Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Augustinermuseum, Salzstraße 32-34, 79098 Freiburg, Sanierung 3. BA – Rohbauarbeiten 2
2016003467”
Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Titel:
“Augustinermuseum, Salzstraße 32-34, 79098 Freiburg, Sanierung 3. BA – Rohbauarbeiten 2” Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mauerarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushubarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einpressarbeiten📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung:
“Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m Mauerwerksverpressung von Bestandswänden, 105 m neue Stahlbeton-Bodenplatten, 31 m neue Stahlbetonwände aus eingefärbtem Beton, Oberflächen gestockt, 28 m2 neueStahlbeton-Treppen, 1 200 kg Stahlprofil-Träger und -Stützen für neues Tragsystem, 625 m2 Wände, 120 m2Bodenbeläge und 70 m2 Bodenplatten abbrechen und entsorgen, 75 St. Türen und Türelemente ausbauenund entsorgen, 27 St. neue Durchbrüche in Bruchstein- und Holzständerwänden, Kernbohrungen, 30 m2Erdaushub in Gebäuden, 195 m3 Rohrgraben- und Schachtaushub, 35 Druckrohre, 65 m Grundleitungenund 300 m Kabelschutzrohre verlegen, Fettabscheider mit Probenahmeschacht, Doppelpumpstation undMischwasserschacht setzen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-04 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 043-078133
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 500 010 428
Titel:
“Augustinermuseum, Salzstraße 32-34, 79098 Freiburg; Sanierung 3. BA – Rohbauarbeiten 2”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Moser GmbH & Co.KG
Postort: Merzhausen
Postleitzahl: 79249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 586303.93 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Siehe oben.
Postort: Siehe oben.
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 129-293458 (2018-07-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-07-05) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270...”
Beschreibung der Beschaffung
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m2 Mauerwerksverpressung von Bestandswänden, 105 m neue Stahlbeton-Bodenplatten, 31 m neue Stahlbetonwände aus eingefärbtem Beton, Oberflächen gestockt, 28 m neueStahlbeton-Treppen, 1 200 kg Stahlprofil-Träger und -Stützen für neues Tragsystem, 625 m Wände, 120 m Bodenbeläge und 70 m Bodenplatten abbrechen und entsorgen, 75 St. Türen und Türelemente ausbauenund entsorgen, 27 St. neue Durchbrüche in Bruchstein- und Holzständerwänden, Kernbohrungen, 30 m2Erdaushub in Gebäuden, 195 m Rohrgraben- und Schachtaushub, 35 Druckrohre, 65 m Grundleitungenund 300 m Kabelschutzrohre verlegen, Fettabscheider mit Probenahmeschacht, Doppelpumpstation und Mischwasserschacht setzen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 586303.93 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: siehe oben
Postort: siehe oben
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB — unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB — unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 129-293461 (2018-07-05)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Salzstraße 32-34, Sanierung 3. BA/Rohbauarbeiten 2
2016003467”
Titel:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Salzstraße 32-34, Sanierung 3. BA/Rohbauarbeiten 2” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m Mauerwerksverpressung von Bestandswänden, 105 m neue Stahlbeton-Bodenplatten, 31 m neue Stahlbetonwände aus eingefärbtem Beton, Oberflächen gestockt, 28 m neueStahlbeton-Treppen, 1 200 kg Stahlprofil-Träger und -Stützen für neues Tragsystem, 625 m Wände, 120 m Bodenbeläge und 70 m Bodenplatten abbrechen und entsorgen, 75 St. Türen und Türelemente ausbauenund entsorgen, 27 St. neue Durchbrüche in Bruchstein- und Holzständerwänden, Kernbohrungen, 30 m Erdaushub in Gebäuden, 195 m Rohrgraben- und Schachtaushub, 35 Druckrohre, 65 m Grundleitungenund 300 m Kabelschutzrohre verlegen, Fettabscheider mit Probenahmeschacht, Doppelpumpstation und Mischwasserschacht setzen.
Auftragsvergabe
Titel:
“Augustinermuseum, 79098 Freiburg, Salzstraße 32-34, Sanierung 3. BA/Rohbauarbeiten 2” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Moser GmbH & Co. KG.
Postanschrift: In den Sauermatten 9
Region: Ortenaukreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 586303.93 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 222-507400 (2018-11-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-13) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg, Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg, Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m Mauerwerksverpressung von Bestandswänden, 105 m neue Stahlbeton-Bodenplatten, 31 m neue Stahlbetonwände aus eingefärbtem Beton, Oberflächen gestockt, 28 m neueStahlbeton-Treppen, 1 200 kg Stahlprofil-Träger und -Stützen für neues Tragsystem, 625 m Wände, 120 m2Bodenbeläge und 70 m Bodenplatten abbrechen und entsorgen, 75 St. Türen und Türelemente ausbauenund entsorgen, 27 St. neue Durchbrüche in Bruchstein- und Holzständerwänden, Kernbohrungen, 30 m Erdaushub in Gebäuden, 195 m Rohrgraben- und Schachtaushub, 35 Druckrohre, 65 m Grundleitungenund 300 m Kabelschutzrohre verlegen, Fettabscheider mit Probenahmeschacht, Doppelpumpstation und Mischwasserschacht setzen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-06 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1105695.82 💰
Quelle: OJS 2019/S 054-123915 (2019-03-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-10-18) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m...”
Beschreibung der Beschaffung
Augustinermuseum, Sanierung 3. Bauabschnitt, Augustinerplatz 1-3, 79098 Freiburg,
Rohbauarbeiten in denkmalgeschütztem Gebäude:
280 m neues Mauerwerk, 270 m Mauerwerksverpressung von Bestandswänden, 105 m neue Stahlbeton-Bodenplatten, 31 m neue Stahlbetonwände aus eingefärbtem Beton, Oberflächen gestockt, 28 m neue Stahlbeton-Treppen, 1 200 kg Stahlprofil-Träger und -Stützen für neues Tragsystem, 625 m Wände, 120 m Bodenbeläge und 70 m Bodenplatten abbrechen und entsorgen, 75 St. Türen und Türelemente ausbauen und entsorgen, 27 St. neue Durchbrüche in Bruchstein- und Holzständerwänden, Kernbohrungen, 30 m Erdaushub in Gebäuden, 195 m Rohrgraben- und Schachtaushub, 35 Druckrohre, 65 m Grundleitungen und 300 m Kabelschutzrohre verlegen, Fettabscheider mit Probenahmeschacht, Doppelpumpstation und Mischwasserschacht setzen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1107681.97 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen „GWB“ unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen „GWB“ unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 205-498527 (2019-10-18)