REK Obertischdurchleuchtungssystem für Fluoroskopie und Radiographie

Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ GmbH

Lieferung und Einbau eines Obertischdurchleuchtungssystems für Fluoroskopie und Radiographie.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-25 Auftragsbekanntmachung
2017-03-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kücheneinrichtungen
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Einbau eines Obertischdurchleuchtungssystems für Fluoroskopie und Radiographie.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kücheneinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fluoroskope 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Saale-Holzland-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Waldkrankenhaus „Rudolf Elle“ GmbH
Postanschrift: Klosterlausnitzer Str. 81
Postleitzahl: 07607
Postort: Eisenberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.krankenhaus-eisenberg.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@krankenhaus-eisenberg.de 📧
Telefon: +49 36691-81901 📞
Fax: +49 36691-81907 📠
URL der Dokumente: http://www.tandler-und-partner.de/ausschreibungen/rek-obertischdurchleuchtungssystem-fuer-fluoroskopie-und-radiographie/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-30 📅
Datum des Beginns: 2016-12-23 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 231-420621
ABl. S-Ausgabe: 231
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des AG's gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 210 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung umfasst die Lieferung und den Einbau eines Obertischdurchleuchtungssystems für Fluoroskopie und Radiographie des Herstellers Carestream Typ DRX ExcelPlus DRF.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Eisenberg, Klosterlausnitzer Str. 81.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: (Siehe nachfolgend VI.3).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Sitz des Auftraggebers.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des AG's gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Herr Pechmann
Dokumente URL: http://www.tandler-und-partner.de/ausschreibungen/rek-obertischdurchleuchtungssystem-fuer-fluoroskopie-und-radiographie/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Begründung für die Dringlichkeit zur Verkürzung der Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV (Kurzfassung):
Beim AG handelt es sich um ein gemeinnütziges Unternehmen, es darf keine Gewinne erwirtschaften. Derzeit betreibt der AG ein Gerät AXIOM ICONOS R200, KS-Nr. AXL 1159-01. Für dieses Gerät wurde mit Schreiben der Fa. Siemens vom 21.3.2016 mitgeteilt, dass infolge eingeschränkter Ersatzteilverfügbarkeit die garantierte Ersatzteilversorgung für das Produkt rückwirkend zum 31.12.2015 eingestellt wurde. Anlässlich dieses Schreibens wurde am 24.3.2016 eine Erhöhung der Pauschalfördermittel für eine Ersatzbeschaffung Durchleuchtung beantragt, über welche bislang nicht entschieden wurde. Parallel wurde in das Altgerät investiert, um dessen Betriebsfähigkeit bis zur Neubeschaffung nach Fördermittelgewährung aufrecht zu erhalten. Die getätigten Investitionen erwiesen sich als nicht zielführend, da das Gerät im Zeitraum ab 21.3.2016 bis heute mehrfach ausfiel und notwendige Untersuchungen nicht durchgeführt werden konnten. Dem AG ist es nicht länger zumutbar, auf die Gewährung von Fördermitteln zur Ersatzbeschaffung zu warten, da angesichts der mehrfachen Ausfälle trotz Investitionen in das Gerät jederzeit mit einem Totalausfall zu rechnen ist. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Aus diesem Grunde wurden nunmehr andere Medizingerätebeschaffungen zum Jahresende zurückgestellt, um mit laufenden Pauschalfördermitteln das Ersatzgerät zu beschaffen, so dass nunmehr aktuell die Finanzierung gesichert ist.
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Begründung für die Abweichung vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung (Kurzfassung):
Der AG ist bereits mit zwei Geräten des Herstellers Carestream Typ DRX ExcelPlus DRF ausgestattet. Durch die Anschaffung desselben Gerätetyps ist eine Austauschbarkeit der Detektoren gegeben (Mitnahme von einem Arbeitsplatz zum weiteren Arbeitsplatz) und damit eine Erhöhung der Ausfallsicherheit. Ferner können die Wartungen in einem Wartungsvertrag kostengünstig konsolidiert werden. Das Handling im Zusammenhang mit der Benutzung des Gerätes ist bereits bekannt, so dass Zeitverluste durch ansonsten notwendige Einweisungen der Nutzer in das Gerät und Zeitverluste durch Erlangung einer Praxis im Umgang mit dem Gerät vermieden werden können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 36137739354 📠
Internetadresse: http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB unzulässig.
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Im Falle der Nichtabhilfe eine Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote. Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB. Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html 🌏
Quelle: OJS 2016/S 231-420621 (2016-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 212 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 044-080355
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 231-420621
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Fortsetzung von Begründung unter IV.1.1: ..... mehrfach ausfiel und notwendige Untersuchungen nicht durchgeführt werden konnten. Dem AG ist es nicht länger zumutbar, auf die Gewährung von Fördermitteln zur Ersatzbeschaffung zu warten, da angesichts der mehrfachen Ausfälle trotz Investitionen in das Gerät jederzeit mit einem Totalausfall zu rechnen ist. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Aus diesem Grunde wurden nunmehr andere Medizingerätebeschaffungen zum Jahresende zurückgestellt, um mit laufenden Pauschalfördermitteln das Ersatzgerät zu beschaffen, so dass nunmehr aktuell die Finanzierung gesichert ist.
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Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
(Kurzfassung): Beim AG handelt es sich um ein gemeinnütziges Unternehmen, es darf keine Gewinne erwirtschaften. Derzeit betreibt der AG ein Gerät AXIOM ICONOS R200, KS-Nr. AXL 1159-01. Für dieses Gerät wurde mit Schreiben der Fa. Siemens vom 21.3.2016 mitgeteilt, dass infolge eingeschränkter Ersatzteilverfügbarkeit die garantierte Ersatzteilversorgung für das Produkt rückwirkend zum 31.12.2015 eingestellt wurde. Anlässlich dieses Schreibens wurde am 24.3.2016 eine Erhöhung der Pauschalfördermittel für eine Ersatzbeschaffung Durchleuchtung beantragt, über welche bislang nicht entschieden wurde. Parallel wurde in das Altgerät investiert, um dessen Betriebsfähigkeit bis zur Neubeschaffung nach Fördermittelgewährung aufrecht zu erhalten. Die getätigten Investitionen erwiesen sich als nicht zielführend, da das Gerät im Zeitraum ab 21.3.2016 bis heute ..... (weiter unter VI.3).
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-16 📅

Referenz
Fortsetzung von Begründung unter IV.1.1:
..... mehrfach ausfiel und notwendige Untersuchungen nicht durchgeführt werden konnten. Dem AG ist es nicht länger zumutbar, auf die Gewährung von Fördermitteln zur Ersatzbeschaffung zu warten, da angesichts der mehrfachen Ausfälle trotz Investitionen in das Gerät jederzeit mit einem Totalausfall zu rechnen ist. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Aus diesem Grunde wurden nunmehr andere Medizingerätebeschaffungen zum Jahresende zurückgestellt, um mit laufenden Pauschalfördermitteln das Ersatzgerät zu beschaffen, so dass nunmehr aktuell die Finanzierung gesichert ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachprüfungsverfahren:
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Rügepflicht:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber unter den vorstehend genannten Kontaktdaten innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
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Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen. Die unter vorstehend „Nachprüfungsantrag“ genannten Fristen bleiben hiervon unberührt und können ggf. vorher bereits ablaufen, was ebenfalls zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens führen würde.
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Quelle: OJS 2017/S 044-080355 (2017-03-01)