Rahmenvertrag über sekundäre Gepäckdienstleistungen an den Flughäfen Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin-Brandenburg (BER)
Dienstleistungen zur Durchführung von sekundären Gepäckdienstleistungen an den Berliner Flughäfen Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin Brandenburg (BER).
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Die wesentlichen Leistungsbestandteile sind:
— Unterstützung beim Störungsmanagement der Gepäckförderanlagen (GFA)
— Unterstützung bei der Durchführung der Gepäckkontrolle
— Beschädigungsfreie Öffnung von Gepäckstücken in Abwesenheit des Passagiers
— Manuelle Kodierung von nicht automatisch sortierbarem Gepäck,
— Rückführung von Gepäckwannen (für Rucksäcke usw.) zu den Aufgabestellen (Check-in und Transferaufgaben)
— Bedienung der manuellen Frühgepäckspeicher
— Annahme und Ausgabe von Groß- und Sondergepäck
— Unterstützung der Gepäckausgabe, u.a. durch Entnahme von Gepäckstücken von den Ausgaberundläufen bei Überlastung, Fehlleitungen etc.
— Unterstützung bei gepäckbezogenen Prozesserhebungen in den Terminals
— Gepäckhandling für den VIP-Service bei Ankunft, Abflug, Transfer sowie die Unterstützung bei Sonderverfahren
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Kernfunktionen, wie die Steuerung und Disposition der Ressourcen, werden durch flughafeneigenes Personal des AG erfüllt und sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienstleistungen. Die zu erbringenden Leistungen sind zudem grundsätzlich nicht als Dienstleistung gemäß Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV) zu verstehen, mit Ausnahme der jeweils vom AG abgerufenen Leistungsbestandteile, welche durch den AG in der FBO (Flughafenbenutzungsordnung) bzw. im FPHB (Flugplatzhandbuch) des jeweiligen Flughafens als Zentrale Infrastruktur (ZI) gemäß §6 BADV deklariert wurden.
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Der Auftragnehmer wird die Tätigkeiten an den jeweils in Betrieb befindlichen Standorten verrichten, mit Beginn der Leistung an den Standorten TXL und SXF und mit Inbetriebnahme auch am BER inkl. der vorbereitenden Inbetriebnahme des Flughafens BER im Rahmen des ORAT Programms (Operational Readiness & Airport Transfer). Die Leistung am Flughafen TXL endet mit der Schließung des Flughafens.
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Für die gesamte übergeordnete administrative Kommunikation ist vom Auftragnehmer zu Beginn der Leistung ein Koordinator (z. Bsp. Stationsleiter) zur Verfügung zu stellen, der während der gesamten Vertragslaufzeit als verantwortlicher Ansprechpartner für die Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht. Die Kernaufgaben des Koordinators sind:
— die übergeordnete Koordination der Leistungserbringung und Führung der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
— die Einsatzplanung der Mitarbeiter und die Abrechnung der Leistungserbringung des Auftragnehmers,
— die administrative und operative Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber.
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Zusätzlich sind vom Auftragnehmer Schichtleiter zu stellen, die im täglichen Betrieb die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners für den AG sowie die gesamte konkrete und operative Steuerung der Mitarbeiter des Auftragnehmers übernehmen.
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Der voraussichtliche Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben.
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Laufzeit sind 5 Jahre + maximal 24 Monate (Option, siehe II.2.2), Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01.02.2017 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-15
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Auftragsbekanntmachung
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2017-02-17
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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