro Einzelauftrag.
Für Los 2:
1.4. Mind. 3 Referenzen aus dem unter Pkt. 1 genannten Zeitraum;
Leistungsart: Ermittlung von Schallschutzmaßnahmen für besondere Einrichtungen (Schulen oder Kindertagesstätten oder Krankenhäuser oder Pflegeheime), Erstellung von schalltechnischen Objektbeurteilungen;
Leistungsumfang: min. 1 besondere Einrichtung pro Einzelauftrag.
1.5. Mind. 3 Referenzen aus dem unter Pkt. 1 genannten Zeitraum;
Leistungsart: Planung analog der Leistungsphase 3 bis 6 der HOAI 2013 für Schallschutzmaßnahmen in besonderen Einrichtungen (Schulen oder Kindertagesstätten oder Krankenhäuser oder Pflegeheime);
1.6. Mind. 3 Referenzen aus dem unter Pkt. 1 genannten Zeitraum;
Leistungsart: fachliche Begleitung der baulichen Umsetzung bis zur Abnahme der Bauleistung sowie Erstellung der Abschlussdokumentation für besondere Einrichtungen (Schulen oder Kindertagesstätten oder Krankenhäuser oder Pflegeheime);
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten Leistungen kann hinsichtlich der Leistungsart auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten Leistungen in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Die Anforderungen hinsichtlich der Leistungsumfänge sind nicht durch die Addition mehrerer eingereichter Referenzen möglich.
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Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular, auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) erfolgen und soll folgende Angaben beinhalten:
— Name des Unternehmens (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer etc.), das die Leistung erbracht hat,
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Bezeichnung des Referenzobjektes,
— Angabe des Leistungsortes,
— Konkreter Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.6 u. a. zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang.
Bei einer Bewerbung auf nur eines der beiden Lose hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die in unter Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.6 geforderten Unterlagen nur für das angebotene Los einzureichen.
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.6 auf Angaben von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 2.1 bis 4 auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular).
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2. Beschreibung der personellen Ausstattung für die zu erbringenden Leistungen:
2.1 Angaben zur Anzahl der Beschäftigten:
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012,2013, 2014).
Aus Sicht der Vergabestelle kann ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft die ausgeschriebene Leistung hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Bezug auf die notwendige personelle Leistungsfähigkeit vertragsgerecht erfüllen, wenn er in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) jeweils durchschnittlich mindestens 5 technische Mitarbeiter je Los in Vollzeit (Mindestanforderung) beschäftigt hat. Sofern sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf beide Lose bewirbt, müssen durchschnittlich mindestens 10 technische Mitarbeiter in Vollzeit (Mindestanforderung) beschäftigt sein.
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2.2 Angaben zu den vorgesehenen Leistungsträgern/innen:
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft muss mindestens 4 Personen als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen benennen. Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die aufgeführten Personen folgende Mindestanforderung erfüllen:
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2.2.1 Benennung des Projektleiters:
— Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbar,
— ≥ 5 Jahre Berufserfahrung,
— 2 Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.3 vergleichbar sind.
2.2.2 Benennung von mindestens 3 technischen Mitarbeitern:
— ≥ 3 Jahre Berufserfahrung,
— je Mitarbeiter 2 Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.1 bis 1.3 vergleichbar sind.
Mit den Referenzen aller in Pkt. 2.2.1 und 2.2.2 benannten Personen müssen mindestens einmal die Leistungen hinsichtlich Art und Umfang gemäß Pkt. 1.1 bis 1.3 nachgewiesen werden.
2.2.3 Benennung des Projektleiters:
— Dipl.-Ing. oder Master oder vergleichbarer Abschluss,
— 2 Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.4 bis 1.6 vergleichbar sind.
2.2.4 Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern:
— je Mitarbeiter 2 Referenzen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 1.4 bis 1.6 vergleichbar sind.
Mit den Referenzen aller in Pkt. 2.2.3 und 2.2.4 benannten Personen müssen mindestens einmal die Leistungen hinsichtlich Art und Umfang gemäß Pkt. 1.4 bis 1.6 nachgewiesen werden.
Die Darstellung aller Referenzen soll in Tabellenform (vgl. Formular auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) erfolgen.
3. Angaben der Technische Ausstattung/Software für die zu erbringenden Leistungen:
Angaben über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausstattung und Kapazität (u. a. Software, Messgeräte etc.). Als Mindestanforderungen für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gelten die Nutzung eines AVA-Programms mit GAEB-Schnittstelle sowie eines Berechnungsprogramms zur Dimensionierung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Der Bewerber hat zu erklären, über welche Programme er in diesem Zusammenhang verfügt.
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Sofern sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf beide Lose bewirbt, müssen die unter Ziffer III.2.3) zur Beschreibung der technischen Ausstattung/Software (Pkt. 3) genannten Unterlagen/Angaben ebenfalls nur einmal eingereicht werden und nicht für jedes Los (ein Verweis auf ein entsprechendes Los ist zulässig).
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4. Angaben über Qualitätsmanagement/ggf. Zertifizierung
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber Angaben über die interne Qualitätssicherung und Koordination gemacht werden (Mindestanforderung).
Sofern sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf beide Lose bewirbt, müssen die unter Ziffer III.2.3) zur Beschreibung des Qualitätsmanagements/ggf. Zertifizierung (Pkt. 4) genannten Unterlagen/Angaben ebenfalls nur einmal eingereicht werden und nicht für jedes Los (ein Verweis auf ein entsprechendes Los ist zulässig).
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Die Angaben gemäß Punkt III.2.3) Ziffer 2 bis 4 müssen sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) auch für den Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit von Dritten/ Nachunternehmers/ konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/ konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Für die geforderten Angaben gemäß Ziffer III.2.3), Punkt 2 bis 4 stellt der Auftraggeber Formulare auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern möglichst genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden können.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungssicherheit: Der AN hat bei Einzelaufträgen über ein Auftragsvolumen von ≥ 150 000 EUR netto auf Anforderung durch den AG unverzüglich, spätestens 12 Werktage nach Beauftragung des Einzelauftrags eine Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bürgen (Kreditversicherer, Bank oder Sparkasse) zu stellen in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Die Vergütung der Leistungen erfolgt als Pauschalhonorar bzw. auf Basis von Stundensätzen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 7
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bähr
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1617 📞
Fax: +49 331/866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2,GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
„§ 101a GWB lautet:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB lautet:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehrunverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates , Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 228-9499-400 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/MerkblVergabeW3DnavidW2659.php 🌏
Quelle: OJS 2016/S 012-017682 (2016-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postleitzahl: 12529

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 188-337942
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 012-017682
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Gemäß Bekanntmachung 2016/S 012-017682 vom 19.1.2016 hatte der Auftraggeber vorgesehen mit bis zu 7 Bietern je Los einen Rahmenvertrag abzuschließen.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Brandenburg, Landkreis Dahme- Spreewald.
Quelle: OJS 2016/S 188-337942 (2016-09-26)