Rahmenvertrag zur Unterstützung des GIS-Einsatzes und Betriebsunterstützung für das Räumliche Informations- und Planungssystem (RIPS) als Teil des Umweltinformationssystems Baden-Württemberg (UIS) sowie Entwicklung und Pflege von Fachanwendungen, z. B. der Wasserwirtschaft, der Gewerbeaufsicht, des Verkehrs, der Erneuerbaren Energien und des Naturschutzes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Postanschrift: Griesbachstraße 1
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Telefon: +49 7215600-1493📞
E-Mail: florian.kost@lubw.bwl.de📧
Region: Karlsruhe🏙️
URL: www.lubw.baden-wuerttemberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV GIS-UIS
2016/S 181-324945
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Titel: Rv gis-uis
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1 bis 7
Beschreibung
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag zur Unterstützung des GIS-Einsatzes und Betriebsunterstützung für das Räumliche Informations- und Planungssystem (RIPS) als Teil des...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag zur Unterstützung des GIS-Einsatzes und Betriebsunterstützung für das Räumliche Informations- und Planungssystem (RIPS) als Teil des Umweltinformationssystems Baden-Württemberg (UIS) sowie Entwicklung und Pflege von Fachanwendungen, z. B. der Wasserwirtschaft, der Gewerbeaufsicht, des Verkehrs, der Erneuerbaren Energien und des Naturschutzes.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 181-324945
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 45004828880/53
Los-Identifikationsnummer: 1 bis 7
Titel: Rv gis-uis
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-24 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AHK Gesellschaft für Angewandte Hydrologie und Kartographie mbH
Postort: Freiburg im Breisgau
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 6 000 000 💰
“Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Unter- und Obergrenze. Die Auftragshöhe ist insoweit geschätzt. Derzeitiger Umfang der Leistung für Los 1...”
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Unter- und Obergrenze. Die Auftragshöhe ist insoweit geschätzt. Derzeitiger Umfang der Leistung für Los 1 ca. 850 PT/Jahr, für Los 2 ca. 500 PT/Jahr, für Los 3 ca. 400 PT/Jahr, für Los 4 ca. 100 PT/Jahr, für Los 5 ca. 200 PT/Jahr, für Los 6 ca. 800 PT/Jahr und für Los 7 ca. 500 PT/Jahr.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-8730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 165-401234 (2020-08-21)