RV Beschaffung Produkte Lynx Technik AG

ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts

Es ist beabsichtigt für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), die Deutsche Welle (DW), den Bayerischen Rundfunk (BR), Radio Bremen (RB), ARD-Sternpunkt, den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), den Norddeutschen Rundfunk (NDR) und den Saarländischen Rundfunk (SR) sowie deren Tochterunternehmen eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung - ohne Abnahmeverpflichtung der Rundfunkanstalten – zur Beschaffung von Produkten/Komponenten des Herstellers Lynx Technik AG mit einem Rahmenvereinbarungspartner und einer Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind verbindliche Mindestrabattsätze, welche auf die in den Vergabeunterlagen konkretisierten Lynx Produkt-Serien der jeweils aktuellen allgemeingültigen Preisliste der Logic Media Solutions GmbH über die Vertragslaufzeit festgeschrieben werden. Die Abrufe erfolgen durch die jeweiligen Rundfunkanstalten im Rahmen von Einzelbestellungen mit Bezug auf die Konditionen der Rahmenvereinbarung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-21 Auftragsbekanntmachung
2016-11-29 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte
Referenznummer: ZDF-185-OV-16-023
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), die Deutsche Welle (DW), den Bayerischen Rundfunk (BR), Radio Bremen (RB), ARD-Sternpunkt, den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), den Norddeutschen Rundfunk (NDR) und den Saarländischen Rundfunk (SR) sowie deren Tochterunternehmen eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung - ohne Abnahmeverpflichtung der Rundfunkanstalten – zur Beschaffung von Produkten/Komponenten des Herstellers Lynx Technik AG mit einem Rahmenvereinbarungspartner und einer Laufzeit von 4 Jahren abzuschließen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind verbindliche Mindestrabattsätze, welche auf die in den Vergabeunterlagen konkretisierten Lynx Produkt-Serien der jeweils aktuellen allgemeingültigen Preisliste der Logic Media Solutions GmbH über die Vertragslaufzeit festgeschrieben werden. Die Abrufe erfolgen durch die jeweiligen Rundfunkanstalten im Rahmen von Einzelbestellungen mit Bezug auf die Konditionen der Rahmenvereinbarung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: ZDF, Zweites Deutsches Fernsehen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf Abt. Technischer Einkauf und Materialwirtschaft, H U111 ZDF-Str. 1
Postleitzahl: 55127
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.zdf.de 🌏
E-Mail: tem@zdf.de 📧
Fax: +49 6131-70-19478 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de/Veroeffentlichungen.34.0.html?details=61434 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 229-417165
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Eine Bietergemeinschaft, an die die Beauftragung erfolgen kann, muss die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertreterbefugnis) oder eine vergleichbare Rechtsform haben.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist beabsichtigt für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF), die Deutsche Welle (DW), den Bayerischen Rundfunk (BR), Radio Bremen (RB), ARD-Sternpunkt, den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), den Norddeutschen Rundfunk (NDR) und den Saarländischen Rundfunk (SR) sowie deren Tochterunternehmen eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung – ohne Abnahmeverpflichtung der Rundfunkanstalten – zur Beschaffung von Produkten/Komponenten des Herstellers Lynx Technik AG mit einem Rahmenvereinbarungspartner mit einer Laufzeit von 4 Jahren abzu-schließen. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind verbindliche Mindestrabattsätze, welche auf die in den Vergabeunterlagen konkretisierten Produkte der jeweils aktuellen allgemeingültigen Lynx Technik AG Preisliste (in EUR) über die Vertragslaufzeit festgeschrieben wird. Die Abrufe erfolgen durch die jeweiligen Rundfunkanstalten im Rahmen von Einzelbestellungen mit Bezug auf die Konditionen der Rahmenvereinbarung in Euro gemäß nachstehender Vorgehensweise.
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Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Eine Bietergemeinschaft, an die die Beauftragung erfolgen kann, muss die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertreterbefugnis) oder eine vergleichbare Rechtsform haben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Funkhäuser der beteiligten Rundfunkanstalten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe – Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123 – 125 GWB
„Eigenerklärung zur Eignung“ gemäß Formblatt 124 VHB Bund
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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2. Angaben zu ausgeführten Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
4. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
5. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
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6. Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Vorlegung auf Verlangen).
7. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z. B. – wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen mich/uns oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen – Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB),Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschungtechnischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
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8. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. §8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs.1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde oder – gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt wurde.
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— aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat,mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind.
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9. Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,ordnungsgemäß erfüllt hat.
10. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Darstellung des Unternehmens: Name, Hauptsitz, Niederlassungen.
2. Darstellung der Unternehmenshistorie sowie organisatorischer Aufbau, Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und ihre Aufteilung in Geschäftsbereiche.
3. Bonitätserklärung einer Bank (Fremdnachweis, nicht älter als sechs Monate)
4. Fremdnachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall mit jeweils folgenden Deckungssummen:
a. Personen- und Sachschäden mindestens 2 500 000 EUR;
b. Vermögenschäden und sonstige Schäden mindestens 100 000 EUR.
Alle Nachweise müssen von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bieter müssen Vertragspartner des Herstellers Lynx Technik AG sein.
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: http://www.vergabe.rib.de/Veroeffentlichungen.34.0.html?details=61434 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabe-Plattform http://www.vergabe.rib.de zum Download zur Verfügung gestellt: http://www.vergabe.rib.de/Veroeffentlichungen.34.0.html?details=61434
Nach dem neuen Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig.
Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen und Antworten zu den Bieterfragen informiert werden.
Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v. g. Internetseite von RIB regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Bieterfragen sowie Antworten zu den Bieterfragen kontrollieren.
2. Bieterfragen können per E-Mail an tem@zdf.de – unter Bezugnahme auf das Aktenzeichen ZDF-185-OV-16-023 – an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.
3. Die geforderten Nachweise und Referenzen sind gegliedert nach der Aufzählung (Ziffer III.1) der Bekanntmachung vorzulegen.
4. Die Angebote sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung (1x Original, 1 x Kopie), nicht geheftet, gebunden oder geklebt und nur einseitig bedruckt, im verschlossenen Umschlag und durch einen ID-Angebots-Aufkleber gekennzeichnet, auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Das Original ist zu unterschreiben. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form beizulegen. Angebote per Telefax oder elektronische Angebote sind nicht zugelassen. Direkt übermittelte Angebote sind im ZDF-Dienstgebäude Hochhaus, ZDF-Straße 1, 55127 Mainz,Raum H U111, abzugeben.
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5. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen von der ausschreibenden Stelle nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der Vergabestelle eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Angebotsausschluss.
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Über die gesamte Dauer der Rahmenvereinbarung (4 Jahre) gehen die abrufberechtigten Rundfunkanstalten ZDF, DW, BR, RB, ARD-Sternpunkt, NDR, SR, MDR und deren Tochterunternehmen jeweils von folgenden Brutto-Abrufvolumina aus:
Zweites Deutsches Fernsehen: 2 140 000 EUR
Deutsche Welle: 880 000 EUR
Bayerischer Rundfunk: 600 000 EUR
Radio Bremen: 120 000 EUR
ARD-Sternpunkt: 120 000 EUR
Norddeutscher Rundfunk: 80 000 EUR
Saarländischer Rundfunk: 80 000 EUR
Mitteldeutscher Rundfunk: 40 000 EUR
Hierbei handelt es sich um Schätzungen. Es bestehen keine Abnahme-Verpflichtungen für die abrufberechtigten Rundfunkanstalten.
Der Rahmenvertragspartner hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung der oben genannten Volumina.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 229-417165 (2016-11-21)
Ergänzende Angaben (2016-11-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 233-424306
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 229-417165
ABl. S-Ausgabe: 233
Quelle: OJS 2016/S 233-424306 (2016-11-29)