Riechproben

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Riechproben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-14 Auftragsbekanntmachung
2018-04-20 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sprengstoffe
Menge oder Umfang:
Geschätzte Gesamtbedarfsmenge: 208 Sätzeaufgeteilt in jeweils 3 Kategorien:Kategorie 1: 140 x Riechprobensätze (Bedarf für 1 Jahr: 27 Sätze);Kategorie 2: 60 x Riechprobensätze (Bedarf für 1 Jahr: 13 Sätze);Kategorie 3: 8 x reguläre Sprengstofflieferung (Bedarf für 1 Jahr: 2 Sätze).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sprengstoffe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: mark.garbes@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2614 📞
Fax: +49 2289910610-2614 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-371861
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
Die Anlage „Teilnahmeantrag“ muss bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet der Vergabestelle vorliegen. Die Anlage „Verpflichtung VS NfD“ muss mit dem Eingang des Teilnahmeantrages vollständig ausgefüllt und unterzeichnet der Vergabestelle vorliegen. Im Vergabeverfahren müssen die zur Angebotsabgabe aufgeforderten bzw. zugelassenen Teilnehmer bei Ihrer Angebotsabgabe eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 SprengG, die den Verkehr mit Produkten beinhaltet, die Gegenstand der Ausschreibung (die Produkte werden im Vergabeverfahren bekannt gegeben) sind, vorlegen. Im Vergabeverfahren wird der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, eventuell zur Teststellung aufgefordert. Hierzu hat der Bieter 2 komplette Sätze (von Kategorie 1 und Kategorie 2) mit den Produkten (die Produkte werden im Vergabeverfahren bekannt gegeben) innerhalb von maximal 26 Wochen (möglichst früher) für eine Teststellung zur Verfügung zu stellen. Dieser Teilnahmewettbewerb wird elektronisch und in Papierform durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung elektronisch teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge oder Angebote abzugeben), müssen Sie die „Teilnahme beantragen“: Vorraussetzung für Ihre Beteiligung in elektronischer Form ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signatur
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Riechproben.
Menge oder Umfang:
Geschätzte Gesamtbedarfsmenge: 208 Sätze
aufgeteilt in jeweils 3 Kategorien:
Kategorie 1: 140 x Riechprobensätze (Bedarf für 1 Jahr: 27 Sätze);
Kategorie 2: 60 x Riechprobensätze (Bedarf für 1 Jahr: 13 Sätze);
Kategorie 3: 8 x reguläre Sprengstofflieferung (Bedarf für 1 Jahr: 2 Sätze).
Referenznummer: B 16.12 - 4202/15/VV : 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grävenwiesbach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe VSVgV“ ist vom Teilnehmer auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Teilnehmer auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 27.7.2016, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2016-12-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: B16.12
Internetadresse: www.bescha.bund.de 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe-online.de 🌏
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
Telefon: +49 228996102614 📞
Fax: +49 22899106102614 📠
URL der Dokumente: www.evergabe-online.info 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Anlage „Teilnahmeantrag“ muss bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vollständig ausgefüllt und unterzeichnet der Vergabestelle vorliegen.
Die Anlage „Verpflichtung VS NfD“ muss mit dem Eingang des Teilnahmeantrages vollständig ausgefüllt und unterzeichnet der Vergabestelle vorliegen.
Im Vergabeverfahren müssen die zur Angebotsabgabe aufgeforderten bzw. zugelassenen Teilnehmer bei Ihrer Angebotsabgabe eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 SprengG, die den Verkehr mit Produkten beinhaltet, die Gegenstand der Ausschreibung (die Produkte werden im Vergabeverfahren bekannt gegeben) sind, vorlegen.
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Im Vergabeverfahren wird der Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, eventuell zur Teststellung aufgefordert. Hierzu hat der Bieter 2 komplette Sätze (von Kategorie 1 und Kategorie 2) mit den Produkten (die Produkte werden im Vergabeverfahren bekannt gegeben) innerhalb von maximal 26 Wochen (möglichst früher) für eine Teststellung zur Verfügung zu stellen.
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Dieser Teilnahmewettbewerb wird elektronisch und in Papierform durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass der freie Download von Teilnahme- und Vergabeunterlagen nur einer ersten Ansicht dient. Um an der Ausschreibung elektronisch teilnehmen zu können (z. B. um Teilnahmeanträge oder Angebote abzugeben), müssen Sie die „Teilnahme beantragen“:
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Vorraussetzung für Ihre Beteiligung in elektronischer Form ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signatur

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228/9499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228/9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2016/S 205-371861 (2016-10-14)
Ergänzende Angaben (2018-04-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 079-177802
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 205-371861
ABl. S-Ausgabe: 79
Quelle: OJS 2018/S 079-177802 (2018-04-20)
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