Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Nahverkehrszügen.
Produkte/Dienstleistungen: Reinigung von Transportmitteln📦
Kurze Beschreibung:
“Grund- und Innenreinigung von Nahverkehrszügen auf den von der cantus betriebenen Strecken.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Entleerung von Abfallbehältern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungs- und Hygienedienste📦
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kassel, Bebra, Göttingen, Eisenach.
Beschreibung der Beschaffung:
“Beauftragt werden soll die tägliche Reinigung/ Innenreinigung von ca. 20-22 Stück E-Triebwagen. Zur Reinigung gehört auch die Müllentsorgung, das Auffüllen...”
Beschreibung der Beschaffung
Beauftragt werden soll die tägliche Reinigung/ Innenreinigung von ca. 20-22 Stück E-Triebwagen. Zur Reinigung gehört auch die Müllentsorgung, das Auffüllen von Betriebsstoffen, das Auffüllen von Toiletten- und Hilfsstoffen, das Auffüllen von Informationsmaterialhaltern, die Ver- und Entsorgung der Toiletten und Graffitientfernung; inkl. aller Nebenleistungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 151-273771
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Reinigung von Nahverkehrszügen
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200 Rue de Loi
Postort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien 🇧🇪
Telefon: +32 2991111📞
Fax: +32 2950138 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448📞
Fax: +49 4042823-2020 📠
Quelle: OJS 2017/S 046-084910 (2017-03-02)