Text
Der Wirtschaftsteilnehmer wird im Falle der Beauftragung binnen 2 Wochen nach Abschluss dieser Rahmenvereinbarung (Zuschlagserteilung) eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen und diese Versicherung während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und aller auf ihrer Grundlage abgeschlossenen Aufträge vorzuhalten:
a) für Personenschäden mindestens 10 000 000 EUR je Versicherungsfall,
b) für Sachschäden mindestens 10 000 000 EUR je Versicherungsfall,
c) für reine Vermögensschäden mindestens 10 000 000 EUR je Versicherungsfall
(Versicherungssummen jeweils zweifach maximiert/Versicherungsjahr).
Eine Beschränkung der Haftung des Rahmenvereinbarungspartners ist mit den vorstehenden Deckungssummen nicht verbunden.