Die NRW.BANK schreibt folgende Leistung aus: 1. Den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Kreditrisikomanagement Software, in der verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren implementiert und Ratings für Geschäftspartner und Wertpapiertransaktionen erstellt werden können. Die Software muss eine Datenbank, sowie die Möglichkeit zum Aufbau von Schnittstellen zu verschiedenen weiteren Systemen enthalten. Zudem benötigt das System eine Reportingfunktionalität. Gefordert ist eine bestehende Standardsoftware. Die Software bzw. ihre Vorgängerversionen müssen bei mindestens drei Finanzdienstleistern im produktiven Einsatz sein (Nachweis durch Referenzen). Der Betrieb der Software muss durch die NRW.BANK in Rechenzentren der NRW.BANK erfolgen. Der Betrieb bei einem Dritten ist nicht möglich. Die Software muss bankübliche Standards bezüglich Datensicherheit, Berechtigungsverwaltung mit Rollen, Änderungsprotokollierung, Versionierung, Dokumentation, Datenschutz, der Möglichkeit zum Aufbau von Ausfallsicherheit und dem Entwicklungsprozess von Anpassungen erfüllen. Sie muss geeignet sein für die Implementierung von bis zu 20 Risikoklassifizierungsverfahren (Scorecards, keine Simulationskomponenten). Die Datenhaltung und Historienführung für jährlich bis zu 160.000 neue/aktualisierte Ratings muss möglich sein. Die Implementierung der Verfahren sollte vorzugsweise über ein grafisches Editorensystem weitgehend ohne Programmierung von Code möglich sein. Daten zur Nutzung: Zunächst sind 15 Risikoklassifizierungsverfahren mit insgesamt ca. 5000 aktiven Ratings geplant. Es sind ca. 200 Analysten zur Ratingerstellung und 5 Nutzer der Editoren- und Reportingfunktionalität geplant, dazu kommen ca. 2 Personen für die Administration und den Support. Die Anbindung der Systeme der Bank für den Im- und Export von Daten muss frei konfigurierbar sein, um sowohl die Anforderungen bzgl. aktuell geplanter Schnittstellen (insbesondere SAP-GP, Limitsystem, Wertpapierstammdaten) als auch zukünftige Anforderungen erfüllen zu können. Es muss ein dateibasierter Import und Export möglich sein. Die Erstellung der Ratings muss durch die Analysten manuell im 4-Augen Prinzip möglich sein. Eine automatisierte Massenverarbeitung sollte ebenfalls möglich sein. Die Gestaltung von Oberflächen und Arbeitsablaufen muss übersichtlich, logisch und intuitiv sein. Eine Re-Rating-Funktionalität bei Änderung von automatisch eingeladenen Faktoren sollte vorhanden sein. Zudem muss eine Testumgebung für Auswirkungsanalysen bei Methodenänderungen der Ratingverfahren aufgebaut werden können. Der Betrieb der Software (Serverkomponente) muss auf Windows Server Version 2008 R2 möglich sein. Als Datenbanksystem muss SQL Server 2008 oder neuer möglich sein. Die Clientsoftware muss unter Windows 2007 und perspektivisch Windows 2010 betrieben werden können. 2. Die Einführung der Software/des Systems im Haus beinhaltet die Implementierung a) der notwendigen Anpassungen zur Einführung des Systems im Hinblick auf den entsprechenden Workflow zur Ratingerstellung inkl. der Komponenten des Berechtigungs- und Statuskonzeptes. b) der systemseitigen Schnittstellen zu SAP-GP, dem Handelssystem bzgl. Wertpapierstammdaten sowie dem bankeigenen Limitsystem. c) von vier der Risikoklassifizierungsverfahren auf Basis der bestehenden Excel-Bögen und zusätzlicher fachlicher Beschreibung. Wesentliche Charakteristika: c.i.) Tranchenbasiertes Risikoklassifizierungsverfahren mit Anbindung an das Handelssystem c.ii.) Risikoklassifizierungsverfahren auf Basis externer Agenturratings und automatischem Re-Ratingvorschlag c.iii.) Risikoklassifizierungsverfahren deren Ratingfestlegung in Form eines Massenupdates nach Segmenten erfolgt c.iv.) Notenübertragung bereits erstellter/importierter Ratings Die Umsetzung umfasst die Erstellung eines DV-Konzeptes, die Implementierung, die Begleitung des Tests, sowie die Dokumentation der durchgeführten Implementierung. Es soll eine Schulung der internen IT und Fachbereichsmitarbeiter der NRW.BANK durchgeführt werden, so dass die Erstellung weiterer Verfahren und Schnittstellen durch diese Mitarbeiter übernommen werden kann. 3. Die regelmäßige Wartung und den Support des Systems: a) Bereitstellung von Releases der Software b) Unterstützung bei Nutzung und der Behebung von Fehlern (Hotline, Mailsupport) c) Möglichkeit zur kostenpflichtigen Beauftragung der Durchführung weiterer Leistungen durch die NRW.BANK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenbanksoftwarepaket
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit beginnt mit dem Abschluss der Vereinbarungen und gilt zunächst befristet auf 48 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Danach verlängert sie sich um eine unbestimmte Zeit.Abweichend von Ziffer 4.7.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist 12 Monat(e) zum Ablauf eines Kalendermonats.
Die Laufzeit beginnt mit dem Abschluss der Vereinbarungen und gilt zunächst befristet auf 48 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Danach verlängert sie sich um eine unbestimmte Zeit.Abweichend von Ziffer 4.7.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist 12 Monat(e) zum Ablauf eines Kalendermonats.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenbanksoftwarepaket📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nrw.bank
Postanschrift: Kavalleriestr. 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nrwbank.de🌏
E-Mail: vergabe@nrwbank.de📧
Telefon: +49 0211917411397📞
Fax: +49 0211917411746 📠
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen unter https://
www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen
Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu stellen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht bis spätestens fünf Tage vor Ablauf der Abgabefristfrist gestellt
sind, nicht zu beantworten.
3. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz Nordrhein-
Westfalen abgerufen werden können.
4. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW)
zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 erforderlichen Verpflichtungs- bzw. Eigenerklärungen abzugeben.
Mit dem Angebot hat der Bieter auch eine Verpflichtungserklärung zu Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung und
zur Einhaltungdes geltenden Gleichbehandlungsrechts (§ 19 TVgG NRW) abzugeben. Entsprechende Vordrucke sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
5. Es sind Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz einzureichen. Ein entsprechender Vordruck ist in den
Vergabeunterlagen enthalten.
6. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nichtzulässig.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen
zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5Y0Z9.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen unter https://
www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen
Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu stellen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht bis spätestens fünf Tage vor Ablauf der Abgabefristfrist gestellt
sind, nicht zu beantworten.
3. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz Nordrhein-
Westfalen abgerufen werden können.
4. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW)
zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 erforderlichen Verpflichtungs- bzw. Eigenerklärungen abzugeben.
Mit dem Angebot hat der Bieter auch eine Verpflichtungserklärung zu Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung und
zur Einhaltungdes geltenden Gleichbehandlungsrechts (§ 19 TVgG NRW) abzugeben. Entsprechende Vordrucke sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
5. Es sind Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz einzureichen. Ein entsprechender Vordruck ist in den
Vergabeunterlagen enthalten.
6. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nichtzulässig.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen
zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5Y0Z9.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die NRW.BANK schreibt folgende Leistung aus:
1. Den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Kreditrisikomanagement Software, in der verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren implementiert und Ratings für Geschäftspartner und Wertpapiertransaktionen erstellt werden können. Die Software muss eine Datenbank, sowie die Möglichkeit zum Aufbau von Schnittstellen zu verschiedenen weiteren Systemen enthalten. Zudem benötigt das System eine Reportingfunktionalität.
1. Den Erwerb von Nutzungsrechten an einer Kreditrisikomanagement Software, in der verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren implementiert und Ratings für Geschäftspartner und Wertpapiertransaktionen erstellt werden können. Die Software muss eine Datenbank, sowie die Möglichkeit zum Aufbau von Schnittstellen zu verschiedenen weiteren Systemen enthalten. Zudem benötigt das System eine Reportingfunktionalität.
Gefordert ist eine bestehende Standardsoftware. Die Software bzw. ihre Vorgängerversionen müssen bei mindestens drei Finanzdienstleistern im produktiven Einsatz sein (Nachweis durch Referenzen).
Der Betrieb der Software muss durch die NRW.BANK in Rechenzentren der NRW.BANK erfolgen. Der Betrieb bei einem Dritten ist nicht möglich.
Die Software muss bankübliche Standards bezüglich Datensicherheit, Berechtigungsverwaltung mit Rollen, Änderungsprotokollierung, Versionierung, Dokumentation, Datenschutz, der Möglichkeit zum Aufbau von Ausfallsicherheit und dem Entwicklungsprozess von Anpassungen erfüllen.
Die Software muss bankübliche Standards bezüglich Datensicherheit, Berechtigungsverwaltung mit Rollen, Änderungsprotokollierung, Versionierung, Dokumentation, Datenschutz, der Möglichkeit zum Aufbau von Ausfallsicherheit und dem Entwicklungsprozess von Anpassungen erfüllen.
Sie muss geeignet sein für die Implementierung von bis zu 20 Risikoklassifizierungsverfahren (Scorecards, keine Simulationskomponenten).
Die Datenhaltung und Historienführung für jährlich bis zu 160.000 neue/aktualisierte Ratings muss möglich sein.
Die Implementierung der Verfahren sollte vorzugsweise über ein grafisches Editorensystem weitgehend ohne Programmierung von Code möglich sein.
Daten zur Nutzung: Zunächst sind 15 Risikoklassifizierungsverfahren mit insgesamt ca. 5000 aktiven Ratings geplant. Es sind ca. 200 Analysten zur Ratingerstellung und 5 Nutzer der Editoren- und Reportingfunktionalität geplant, dazu kommen ca. 2 Personen für die Administration und den Support.
Daten zur Nutzung: Zunächst sind 15 Risikoklassifizierungsverfahren mit insgesamt ca. 5000 aktiven Ratings geplant. Es sind ca. 200 Analysten zur Ratingerstellung und 5 Nutzer der Editoren- und Reportingfunktionalität geplant, dazu kommen ca. 2 Personen für die Administration und den Support.
Die Anbindung der Systeme der Bank für den Im- und Export von Daten muss frei konfigurierbar sein, um sowohl die Anforderungen bzgl. aktuell geplanter Schnittstellen (insbesondere SAP-GP, Limitsystem, Wertpapierstammdaten) als auch zukünftige Anforderungen erfüllen zu können. Es muss ein dateibasierter Import und Export möglich sein.
Die Anbindung der Systeme der Bank für den Im- und Export von Daten muss frei konfigurierbar sein, um sowohl die Anforderungen bzgl. aktuell geplanter Schnittstellen (insbesondere SAP-GP, Limitsystem, Wertpapierstammdaten) als auch zukünftige Anforderungen erfüllen zu können. Es muss ein dateibasierter Import und Export möglich sein.
Die Erstellung der Ratings muss durch die Analysten manuell im 4-Augen Prinzip möglich sein. Eine automatisierte Massenverarbeitung sollte ebenfalls möglich sein. Die Gestaltung von Oberflächen und Arbeitsablaufen muss übersichtlich, logisch und intuitiv sein.
Die Erstellung der Ratings muss durch die Analysten manuell im 4-Augen Prinzip möglich sein. Eine automatisierte Massenverarbeitung sollte ebenfalls möglich sein. Die Gestaltung von Oberflächen und Arbeitsablaufen muss übersichtlich, logisch und intuitiv sein.
Eine Re-Rating-Funktionalität bei Änderung von automatisch eingeladenen Faktoren sollte vorhanden sein. Zudem muss eine Testumgebung für Auswirkungsanalysen bei Methodenänderungen der Ratingverfahren aufgebaut werden können.
Der Betrieb der Software (Serverkomponente) muss auf Windows Server Version 2008 R2 möglich sein. Als Datenbanksystem muss SQL Server 2008 oder neuer möglich sein. Die Clientsoftware muss unter Windows 2007 und perspektivisch Windows 2010 betrieben werden können.
Der Betrieb der Software (Serverkomponente) muss auf Windows Server Version 2008 R2 möglich sein. Als Datenbanksystem muss SQL Server 2008 oder neuer möglich sein. Die Clientsoftware muss unter Windows 2007 und perspektivisch Windows 2010 betrieben werden können.
2.
Die Einführung der Software/des Systems im Haus beinhaltet die Implementierung
a) der notwendigen Anpassungen zur Einführung des Systems im Hinblick auf den entsprechenden Workflow zur Ratingerstellung inkl. der Komponenten des Berechtigungs- und Statuskonzeptes.
b) der systemseitigen Schnittstellen zu SAP-GP, dem Handelssystem bzgl. Wertpapierstammdaten sowie dem bankeigenen Limitsystem.
c) von vier der Risikoklassifizierungsverfahren auf Basis der bestehenden Excel-Bögen und zusätzlicher fachlicher Beschreibung. Wesentliche Charakteristika:
c.i.) Tranchenbasiertes Risikoklassifizierungsverfahren mit Anbindung an das Handelssystem
c.ii.) Risikoklassifizierungsverfahren auf Basis externer Agenturratings und automatischem Re-Ratingvorschlag
c.iii.) Risikoklassifizierungsverfahren deren Ratingfestlegung in Form eines Massenupdates nach Segmenten erfolgt
c.iv.) Notenübertragung bereits erstellter/importierter Ratings
Die Umsetzung umfasst die Erstellung eines DV-Konzeptes, die Implementierung, die Begleitung des Tests, sowie die Dokumentation der durchgeführten Implementierung. Es soll eine Schulung der internen IT und Fachbereichsmitarbeiter der NRW.BANK durchgeführt werden, so dass die Erstellung weiterer Verfahren und Schnittstellen durch diese Mitarbeiter übernommen werden kann.
Die Umsetzung umfasst die Erstellung eines DV-Konzeptes, die Implementierung, die Begleitung des Tests, sowie die Dokumentation der durchgeführten Implementierung. Es soll eine Schulung der internen IT und Fachbereichsmitarbeiter der NRW.BANK durchgeführt werden, so dass die Erstellung weiterer Verfahren und Schnittstellen durch diese Mitarbeiter übernommen werden kann.
3.
Die regelmäßige Wartung und den Support des Systems:
a) Bereitstellung von Releases der Software
b) Unterstützung bei Nutzung und der Behebung von Fehlern (Hotline, Mailsupport)
c) Möglichkeit zur kostenpflichtigen Beauftragung der Durchführung weiterer Leistungen durch die NRW.BANK.
Menge oder Umfang:
Die Laufzeit beginnt mit dem Abschluss der Vereinbarungen und gilt zunächst befristet auf 48 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Danach verlängert sie sich um eine unbestimmte Zeit.
Abweichend von Ziffer 4.7.1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist 12 Monat(e) zum Ablauf eines Kalendermonats.
Referenznummer: 101-79511-002393-00 Rating DB
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: NRW.BANK, Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1)Vorlage eines den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Handelsregisterauszuges (soweit im Handelsregister
eingetragen), nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Angebotsfrist (Kopie ausreichend). Sofern keine Eintragung in das
Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden. Bei ausländischen Bietern sind
(4) Erklärung zu § 50a EStG (gem. Vordruck Teilnahmeunterlagen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatzangaben der letzten drei Jahre.
Mindeststandards:
Folgende Angaben sind anhand von Referenzen nachzuweisen (Vordrucke s. Teilnahmeunterlagen):
— Die Software bzw. ihre Vorgängerversionen müssen bei mindestens drei Finanzdienstleistern im produktiven Einsatz sein
— Umsetzung und Begleitung von mindestens drei Inbetriebnahmen von IT-Ratingsystemlösungen für Finanzdienstleister durch den Anbieter.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Die Haftung wird gemäß EVB-IT Systemlieferungsvertrag (inkl. AGB) vereinbart.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten ergeben sich aus dem EVB-IT Systemlieferungsvertrag (inkl. AGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind in diesem Verfahren zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder rechtmäßig ist
bzw. den Wettbewerb nicht unzulässig einschränkt. Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift und unter Bezeichnung ihrer Vertretungsverhältnisse aufgeführt sind und ein
von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber der Auftraggeberin bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— dass dieser bevollmächtigte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften,
— in der eine Konto-Nr. bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen der
Auftraggeberin mit befreiender Wirkung für alle am Vertrag Beteiligten geleistet werden können.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Es sind Lebensläufe und ggfs. Referenzen von Mitarbeitern beizufügen, die für eine Umsetzung der Erstellung eines DV-Konzeptes, der Implementierung, der Begleitung der Tests, sowie die Dokumentation der durchgeführten Implementierung in Frage kommen.
— Es sind Lebensläufe und ggfs. Referenzen von Mitarbeitern beizufügen, die für eine Umsetzung der Erstellung eines DV-Konzeptes, der Implementierung, der Begleitung der Tests, sowie die Dokumentation der durchgeführten Implementierung in Frage kommen.
— Alle Leistungen und Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erbringen.
— Auf Anforderung wird die Software zum Test zur Verfügung gestellt und die Implementierung eines beispielhaften Verfahrens im Test begleitet, so dass die zukünftigen Nutzer sowie die Mitarbeiter der IT das System beurteilen können. Es kann auch ein im Testsystem bereits vorhandenes Beispiel genutzt werden. Im Zuge dieses Tests wird die Nutzung der dafür notwendigen Dokumentation in Form von Handbüchern oder Anleitungen ermöglicht.
— Auf Anforderung wird die Software zum Test zur Verfügung gestellt und die Implementierung eines beispielhaften Verfahrens im Test begleitet, so dass die zukünftigen Nutzer sowie die Mitarbeiter der IT das System beurteilen können. Es kann auch ein im Testsystem bereits vorhandenes Beispiel genutzt werden. Im Zuge dieses Tests wird die Nutzung der dafür notwendigen Dokumentation in Form von Handbüchern oder Anleitungen ermöglicht.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen insbesondere der Einschlägigkeit der Referenzen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 101-79511-002393-00 Rating DB
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen unter https://
www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen
Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu stellen.
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht bis spätestens fünf Tage vor Ablauf der Abgabefristfrist gestellt
sind, nicht zu beantworten.
3. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz Nordrhein-
Westfalen abgerufen werden können.
4. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW)
zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese jeweils
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die gemäß § 4 erforderlichen Verpflichtungs- bzw. Eigenerklärungen abzugeben.
Mit dem Angebot hat der Bieter auch eine Verpflichtungserklärung zu Maßnahmen der Frauen- und Familienförderung und
zur Einhaltungdes geltenden Gleichbehandlungsrechts (§ 19 TVgG NRW) abzugeben. Entsprechende Vordrucke sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
5. Es sind Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz einzureichen. Ein entsprechender Vordruck ist in den
6. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nichtzulässig.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen
zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5Y0Z9.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hingewiesen.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Der Auftraggeber betrachtet eine solche Rüge als unverzüglich i. S. d.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, die innerhalb von 6 Kalendertagen ab Kenntnis des Bewerbers/Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabebestimmungen erfolgt.