Rahmenvertrag über sekundäre Gepäckdienstleistungen an den Flughäfen Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin-Brandenburg (BER)

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Dienstleistungen zur Durchführung von sekundären Gepäckdienstleistungen an den Berliner Flughäfen Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin Brandenburg (BER).
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Die wesentlichen Leistungsbestandteile sind:
— Unterstützung beim Störungsmanagement der Gepäckförderanlagen (GFA)
— Unterstützung bei der Durchführung der Gepäckkontrolle
— Beschädigungsfreie Öffnung von Gepäckstücken in Abwesenheit des Passagiers
— Manuelle Kodierung von nicht automatisch sortierbarem Gepäck,
— Rückführung von Gepäckwannen (für Rucksäcke usw.) zu den Aufgabestellen (Check-in und Transferaufgaben)
— Bedienung der manuellen Frühgepäckspeicher
— Annahme und Ausgabe von Groß- und Sondergepäck
— Unterstützung der Gepäckausgabe, u.a. durch Entnahme von Gepäckstücken von den Ausgaberundläufen bei Überlastung, Fehlleitungen etc.
— Unterstützung bei gepäckbezogenen Prozesserhebungen in den Terminals
— Gepäckhandling für den VIP-Service bei Ankunft, Abflug, Transfer sowie die Unterstützung bei Sonderverfahren
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Kernfunktionen, wie die Steuerung und Disposition der Ressourcen, werden durch flughafeneigenes Personal des AG erfüllt und sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienstleistungen. Die zu erbringenden Leistungen sind zudem grundsätzlich nicht als Dienstleistung gemäß Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV) zu verstehen, mit Ausnahme der jeweils vom AG abgerufenen Leistungsbestandteile, welche durch den AG in der FBO (Flughafenbenutzungsordnung) bzw. im FPHB (Flugplatzhandbuch) des jeweiligen Flughafens als Zentrale Infrastruktur (ZI) gemäß §6 BADV deklariert wurden.
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Der Auftragnehmer wird die Tätigkeiten an den jeweils in Betrieb befindlichen Standorten verrichten, mit Beginn der Leistung an den Standorten TXL und SXF und mit Inbetriebnahme auch am BER inkl. der vorbereitenden Inbetriebnahme des Flughafens BER im Rahmen des ORAT Programms (Operational Readiness & Airport Transfer). Die Leistung am Flughafen TXL endet mit der Schließung des Flughafens.
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Für die gesamte übergeordnete administrative Kommunikation ist vom Auftragnehmer zu Beginn der Leistung ein Koordinator (z. Bsp. Stationsleiter) zur Verfügung zu stellen, der während der gesamten Vertragslaufzeit als verantwortlicher Ansprechpartner für die Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht. Die Kernaufgaben des Koordinators sind:
— die übergeordnete Koordination der Leistungserbringung und Führung der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
— die Einsatzplanung der Mitarbeiter und die Abrechnung der Leistungserbringung des Auftragnehmers,
— die administrative und operative Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber.
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Zusätzlich sind vom Auftragnehmer Schichtleiter zu stellen, die im täglichen Betrieb die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners für den AG sowie die gesamte konkrete und operative Steuerung der Mitarbeiter des Auftragnehmers übernehmen.
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Der voraussichtliche Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben.
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Laufzeit sind 5 Jahre + maximal 24 Monate (Option, siehe II.2.2), Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01.02.2017 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2017-02-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II. 1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧
Fax: +49 306091-70641 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-138082
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
1.) Die Auftraggeberin betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Auftraggeberin führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 4 Abs. 2 SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“ Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch die Auftraggeberin führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2016-080 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-080 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-080 bei der Auftraggeberin einzureichen. 8.) Die Auftraggeberin prüft und die Eignung der Bewerber anhand der fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren. . Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2),III.2.3)]. Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der die Auftraggeberin seinen ihr Beurteilungsspielraum aus. 9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz der Auftraggeberin. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. 12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen zur Durchführung von sekundären Gepäckdienstleistungen an den Berliner Flughäfen Berlin-Tegel (TXL), Berlin-Schönefeld (SXF) und Berlin Brandenburg (BER).
Die wesentlichen Leistungsbestandteile sind:
— Unterstützung beim Störungsmanagement der Gepäckförderanlagen (GFA)
— Unterstützung bei der Durchführung der Gepäckkontrolle
— Beschädigungsfreie Öffnung von Gepäckstücken in Abwesenheit des Passagiers
— Manuelle Kodierung von nicht automatisch sortierbarem Gepäck,
— Rückführung von Gepäckwannen (für Rucksäcke usw.) zu den Aufgabestellen (Check-in und Transferaufgaben)
— Bedienung der manuellen Frühgepäckspeicher
— Annahme und Ausgabe von Groß- und Sondergepäck
— Unterstützung der Gepäckausgabe, u.a. durch Entnahme von Gepäckstücken von den Ausgaberundläufen bei Überlastung, Fehlleitungen etc.
— Unterstützung bei gepäckbezogenen Prozesserhebungen in den Terminals
— Gepäckhandling für den VIP-Service bei Ankunft, Abflug, Transfer sowie die Unterstützung bei Sonderverfahren
Kernfunktionen, wie die Steuerung und Disposition der Ressourcen, werden durch flughafeneigenes Personal des AG erfüllt und sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienstleistungen. Die zu erbringenden Leistungen sind zudem grundsätzlich nicht als Dienstleistung gemäß Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV) zu verstehen, mit Ausnahme der jeweils vom AG abgerufenen Leistungsbestandteile, welche durch den AG in der FBO (Flughafenbenutzungsordnung) bzw. im FPHB (Flugplatzhandbuch) des jeweiligen Flughafens als Zentrale Infrastruktur (ZI) gemäß §6 BADV deklariert wurden.
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Der Auftragnehmer wird die Tätigkeiten an den jeweils in Betrieb befindlichen Standorten verrichten, mit Beginn der Leistung an den Standorten TXL und SXF und mit Inbetriebnahme auch am BER inkl. der vorbereitenden Inbetriebnahme des Flughafens BER im Rahmen des ORAT Programms (Operational Readiness & Airport Transfer). Die Leistung am Flughafen TXL endet mit der Schließung des Flughafens.
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Für die gesamte übergeordnete administrative Kommunikation ist vom Auftragnehmer zu Beginn der Leistung ein Koordinator (z. Bsp. Stationsleiter) zur Verfügung zu stellen, der während der gesamten Vertragslaufzeit als verantwortlicher Ansprechpartner für die Leistungserbringung vor Ort zur Verfügung steht. Die Kernaufgaben des Koordinators sind:
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— die übergeordnete Koordination der Leistungserbringung und Führung der Mitarbeiter des Auftragnehmers,
— die Einsatzplanung der Mitarbeiter und die Abrechnung der Leistungserbringung des Auftragnehmers,
— die administrative und operative Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber.
Zusätzlich sind vom Auftragnehmer Schichtleiter zu stellen, die im täglichen Betrieb die Funktion des operativen Vor-Ort-Ansprechpartners für den AG sowie die gesamte konkrete und operative Steuerung der Mitarbeiter des Auftragnehmers übernehmen.
Der voraussichtliche Einsatzbedarf des jeweiligen Folgemonats wird vom Auftraggeber ca. zehn Tage vor Beginn des Kalendermonats im Voraus definiert und dem Auftragnehmer schriftlich übergeben.
Laufzeit sind 5 Jahre + maximal 24 Monate (Option, siehe II.2.2), Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01.02.2017 (abhängig von einer angemessenen Frist nach der Zuschlagserteilung).
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich optionale Verlängerungen um bis zu 24 Monate nach Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Der Abruf kann monatsweise erfolgen.
Die etwaige Ausübung der Optionen wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung bzw. Schadensersatz vereinbart.
Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Diese Optionen müssen jeweils bis spätestens drei Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit beauftragt werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: EA-2016-080
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Flughafen Berlin-Tegel (TXL),
Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF),
Flughafen Berlin Brandenburg (BER).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
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3.) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG. Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt die AG ein Formular auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
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4.) Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ stellt die AG ein Formular auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung
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5.) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3 dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
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6.) Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/ hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
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7.) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2. dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 1 bis 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt die AG ein Formular auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise unter 1.) und 2.) sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend:
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des letzten Geschäftsjahres anzugeben.
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1.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 4,5 Mio. EUR, der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
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2.) Erklärung über die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren, soweit diese Umsätze Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, dargestellt als Umsatz vergleichbarer Leistungen im jeweiligen Geschäftsjahr.
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Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/ Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
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Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (gemäß II.1.5 der Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Servicedienstleistungen in der Luftverkehrsbranche, deren Haupttätigkeitsschwerpunkt sind:
a) Behebung von gepäckbedingten Störungen von Gepäckförderanlagen,
b) Unterstützung bei der Durchführung der Gepäcknachkontrolle durch beschädigungsfreies Öffnen von Gepäckstücken,
c) Umschlag oder Transport von Gepäckstücken, inkl. Groß- und Sondergepäck.
Bei Einreichung von mehr als einer Referenz wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gebeten, eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden sollen.
1.1. Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
1.1.1. Insgesamt müssen von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft entweder die Leistungen gemäß III.2.3 Ziff. 1. a) und b) oder die Leistungen gemäß III.2.3 Ziff. 1. a) und c) nachgewiesen werden. Die Nichtvorlage der vorgenannten Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
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1.1.2. Die als Referenz benannten Leistungen müssen im Zeitraum der letzten fünf Jahre, mithin nach dem April 2011, erbracht worden sein, wobei die jeweiligen Leistungen für die Dauer von mindestens 12 Monaten ununterbrochen durchgeführt worden sein müssen.
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Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit einer oder mehreren Referenzen Aufträge zum Nachweis der Eignung anführt, die vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft dauerhaft und ununterbrochen über mehr als 12 Monate in den letzten fünf Jahren für Dritte erbracht wurden, wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft gebeten, eindeutig und zweifelsfrei in der Darstellung der Referenzen zu erklären, welcher 12 Monatszeitraum bzw. welches Jahr für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb von der Vergabestelle herangezogen werden soll.
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1.1.3. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt eine Gesamtanzahl von mindestens 50.000 bearbeiteten Einzelvorgängen in einem Zeitraum von 12 Monaten ununterbrochener Leistungserbringung.
Unter bearbeiteten Einzelvorgängen ist jeweils die Anzahl der vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungen gemäß III.2.3. 1. a) bis c) behobenen Störungen, bearbeiteten Gepäckstücke oder durchgeführten Transporte zu verstehen. Die Ermittlung der Gesamtanzahl an bearbeiteten Einzelvorgängen pro Referenz erfolgt durch Summation der Einzelwerte zu den jeweiligen Leistungsarten gemäß III.2.3. 1. a) bis c).
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Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
1.2. Je Referenz sind die folgenden zusätzlichen Daten anzugeben:
— Name, Anschrift und ggf. aktuelle Telefonnummer eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, bei dem die Mindestanforderungen erfüllt wurden
— Ausführungszeitraum der Leistung
— Ausführungsort der Leistung
— Ausführliche Erläuterung der erbrachten Leistung inkl. Darstellung der Art und Weise der Personaleinsatzplanung und -steuerung.
Sofern der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Aufträge verweist, die zwar zum überwiegenden Teil in den vergangenen vier Jahren erbracht wurden, jedoch auch in der Zukunft erbracht werden bzw. werden sollen, weist die Vergabestelle vorsorglich darauf hin, dass von der Vergabestelle für die Prüfung der Mindestanforderung zur Zulassung zum Teilnahmewettbewerb ausschließlich Angaben aus der Vergangenheit herangezogen werden. Der Bewerber kann sich somit bei der Angabe von bearbeiteten Einzelvorgängen nicht auf Prognosen oder Schätzungen in der Zukunft stützen.
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Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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2) Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit
Nennung des verantwortlichen Koordinators des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welcher zum Zeitpunkt des Beginns der Leistungserbringung als Ansprechpartner für die Leistungserbringung vor Ort vorgesehen ist. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen.
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2.1. Es gelten für den benannten Koordinator als Nachweis der Erfahrung folgende Mindestanforderungen:
a) Berufliche Erfahrung im Bereich von mindestens einer der unter III.2.3. Ziffer 1. a) bis c) benannten vergleichbaren Dienstleistungen,
b) Erfahrung in der Personalführung im operativen Tagesgeschäft (z.B. als Teamleiter) über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren unter Angabe der Anzahl an disziplinarisch unterstellten Mitarbeitern, es gilt eine Mindestanforderung von mindestens 30 Personen,
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c) Erfahrungen mit der Konzeption und Umsetzung von Einsatzplänen.
2.2. Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderung und Referenzen des Ansprechpartners hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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Für den vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft benannten Ansprechpartner sind jeweils folgende Daten anzugeben:
— Namen und Adressen der Auftraggeber, bei denen die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurden,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit aktueller Telefonnummer,
— Zeitraum und Ort der Ausführung,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
Darüber hinaus hat die Darstellung der personellen Ausstattung des vorgesehenen Koordinators mit folgendem Inhalt zu erfolgen: Lebenslauf (Beruflicher Werdegang) mit Darstellungen der Berufspraxis, Qualifizierung, aktueller Aufgaben und Funktionsbereiche (auch anonymisiert möglich). Daten können geschwärzt werden. Die Eigenerklärung und der Lebenslauf müssen explizit die Anzahl an geführten Mitarbeitern darstellen.
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Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3. auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
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Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Auf Ziffer VI.3 dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das vom Dienstleister gesamte zur Ausführung einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben und nachweislich vollumfänglich für die Tätigkeiten geschult sein. Hierfür entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
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Darüber hinaus müssen an alle vom Dienstleister einzusetzenden Mitarbeiter:
a. körperlich belastbar und schichtdiensttauglich sein,
b. über sehr gute Deutschkenntnisse und flughafenspezifische Grundkenntnisse in Englisch verfügen,
c. über Kenntnisse zu den grundlegenden Abfertigungsprozessen am Flughafen verfügen,
d. kunden- und serviceorientiert sein.
Ab Vertragsbeginn muss der Auftragnehmer über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 100.000.000 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Ende der Leistungserbringung aufrecht erhalten werden, was durch Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge/ Policen nachzuweisen ist.
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Sofern der Auftragnehmer eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür ab Vertragsbeginn eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000EUR.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf – Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Kontakt
Kontaktperson: Kerstin Paulick
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331/866-1617 📞
Fax: +49 331/8661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2016/S 077-138082 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 037-068033
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-138082
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
1.) Die Auftraggeberin betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Auftraggeberin führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 4 Abs. 2 SektVO durch, wobei es sich hierbei um eine „nachrangige“Dienstleistung nach § 4 Abs. 2 SektVO handelt. Die Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch die Auftraggeberin führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. 2.) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1) und des Aktenzeichens EA-2016-080 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. 3.) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung(Ziffer III) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend 4.) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-080 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). 5.) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einemnicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien voll umfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind. 6.) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 7.) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3)aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-080 bei der Auftraggeberin einzureichen. 8.) Die Auftraggeberin prüft und die Eignung der Bewerber anhand der fristgerecht ein gehenden Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise [III.2.1), III.2.2), III.2.3)]. Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen. Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschafteingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der die Auftraggeberin seinen ihr Beurteilungsspielraum aus. 9.) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 10.) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten. 11.) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz der Auftraggeberin. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. 12.) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 037-068033 (2017-02-17)