Neubau des PCC Preclinical Centers (PCC) Das Max-Planck-Institut für Psychiatrie (MPI), Kraepelinstraße 2, 80804 München, befindet sich im Stadtbezirk „4.2 Am Luitpoldpark“(Schwabing-West) der Landeshauptstadt München. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Baumeisterarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von sämtlichen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben. Der Baumeister stellt als alleiniger AN den gesamten Rohbau her, mit Abdichtungen gegen Erdreich, Wärmedämmungen gegen Erdreich, Erdarbeiten und weitere Leistungen der TGA. Art und Umfang der Leistungen: Stahlbeton-Rohbauarbeiten: 4 Geschosse, davon 2UG, ca. 15.000m³ BRI, ca. 70m Länge, ca. 15m Breite, ca. 10m Höhe über Gelände; BE/ Container; Wasserhaltung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2016-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
E-Mail: bieterfragen@gv.mpg.de📧
Telefon: +49 892108-0📞
Fax: +49 892108-1344 📠
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://portal.deutsche-evergabe.de abrufen.
Um Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung zu erhalten, ist eine kostenfreie Registrierung auf http://www.deutsche-evergabe.de/ erforderlich. Nur bei einer Anmeldung in der deutschen eVergabe für das betreffende Verfahren, ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren erhalten und bei der Angebotslegung berücksichtigen können. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf vorgenanntem Weg zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe kann auf elektronischem Wege erfolgen. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Wenn Sie die Möglichkeit einer elektronischen Angebotsabgabe nutzen, haben Sie die Chance Ihr Angebot bis kurz vor Angebotsschluss abzugeben und umgehen das Risiko einer unpünktlichen Zustellung, welche in der Regel zum Ausschluss Ihres Angebotes führt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zwingend eine elektronische Signatur erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist zulässig; diese sind in geschlossener Umverpackung – die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet – der im Abschnitt "Angebote/Teilnahmeanträge sind einzureichen an" bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen – Angebot für 00928_VOB_PSKL_01 Rohbau". (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber.)
Mit Abgabe eines Papierangebots ist zusätzlich zu den vollständigen und unterschriebenen Angebotsunterlagen entweder die den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „GAEB-Datei als DA 84, oder die ebenfalls den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „Offerten-Datei“ auf Datenträger abzugeben. Maßgebend für die Wertung der Papierangeboten ist das in Papier abgegebene und unterschriebene Angebot.
Angebote per Fax oder Email sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können über die „Deutsche eVergabe“ oder – außerhalb der elektronischen Ausschreibungsplattform ausschließlich in Schriftform – per E-Mail an bieterfragen@gv.mpg.de gerichtet werden. Es ist immer die jeweilige Referenznummer anzugeben.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die persönlich abgegeben werden, müssen ebenfalls bis spätestens zu diesem Termin/ Uhrzeit beim Auftraggeber vorliegen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der Posteingangsstempel der MPG. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter I.1) genannten Adresse eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Um Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung zu erhalten, ist eine kostenfreie Registrierung auf http://www.deutsche-evergabe.de/ erforderlich. Nur bei einer Anmeldung in der deutschen eVergabe für das betreffende Verfahren, ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren erhalten und bei der Angebotslegung berücksichtigen können. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf vorgenanntem Weg zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe kann auf elektronischem Wege erfolgen. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Wenn Sie die Möglichkeit einer elektronischen Angebotsabgabe nutzen, haben Sie die Chance Ihr Angebot bis kurz vor Angebotsschluss abzugeben und umgehen das Risiko einer unpünktlichen Zustellung, welche in der Regel zum Ausschluss Ihres Angebotes führt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zwingend eine elektronische Signatur erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist zulässig; diese sind in geschlossener Umverpackung – die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet – der im Abschnitt "Angebote/Teilnahmeanträge sind einzureichen an" bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen – Angebot für 00928_VOB_PSKL_01 Rohbau". (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber.)
Mit Abgabe eines Papierangebots ist zusätzlich zu den vollständigen und unterschriebenen Angebotsunterlagen entweder die den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „GAEB-Datei als DA 84, oder die ebenfalls den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „Offerten-Datei“ auf Datenträger abzugeben. Maßgebend für die Wertung der Papierangeboten ist das in Papier abgegebene und unterschriebene Angebot.
Angebote per Fax oder Email sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können über die „Deutsche eVergabe“ oder – außerhalb der elektronischen Ausschreibungsplattform ausschließlich in Schriftform – per E-Mail an bieterfragen@gv.mpg.de gerichtet werden. Es ist immer die jeweilige Referenznummer anzugeben.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die persönlich abgegeben werden, müssen ebenfalls bis spätestens zu diesem Termin/ Uhrzeit beim Auftraggeber vorliegen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der Posteingangsstempel der MPG. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter I.1) genannten Adresse eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau des PCC Preclinical Centers (PCC) Das Max-Planck-Institut für Psychiatrie (MPI), Kraepelinstraße 2, 80804 München, befindet sich im Stadtbezirk „4.2 Am Luitpoldpark“(Schwabing-West) der Landeshauptstadt München. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Baumeisterarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von sämtlichen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben. Der Baumeister stellt als alleiniger AN den gesamten Rohbau her, mit Abdichtungen gegen Erdreich, Wärmedämmungen gegen Erdreich, Erdarbeiten und weitere Leistungen der TGA. Art und Umfang der Leistungen: Stahlbeton-Rohbauarbeiten: 4 Geschosse, davon 2UG, ca. 15.000m³ BRI, ca. 70m Länge, ca. 15m Breite, ca. 10m Höhe über Gelände; BE/ Container; Wasserhaltung.
Neubau des PCC Preclinical Centers (PCC) Das Max-Planck-Institut für Psychiatrie (MPI), Kraepelinstraße 2, 80804 München, befindet sich im Stadtbezirk „4.2 Am Luitpoldpark“(Schwabing-West) der Landeshauptstadt München. Gegenstand der Leistungsbeschreibung sind die Baumeisterarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von sämtlichen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Angaben. Der Baumeister stellt als alleiniger AN den gesamten Rohbau her, mit Abdichtungen gegen Erdreich, Wärmedämmungen gegen Erdreich, Erdarbeiten und weitere Leistungen der TGA. Art und Umfang der Leistungen: Stahlbeton-Rohbauarbeiten: 4 Geschosse, davon 2UG, ca. 15.000m³ BRI, ca. 70m Länge, ca. 15m Breite, ca. 10m Höhe über Gelände; BE/ Container; Wasserhaltung.
Dauer: 655 Tage
Referenznummer: 00928__VOB_PSKL_01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München, Max-Planck-Institut für Psychiatrie.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ist erhältlich unter http://www.mpg.de/6609468/Eigenerklaerung_VHB_124.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt ist erhältlich unter http://www.mpg.de/6609468/Eigenerklaerung_VHB_124.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-15 📅
Öffnungsort (Organisation): Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung
Öffnungsort (Stadt): München
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Hofgartenstraße 8
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Van der Laan, Mareike
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 00928__VOB_PSKL_01
Zusätzliche Informationen
Um Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung zu erhalten, ist eine kostenfreie Registrierung auf http://www.deutsche-evergabe.de/ erforderlich. Nur bei einer Anmeldung in der deutschen eVergabe für das betreffende Verfahren, ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren erhalten und bei der Angebotslegung berücksichtigen können. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf vorgenanntem Weg zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Um Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung zu erhalten, ist eine kostenfreie Registrierung auf http://www.deutsche-evergabe.de/ erforderlich. Nur bei einer Anmeldung in der deutschen eVergabe für das betreffende Verfahren, ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren erhalten und bei der Angebotslegung berücksichtigen können. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf vorgenanntem Weg zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe kann auf elektronischem Wege erfolgen. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Die Angebotsabgabe kann auf elektronischem Wege erfolgen. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Wenn Sie die Möglichkeit einer elektronischen Angebotsabgabe nutzen, haben Sie die Chance Ihr Angebot bis kurz vor Angebotsschluss abzugeben und umgehen das Risiko einer unpünktlichen Zustellung, welche in der Regel zum Ausschluss Ihres Angebotes führt.
Wenn Sie die Möglichkeit einer elektronischen Angebotsabgabe nutzen, haben Sie die Chance Ihr Angebot bis kurz vor Angebotsschluss abzugeben und umgehen das Risiko einer unpünktlichen Zustellung, welche in der Regel zum Ausschluss Ihres Angebotes führt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zwingend eine elektronische Signatur erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist zulässig; diese sind in geschlossener Umverpackung – die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet – der im Abschnitt "Angebote/Teilnahmeanträge sind einzureichen an" bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen – Angebot für 00928_VOB_PSKL_01 Rohbau". (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber.)
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist zulässig; diese sind in geschlossener Umverpackung – die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet – der im Abschnitt "Angebote/Teilnahmeanträge sind einzureichen an" bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: "Nicht vor Termin öffnen – Angebot für 00928_VOB_PSKL_01 Rohbau". (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber.)
Mit Abgabe eines Papierangebots ist zusätzlich zu den vollständigen und unterschriebenen Angebotsunterlagen entweder die den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „GAEB-Datei als DA 84, oder die ebenfalls den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „Offerten-Datei“ auf Datenträger abzugeben. Maßgebend für die Wertung der Papierangeboten ist das in Papier abgegebene und unterschriebene Angebot.
Mit Abgabe eines Papierangebots ist zusätzlich zu den vollständigen und unterschriebenen Angebotsunterlagen entweder die den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „GAEB-Datei als DA 84, oder die ebenfalls den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „Offerten-Datei“ auf Datenträger abzugeben. Maßgebend für die Wertung der Papierangeboten ist das in Papier abgegebene und unterschriebene Angebot.
Angebote per Fax oder Email sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können über die „Deutsche eVergabe“ oder – außerhalb der elektronischen Ausschreibungsplattform ausschließlich in Schriftform – per E-Mail an bieterfragen@gv.mpg.de gerichtet werden. Es ist immer die jeweilige Referenznummer anzugeben.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die persönlich abgegeben werden, müssen ebenfalls bis spätestens zu diesem Termin/ Uhrzeit beim Auftraggeber vorliegen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der Posteingangsstempel der MPG. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter I.1) genannten Adresse eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die persönlich abgegeben werden, müssen ebenfalls bis spätestens zu diesem Termin/ Uhrzeit beim Auftraggeber vorliegen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der Posteingangsstempel der MPG. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit bei der unter I.1) genannten Adresse eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).