1. Durchführung des Rettungs- und Sanitätsdienstes sowie Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM)am Flughafen Frankfurt-Hahn. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH hat als Betreiberin eines internationalen Verkehrsflughafens an 365 Tagen im Jahr einen 24-stündigen Rettungs- und Sanitätsdienst sicherzustellen, der den nationalen und internationalen Anforderungen, insbesondere den Richtlinien der EASA und des Annex 14 der ICAO entspricht. 2. Darüber hinaus hat die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sicherzustellen, dass während der Betriebszeiten des Flughafens Passagiere, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, vom Terminalnahbereich bis in die Flugzeuge und umgekehrt gelangen können. 3. Schließlich hat die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen Erste-Hilfe-Kästen und Augenspülflaschen regelmäßig einmal im Jahr auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Aufgabe des Auftragsnehmers ist es, diese Tätigkeiten entsprechend der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung im Auftrage der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-28.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Menge oder Umfang:
Eigenverantwortlich und selbstständige Durchführung des Rettungs- und Sanitätsdienstes am Flughafen Frankfurt-Hahn durch Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und geeigneten Rettungsmitteln in ausreichender, den Vergabeunterlagen entsprechender Anzahl, 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr sowie Durchführung des Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität im Terminal nah Bereich bis in die Flugzeuge und umgekehrt.Für die vergangenen Jahre 2014, 2015 und bis einschließlich September 2016 sind folgenden Passagier- und PRM -Zahlen zugrunde gelegt:Jahr 2014 Pax-Ist 2.382.770 Mio. 3.769 PRM transportiertJahr 2015 Pax-Ist 2.599.286 Mio. 4.532 PRM transportiertJahr 2016 bis Ende Sept. Pax-Ist 1.956.630 Mio. 2.837 PRM transportiertFür die Jahre 2017, 2018 und 2019 werden derzeit folgenden Passagiermengen angenommen:Jahr 2017 Pax von ca. 2,8 Mio. (Planzahl)Jahr 2018 Pax von ca. 2,9 Mio. (Planzahl)Jahr 2019 Pax von ca. 3,0 Mio. (Planzahl)Hinweis: Die vorgenannten Zahlen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.Sie dienen lediglich der Information.Es ist sicherzustellen, dass auch während des Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität der Rettungs- und Sanitätsdienst jederzeit uneingeschränkt aufrechterhalten wird.Darüber hinaus sind einmal jährlich die Erste-Hilfe-Kästen sowie die Augenspülflaschen in sämtlichen von der Auftraggeberin genutzten Gebäuden und Fahrzeugen auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.1 600 0002 000 000
Eigenverantwortlich und selbstständige Durchführung des Rettungs- und Sanitätsdienstes am Flughafen Frankfurt-Hahn durch Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und geeigneten Rettungsmitteln in ausreichender, den Vergabeunterlagen entsprechender Anzahl, 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr sowie Durchführung des Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität im Terminal nah Bereich bis in die Flugzeuge und umgekehrt.Für die vergangenen Jahre 2014, 2015 und bis einschließlich September 2016 sind folgenden Passagier- und PRM -Zahlen zugrunde gelegt:Jahr 2014 Pax-Ist 2.382.770 Mio. 3.769 PRM transportiertJahr 2015 Pax-Ist 2.599.286 Mio. 4.532 PRM transportiertJahr 2016 bis Ende Sept. Pax-Ist 1.956.630 Mio. 2.837 PRM transportiertFür die Jahre 2017, 2018 und 2019 werden derzeit folgenden Passagiermengen angenommen:Jahr 2017 Pax von ca. 2,8 Mio. (Planzahl)Jahr 2018 Pax von ca. 2,9 Mio. (Planzahl)Jahr 2019 Pax von ca. 3,0 Mio. (Planzahl)Hinweis: Die vorgenannten Zahlen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.Sie dienen lediglich der Information.Es ist sicherzustellen, dass auch während des Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität der Rettungs- und Sanitätsdienst jederzeit uneingeschränkt aufrechterhalten wird.Darüber hinaus sind einmal jährlich die Erste-Hilfe-Kästen sowie die Augenspülflaschen in sämtlichen von der Auftraggeberin genutzten Gebäuden und Fahrzeugen auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen.Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.1 600 0002 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH
Postanschrift: Gebäude 667 B – C
Postleitzahl: 55483
Postort: Hahn-Flughafen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hahn-airport.de🌏
E-Mail: vergabestelle@hahn-airport.de📧
Telefon: +49 6543/509519📞
Fax: +49 6543/509555 📠
A) Zur Auftraggeberin:
aa) Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „die Auftraggeberin“ bezeichnet.
bb) Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Flughafens Frankfurt-Hahn
cc) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er auf Verlangen die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen (Anlage 7); ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. Etwaige schriftliche Bewerberfragen sind bis spätestens zum 18.11.2016, 12:00 Uhr zu stellen.
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb Rettungs- und Sanitätsdienst am Flughafen Frankfurt-Hahn – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers bei der Auftraggeberin ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge werden geprüft und gewertet (Vgl. III.2). Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung erforderlich ist (Vgl. III.2.1) III.2.2) und III.2.3)) kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist, ist der Posteingangsstempel der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Den auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge für geeignet befundenen Bewerbern werden zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung übermittelt.
h) Die Teilnahmeunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz der Auftraggeberin.
j) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) entfällt.
l) Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) hat in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail zu erfolgen. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die Auftraggeberin wird die geeigneten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Auftraggeberin wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Auftraggeberin wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich die Auftraggeberin einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf.auch mehrfach, zu betreiben. Die Auftraggeberin wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. sie Auswahl der Bieter die zur Verhandlung zugelassen werden, erfolgt aus Grundlage der vorab genannten Wertungskriterien im samt deren Gewichtung. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Wertungskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. Die Auftraggeberin behält sich vor auch auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungsgespräche einzutreten.
n) Die Zuschlagskriterien sind Preis 70 Personaleinsatzkonzept 30
o) Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
aa) Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen stets einheitlich als „die Auftraggeberin“ bezeichnet.
bb) Die Auftraggeberin ist Betreiberin des Flughafens Frankfurt-Hahn
cc) Die Auftraggeberin ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III.2.1 bis Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er auf Verlangen die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen (Anlage 7); ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. Etwaige schriftliche Bewerberfragen sind bis spätestens zum 18.11.2016, 12:00 Uhr zu stellen.
d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4 im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb Rettungs- und Sanitätsdienst am Flughafen Frankfurt-Hahn – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers bei der Auftraggeberin ist unzulässig.
e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Die Teilnahmeanträge werden geprüft und gewertet (Vgl. III.2). Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Das Fehlen von Nachweisen und Erklärungen, deren Vorlage nach dem Inhalt der vorliegenden Bekanntmachung erforderlich ist (Vgl. III.2.1) III.2.2) und III.2.3)) kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist, ist der Posteingangsstempel der Auftraggeberin. Die Auftraggeberin behält sich vor Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen.
f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung.
g) Den auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge für geeignet befundenen Bewerbern werden zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung übermittelt.
h) Die Teilnahmeunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz der Auftraggeberin.
j) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) entfällt.
l) Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Es wird ein Verhandlungsverfahren nach der SektVO durchgeführt. Eine öffentliche Submission findet nicht statt. Die Angebote sind schriftlich einzureichen. Sonstige Kommunikation (Bieterfragen o. ä.) hat in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail zu erfolgen. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden diesbezüglich nicht gestellt. Die Auftraggeberin wird die geeigneten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Auftraggeberin wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Die Auftraggeberin wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Bedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich die Auftraggeberin einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich die Auftraggeberin vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf.auch mehrfach, zu betreiben. Die Auftraggeberin wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. sie Auswahl der Bieter die zur Verhandlung zugelassen werden, erfolgt aus Grundlage der vorab genannten Wertungskriterien im samt deren Gewichtung. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten Wertungskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. Die Auftraggeberin behält sich vor auch auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungsgespräche einzutreten.
n) Die Zuschlagskriterien sind Preis 70 Personaleinsatzkonzept 30
o) Nach § 160 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
1. Durchführung des Rettungs- und Sanitätsdienstes sowie Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM)am Flughafen Frankfurt-Hahn. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH hat als Betreiberin eines internationalen Verkehrsflughafens an 365 Tagen im Jahr einen 24-stündigen Rettungs- und Sanitätsdienst sicherzustellen, der den nationalen und internationalen Anforderungen, insbesondere den Richtlinien der EASA und des Annex 14 der ICAO entspricht.
1. Durchführung des Rettungs- und Sanitätsdienstes sowie Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM)am Flughafen Frankfurt-Hahn. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH hat als Betreiberin eines internationalen Verkehrsflughafens an 365 Tagen im Jahr einen 24-stündigen Rettungs- und Sanitätsdienst sicherzustellen, der den nationalen und internationalen Anforderungen, insbesondere den Richtlinien der EASA und des Annex 14 der ICAO entspricht.
2. Darüber hinaus hat die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH sicherzustellen, dass während der Betriebszeiten des Flughafens Passagiere, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, vom Terminalnahbereich bis in die Flugzeuge und umgekehrt gelangen können.
3. Schließlich hat die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen Erste-Hilfe-Kästen und Augenspülflaschen regelmäßig einmal im Jahr auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
Aufgabe des Auftragsnehmers ist es, diese Tätigkeiten entsprechend der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leistungsbeschreibung im Auftrage der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH zu erbringen.
Menge oder Umfang:
Eigenverantwortlich und selbstständige Durchführung des Rettungs- und Sanitätsdienstes am Flughafen Frankfurt-Hahn durch Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und geeigneten Rettungsmitteln in ausreichender, den Vergabeunterlagen entsprechender Anzahl, 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr sowie Durchführung des Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität im Terminal nah Bereich bis in die Flugzeuge und umgekehrt.
Eigenverantwortlich und selbstständige Durchführung des Rettungs- und Sanitätsdienstes am Flughafen Frankfurt-Hahn durch Einsatz von qualifiziertem Rettungsfachpersonal und geeigneten Rettungsmitteln in ausreichender, den Vergabeunterlagen entsprechender Anzahl, 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr sowie Durchführung des Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität im Terminal nah Bereich bis in die Flugzeuge und umgekehrt.
Für die vergangenen Jahre 2014, 2015 und bis einschließlich September 2016 sind folgenden Passagier- und PRM -Zahlen zugrunde gelegt:
Jahr 2014 Pax-Ist 2.382.770 Mio. 3.769 PRM transportiert
Jahr 2015 Pax-Ist 2.599.286 Mio. 4.532 PRM transportiert
Jahr 2016 bis Ende Sept. Pax-Ist 1.956.630 Mio. 2.837 PRM transportiert
Für die Jahre 2017, 2018 und 2019 werden derzeit folgenden Passagiermengen angenommen:
Jahr 2017 Pax von ca. 2,8 Mio. (Planzahl)
Jahr 2018 Pax von ca. 2,9 Mio. (Planzahl)
Jahr 2019 Pax von ca. 3,0 Mio. (Planzahl)
Hinweis: Die vorgenannten Zahlen erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Sie dienen lediglich der Information.
Es ist sicherzustellen, dass auch während des Transportes von Personen mit eingeschränkter Mobilität der Rettungs- und Sanitätsdienst jederzeit uneingeschränkt aufrechterhalten wird.
Darüber hinaus sind einmal jährlich die Erste-Hilfe-Kästen sowie die Augenspülflaschen in sämtlichen von der Auftraggeberin genutzten Gebäuden und Fahrzeugen auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 600 000 💰
2 000 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeberin stehen zwei einseitige Optionen für eine Vertragsverlängerung von jeweils einem Jahr zu. Die Optionen sind unter Berücksichtigung einer Frist von sechs Monaten schriftlich auszuüben.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 40 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 55483 Hahn-Flughafen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und dass insbesondere kein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund im Sinne der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besteht. ( Anlage 3),
A) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und dass insbesondere kein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund im Sinne der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besteht. ( Anlage 3),
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend).
c) Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses des Unternehmens sowie bei juristischen Personen der gesetzlichen Vertreter (nicht älter als 6 Monate).
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen Hinweis: Bieter, die Ihren Sitz außerhalb der BRD haben, müssen vergleichbare Nachweise und Registerauszüge vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Anlage 5) durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers mit einer Deckungssumme von 100.000.000 EUR (Kopien ausreichend),Nachwies einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000.000 EUR durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend) sowie einer Personen/Sachschädenversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000.000 EUR durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Anlage 5) durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers mit einer Deckungssumme von 100.000.000 EUR (Kopien ausreichend),Nachwies einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000.000 EUR durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend) sowie einer Personen/Sachschädenversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000.000 EUR durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien ausreichend);
b) Erklärung über den Umsatz ( Anlage 4), insbesondere des Umsatzes, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteil, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Erklärung über den Umsatz ( Anlage 4), insbesondere des Umsatzes, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteil, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
c) Schriftliche Tariftreueerklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) und Milog ( Anlage 2). Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, ist eine schriftliche Mindestentgelterklärung nach § 3 LTTG vorzulegen. Gegebenenfalls sind Mindestentgelt und Tariftreueerklärung der Nachunternehmen vorzulegen ( § 5 LTTG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Schriftliche Tariftreueerklärung gem. § 4 Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) und Milog ( Anlage 2). Soweit Tariftreue nicht gefordert werden kann, ist eine schriftliche Mindestentgelterklärung nach § 3 LTTG vorzulegen. Gegebenenfalls sind Mindestentgelt und Tariftreueerklärung der Nachunternehmen vorzulegen ( § 5 LTTG).
Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Hinweis: Bieter, die Ihren Sitz außerhalb der BRD haben, müssen vergleichbare Nachweise und Registerauszüge vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Vorlage von Referenzen der o.g. Dienstleistung an Flughäfen, Bahnhöfen oder der Industrie mit einem Kunden und einem Umsatzvolumen von mind. 200.000,00 EUR je Geschäftsjahr. (Anlage 6)
b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsharen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Voll- und Teilzeitkräften und befristet und unbefristet Beschäftigten, Anlage 8,
b) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsharen jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Voll- und Teilzeitkräften und befristet und unbefristet Beschäftigten, Anlage 8,
c) Eigenerklärung jährliche Fluktuationsquote der letzten drei Jahre in der ausgeschriebenen Sparte bei festangestellten Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten ohne Zeitverträge, Anlage 8,
d) Eigenerklärung Angabe der durchschnittlichen Abwesenheitsquote des Personals der letzten drei Jahre, Anlage 8.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. ( Anlage 1).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. ( Anlage 1).
Sonstige besondere Bedingungen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.