Rahmenvertrag über Wirtschaftsprüfung der Geschäftsjahre 2016 – 2019
Es werden Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Prüfung von maximal vier Geschäftsjahren (2016 – 2019) ausgeschrieben.
Dies umfasst obligatorische und – nicht abschließend aufführbare – fakultative Leistungsgegenstande:
A. OBLIGATORISCHE LEISTUNGEN
Die Übernahme und fachgerechte Erfüllung nachfolgend aufgeführter obligatorischer Leistungen ist durch den Bieter zu gewährleisten:
1. Erstellung des Prüfberichts für die Finanzagentur einschl. Prüfungstestat bis spätestens zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres. Dies beinhaltet die Prüfung folgender Bereiche:
— Eröffnungsbilanzwerte im Rahmen von Erstprüfungen, Jahresabschluss und Lagebericht,
— Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) der Finanzagentur, d.h. insbesondere Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen, Analyse der Wirksamkeit organisatorischer Methoden, Maßnahmen, Regelungen und Aktivitäten, Wirksamkeit der Durchführung und Überwachung von Kontrollen und deren Verhältnismäßigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation,
— ordnungsgemäße Erstellung der Preisliste inkl. Berechnung des Gewinnaufschlages gegenüber dem Kunden Bund sowie die Ermittlung und Gewährung von Preisnachlässen, operationelle Risiken und zugehörige Früherkennungs- und Überwachungssysteme,
— Beschaffungsverfahren inkl. der Einhaltung der geltenden Investitions- und Beschaffungsrichtlinien,
— Einhaltung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Compliance Management Systemen und deren Vorschriften,
— Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
— Einhaltung aller Einzelanweisungen der Gesellschafterin der Finanzagentur (BMF),
— korrekte und vollständig dokumentierte Geschäftsvorfälle und Depotführungen von Wertpapierdepots im Privatkundengeschäft,
— korrekte und vollständige dokumentierte Umsetzung der steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen an das Wertpapier- und Depotgeschäft für Privat- und Firmenkunden (i.W.: GWG und Abgeltungsteuer),
— Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
— Umsetzung der Anforderungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes.
2. Präsentationsveranstaltung bei der Finanzagentur zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang
3. Quartalsweise Informationsveranstaltungen zu Änderungen der IDW-Prüfungsstandards sowie zu Neuerungen im Steuer- und Handelsrecht, sofern die Finanzagentur von Änderungen betroffen ist.
4. Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP-Handbuchs des IDW-Verlages zum Prüfungsbeginn eines jeden zu prüfenden Geschäftsjahres.
5. Kontinuierliche Zurverfügungstellung von Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und Änderungen der einschlägigen Rechtsprechung.
6. Beratung zu prüfungsbezogenen Einzelfragen zur laufenden Geschäftstätigkeit mit Bezug zum Bilanzrecht mit Stellungnahme in schriftlicher Form.
7. Durchführung eines Eröffnungs- und Abschlussgespräches mit Vertretern der Gesellschafterin zu Jahresbeginn bzw. vor Feststellung des Jahresabschlusses.
B. TERMINVORGABEN
Bei Erbringung der obligatorischen Leistungen sind folgende Termine* zwingend einzuhalten:
1. Vorlage aller Änderungen / Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 30. Oktober* des zu prüfenden Geschäftsjahres und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
2. Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 30. November* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
3. Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang in der ersten Dezemberwoche* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
4. Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis zum 30. November* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
5. Prüfungsbeginn ist spätestens der 01. März des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
6. Abschluss der Prüfung von Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anlagevermögen bis 31. März des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
7. Vorlage des ersten Entwurfs des Prüfberichts in redigierter Form bis spätestens 30. April des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
8. Jährliches Abschlussgespräch in Abstimmung mit der Finanzagentur in den ersten beiden Wochen des Monats Mai des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
9. Testat des Jahresabschlusses bis zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres,
10. Zurverfügungstellung aller Prüfungsgrundlagen, d.h. Richtlinien, Handbücher, Dokumentationen etc., die in die Prüfung eingeflossen sind, bis zum 31. Juli des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres auf DVD.
*Aufgrund des vorgeschalteten EU-Vergabeverfahrens verschieben sich die Termine der Nr. 1, 2, 3 und 4 im ersten zu prüfenden Geschäftsjahr 2016 wie folgt:
Zu 1.) Vorlage aller Änderungen / Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 15.01.2017 (anstatt „30. Oktober des zu prüfenden Geschäftsjahres“) und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
zu 2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 31.01.2017 (anstatt „30. November des zu prüfenden Geschäftsjahres“),
zu 3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers bis spätestens 28.02.2017 (anstatt „in der ersten Dezemberwoche des zu prüfenden Geschäftsjahres“),
zu 4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis 31.12.2016 (anstatt „zum 30. November des zu prüfenden Geschäftsjahres“).
C. TESTAT/PRÜFBERICHT
Des Weiteren gehört zur Prüfungsleistung die Zurverfügungstellung von
6 Testatsexemplaren
10 Prüfberichten
sowie zum Abschluss der Prüfung die Vorlage
des finalen, testierten Prüfberichts in elektronischer Form.
Alle benannten Dokumente müssen der Finanzagentur vollständig bis zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres vorliegen.
D. FAKULTATIVE LEISTUNGEN
Der Anbieter gewährleistet die Übernahme und fachgerechte Erledigung nachfolgend – nicht abschließend – aufgeführter fakultativer Leistungen im Bedarfsfall:
1. Prüfung der Methode/des Konzepts und der Abrechnung der anteiligen Finanzierung von Bund und Sondervermögen („Proportionalfinanzierung“),
2. Prüfung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im bestandsführenden ERP- oder Depotführungssystem,
3. Prüfung von Systemerweiterungen am bestehenden ERP-System (SAP),
4. Prüfung der dokumentierten Umsetzung ergänzender steuerlicher und gesetzlicher Anforderungen des für den Bund geführten Wertpapier- und Depotgeschäfts für Privatkunden und institutionelle Kunden (bspw. Finanztransaktionssteuer, sofern einschlägig).
5. Erweiterung des Prüfungsmandates auf mögliche neue gesetzliche Aufgaben der Finanzagentur.
Für die fakultativen Leistungen sind jeweils gesonderte Berichte zu erstellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-09-20
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Auftragsbekanntmachung
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2016-12-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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