Rahmenvertrag über Vordrucke: „Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein, ZB I)“ für die Kraftfahrzeugzulassung und Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt München in der jeweiligen aktuellsten
Auftragsbekanntmachung (2016-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spezial-Druckerzeugnisse
Kurze Beschreibung:
“Produktion von Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) in der aktuellsten Fassung.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spezial-Druckerzeugnisse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium – HA II/Vergabestelle 1 Abt. 1/3
Postanschrift: Birkerstraße 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
E-Mail: abteilung1_3.vergabestelle1@muenchen.de📧
Telefon: +49 89233-30412📞
Fax: +49 89233-30418 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-21 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 182-326341
ABl. S-Ausgabe: 182
Quelle: OJS 2016/S 182-326341 (2016-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Dieser Wert wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 0,01 EUR eingegeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 235-428184 (2016-12-01)