— Abfuhr der Restabfalltonnen inkl. Restabfallsäcke im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den Haushalten und Anfallstellen — mit Ausnahme des Stadtgebietes von Neuburg a. d Donau (abgesehen von einzelnen Straßenzügen zur Gebietsabrundung) — sowie Ausnahme des Altstadtbereiches von Schrobenhausen. Anzahl 40 l bis 1.100 l MGB (Stand 01/2016): 23.191 Stück. — Transport der Restabfallmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm). Restabfallmenge 2015: 5 890 Mg — Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restabfalltonnen, um die integrierten Transponder in den vorhandenen Restabfalltonnen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS New Line Version 9.212.5) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z.B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen. — Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von 70 km um den Sitz der Landkreisbetriebe (Sehensander Weg 23, 86633 Neuburg a.d.Donau).
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2016-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
“Im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen wird der anfallende Restabfall in den Haushalten in Restabfalltonnen und Restabfallsäcken erfasst.Die Restabfälle...”
Menge oder Umfang
Im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen wird der anfallende Restabfall in den Haushalten in Restabfalltonnen und Restabfallsäcken erfasst.Die Restabfälle aus Restabfalltonnen werden im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zum Müllheizkraftwerk Ingolstadt abgefahren. Je nach Menge des in den Einzelhaushalten anfallenden Abfalls bestehen hierfür verschiedene Restabfalltonnen (aktuell graue Müllnormtonnen gemäß DIN EN 840: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l) im nachfolgenden auch Müllgroßbehälter (MGB) genannt sowie Restabfallsäcke (60 Liter). Die verschiedenen Restabfalltonnen stehen im Eigentum des AG und sind auf Wunsch des Bürgers mit Schwerkraftschlössern ausgerüstet. Die Restabfallsäcke werden vom AG vertrieben.Die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen setzen ein Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS) ein. Hierzu sind bereits sämtliche Restabfalltonnen mit Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind somit folgende Leistungen:— Abfuhr der Restabfalltonnen inkl. Restabfallsäcke im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den Haushalten und Anfallstellen,— mit Ausnahme des Stadtgebietes von Neuburg a. d Donau (abgesehen von einzelnen Straßenzügen zur Gebietsabrundung),— sowie Ausnahme des Altstadtbereiches von Schrobenhausen,— Transport der Restabfallmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm).— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restabfalltonnen, um die integrierten Transponder in den vorhandenen Restabfalltonnen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS New Line Version 9.212.5) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z.B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen.— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von 70 km um den Sitz der Landkreisbetriebe (Sehensander Weg 23, 86633 Neuburg a.d.Donau).Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist:— die Verwertung / Entsorgung der Restabfallmengen,— Behälteränderungsdienst,— Beschaffung der Restabfallsammelbehälter für den Behälteränderungsdienst,— Beschaffung und Verteilung der Restabfallsäcke.Weiteres siehe Vergabeunterlagen.Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
“Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“— Abfuhr der Restabfalltonnen inkl. Restabfallsäcke im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den Haushalten und Anfallstellen”
“— mit Ausnahme des Stadtgebietes von Neuburg a. d Donau (abgesehen von einzelnen Straßenzügen zur Gebietsabrundung)” Mehr anzeigen (6) “— sowie Ausnahme des Altstadtbereiches von Schrobenhausen.”
“Anzahl 40 l bis 1.100 l MGB (Stand 01/2016): 23.191 Stück.”
“— Transport der Restabfallmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Eberstetten im...”
Kurze Beschreibung
— Transport der Restabfallmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm).
“— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restabfalltonnen, um die integrierten Transponder in den vorhandenen...”
Kurze Beschreibung
— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restabfalltonnen, um die integrierten Transponder in den vorhandenen Restabfalltonnen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS New Line Version 9.212.5) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z.B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen.
“— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von 70 km um den Sitz der Landkreisbetriebe (Sehensander Weg 23, 86633 Neuburg...”
Kurze Beschreibung
— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von 70 km um den Sitz der Landkreisbetriebe (Sehensander Weg 23, 86633 Neuburg a.d.Donau).
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Menge oder Umfang:
“Im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen wird der anfallende Restabfall in den Haushalten in Restabfalltonnen und Restabfallsäcken erfasst.”
“Die Restabfälle aus Restabfalltonnen werden im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen...”
Menge oder Umfang
Die Restabfälle aus Restabfalltonnen werden im wöchentlichen, 14-tägigen oder 4-wöchentlichem Leerungszyklus an den Haushalten und weiteren Anfallstellen angenommen und zum Müllheizkraftwerk Ingolstadt abgefahren. Je nach Menge des in den Einzelhaushalten anfallenden Abfalls bestehen hierfür verschiedene Restabfalltonnen (aktuell graue Müllnormtonnen gemäß DIN EN 840: 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 660 l, 1.100 l) im nachfolgenden auch Müllgroßbehälter (MGB) genannt sowie Restabfallsäcke (60 Liter). Die verschiedenen Restabfalltonnen stehen im Eigentum des AG und sind auf Wunsch des Bürgers mit Schwerkraftschlössern ausgerüstet. Die Restabfallsäcke werden vom AG vertrieben.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (15) “Die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen setzen ein Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS) ein. Hierzu sind bereits sämtliche...”
Menge oder Umfang
Die Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen setzen ein Behälteridentifikations- und Informationssystem (BIS) ein. Hierzu sind bereits sämtliche Restabfalltonnen mit Transpondern ausgerüstet. Ebenso verfügt der AG bereits über die Software zur Erstellung und Auswertung der Tour- bzw. Leerungsdaten.
“Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung sind somit folgende Leistungen:”
“— Abfuhr der Restabfalltonnen inkl. Restabfallsäcke im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den Haushalten und Anfallstellen,”
“— mit Ausnahme des Stadtgebietes von Neuburg a. d Donau (abgesehen von einzelnen Straßenzügen zur Gebietsabrundung),”
“— sowie Ausnahme des Altstadtbereiches von Schrobenhausen,”
“— Transport der Restabfallmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Eberstetten im...”
Menge oder Umfang
— Transport der Restabfallmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm).
“— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restabfalltonnen, um die integrierten Transponder in den vorhandenen...”
Menge oder Umfang
— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restabfalltonnen, um die integrierten Transponder in den vorhandenen Restabfalltonnen lesen zu können. Die beim AG im Einsatz befindliche Behälterverwaltung (ATHOS New Line Version 9.212.5) bleibt im Einsatz. Der AN rüstet seine Fahrzeuge hierzu mit einem kompatiblen Identsystem inkl. GPRS-Datenübertragung aus. Die Datenübergabe von den Fahrzeugen des AN zur EDV-Zentrale des AG und umgekehrt hat im Regelfall per GPRS-Datenübertragung und im Ausnahmefall (z.B. bei Ausfall der GPRS-Datenübertragung) mittels physikalischem Speichermedium (USB-Stick etc.) zu erfolgen.
“— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von 70 km um den Sitz der Landkreisbetriebe (Sehensander Weg 23, 86633 Neuburg...”
Menge oder Umfang
— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb eines Radius von 70 km um den Sitz der Landkreisbetriebe (Sehensander Weg 23, 86633 Neuburg a.d.Donau).
“— die Verwertung / Entsorgung der Restabfallmengen,”
“— Behälteränderungsdienst,”
“— Beschaffung der Restabfallsammelbehälter für den Behälteränderungsdienst,”
“— Beschaffung und Verteilung der Restabfallsäcke.”
“Weiteres siehe Vergabeunterlagen.”
“Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.”
Beschreibung der Optionen:
“Die Vertragsdauer kann als Option mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.”
“Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 10 Monate vor Vertragsablauf.”
Beschreibung der Optionen
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 10 Monate vor Vertragsablauf.
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Referenznummer: 20904-1 LKB ND RA 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
“Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den...”
Befähigung zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
“Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die...”
Befähigung zur Berufsausübung
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (41) “Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der...”
Befähigung zur Berufsausübung
Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt...”
Befähigung zur Berufsausübung
Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).”
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe...”
Befähigung zur Berufsausübung
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B.
“Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen”
“o Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),”
“o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),”
“o Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO),”
“die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.”
“Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht”
“gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90...”
Befähigung zur Berufsausübung
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind oder
“§ 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden bin/sind.”
“Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E...”
Befähigung zur Berufsausübung
Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem...”
Befähigung zur Berufsausübung
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung...”
Befähigung zur Berufsausübung
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
“Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgefĂĽhrten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber fĂĽr geeignet erachtet werden, nachweisen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
“Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf....”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
“Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgefĂĽhrten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber fĂĽr geeignet erachtet werden, nachweisen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (25) “Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
“Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Sammlung von Restabfall im Holsystem mit Behälteridentifikationssystem und mindestens 10...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Sammlung von Restabfall im Holsystem mit Behälteridentifikationssystem und mindestens 10 000 Sammelbehältern (oder vergleichbar; z.B. Bioabfall, Altpapier) in den letzten 5 Jahren, bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw....”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammlung und Transport (Beförderung) von Restabfall spätestens zum Leistungsbeginn die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammlung und Transport (Beförderung) von Restabfall spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung und die Transporte des Restabfalls ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung und die Transporte des Restabfalls ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 6 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung/Abfuhr des Restabfalls ausschließlich Fahrzeuge einsetzt, deren Netto-Wendekreis kleiner gleich...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung/Abfuhr des Restabfalls ausschließlich Fahrzeuge einsetzt, deren Netto-Wendekreis kleiner gleich 8 m (Radius ohne Sicherheitsrahmen) gemäß Herstellerangabe beträgt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er ein Behälteridentifikationssystem einsetzt, für das eine BSI-Zertifizierung durchgeführt wurde, bzw. eine...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er ein Behälteridentifikationssystem einsetzt, für das eine BSI-Zertifizierung durchgeführt wurde, bzw. eine BSI-Zertifizierung bis zum Leistungsbeginn vorliegen wird (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes Bayern einhält (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).”
“Schriftliche Erklärung zur Vorhaltung einer Niederlassung / eines Betriebshofs (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) zur...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Schriftliche Erklärung zur Vorhaltung einer Niederlassung / eines Betriebshofs (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit innerhalb eines Radius von 70 km um den Sitz der Landkreisbetriebe (Sehensander Weg 23, 86633 Neuburg a.d.Donau) (vgl. Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
“Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung.
“Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
“a) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung der Sammlung von Restabfall im Holsystem”
“— Allgemeine Durchführung der Sammlung,”
“— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter,”
“— Abfuhr in den schwerzugänglichen Straßen, Wegen, Einzelbebauungen”
“und Stichstraßen (vgl. Liste Straßen im Vertragsgebiet, Anhang B-1))”
“— Erläuterung der Reinigung der Glascontainerstandorte;”
“b) Beschreibung des Behälteridentifikationssystems”
“— Beschreibung der Fahrzeugausrüstung,”
“— Beschreibung des Datenaustausches zwischen Softwaresystem des AG und den Fahrzeugen des AN (im Regelfall per GPRS)”
“— Beschreibung des Beschwerdemanagement, Nutzung und Bereitstellung von Behälter- und Straßeninformationen (Excel-Listen) sowie der”
“Leerungsdaten (Dateien) vom AG an den AN;”
“c) Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung der Restabfallsammlung erforderlich sind bzw....”
Technische und berufliche Fähigkeiten
c) Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung der Restabfallsammlung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
“Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.” Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
“(1) Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft über 3,0 % der beauftragten Leistung (inkl....”
Geforderte Kautionen und Garantien
(1) Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine BankbĂĽrgschaft ĂĽber 3,0 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen.
“(2) Die beauftragte Leistung bemisst sich nach der Summe der Kosten über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen.” Mehr anzeigen (10) “(3) Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag,...”
Geforderte Kautionen und Garantien
(3) Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind
“— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG;”
“— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen...”
Geforderte Kautionen und Garantien
— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs;
“— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder...”
Geforderte Kautionen und Garantien
— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge;
“— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder...”
Geforderte Kautionen und Garantien
— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge;
“— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern;”
“— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen;”
“— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.”
“(4) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B.”
“Weitere siehe Vergabeunterlagen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.”
“Für sämtliche vom AN zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der AN vom AG ein von der tatsächlich...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Für sämtliche vom AN zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der AN vom AG ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Weiteres siehe Vergabeunterlagen.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die zu übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
“Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (9) “Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
“Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) ist nach wettbewerblichen...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei der Ăśbertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
“Unterbeauftragungen sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Nachunternehmern (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Unterbeauftragungen sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Nachunternehmern (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen gestellt werden, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart.
“Als Nachunternehmer werden vom Bieter beauftragte Dritte angesehen, die einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen für den Bieter erbringen. Hierbei...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Als Nachunternehmer werden vom Bieter beauftragte Dritte angesehen, die einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen für den Bieter erbringen. Hierbei beziehen sich eventuelle Nachunternehmerleistungen auf das gesamte Leistungsbild bis einschließlich Anlieferung der Abfälle an die Einrichtungen zur Übergabe.
“Die Nachunternehmer müssen in gleicher Weise wie der Auftragnehmer über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Nachunternehmer müssen in gleicher Weise wie der Auftragnehmer über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Nachunternehmer müssen über die erforderlichen Nachweise für die übertragenen Leistungen verfügen. Dies ist der Vergabestelle auf Anforderung zu belegen.
“Eine nachträgliche Änderung eines Nachunternehmers oder die Einschaltung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung ist nicht vorgesehen. In begründeten...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine nachträgliche Änderung eines Nachunternehmers oder die Einschaltung von Nachunternehmern nach Auftragserteilung ist nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen kann mit Zustimmung des AG hiervon abgewichen werden. Für diesen Fall hat der Nachweis der Leistungsfähigkeit in gleicher Weise zu erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
“Für Nachunternehmer gelten die gleichen Vorgaben zu den Angebotspreisen und der Leistungserbringung wie für den AN.”
“Für den Fall der Einschaltung von Nachunternehmern ist dem Angebot ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt F03, Teil E) beizufügen. Auf...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für den Fall der Einschaltung von Nachunternehmern ist dem Angebot ein Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt F03, Teil E) beizufügen. Auf Anforderung der Vergabestelle ist in diesem Fall der Nachunternehmer zu benennen und eine durch diesen ausgestellte Verpflichtungserklärung (Formblatt F 04, Teil E) zu übermitteln.
“Als Nachunternehmer werden vom Bieter beauftragte Dritte angesehen, die einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen für den Bieter erbringen. Lieferanten...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Als Nachunternehmer werden vom Bieter beauftragte Dritte angesehen, die einen Teil der ausgeschriebenen Leistungen fĂĽr den Bieter erbringen. Lieferanten gelten nicht als Nachunternehmer.
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Sonstige besondere Bedingungen:
“Siehe Vergabeunterlagen.”
Verfahren
Method of payment for documents:
“Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie...”
Method of payment for documents
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18,- EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überweisungsträgers beizulegen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 đź“…
Datum des Endes: 2020-12-31 đź“…
Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: 20904-1 LKB ND RA 2016
Zusätzliche Informationen
“Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
“Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.” Mehr anzeigen (5) “Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und...”
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
“Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten...”
Zusätzliche Informationen
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
“Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
“Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht...”
Zusätzliche Informationen
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
“Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (12) “Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31.8.2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist), insbesondere:
“Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berĂĽcksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkĂĽrzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
“(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
“1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,”
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
Quelle: OJS 2016/S 077-137188 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig.
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:”
Quelle: OJS 2016/S 119-212560 (2016-06-17)