Rahmenvertrag Wartung, Prüfung und Inspektion von Feuerlöschern gemäß DIN 14406-4 und BetrSichV. Die Leistungen sind deutschlandweit für die Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Konzernunternehmen sowie für Dritte nichtöffentliche Auftraggeber für die die Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Konzernunternehmen als Dienstleister tätig sind, zu erbringen. Die Prüfung der brandschutztechnischen Geräte und Anlagen erfolgt durch den Auftragnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen Prüfvorschriften (DIN 14406-4, BetrSichV) und Prüffristen mit entsprechend qualifizierten Personal, Sachkundiger gemäß DIN 14406-4; befähigte Personen gemäß BetrSichV. Die Leistungszeit beträgt 10 Arbeitstage (ab Bestelleingang beim Auftragnehmer bis zur Leistungsausführung). Um kurzfristige Probleme zu lösen, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ggf. „Tauschgeräte“ zu Verfügung. Es ist zwingend das von der DB Services GmbH bereitgestellte Prüfprotokoll zu verwenden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-10.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Business Services F, Beschaffung Technisches Facility Management und Ingenieurleistungen...”
Name
Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Business Services F, Beschaffung Technisches Facility Management und Ingenieurleistungen (Prüfleistungen/Gutachten) FS.EA 2(1)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Wartung, Prüfung und Inspektion von Feuerlöschern.
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Feuerlöscher📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Wartung, Prüfung und Inspektion von Feuerlöschern gemäß DIN 14406-4 und BetrSichV. Die Leistungen sind deutschlandweit für die Deutsche Bahn...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag Wartung, Prüfung und Inspektion von Feuerlöschern gemäß DIN 14406-4 und BetrSichV. Die Leistungen sind deutschlandweit für die Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Konzernunternehmen sowie für Dritte nichtöffentliche Auftraggeber für die die Deutsche Bahn AG und der mit ihr verbundenen Konzernunternehmen als Dienstleister tätig sind, zu erbringen. Die Prüfung der brandschutztechnischen Geräte und Anlagen erfolgt durch den Auftragnehmer unter Einhaltung der gesetzlichen Prüfvorschriften (DIN 14406-4, BetrSichV) und Prüffristen mit entsprechend qualifizierten Personal, Sachkundiger gemäß DIN 14406-4; befähigte Personen gemäß BetrSichV. Die Leistungszeit beträgt 10 Arbeitstage (ab Bestelleingang beim Auftragnehmer bis zur Leistungsausführung). Um kurzfristige Probleme zu lösen, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ggf. „Tauschgeräte“ zu Verfügung. Es ist zwingend das von der DB Services GmbH bereitgestellte Prüfprotokoll zu verwenden.
1️⃣
Ort der Leistung: Extra-Regio NUTS 1🏙️
Ort der Leistung: Extra-Regio NUTS 3🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit.
Beschreibung der Beschaffung:
“Wir schließen die Rahmenvereinbarung mit mindestens 2 höchstens 4 Bietern. Wir behalten uns vor, die Leistungen oder Teile der Leistung an unterschiedliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Wir schließen die Rahmenvereinbarung mit mindestens 2 höchstens 4 Bietern. Wir behalten uns vor, die Leistungen oder Teile der Leistung an unterschiedliche Auftragnehmer zu vergeben.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (= Rang 1). Mit den Bietern des zweit bis max. viert wirtschaftlichsten Angebot (= Rang 2, 3, 4) wird ebenfalls eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge erfolgt die Vergabe über Einzelbestellungen. Der Einzelabruf erfolgt stets bei dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Hinblick auf den konkreten Bedarf. Massenmehrungen (weiter Leistungen, welche nicht im Leistungs- und Preisverzeichnis der Anlage 2 hinterlegt sind) werden in die Anlage 2 aufgenommen. Dazu erstellt der Auftragnehmer auf Anfrage zeitnah ein Angebot.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Rahmenvereinbarung – Option Verlängerung 1 x 2 Jahre.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 156-283109
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Wartung, Prüfung und Inspektion von Feuerlöschern
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Wir beabsichtigen, die Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, d. h. Firmen werden direkt angefragt.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 185-332326 (2016-09-20)