Die zu vergebende Leistung umfasst 4 Lose. Die dabei zu erbringenden Leistungen sind über alle Lose: — in sicherheitsrelevanten (Luftsicherheitsbereich gem. Luftsicherheitsgesetz, „Luftseite“) und in allgemein zugänglichen Bereichen („Landseite“) durchzuführen. — sowohl während der Flugbetriebszeit (04:30 Uhr bis 00:00 Uhr) als auch in der Nacht (00:00 Uhr bis 04:30 Uhr) sowie teilweise unter Publikumseinfluss durchzuführen. Innerhalb der Lose 1, 2 und 3 sind die Leistungen durch ein lückenloses Qualitäts- und Kontrollsicherungssystem zu begleiten. Alle Lose umfassen Leistungen der Glas- und Gebäudereinigung, wobei das Los 4 als Fachlos für die Glas- und Fassadenreinigung vergeben wird. Die einzelnen Betriebsphasen sowie die Turnusse der zu erbringenden Reinigungsleistungen der einzelnen Betriebsphasen sind auf der Ausschreibungsplattform des AG unter https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ dargestellt.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2016-11-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst 4 Lose.
Die dabei zu erbringenden Leistungen sind ĂĽber alle Lose:
— in sicherheitsrelevanten (Luftsicherheitsbereich gem. Luftsicherheitsgesetz, „Luftseite“) und in allgemein zugänglichen Bereichen („Landseite“) durchzuführen.
— sowohl während der Flugbetriebszeit (04:30 Uhr bis 00:00 Uhr) als auch in der Nacht (00:00 Uhr bis 04:30 Uhr) sowie teilweise unter Publikumseinfluss durchzuführen.
Innerhalb der Lose 1, 2 und 3 sind die Leistungen durch ein lückenloses Qualitäts- und Kontrollsicherungssystem zu begleiten.
Alle Lose umfassen Leistungen der Glas- und Gebäudereinigung, wobei das Los 4 als Fachlos für die Glas- und Fassadenreinigung vergeben wird.
Die einzelnen Betriebsphasen sowie die Turnusse der zu erbringenden Reinigungsleistungen der einzelnen Betriebsphasen sind auf der Ausschreibungsplattform des AG unter https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ dargestellt.
Die dabei zu erbringenden Leistungen sind ĂĽber alle Lose:
— in sicherheitsrelevanten (Luftsicherheitsbereich gem. Luftsicherheitsgesetz, „Luftseite“) und in allgemein zugänglichen Bereichen („Landseite“) durchzuführen.
— sowohl während der Flugbetriebszeit (04:30 Uhr bis 00:00 Uhr) als auch in der Nacht (00:00 Uhr bis 04:30 Uhr) sowie teilweise unter Publikumseinfluss durchzuführen.
Innerhalb der Lose 1, 2 und 3 sind die Leistungen durch ein lückenloses Qualitäts- und Kontrollsicherungssystem zu begleiten.
Alle Lose umfassen Leistungen der Glas- und Gebäudereinigung, wobei das Los 4 als Fachlos für die Glas- und Fassadenreinigung vergeben wird.
Die einzelnen Betriebsphasen sowie die Turnusse der zu erbringenden Reinigungsleistungen der einzelnen Betriebsphasen sind auf der Ausschreibungsplattform des AG unter https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ dargestellt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dahme-Spreewald
🏙️
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen zu großen Teilen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen zu großen Teilen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst 4 Lose.
Die dabei zu erbringenden Leistungen sind ĂĽber alle Lose:
— in sicherheitsrelevanten (Luftsicherheitsbereich gem. Luftsicherheitsgesetz, „Luftseite“) und in allgemein zugänglichen Bereichen („Landseite“) durchzuführen.
— sowohl während der Flugbetriebszeit (04:30 Uhr bis 00:00 Uhr) als auch in der Nacht (00:00 Uhr bis 04:30 Uhr) sowie teilweise unter Publikumseinfluss durchzuführen.
Innerhalb der Lose 1, 2 und 3 sind die Leistungen durch ein lückenloses Qualitäts- und Kontrollsicherungssystem zu begleiten.
Alle Lose umfassen Leistungen der Glas- und Gebäudereinigung, wobei das Los 4 als Fachlos für die Glas- und Fassadenreinigung vergeben wird.
Die einzelnen Betriebsphasen sowie die Turnusse der zu erbringenden Reinigungsleistungen der einzelnen Betriebsphasen sind auf der Ausschreibungsplattform des AG unter https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ dargestellt.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen ĂĽber Lose:
Bezeichnung des Loses: Los 1 „Terminalgebäude des Betriebsbereiches BER“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 „Terminalgebäude des Betriebsbereiches BER“
Umfasst die Unterhalts- und betriebsbegleitende Glas- und Gebäudereinigung, in gewissen Bereichen die Bauunterhaltsreinigung sowie das Servicing von Sanitärinventar und Schmutzfangmatten in und an kommerziell genutzten Terminalgebäuden des Betriebsbereiches BER (Fluggastterminal (FGT), Mainpier, Pier Nord, Pier Süd, Pavillons sowie die Parkhäuser und das Mietwagencenter). Der Fokus liegt im Los 1 auf der Gebäudereinigung und weniger auf der Glasreinigung. Partiell kann es jedoch auch zu Glasreinigungsleistungen kommen. Des weiteren sind Außenreinigungsprozesse an Flächen, welche sich unmittelbar an die oben benannten Gebäude anschließen, auszuführen. Vorerst wird ein Großteil der Flächen im Los 1 mittels der Turnusangaben der Leerstandbetriebsphase vergeben. Während der betriebsbegleitenden Reinigung (kommt in der Leerstandsbetriebsphase nicht zum Tragen) sind im Schichtsystem in einem geplanten Zeitfenster von ca. 04:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr ca. 190.000 m
Umfasst die Unterhalts- und betriebsbegleitende Glas- und Gebäudereinigung, in gewissen Bereichen die Bauunterhaltsreinigung sowie das Servicing von Sanitärinventar und Schmutzfangmatten in und an kommerziell genutzten Terminalgebäuden des Betriebsbereiches BER (Fluggastterminal (FGT), Mainpier, Pier Nord, Pier Süd, Pavillons sowie die Parkhäuser und das Mietwagencenter). Der Fokus liegt im Los 1 auf der Gebäudereinigung und weniger auf der Glasreinigung. Partiell kann es jedoch auch zu Glasreinigungsleistungen kommen. Des weiteren sind Außenreinigungsprozesse an Flächen, welche sich unmittelbar an die oben benannten Gebäude anschließen, auszuführen. Vorerst wird ein Großteil der Flächen im Los 1 mittels der Turnusangaben der Leerstandbetriebsphase vergeben. Während der betriebsbegleitenden Reinigung (kommt in der Leerstandsbetriebsphase nicht zum Tragen) sind im Schichtsystem in einem geplanten Zeitfenster von ca. 04:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr ca. 190.000 m
ca. 5.175 m
ca. 3.700 m
ca. 100.000 m
ca. 2.200 m
ca. 91.000 m
ca. 750 m
ca. 42.000 m
ca. 28.000 m
ca. 47.175 m
Die avisierten Turnusse verhalten sich betriebsphasenspezifisch wie folgt
Dabei bedeuten die verwendeten Bezeichnungen:
w = wöchentlich
m = monatlich
a=jährlich
Regelbetriebsphase
Turnusse Unterhaltsreinigung:
Sanitärflächen 7 w
Büroflächen 1 w
Verkehrsflächen 7 w
Eingangsbereiche 7 w
Flure, Treppenhäuser 1 w bzw. 7w
KĂĽchen 1 w
Technikräume 1a
Außenflächen 7w
Sonstige Flächen 1w
Die betriebsbegleitende Reinigung wird in der Regel zu 100 % abgerufen.
Baubetriebsphase
Turnusse der Unterhaltsreinigung:
Sanitärflächen 5w
Büroflächen 4a
Verkehrsflächen 1w
Eingangsbereiche 1w
Flure, Treppenhäuser 1w
KĂĽchen 1w
Außenflächen 1m
Sonstige Flächen 1m
Es wird keine betriebsbegleitende Reinigung leistungsrelevant.
Leerstandsbetriebsphase
Sanitärflächen 1w
Verkehrsflächen 2m
Eingangsbereiche 2m
Flure, Treppenhäuser 2m
Probebetriebsphase
Büroflächen 1w
Verkehrsflächen 3w
Eingangsbereiche 3w
Flure, Treppenhäuser 3w
KĂĽchen 5w
Außenflächen 2w
Sonstige Flächen 2m
Ebenfalls werden minimierte Formen der betriebsbegleitenden Reinigung leistungsrelevant (ca. 20 % der Personalstärke der Regelbetriebsphase).
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN um maximal 24 Monaten verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des AG gegenüber dem AN um maximal 24 Monaten verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche herleiten.
Beschreibung der Optionen:
BezĂĽglich der zeitlichen Option wird auf Punkt II.2.7 verwiesen.
Option 1:
Ändern sich gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die nach diesem Vertrag geschuldeten Reinigungsleistungen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, soweit er hierzu technisch und personell in der Lage ist. Die Anordnung von vorbenannten geänderten oder zusätzlichen Leistungen und deren Vergütung richtet sich nach den nachfolgenden Ziffern vereinbarten Regelungen:
Ändern sich gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die nach diesem Vertrag geschuldeten Reinigungsleistungen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, soweit er hierzu technisch und personell in der Lage ist. Die Anordnung von vorbenannten geänderten oder zusätzlichen Leistungen und deren Vergütung richtet sich nach den nachfolgenden Ziffern vereinbarten Regelungen:
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich oder zur ordnungsgemäßen Reinigung der Gebäude oder sonstigen Flächen auf den Flughäfen SXF/BER erforderlich werden, hat der AN auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem AN nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich oder zur ordnungsgemäßen Reinigung der Gebäude oder sonstigen Flächen auf den Flughäfen SXF/BER erforderlich werden, hat der AN auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem AN nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.
Der AG kann Anordnungen zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Leistungstermine (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den getroffenen Abreden.
Der AG kann Anordnungen zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Leistungstermine (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den getroffenen Abreden.
Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderte oder zusätzliche Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den nachfolgenden Festlegungen.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
Option 2 (Bedarfsposition):
Es kann während der gesamten Vertragslaufzeit u.a. zu nachstehenden Bedarfsleistungen kommen. Der AG kann bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Gro dieser Sonder-, Intensiv- und Grundreinigungsarbeiten dem Grunde nach benennen. Es handelt sich hierbei um Bedarfsleistungen, welche nicht zwingend abgerufen werden. Der Auftraggeber rechnet zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit nachstehenden Umfängen während der gesamten festen Vertragslaufzeit in Stundenangaben.
Es kann während der gesamten Vertragslaufzeit u.a. zu nachstehenden Bedarfsleistungen kommen. Der AG kann bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Gro dieser Sonder-, Intensiv- und Grundreinigungsarbeiten dem Grunde nach benennen. Es handelt sich hierbei um Bedarfsleistungen, welche nicht zwingend abgerufen werden. Der Auftraggeber rechnet zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit nachstehenden Umfängen während der gesamten festen Vertragslaufzeit in Stundenangaben.
Entfernung von Taubenkot inkl. der fachgerechten Entsorgung nach BioStoffV 892 ca. 900 Stunden
Reinigung technischer Anlagen (beispielsweise Serverschränke) ca. 400 Stunden
Reinigung von außenliegenden Lüftungsschächten ca. 600 Stunden
Reinigung von Nachströmkanälen ca. 1.000 Stunden
Reinigung von Technikräumen mit Doppelinstallationsböden ca. 300 Stunden
Reinigung von Technikebenen in den Pavillions ca. 1.600 Stunden
Reinigungen zur Vermietbarmachung diverser Flächen ca. 960 Stunden
Sonderreinigung von Medienkanälen und Medientrassen ca. 1.200 Stunden
Technische Reinigung von Sicherheitskontrollstrecken ca. 700 Stunden.
Zusätzliche Informationen:
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen zu großen Teilen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen zu großen Teilen bauliche Anlagen, die sich innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 7 LuftSiG befinden. Daher werden die Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerben nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.
Bezeichnung des Loses: Los 2– „Terminalgebäude SXF“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2– „Terminalgebäude SXF“
Umfasst die Unterhalts- und betriebsbegleitende Reinigung sowie das Servicing von Sanitärinventar und Schmutzfangmatten in und an kommerziell genutzten Terminalgebäuden SXF (Terminals A, B, C, D, E, D2 und das Mietwagencenter). Der Fokus liegt im Los 2 auf der Gebäudereinigung und weniger auf der Glasreinigung. Partiell kann es jedoch auch zu Glasreinigungsleistungen kommen. Desweiteren sind Außenreinigungsprozesse an Flächen, welche sich unmittelbar an die oben benannten Gebäude anschließen, auszuführen. Während der betriebsbegleitenden Reinigung sind im Schichtsystem in einem geplanten Zeitfenster von ca. 04:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr ca. 36.000 m
Umfasst die Unterhalts- und betriebsbegleitende Reinigung sowie das Servicing von Sanitärinventar und Schmutzfangmatten in und an kommerziell genutzten Terminalgebäuden SXF (Terminals A, B, C, D, E, D2 und das Mietwagencenter). Der Fokus liegt im Los 2 auf der Gebäudereinigung und weniger auf der Glasreinigung. Partiell kann es jedoch auch zu Glasreinigungsleistungen kommen. Desweiteren sind Außenreinigungsprozesse an Flächen, welche sich unmittelbar an die oben benannten Gebäude anschließen, auszuführen. Während der betriebsbegleitenden Reinigung sind im Schichtsystem in einem geplanten Zeitfenster von ca. 04:30 Uhr bis ca. 23:00 Uhr ca. 36.000 m
Im Los 2 sind insgesamt ca. 32.000 m
ca. 850 m
ca. 800 m
ca. 21.800 m
ca. 42 m
ca. 2.500 m
ca. 41 m
ca. 350 m
ca. 1.500 m
ca. 4.500 m
Beschreibung der Optionen:
Entfernung von Taubenkot inkl. der fachgerechten Entsorgung nach BioStoffV 892 ca. 200 Stunden
Nebelfeuchte Reinigung von Deckenelementen ca. 2.500 Stunden
Nebelfeuchte Reinigung von Lüftungssäcken, Lüftungsauslässen und Klimageräten ca. 2.500 Stunden
Reinigung technischer Anlagen (beispielsweise Serverschränke) ca. 200 Stunden
Reinigung von Betonfassadenelementen ca. 530 Stunden
Reinigungen zur Vermietbarmachung diverser Flächen ca. 200 Stunden
Technische Reinigung von Sicherheitskontrollstrecken ca. 200 Stunden.
Bezeichnung des Loses: Los 3 – „betriebsspezifische Gebäude“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 – „betriebsspezifische Gebäude“
Umfasst die turnusgemäße Unterhaltsreinigung der Gebäudeflächen sowie das Servicing von Sanitärinventar und Schmutzfangmatten in und an betriebsspezifischen Gebäuden auf dem gesamten Betriebsgelände. Der Fokus liegt im Los 3 auf der Gebäudereinigung und weniger auf der Glasreinigung. Partiell kann es jedoch auch zu Glasreinigungsleistungen kommen. Jegliche Utensilien, welche zu einer Leistungserbringung erforderlich sind (Maschinen, Chemie, Wischbezüge, Tücher etc.) sind gänzlich durch den AN zu stellen.
Umfasst die turnusgemäße Unterhaltsreinigung der Gebäudeflächen sowie das Servicing von Sanitärinventar und Schmutzfangmatten in und an betriebsspezifischen Gebäuden auf dem gesamten Betriebsgelände. Der Fokus liegt im Los 3 auf der Gebäudereinigung und weniger auf der Glasreinigung. Partiell kann es jedoch auch zu Glasreinigungsleistungen kommen. Jegliche Utensilien, welche zu einer Leistungserbringung erforderlich sind (Maschinen, Chemie, Wischbezüge, Tücher etc.) sind gänzlich durch den AN zu stellen.
Im Los 3 sind insgesamt ca. 60.000 m
ca. 18.050 m
ca. 18.100 m
ca. 890 m
ca. 1.800 m
ca. 3.500 m
ca. 13.140 m
ca. 650 m
ca. 1.070 m
Sanitärflächen 5w bzw. 7w
Sporträumen 3w
Lagerräumen 4a
Flure, Treppenhäuser 1w bzw. 7*w
Sporträumen 4a
Lagerräume 2a
Sporträumen 1w
Flure, Treppenhäuser 1m bzw. 3w
Sonstige Flächen 2m.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
Entfernung von Taubenkot inkl. der fachgerechten Entsorgung nach BioStoffV 892 ca. 100 Stunden
Nebelfeuchte Reinigung von Deckenelementen ca. 500 Stunden
Nebelfeuchte Reinigung von Lüftungssäcken, Lüftungsauslässen und Klimageräten ca. 500 Stunden
Reinigung von außenliegenden Lüftungsschächten ca. 300 Stunden
Shampoonieren von Teppichböden ca. 360 Stunden
Sprühextrahieren von Teppichböden ca. 280 Stunden.
Bezeichnung des Loses: Los 4 – „Glas- und Fassadenreinigung“
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 – „Glas- und Fassadenreinigung“
Umfasst die Reinigung jeglicher Glas- und glasartigen Flächen sowie jeglicher Fassaden im Innen- und Außenbereich. Desweiteren gehören zum Leistungsumfang jegliche hochstrebende Elemente und Sonderelemente im Innen- und Außenbereich, welche ausschließlich mittels Höhenzugangstechnik erreichbar sind. Hierzu muss der Auftragnehmer zwingend Industriekletterer vorhalten. In und an den Gebäuden des Betriebsbereiches BER liegen komplexe Höhenzugangskonzepte vor, deren Inhalte zwingend eingehalten werden müssen und organisatorisch zu planen sind. Die dafür notwendige und vorgeschriebene Höhenzugangstechnik ist vom AG zu stellen und zu kalkulieren. Jegliche Utensilien, welche zu einer Leistungserbringung erforderlich sind (Maschinen, Chemie, Wischbezüge, Tücher etc.) sind gänzlich durch den AN zu stellen. Neben der turnusgemäßen Glas- und Fassadenreinigung inkl. all ihrer Beschläge, Bedienelemente, Rahmen und Gummis in und an jeglichen Gebäuden aus Los 1, 2 und 3, ist in allen Terminalgebäuden eine betriebsbegleitende Glasreinigung vorgesehen. Die betriebsbegleitende Glasreinigung dient der rotierenden Sichtreinigung in Sicht- und Griffbereichen der Glas- und Fassadenflächen in und an jeglichen Passagierflächen. Mittels eines Schichtsystems sind in einem geplanten Zeitfenster von ca. 07:00 bis ca. 22:00 Uhr im Los 1 (nicht in der Leerstandsbetriebsphase) durchgängig mind. fünf Mitarbeiter für die rotierende Reinigung zur Verfügung zu stellen. Im Los 2 sind hierfür durch den Auftragnehmer mind. zwei Mitarbeiter im selbigen Zeitfenster vorgesehen.
Umfasst die Reinigung jeglicher Glas- und glasartigen Flächen sowie jeglicher Fassaden im Innen- und Außenbereich. Desweiteren gehören zum Leistungsumfang jegliche hochstrebende Elemente und Sonderelemente im Innen- und Außenbereich, welche ausschließlich mittels Höhenzugangstechnik erreichbar sind. Hierzu muss der Auftragnehmer zwingend Industriekletterer vorhalten. In und an den Gebäuden des Betriebsbereiches BER liegen komplexe Höhenzugangskonzepte vor, deren Inhalte zwingend eingehalten werden müssen und organisatorisch zu planen sind. Die dafür notwendige und vorgeschriebene Höhenzugangstechnik ist vom AG zu stellen und zu kalkulieren. Jegliche Utensilien, welche zu einer Leistungserbringung erforderlich sind (Maschinen, Chemie, Wischbezüge, Tücher etc.) sind gänzlich durch den AN zu stellen. Neben der turnusgemäßen Glas- und Fassadenreinigung inkl. all ihrer Beschläge, Bedienelemente, Rahmen und Gummis in und an jeglichen Gebäuden aus Los 1, 2 und 3, ist in allen Terminalgebäuden eine betriebsbegleitende Glasreinigung vorgesehen. Die betriebsbegleitende Glasreinigung dient der rotierenden Sichtreinigung in Sicht- und Griffbereichen der Glas- und Fassadenflächen in und an jeglichen Passagierflächen. Mittels eines Schichtsystems sind in einem geplanten Zeitfenster von ca. 07:00 bis ca. 22:00 Uhr im Los 1 (nicht in der Leerstandsbetriebsphase) durchgängig mind. fünf Mitarbeiter für die rotierende Reinigung zur Verfügung zu stellen. Im Los 2 sind hierfür durch den Auftragnehmer mind. zwei Mitarbeiter im selbigen Zeitfenster vorgesehen.
Im Los 4 sind insgesamt ca. 150.000 m
ca 110.000 m
ca 30.000 m
ca 17.800 m
Turnusse der Glas- und Fassadenreinigung:
Glasflächen 2a
Membran 1a
Metall/Edelstahl 4a
Die betriebsbegleitende Glas- und Fassadenreinigung wird in der Regel zu 100 % abgerufen.
Membran 0,5a
Metall/Edelstahl 2a
Es wird keine betriebsbegleitende Glas- und Fassadenreinigung leistungsrelevant.
Ebenfalls werden minimierte Formen der betriebsbegleitenden Glas- und Fassadenreinigung leistungsrelevant (ca. 20 % der Personalstärke der Regelbetriebsphase).
Beschreibung der Optionen:
Nebelfeuchte Reinigung von Deckenelementen ca. 9.600 Stunden
Nebelfeuchte Reinigung von Lüftungssäcken, Lüftungsauslässen und Klimageräten ca. 9.600 Stunden
Reinigung von Betonfassadenelementen ca. 720 Stunden
Reinigung von Dachrandbereichen ca. 960 Stunden
Reinigung von KĂĽhldecken ca. 3.500 Stunden
Reinigung der Membrandecken ca. 6.300 Stunden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Schönefeld (SXF) und Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist/sind (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
3.) Schriftliche Erklärungen folgender Art:
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG).
4.) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.8) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe sondern im Rahmen der benannten Bewerbergemeinschaft zu bewerben.
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu fĂĽhren.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1, 2 und 3 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/ Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1, 2 und 3 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/ Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/ Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/diese bereit ist/sind, Leistungen für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1), Pkt. 3 und Pkt. 4 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.1.1), Pkt. 3 und Pkt. 4 sowie für die „Verpflichtungserklärung“ stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in Bezug auf die zu vergebende Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen wurden. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in Bezug auf die zu vergebende Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen wurden. Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
— bei Bewerbung nur für Los 1 in Bezug auf die Gebäude- und Glasreinigung von 6.000.000 EUR
— bei Bewerbung nur für Los 2 in Bezug auf die Gebäude- und Glasreinigung von 2.500.000 EUR
— bei Bewerbung nur für Los 3 in Bezug auf die Gebäude- und Glasreinigung von 1.000.000 EUR
— bei Bewerbung nur für Los 4 in Bezug auf die Glas- und Fassadenreinigung von 1.000.000 EUR
der in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erzielt worden sein muss.
Die NichterfĂĽllung dieser Mindestanforderung je Los fĂĽhrt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u.g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen. Die Umsätze aller Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u.g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bewerber / Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten / Nachunternehmer / konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber jeweils ein Formular auf seiner Ausschreibungsplattform unter https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber jeweils ein Formular auf seiner Ausschreibungsplattform unter https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Mindeststandards:
Als „Mindeststandart“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt der unter III.1.2. genannte mittlere Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft.
Die NichterfĂĽllung der Mindestanforderungen fĂĽhrt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat folgende Unterlagen/Informationen im Rahmen des Teilnahmeantrages einzureichen. Der Nachweis zu den Referenzobjekten kann bezüglich der Leistungsart durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition mehrerer Referenzen möglich.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat folgende Unterlagen/Informationen im Rahmen des Teilnahmeantrages einzureichen. Der Nachweis zu den Referenzobjekten kann bezüglich der Leistungsart durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden. Der Nachweis der geforderten Anforderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs ist nicht durch die Addition mehrerer Referenzen möglich.
Los 1
1. Angaben zu ausgefĂĽhrten Referenzobjekten
Beschreibung der personellen Ausstattung und Leistungsfähigkeit:
Es sind die zwingend erforderlichen Mindeststandarts sowie weitere zusätzliche Angaben, insbesondere zu Wertungskriterien zu beachten. Angaben zu den bestehenden Mindeststandarts/Mindestanforderungen und Wertungskriterien gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
Es sind die zwingend erforderlichen Mindeststandarts sowie weitere zusätzliche Angaben, insbesondere zu Wertungskriterien zu beachten. Angaben zu den bestehenden Mindeststandarts/Mindestanforderungen und Wertungskriterien gemäß Link: (URL) https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
FĂĽr Los 1 bis 3 gilt:
1. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3), Punkt 1. aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen
2. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3), Punkt 2. aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen
3. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3), Punkt 3. aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen
4. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3), Punkt 4. aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen
5. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3), Punkt 5. aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen
FĂĽr Los 4 gilt:
4. TNA's können nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1.3), Punkt 4. aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung die in der Anlage zu dieser Bekanntmachung aufgeführten Mindeststandards erfüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gilt fĂĽr alle Lose
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem Ziff. III.1.1 bis III.1.3. geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. ErklärungenAngaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen bzw. beizuziehen.
Der AG wird pro Los max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG wird pro Los max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen; in Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber/Bewerbergemeinschaften können jedoch auch weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Eine künftige Bewerber-/Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern/Bietern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Eine künftige Bewerber-/Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern/Bietern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Ăśbrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
1. Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pauschal für Personen und Sachschäden:
I. Luftseite: EUR 5.000.000,00
II. Landseite: EUR 2.000.000,00
2. FĂĽr den Einsatz von Fahrzeugen im Luftsicherheitsbereich mĂĽssen Fahrgenehmigungen und fĂĽr die Fahrer BetriebsfĂĽhrerscheine vorliegen
3. Sofern der AN eine Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich erhält, benötigt er hierfür eine Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung im Sinne der KFZ Pflichtversicherung (PflVG) in Höhe von 100 Mio. EUR
4. Der AN hat vor Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistung durch den AG
Die entsprechenden Versicherungsscheine sind dem AG vor Beginn des Vertragsverhältnisses vorzulegen
5. einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben
Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums vorliegen.
Verfahren
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewertet wird.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die die Eignungsvoraussetzung am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird die Vergabestelle eine Bewertungsmatrix verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die wirtschaftliche, finanzielle und technische Leistungsfähigkeit der Bewerber/Bewerbergemeinschaft bewertet wird.
Hierbei kann ein Bewerber/Bewerbergemeinschaft eine maximale Punkteanzahl von 10000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen (Bewertungsmatrix):
— max. Punkteanzahl von 1000 auf die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, gemäß Ziffer III.1.2).
— max. Punkteanzahl von 6000 auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit – Referenzen gemäß Ziff. III.1.3), Punkt 1.1 – 1.2.
— max. Punkteanzahl von 3000 auf die Bewertung der Technischen Leistungsfähigkeit sowie im Hinblick auf die personelle Ausstattung gemäß Ziff. III.1.3), Punkt Punkt 2.1 – 5.2.
Das jeweilige Kriterium wird mit jeweils 0 – 5 Punkten bewertet und mit den zugeordneten Gewichtungen multipliziert (siehe Bewertungsmatrix). Daraus ergibt sich die Punkteanzahl des jeweiligen Kriteriums.
Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen/Angaben/Erklärungen/Nachweise nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1) Der AG fĂĽhrt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der TNW begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der vollständigen Vergabeunterlagen.
Durch diese Bekanntmachung wird der TNW begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den AG führt zur Versendung der vollständigen Vergabeunterlagen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-072 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.11.2016, 10:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2016-072 an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.11.2016, 10:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BG oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BG beizufügen.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BG oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BG beizufügen.
4) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-072 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
4) Die TNA und deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2016-072 auf dem verschlossenen Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu verwenden.
5) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BG, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
5) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z.B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw. die BG, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
8) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurĂĽckgesandt und verbleiben im Besitz des AG.
10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
10) Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert wiedergegeben wird.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2.)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3.)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4.)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des LandesBrandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des LandesBrandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5.)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.