Die Fichtenberg-OS befindet sich in einem 3-flügeligen denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahre 1911, das einen schlechten Erhaltungszustand aufweist. Mängel an der Dachkonstruktion über dem Ostflügel führten zu einer Sperrung der darunterliegen Bereiche. Bei der Maßnahme sollen auf Basis aktuell laufender Planungsschritte der Abriss der Bestandsdachkonstruktion des Ostflügels und deren folgende Neuerstellung in Stahl-Holz-Bauweise in Abstimmung mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde begleitet werden. Die Genehmigung wird vsl. gemäß § 76 BauO Bln erfolgen. Auch die Schadstoffsanierung erfordert in diesem Zusammenhang eine gründliche planerische Vorbereitung auch der räumlichen Abläufe, um den gleichzeitig parallel weiterlaufenden Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die in den Unterlagen vorgenommene Kostenschätzung dient zur Beschreibung einer Gesamtplanung zum Stand 2013 und ist im Kontext dieser Beauftragung nur zur Orientierung geeignet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Referenznummer: 175_FB_OS_PL-LPH 5-9
Kurze Beschreibung:
Die Fichtenberg-OS befindet sich in einem 3-flügeligen denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahre 1911, das einen schlechten Erhaltungszustand aufweist. Mängel an der Dachkonstruktion über dem Ostflügel führten zu einer Sperrung der darunterliegen Bereiche. Bei der Maßnahme sollen auf Basis aktuell laufender Planungsschritte der Abriss der Bestandsdachkonstruktion des Ostflügels und deren folgende Neuerstellung in Stahl-Holz-Bauweise in Abstimmung mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde begleitet werden. Die Genehmigung wird vsl. gemäß § 76 BauO Bln erfolgen. Auch die Schadstoffsanierung erfordert in diesem Zusammenhang eine gründliche planerische Vorbereitung auch der räumlichen Abläufe, um den gleichzeitig parallel weiterlaufenden Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die in den Unterlagen vorgenommene Kostenschätzung dient zur Beschreibung einer Gesamtplanung zum Stand 2013 und ist im Kontext dieser Beauftragung nur zur Orientierung geeignet.
Die Fichtenberg-OS befindet sich in einem 3-flügeligen denkmalgeschützten Gebäude aus dem Jahre 1911, das einen schlechten Erhaltungszustand aufweist. Mängel an der Dachkonstruktion über dem Ostflügel führten zu einer Sperrung der darunterliegen Bereiche. Bei der Maßnahme sollen auf Basis aktuell laufender Planungsschritte der Abriss der Bestandsdachkonstruktion des Ostflügels und deren folgende Neuerstellung in Stahl-Holz-Bauweise in Abstimmung mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde begleitet werden. Die Genehmigung wird vsl. gemäß § 76 BauO Bln erfolgen. Auch die Schadstoffsanierung erfordert in diesem Zusammenhang eine gründliche planerische Vorbereitung auch der räumlichen Abläufe, um den gleichzeitig parallel weiterlaufenden Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die in den Unterlagen vorgenommene Kostenschätzung dient zur Beschreibung einer Gesamtplanung zum Stand 2013 und ist im Kontext dieser Beauftragung nur zur Orientierung geeignet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— zu Ziff.2.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen – „Anlage 1 – Zuschlagskriterien“;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag Objektplanung – Gebäude; LHO und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/ ; Bürgerliche Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung).
— zu Ziff.2.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen – „Anlage 1 – Zuschlagskriterien“;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag Objektplanung – Gebäude; LHO und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/ ; Bürgerliche Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Instandsetzung der Fichtenberg-OS sollen die Grundleistungen entsprechend dem Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 Gebäude in Verbindung mit Anlage 10 vergeben werden.
Für die Instandsetzung der Fichtenberg-OS sollen die Grundleistungen entsprechend dem Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 Gebäude in Verbindung mit Anlage 10 vergeben werden.
Der Auftrag umfasst folgende Leistungsphasen (LPH):
LPH 5 – Ausführungsplanung – 17 v. H. (anteilig), bis zum Zeitpunkt der Beauftragung werden Leitdetails vorliegen,
LPH 6 – Vorbereitung Vergabe – 10 v. H.,
LPH 7 – Mitwirkung Vergabe – 4 v. H.,
LPH 8 – Objektüberwachung – 32 v. H.,
LPH 9 – Objektbetreuung – 2 v. H.,
Gesamt: 65 v. H.
Dauer: 60 Monate
Zusätzliche Informationen:
— zu Ziff.2.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in den Vergabeunterlagen – „Anlage 1 – Zuschlagskriterien“;
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag Objektplanung – Gebäude; LHO und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/ ; Bürgerliche Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung).
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag Objektplanung – Gebäude; LHO und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/ ; Bürgerliche Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rothenburgstr. 18/19, 12165 Berlin, Steglitz-Zehlendorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen (siehe: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) und auf elektronischem Wege oder in Papierform dem Auftraggeber zu übermitteln. (siehe Ziffer VI.3)). Dies gilt ebenso für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und ebenso für Nachunternehmer jeglicher Art. Für alle vorangestellten Genannten ist von jedem ein eigener EEE in allen Teilen II bis VI abzugeben.
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen (siehe: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) und auf elektronischem Wege oder in Papierform dem Auftraggeber zu übermitteln. (siehe Ziffer VI.3)). Dies gilt ebenso für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und ebenso für Nachunternehmer jeglicher Art. Für alle vorangestellten Genannten ist von jedem ein eigener EEE in allen Teilen II bis VI abzugeben.
Im EEE Teil IV: Eignungskriterien ist der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller Eignungskriterien nicht auszufüllen. Es besteht somit kein Anspruch auf das Ausfüllen der übrigen Abschnitte von Teil IV zu verzichten.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin(http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/), wurde ein Allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload und Ausfüllen der Unterlagen, eingestellt. Bitte beachten.
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin(http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/), wurde ein Allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload und Ausfüllen der Unterlagen, eingestellt. Bitte beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssummen von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssummen von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Vor Zuschlagserteilung (bei Angebotsabgabe) ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vor Zuschlagserteilung (bei Angebotsabgabe) ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
[1.] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
[1.1] den allgemeinen Jahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2013/2014/2015) als auch der entsprechend Durchschnittliche,
[1.2] den spezifischen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der Objektplanung Gebäude in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015) als auch der entsprechenden Durchschnittliche.
[4.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers:
Erklärung über die Zahl der Führungskräfte des Büros / Unternehmens der letzten drei Jahre (2013/2014/2015).
Angaben zur Leitung des Büro/Unternehmens, zu den angestellten Mitarbeitenden mit Aufteilung nach Ingenieuren und/oder Architekten, die seit mindestens 2 Jahren im Unternehmen angestellt sind.
[4.1] Bewertet wird das Mittel der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) in der Summe der Angaben aller zur Bewerbung gehörenden EEE's mind. 5 Ingenieure/Architekten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden), davon mindestens 3 Ingenieure/Architekten mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren mit 5 Pkt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
[4.1] Bewertet wird das Mittel der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) in der Summe der Angaben aller zur Bewerbung gehörenden EEE's mind. 5 Ingenieure/Architekten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden), davon mindestens 3 Ingenieure/Architekten mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren mit 5 Pkt.
[4.2] Bewertet wird das Mittel der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) in der Summe der Angaben aller zur Bewerbung gehörenden EEE's mind. 3 Ingenieure/Architekten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden), die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Büro/ Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
[4.2] Bewertet wird das Mittel der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) in der Summe der Angaben aller zur Bewerbung gehörenden EEE's mind. 3 Ingenieure/Architekten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden), die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Büro/ Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
Mindeststandards:
— Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
— [zu 1.] Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung des durchschnittlichen allgemeinen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) von mindestens 200.000 EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
— [zu 4.] Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der Angestellten Ingenieure und/oder Architekten im Mittel der letzten 3 Jahren (2013/2014/2015) unter 3 Beschäftigten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden) liegt.
— [zu 4.] Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der Angestellten Ingenieure und/oder Architekten im Mittel der letzten 3 Jahren (2013/2014/2015) unter 3 Beschäftigten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden) liegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[2.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276 KG 300+400, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privater Auftraggeber.
[2.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8, Bauwerkskosten nach DIN 276 KG 300+400, Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privater Auftraggeber.
Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn darf max. 3 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
e) die Bauwerkskosten (KG 300 -400) der Referenz müssen mind. 2 000 000 EUR (brutto) betragen.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien:
[2.1] Umfang der Leistungen LPH 5 auch anteilig; LPH 6-7; LPH 8; LPH 9 (HOAI § 34). Die LPH werden in Abhängigkeit des Umfanges unterschiedlich bepunktet.
[2.2] Sanierung/Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes.
[2.3] Sanierung/Instandsetzung unter laufenden Betrieb.
[2.4] Bauwerkskosten lt. DIN 276 KG 300 + 400 größer 2 500 000 EUR (brutto).
[2.5] Sanierung/Instandsetzung, Bauwerkskosten (KG 300 +400) größer 2 500 000 EUR (brutto) und Planung und Ausführung (LPH 5 bis 8) in einem Zeitraum von bis zu 3 Jahren ausgeführt wurde.
[2.6] Öffentliche Baumaßnahme, beauftragt durch einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB mit entsprechendem Referenzschreiben.
[3]. Zusammensetzung des Projektteams: max. 3 – je ein Projektleiter (PL); stellvertretender PL; Mitarbeiter: Name, Vorname, Berufsjahre nach abgeschlossener Hochschul-oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master an Fachhochschulen, Universitäten oder gleichwertig, Berufserfahrung nach Abschluss, berufliche Lebensläufe, Qualifikationsprofil, Berufserfahrung in der Objektplanung Gebäude in Bezug auf die hier gestellte Aufgabe, eine Liste von persönlichen Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter / Projektmitarbeiterinnen maßgeblich beteiligt waren. Je Mitarbeitenden mind. 1 bis max. 3 persönliche Referenzen.
[3]. Zusammensetzung des Projektteams: max. 3 – je ein Projektleiter (PL); stellvertretender PL; Mitarbeiter: Name, Vorname, Berufsjahre nach abgeschlossener Hochschul-oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master an Fachhochschulen, Universitäten oder gleichwertig, Berufserfahrung nach Abschluss, berufliche Lebensläufe, Qualifikationsprofil, Berufserfahrung in der Objektplanung Gebäude in Bezug auf die hier gestellte Aufgabe, eine Liste von persönlichen Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter / Projektmitarbeiterinnen maßgeblich beteiligt waren. Je Mitarbeitenden mind. 1 bis max. 3 persönliche Referenzen.
Die Studiennachweise sind durch jeweilige Zeugnisses oder der entsprechenden Urkunde, sowie eine Liste der persönlichen Referenzen vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Bewertet wird der:
[3.1] Projektleiter mit einer Berufserfahrung mehr als 10 Jahren; hiervon mind. 5 Jahre in der Objektüberwachung-Bauüberwachung mit 10 Pkt. Bei Erfahrungen in der Instandsetzungen/Sanierungen in denkmalgeschützten Altbauten werden zusätzlich 5 Pkt. vergeben. Nachweislich durch mind. die in II.2.9) geforderten persönliche Referenzen.
[3.1] Projektleiter mit einer Berufserfahrung mehr als 10 Jahren; hiervon mind. 5 Jahre in der Objektüberwachung-Bauüberwachung mit 10 Pkt. Bei Erfahrungen in der Instandsetzungen/Sanierungen in denkmalgeschützten Altbauten werden zusätzlich 5 Pkt. vergeben. Nachweislich durch mind. die in II.2.9) geforderten persönliche Referenzen.
[3.2] Stellvertretender PL einer Berufserfahrung mehr als 8 Jahre, hiervon mind. 4 Jahre Baustellenerfahrung mit 10 Pkt. Bei Erfahrungen in der Instandsetzungen/Sanierungen von denkmalgeschützten Altbauten werden zusätzlich 5 Pkt. vergeben. Nachweislich durch mind. die in II.2.9) geforderten persönliche Referenzen.
[3.2] Stellvertretender PL einer Berufserfahrung mehr als 8 Jahre, hiervon mind. 4 Jahre Baustellenerfahrung mit 10 Pkt. Bei Erfahrungen in der Instandsetzungen/Sanierungen von denkmalgeschützten Altbauten werden zusätzlich 5 Pkt. vergeben. Nachweislich durch mind. die in II.2.9) geforderten persönliche Referenzen.
[3.3] Projektmitarbeiter mit einer Berufserfahrung mehr als 4 Jahre, hiervon mind. 4 Jahre Baustellenerfahrung mit 10 Pkt. Bei Erfahrungen in der Instandsetzungen/Sanierungen in denkmalgeschützten Altbauten werden zusätzlich 5 Pkt. vergeben. Nachweislich durch mind. die in II.2.9) geforderten persönliche Referenzen.
[3.3] Projektmitarbeiter mit einer Berufserfahrung mehr als 4 Jahre, hiervon mind. 4 Jahre Baustellenerfahrung mit 10 Pkt. Bei Erfahrungen in der Instandsetzungen/Sanierungen in denkmalgeschützten Altbauten werden zusätzlich 5 Pkt. vergeben. Nachweislich durch mind. die in II.2.9) geforderten persönliche Referenzen.
Mindeststandards:
[zu 3.] Das Projektteam wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn nicht alle Mitglieder des Projektteams über die geforderten Abschlüsse verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB / BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB / BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung IV 309 F,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322 – Stand 24.5.2016),
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F,
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien/Unterkriterien Punkte vergeben:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien/Unterkriterien Punkte vergeben:
[1.] Allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz gem. Ziff. III.1.2) [1]: max. 10 Pkt. als Summe folgender Unterkriterien:
[1.1] – 5 Pkt., wenn der durchschnittliche allgemeine Umsatz mindestens (mind.) 300 000 EUR (netto) ausweist.
[1.2] – 5 Pkt., wenn der durchschnittliche spezifische Umsatz mind. 200 000 EUR (netto) ausweist.
[2.] Angaben zu den Referenzprojekten gemäß Ziff. III.1.3) Nr. 2: max. 200 Pkt.
Jedes der 2 Referenzprojekte wird mit bis zu 100 Pkt. als Summe folgender Unterkriterien bewertet. Eine Wertung erfolgt nur, wenn alle Bedingungen Ziff. III.1.3) [2] a) bis e) erfüllt sind!
[2.1] max. 20 Pkt., wenn die Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 gemäß HOAI § 34 lt. Angaben des Bewerbers erfüllt sind:
[2.1.1] – 6 Pkt., wenn die LPH 5 (auch anteilig) erfüllt ist,
[2.1.2] – 3 Pkt., wenn die LPH 6 und 7 erfüllt sind,
[2.1.3] – 10 Pkt., wenn die LPH 8 erfüllt ist,
[2.1.4] – 1 Pkt., wenn die LPH 9 erfüllt ist.
[2.2] – 20 Pkt., wenn es sich um eine Sanierung/Instandsetzung eines denkmalgeschützten Gebäudes handelt.
[2.3] – 15 Pkt., wenn die Sanierung/Instandsetzung unter laufenden Betrieb erfolgte.
[2.4] – 10 Pkt., wenn die Bauwerkskosten KG 300 und 400 mind. 2 500 000 EUR (brutto) betragen.
[2.5] – 20 Pkt., wenn die Sanierung/Instandsetzung mit Bauwerkskosten KG 300 und 400 von mind. 2 500 000 EUR (brutto) und dem Zeitraum der Planung und Ausführung (LPH 5 bis 8) von bis zu 3 Jahren durchgeführt wurden.
[2.6] – 15 Pkt., wenn es sich um eine öffentliche Baumaßnahme handelt, die durch einen öffentlichen Auftraggeber (AG) beauftragt und ein vom AG entsprechendes Referenzschreiben ausgestellt wurde.
[3.] Eignung/Qualifikation der vorgesehenen Projektbeteiligten gemäß Ziff. III.1.3) : max. 45 Pkt. als Summe der folgenden Unterkriterien:
[3.1] Projektleiter: max. 15 Pkt.:
[3.1.1] – 10 Pkt., wenn er/sie mehr als 10 Berufsjahre und hiervon mind. 5 Jahre in der Objektüberwachung – Bauüberwachung und über mind. 2 entsprechende persönliche Referenzen verfügt.
[3.1.2] – 5 Pkt. zusätzlich, wenn er/sie über Erfahrungen in der Instandsetzungen/ Sanierungen in denkmalgeschützten Altbauten und mind. 1 entsprechende persönliche Referenz hat.
[3.2.1] – 10 Pkt., wenn er/sie mehr als 8 Berufsjahre und hiervon mind. 4 Jahren Baustellenerfahrung und über mind. 2 entsprechende persönliche Referenzen verfügt.
[3.3] Projektmitarbeiter: max. 15 Pkt.
[3.3.1] – 10 Pkt., wenn er/sie mehr als 4 Berufsjahre Baustellenerfahrung und über mind. 1 entsprechende persönliche Referenz verfügt.
[3.3.2] – 5 Pkt. zusätzlich, wenn er/sie über Erfahrungen bei Instandsetzungen/Sanierungen in denkmalgeschützten Altbauten und über mind. 1 entsprechende persönliche Referenzen verfügt.
[4.] Personelle Ausstattung gemäß Ziffer III.1.3) : max. 10 Pkt. als Summe der folgenden Unterkriterien:
[4.1] – 5 Pkt., wenn der Bewerber im Mittel der letzten 3 Jahre über mind. 3 Ingenieure/Architekten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden), davon mind. 2 Ingenieure/Architekten mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren verfügt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
[4.1] – 5 Pkt., wenn der Bewerber im Mittel der letzten 3 Jahre über mind. 3 Ingenieure/Architekten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden), davon mind. 2 Ingenieure/Architekten mit einer Berufserfahrung von mind. 5 Jahren verfügt.
[4.2] – 5 Pkt. erhält der Bewerber, der im Mittel der letzten 3 Jahre im Mittel der letzten drei Jahre über mind. 2 Ingenieur /Architekten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden), die seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Büro/Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten verfügt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
[4.2] – 5 Pkt. erhält der Bewerber, der im Mittel der letzten 3 Jahre im Mittel der letzten drei Jahre über mind. 2 Ingenieur /Architekten (Summe aus Büroleitung und fest angestellten Mitarbeitenden), die seit mind. 2 Jahren im jeweiligen Büro/Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten verfügt.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 265 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertungskriterium A – Konzept zu Personaleinsatz und zur Präsenz der Objektüberwachung vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertungskriterium B – Vorgehensweise und Werkzeuge zur Sicherung des termingerechten Bauablaufes
Wertungskriterium C – Erschwernisse bei einer Schulsanierung im laufenden Betrieb (mit Schwerpunkt Sehbehinderung) und deren Lösung
Gewichtung des Preises: 10
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung V Hochbau, V M 2 – Vergabe- und Vertragswesen FBT
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auskünfte zu Eignungskriterien/Auswahlverfahren: Abt. V M 2 – die o. g. Kontaktstelle. Auskünfte zu Zuschlagskriterien, Vergabeunterlagen, Verhandlung – Abt. V A 2 – die u. g. Kontaktstelle
Kontaktperson: Abteilung V Hochbau, V A 2 – Schulen / Projektmnagement
Telefon: +49 3090139-3272📞
E-Mail: verhandlung_fbt_hochbau@senstadtum.berlin.de📧
Land: Berlin
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abgabe der Teilnahmeanträge – Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung V – Hochbau, V M 1
Postanschrift: Württembergische Straße 6 – Raum 022 / EG
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – V M 1 -
Telefon: +49 3090139-3936📞
E-Mail: vergabe-hochbau@senstadtum.berlin.de📧
Fax: +49 3090139-3991 📠
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE), die in Papierform eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's.
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE), die in Papierform eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's.
Gemäß Teil II Abschnitt C ist ein EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist ein EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich.
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen maximal 3 Projektmitarbeitende und maximal 2 Referenzen vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen EEE's jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den EEE's genannten 3 Projektmitarbeitern und 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen.
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen maximal 3 Projektmitarbeitende und maximal 2 Referenzen vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen EEE's jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den EEE's genannten 3 Projektmitarbeitern und 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen.
4. Änderungen im EEE sind nicht zulässig.
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
6. Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziffer I.3) Kontaktstelle – www.berlin.de/vergabeplattform/) oder in Papierform (s. Ziffer I.3) Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter in einem verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber gekennzeichnet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung V Hochbau, V M 1, Württembergische Str. 6, Raum 022/EG, 10707 Berlin einzureichen.
6. Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziffer I.3) Kontaktstelle – www.berlin.de/vergabeplattform/) oder in Papierform (s. Ziffer I.3) Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter in einem verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber gekennzeichnet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung V Hochbau, V M 1, Württembergische Str. 6, Raum 022/EG, 10707 Berlin einzureichen.
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 2.8.2016 an die Vergabestellen zu richten. Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1) – V M 2 und I.3) – V A 2) genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht.
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 2.8.2016 an die Vergabestellen zu richten. Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1) – V M 2 und I.3) – V A 2) genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht.
8. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
8. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2 ). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2 ). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
10. Hinweis zu Ziff. I.3) Kommunikation: Angebote sind einzureichen an folgende Anschrift: weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 132-237558 (2016-07-07)
Ergänzende Angaben (2016-07-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 210574.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Instandsetzung der Fichtenberg-OS wurden die Grundleistungen entsprechend dem Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1, § 34 Gebäude in Verbindung mit Anlage 10 vergeben.
LPH 9 – Objektbetreuung – 2 v. H.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-15 📅
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).