Rahmenvertrag über Wirtschaftsprüfung der Geschäftsjahre 2016 – 2019

Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH

Es werden Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Prüfung von maximal vier Geschäftsjahren (2016 – 2019) ausgeschrieben.
Dies umfasst obligatorische und – nicht abschließend aufführbare – fakultative Leistungsgegenstande:
A. OBLIGATORISCHE LEISTUNGEN
Die Übernahme und fachgerechte Erfüllung nachfolgend aufgeführter obligatorischer Leistungen ist durch den Bieter zu gewährleisten:
1. Erstellung des Prüfberichts für die Finanzagentur einschl. Prüfungstestat bis spätestens zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres. Dies beinhaltet die Prüfung folgender Bereiche:
— Eröffnungsbilanzwerte im Rahmen von Erstprüfungen, Jahresabschluss und Lagebericht,
— Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) der Finanzagentur, d.h. insbesondere Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen, Analyse der Wirksamkeit organisatorischer Methoden, Maßnahmen, Regelungen und Aktivitäten, Wirksamkeit der Durchführung und Überwachung von Kontrollen und deren Verhältnismäßigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation,
— ordnungsgemäße Erstellung der Preisliste inkl. Berechnung des Gewinnaufschlages gegenüber dem Kunden Bund sowie die Ermittlung und Gewährung von Preisnachlässen, operationelle Risiken und zugehörige Früherkennungs- und Überwachungssysteme,
— Beschaffungsverfahren inkl. der Einhaltung der geltenden Investitions- und Beschaffungsrichtlinien,
— Einhaltung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Compliance Management Systemen und deren Vorschriften,
— Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
— Einhaltung aller Einzelanweisungen der Gesellschafterin der Finanzagentur (BMF),
— korrekte und vollständig dokumentierte Geschäftsvorfälle und Depotführungen von Wertpapierdepots im Privatkundengeschäft,
— korrekte und vollständige dokumentierte Umsetzung der steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen an das Wertpapier- und Depotgeschäft für Privat- und Firmenkunden (i.W.: GWG und Abgeltungsteuer),
— Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
— Umsetzung der Anforderungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes.
2. Präsentationsveranstaltung bei der Finanzagentur zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang
3. Quartalsweise Informationsveranstaltungen zu Änderungen der IDW-Prüfungsstandards sowie zu Neuerungen im Steuer- und Handelsrecht, sofern die Finanzagentur von Änderungen betroffen ist.
4. Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP-Handbuchs des IDW-Verlages zum Prüfungsbeginn eines jeden zu prüfenden Geschäftsjahres.
5. Kontinuierliche Zurverfügungstellung von Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und Änderungen der einschlägigen Rechtsprechung.
6. Beratung zu prüfungsbezogenen Einzelfragen zur laufenden Geschäftstätigkeit mit Bezug zum Bilanzrecht mit Stellungnahme in schriftlicher Form.
7. Durchführung eines Eröffnungs- und Abschlussgespräches mit Vertretern der Gesellschafterin zu Jahresbeginn bzw. vor Feststellung des Jahresabschlusses.
B. TERMINVORGABEN
Bei Erbringung der obligatorischen Leistungen sind folgende Termine* zwingend einzuhalten:
1. Vorlage aller Änderungen / Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 30. Oktober* des zu prüfenden Geschäftsjahres und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
2. Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 30. November* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
3. Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang in der ersten Dezemberwoche* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
4. Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis zum 30. November* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
5. Prüfungsbeginn ist spätestens der 01. März des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
6. Abschluss der Prüfung von Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anlagevermögen bis 31. März des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
7. Vorlage des ersten Entwurfs des Prüfberichts in redigierter Form bis spätestens 30. April des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
8. Jährliches Abschlussgespräch in Abstimmung mit der Finanzagentur in den ersten beiden Wochen des Monats Mai des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
9. Testat des Jahresabschlusses bis zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres,
10. Zurverfügungstellung aller Prüfungsgrundlagen, d.h. Richtlinien, Handbücher, Dokumentationen etc., die in die Prüfung eingeflossen sind, bis zum 31. Juli des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres auf DVD.
*Aufgrund des vorgeschalteten EU-Vergabeverfahrens verschieben sich die Termine der Nr. 1, 2, 3 und 4 im ersten zu prüfenden Geschäftsjahr 2016 wie folgt:
Zu 1.) Vorlage aller Änderungen / Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 15.01.2017 (anstatt „30. Oktober des zu prüfenden Geschäftsjahres“) und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
zu 2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 31.01.2017 (anstatt „30. November des zu prüfenden Geschäftsjahres“),
zu 3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers bis spätestens 28.02.2017 (anstatt „in der ersten Dezemberwoche des zu prüfenden Geschäftsjahres“),
zu 4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis 31.12.2016 (anstatt „zum 30. November des zu prüfenden Geschäftsjahres“).
C. TESTAT/PRÜFBERICHT
Des Weiteren gehört zur Prüfungsleistung die Zurverfügungstellung von
6 Testatsexemplaren
10 Prüfberichten
sowie zum Abschluss der Prüfung die Vorlage
des finalen, testierten Prüfberichts in elektronischer Form.
Alle benannten Dokumente müssen der Finanzagentur vollständig bis zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres vorliegen.
D. FAKULTATIVE LEISTUNGEN
Der Anbieter gewährleistet die Übernahme und fachgerechte Erledigung nachfolgend – nicht abschließend – aufgeführter fakultativer Leistungen im Bedarfsfall:
1. Prüfung der Methode/des Konzepts und der Abrechnung der anteiligen Finanzierung von Bund und Sondervermögen („Proportionalfinanzierung“),
2. Prüfung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im bestandsführenden ERP- oder Depotführungssystem,
3. Prüfung von Systemerweiterungen am bestehenden ERP-System (SAP),
4. Prüfung der dokumentierten Umsetzung ergänzender steuerlicher und gesetzlicher Anforderungen des für den Bund geführten Wertpapier- und Depotgeschäfts für Privatkunden und institutionelle Kunden (bspw. Finanztransaktionssteuer, sofern einschlägig).
5. Erweiterung des Prüfungsmandates auf mögliche neue gesetzliche Aufgaben der Finanzagentur.
Für die fakultativen Leistungen sind jeweils gesonderte Berichte zu erstellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-20 Auftragsbekanntmachung
2016-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang:
Rahmenvereinbarung für die Wirtschaftsprüfung des Geschäftsjahres 2016 sowie jeweils eine Verlängerungsoption bzgl. der Geschäftsjahres 2017 bis 2019.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Postanschrift: Lurgiallee 5
Postleitzahl: 60439
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsche-finanzagentur.de 🌏
E-Mail: vergabe@deutsche-finanzagentur.de 📧
Telefon: +49 6925616-0 📞
Fax: +49 6925616-1439 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 185-333125
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
1.) Beim Auftraggeber sind die Teilnahmeunterlagen unter der in Nr. I.1) dieser Veröffentlichung („Elektronischer Zugang zu Informationen“) genannten Internetadresse online abrufbar. Im Einzelfall, z. B. bei technischen Schwierigkeiten, können sie per E-Mail unter der ebenfalls in Nr. I.1) genannten E-Mail-Adresse angefordert werden. 2.) Mögliche ergänzende Informationen z. B. anlässlich von Bewerberfragen werden ebenfalls auf der vorbezeichneten Website veröffentlicht werden. Bitte halten Sie sich im eigenen Interesse entsprechend informiert. 3.) Zur Antragsabgabe sind alle in den Teilnahmebedingungen geforderten Teilnahmeunterlagen in Papierform per Post an die unter Nr. I.1) genannte Postanschrift zu senden oder persönlich dort abzugeben. 4.) Bei Nichteinreichen der kompletten Unterlagen und/oder bei unvollständigen Angaben behält sich der Auftraggeber eine/e Nachfrage/Nachforderung vor. 5.) Die vom Bewerber eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH über.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden Wirtschaftsprüfungsleistungen für die Prüfung von maximal vier Geschäftsjahren (2016 – 2019) ausgeschrieben.
Dies umfasst obligatorische und – nicht abschließend aufführbare – fakultative Leistungsgegenstande:
A. OBLIGATORISCHE LEISTUNGEN
Die Übernahme und fachgerechte Erfüllung nachfolgend aufgeführter obligatorischer Leistungen ist durch den Bieter zu gewährleisten:
1. Erstellung des Prüfberichts für die Finanzagentur einschl. Prüfungstestat bis spätestens zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres. Dies beinhaltet die Prüfung folgender Bereiche:
— Eröffnungsbilanzwerte im Rahmen von Erstprüfungen, Jahresabschluss und Lagebericht,
— Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) der Finanzagentur, d.h. insbesondere Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen, Analyse der Wirksamkeit organisatorischer Methoden, Maßnahmen, Regelungen und Aktivitäten, Wirksamkeit der Durchführung und Überwachung von Kontrollen und deren Verhältnismäßigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation,
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— ordnungsgemäße Erstellung der Preisliste inkl. Berechnung des Gewinnaufschlages gegenüber dem Kunden Bund sowie die Ermittlung und Gewährung von Preisnachlässen, operationelle Risiken und zugehörige Früherkennungs- und Überwachungssysteme,
— Beschaffungsverfahren inkl. der Einhaltung der geltenden Investitions- und Beschaffungsrichtlinien,
— Einhaltung der ordnungsgemäßen Umsetzung von Compliance Management Systemen und deren Vorschriften,
— Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
— Einhaltung aller Einzelanweisungen der Gesellschafterin der Finanzagentur (BMF),
— korrekte und vollständig dokumentierte Geschäftsvorfälle und Depotführungen von Wertpapierdepots im Privatkundengeschäft,
— korrekte und vollständige dokumentierte Umsetzung der steuerlichen und gesetzlichen Anforderungen an das Wertpapier- und Depotgeschäft für Privat- und Firmenkunden (i.W.: GWG und Abgeltungsteuer),
— Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG),
— Umsetzung der Anforderungen des Public Corporate Governance Kodex des Bundes.
2. Präsentationsveranstaltung bei der Finanzagentur zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang
3. Quartalsweise Informationsveranstaltungen zu Änderungen der IDW-Prüfungsstandards sowie zu Neuerungen im Steuer- und Handelsrecht, sofern die Finanzagentur von Änderungen betroffen ist.
4. Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP-Handbuchs des IDW-Verlages zum Prüfungsbeginn eines jeden zu prüfenden Geschäftsjahres.
5. Kontinuierliche Zurverfügungstellung von Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und Änderungen der einschlägigen Rechtsprechung.
6. Beratung zu prüfungsbezogenen Einzelfragen zur laufenden Geschäftstätigkeit mit Bezug zum Bilanzrecht mit Stellungnahme in schriftlicher Form.
7. Durchführung eines Eröffnungs- und Abschlussgespräches mit Vertretern der Gesellschafterin zu Jahresbeginn bzw. vor Feststellung des Jahresabschlusses.
B. TERMINVORGABEN
Bei Erbringung der obligatorischen Leistungen sind folgende Termine* zwingend einzuhalten:
1. Vorlage aller Änderungen / Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 30. Oktober* des zu prüfenden Geschäftsjahres und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
2. Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 30. November* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
3. Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang in der ersten Dezemberwoche* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
4. Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis zum 30. November* des zu prüfenden Geschäftsjahres,
5. Prüfungsbeginn ist spätestens der 01. März des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
6. Abschluss der Prüfung von Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Anlagevermögen bis 31. März des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
7. Vorlage des ersten Entwurfs des Prüfberichts in redigierter Form bis spätestens 30. April des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
8. Jährliches Abschlussgespräch in Abstimmung mit der Finanzagentur in den ersten beiden Wochen des Monats Mai des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres,
9. Testat des Jahresabschlusses bis zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres,
10. Zurverfügungstellung aller Prüfungsgrundlagen, d.h. Richtlinien, Handbücher, Dokumentationen etc., die in die Prüfung eingeflossen sind, bis zum 31. Juli des auf das zu prüfende Geschäftsjahr folgenden Jahres auf DVD.
*Aufgrund des vorgeschalteten EU-Vergabeverfahrens verschieben sich die Termine der Nr. 1, 2, 3 und 4 im ersten zu prüfenden Geschäftsjahr 2016 wie folgt:
Zu 1.) Vorlage aller Änderungen / Neuerungen für die Finanzagentur relevante Prüfungs-standards (IDW) bis zum 15.01.2017 (anstatt „30. Oktober des zu prüfenden Geschäftsjahres“) und gemeinsame Erörterung der Auswirkungen,
zu 2.) Vorlage des mit der Finanzagentur abgestimmten Prüfungsplans (Festlegung von Terminen und Ansprechpartnern i. R. des Prüfungszeitraums) bis zum 31.01.2017 (anstatt „30. November des zu prüfenden Geschäftsjahres“),
zu 3.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers bis spätestens 28.02.2017 (anstatt „in der ersten Dezemberwoche des zu prüfenden Geschäftsjahres“),
zu 4.) Vorlage der Anforderungsliste (Liste der Dokumente, die dem Prüfer i. R. der Jahresabschlussprüfung vorzulegen sind) für die Jahresabschlussprüfung bis 31.12.2016 (anstatt „zum 30. November des zu prüfenden Geschäftsjahres“).
C. TESTAT/PRÜFBERICHT
Des Weiteren gehört zur Prüfungsleistung die Zurverfügungstellung von
6 Testatsexemplaren
10 Prüfberichten
sowie zum Abschluss der Prüfung die Vorlage
des finalen, testierten Prüfberichts in elektronischer Form.
Alle benannten Dokumente müssen der Finanzagentur vollständig bis zum 15. Arbeitstag im Juni des auf das jeweils geprüfte Geschäftsjahr folgenden Jahres vorliegen.
D. FAKULTATIVE LEISTUNGEN
Der Anbieter gewährleistet die Übernahme und fachgerechte Erledigung nachfolgend – nicht abschließend – aufgeführter fakultativer Leistungen im Bedarfsfall:
1. Prüfung der Methode/des Konzepts und der Abrechnung der anteiligen Finanzierung von Bund und Sondervermögen („Proportionalfinanzierung“),
2. Prüfung der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen im bestandsführenden ERP- oder Depotführungssystem,
3. Prüfung von Systemerweiterungen am bestehenden ERP-System (SAP),
4. Prüfung der dokumentierten Umsetzung ergänzender steuerlicher und gesetzlicher Anforderungen des für den Bund geführten Wertpapier- und Depotgeschäfts für Privatkunden und institutionelle Kunden (bspw. Finanztransaktionssteuer, sofern einschlägig).
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5. Erweiterung des Prüfungsmandates auf mögliche neue gesetzliche Aufgaben der Finanzagentur.
Für die fakultativen Leistungen sind jeweils gesonderte Berichte zu erstellen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: F-RB 2340 - 01/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Eigenerklärung über bestehende Zulassung als Wirtschaftsprüfer in Deutschland,
2.) Eigenerklärung über bestehende, wirksame Bescheinigung nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO) oder eine diesbezügliche Ausnahmegenehmigung der Wirtschaftsprüferkammer nach § 319 Absatz 1 Satz 3 HGB und
3.) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie zu Nachunternehmern und Bietergemeinschaften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Eigenerklärung über den konkreten Jahresumsatz (netto) der letzten 3 Kalenderjahre (2013, 2014 und 2015) der Unternehmensniederlassung(en) des Bieters in Deutschland im Geschäftsfeld Wirtschaftsprüfung,
2.) Eigenerklärung über die konkrete Anzahl der im Bieter-Unternehmen im Segment Wirtschaftsprüfung in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter (Stand: 31.12.15).
Mindeststandards:
Die Finanzagentur wertet die Eignung aufgrund der in den Vergabeunterlagen genannten Matrix aus. Die Angaben nach III.2.2. werden zusammen mit den Angaben nach III.2.3 bewertet. Es müssen 50 von 100 Wertungspunkten (Eignung) erreicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Ausschluss von Interessenkonflikten
1.1) Eigenerklärung gem. „PCGK“, dass keine geschäftlichen,
finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen
zwischen dem Abschlussprüfer und seinen Organen
einerseits und der Finanzagentur und ihren
Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an
der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers begründen
können.
1.2) Eigenerklärung, dass für den Fall, dass das Bieter-
Unternehmen bereits eine beratende Tätigkeit (z.B.
Steuerberatung) für die Finanzagentur ausübt oder in Zukunft mit
einer derartigen Tätigkeit von der Finanzagentur beauftragt werden
könnte, folgende Voraussetzungen zum Ausschluss
eines Interessenkonflikts erfüllt sind:
— das prüfende und das beratende Team sind jeweils mit
unterschiedlichen Mitarbeitern besetzt,
— die beiden Teams sind organisatorisch getrennt und
— eine personelle Überschneidung oder auch ein
Tausch von Mitarbeitern von einem Team zum anderen
Team ist ausgeschlossen, um damit die erforderliche
Unabhängigkeit des Beratungsteams dokumentieren zu
2.) Eigenerklärung, dass im Bieter-Unternehmen
sichergestellt ist, dass bei der elektronischen
Kommunikation eine dem aktuellen Stand der Technik
entsprechende Verschlüsselung verwendet wird.
3.) Referenzen
3.1) Eigenerklärung über spezielle Kenntnisse
und Erfahrungen bei der Prüfung von
Finanzdienstleistungsunternehmen auf dem Gebiet des
Kapitalmarktrechts, die mit mindestens 2 Referenzen aus den Jahren 2013 – 2015
belegt werden können.
3.2) Eigenerklärung über spezielle Kenntnisse
und Erfahrungen in der Wirtschaftsprüfung eines
privatrechtlichen Unternehmens, das einer öffentlichen
Gebietskörperschaft gehört, die mit mindestens 2
Referenzen aus den Jahren 2013 – 2015 belegt werden können.
3.3) Eigenerklärung über spezielle Kenntnisse und
Erfahrungen bei der Prüfung von Unternehmen auf
dem Gebiet des Public Corporate Governance Kodex
des Bundes, die mit mindestens 2 Referenzen aus den Jahren 2013 – 2015 belegt
werden können.
4.) Eigenerklärung über das Vorhandensein der notwendigen Ressourcen und Fähigkeiten hinsichtlich der Überprüfung der Anforderungen von BilRUG und E-Bilanz auf die Rechnungslegung der Finanzagentur.
5.) Eigenerklärung, dass das Bieter-Unternehmen über spezialisierte Teams und praktische Erfahrungen zu den unter Nr. II.1.5 der Bekanntmachung aufgeführten obligatorischen und fakultativen Leistungsgegenständen verfügt.
6.) Eigenerklärung, dass folgende Fachinformationen im Leistungsumfang – ohne Mehrkosten für den Auftraggeber – enthalten sind:
(1.) Präsentationsveranstaltung zu Gesetzesänderungen gem. dem Prüfungsumfang vor Ort des Auftraggebers in der ersten Dezemberwoche des Prüfungsjahres (Anm.: Aufgrund des vorgeschalteten EU-Vergabeverfahrens verschiebt sich dieser Termin im ersten Prüfungsjahr ),
Mehr anzeigen
(2.) Vierteljährliche Informationsveranstaltung zu Änderungen der IDW-Prüfungsstandards sowie im Steuer- und Handelsrecht, sofern diese die Finanzagentur betreffen
(3.) Kostenlose Übergabe einer aktuellen Ausgabe des WP Handbuchs des IDW-Verlages mit Prüfungsbeginn jeden Prüfungsjahres
sowie
(4.) kontinuierliche Fachinformationen in Form von Newslettern, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung.
7.) Eigenerklärung, dass das seitens des Bieters zur Verfügung gestellte Team über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen zur Vertragserfüllung verfügt nebst schriftlicher Teampräsentation bzgl. Zusammensetzung und Qualifikation des Teams.
8.) Darstellung des Prüfungskonzepts sowie – differenziert nach den jeweils eingesetzten Mitarbeiter Qualifikationsstufen 1 bis 5 (siehe dazu die Vergabeunterlagen der Finanzagentur) – Angabe der Stundenanzahl, die der Bieter vrs. auf die folgenden obligatorischen Aufgaben verwenden wird:
Mehr anzeigen
(1.) Einarbeitung (sofern erforderlich)
(2.) Jahresabschlussprüfung
(3.) Prüfung nach HGrG
(4.) Sonstige obligatorische Leistungen gem. Ziffer 3.2 der Vergabeunterlagen bzw. gem. den unter Nr. II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten obligatorischen Leistungsgegenstände.
Mindeststandards:
Weitere Mindeststandards:
Zu Nr. 3.1): Es sind mindestens 2 Referenzen aus den Kalenderjahren 2013 – 2015 aufzuführen.
Zu Nr. 3.2): Es sind mindestens 2 Referenzen aus den Kalenderjahren 2013 – 2015 aufzuführen.
Zu Nr. 3.3): Es sind mindestens 2 Referenzen aus den Kalenderjahren 2013 – 2015 aufzuführen.
Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaft gem. § 319 HGB (i.V.m. § 267 Absatz 3 HGB).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Internetadresse: www.deutsche-finanzagentur.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/finanzagentur/oeffentliche-ausschreibungen/wirtschaftspruefung/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: F-RB 2340 - 01/16
Zusätzliche Informationen
1.) Beim Auftraggeber sind die Teilnahmeunterlagen unter der in Nr. I.1) dieser Veröffentlichung („Elektronischer
Zugang zu Informationen“) genannten Internetadresse online abrufbar. Im Einzelfall, z. B. bei technischen
Schwierigkeiten, können sie per E-Mail unter der ebenfalls in Nr. I.1) genannten E-Mail-Adresse angefordert
werden.
2.) Mögliche ergänzende Informationen z. B. anlässlich von Bewerberfragen werden ebenfalls auf der
vorbezeichneten Website veröffentlicht werden. Bitte halten Sie sich im eigenen Interesse entsprechend
informiert.
3.) Zur Antragsabgabe sind alle in den Teilnahmebedingungen geforderten Teilnahmeunterlagen in Papierform
per Post an die unter Nr. I.1) genannte Postanschrift zu senden oder persönlich dort abzugeben.
4.) Bei Nichteinreichen der kompletten Unterlagen und/oder bei unvollständigen Angaben behält sich der
Auftraggeber eine/e Nachfrage/Nachforderung vor.
5.) Die vom Bewerber eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland – Finanzagentur GmbH über.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228/94990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gemäß § 160 Absatz 3 S.1 Nr.1-3 GWB wird hingewiesen. Es ist zu
beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wiederkehrender Auftrag
2020.
Quelle: OJS 2016/S 185-333125 (2016-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsche-finanzagentur.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 247-452987
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 185-333125
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: F-RB 2340-01/16

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-19 📅
Name: PricewaterhouseCoopers AG
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60324
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2016/S 247-452987 (2016-12-20)