RV über die Lieferung der Komponenten der elektrischen Weichenheizung – Heizsysteme, Heizstäbe einschl. Zubehör

DB AG Konzernleitung (Bukr 10)

Rahmenverträge über die Lieferung der Komponenten der elektrischen Weichenheizung – Heizsysteme, Heizstäbe einschl. Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Eisenbahnmaterial
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Eisenbahnmaterial 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB AG Konzernleitung (Bukr 10)
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132578
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 149-276303
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Bei dem Verfahren handelt es sich um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Maßgabe von § 4 Abs. 2 SektVO in Form eines Verhandlungsverfahrens, bei dem der Auftraggeber die Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung, die Regelungen des Vierten Teils des GWB sowie die Regelungen der §§ 7, 12 Abs. 1 und 15 SektVO, nicht aber die übrigen Vorschriften der SektVO anwendet. Die Bezeichnung unter Ziffer IV.1.1 in dieser Bekanntmachung als„Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich auf dem Umstand, dass die Eingabemaske des Vordrucks die Bezeichnung „wettbewerbliches Vergabeverfahren nach Maßgabe von § 4 Abs. 2 SektVO in Form eines Verhandlungsverfahrens“ nicht zulässt. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. — Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat er zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.4; III.2.1 bis III.2.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge über die Lieferung der Komponenten der elektrischen Weichenheizung – Heizsysteme, Heizstäbe einschl. Zubehör.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Heizstäbe und Verschlussfachheizung
Kurze Beschreibung:
Heizstäbe gem.technischer Freigabe der DB Netz AG für Backenschiene 230 V; 900 W – 1500 W, 2200 mm – 4700 mm; Heizstäbe für Herzstück 230 V, 600 W – 2000W, 1680 mm – 5200 mm; Heizstäbe jeweils mit 6m Kabel und 8m Kabel; Heizstäbe ERL 230 V, 900 W-1500W, 2920 mm – 4750 mm jeweils mit 10 m Kabel;
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Verschlussfachheizung komplett vormoniert 2x250W und 2x450W mit 8m Kabel gem. technischer Freigabe der DB Netz AG.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Weichenheizanlagen für komplette Weichen wie Backenschienen-, Zungen-und Herzstückheizung
Kurze Beschreibung:
Gem. technischer Freigabe der DB Netz AG – wie z.B. Backenschienenheizung EW 49-190; EW 49-300; EW 49-500 usw. Backenschienenheizung EKW 49-190; Backenschienenheizung DKW 49-190; Backenschienen- und Zungenheizung für Kr 49-1:14 mit und ohne Verschlussfachheizung; Zungenheizung EW 49-190; Herzstückheizung EW 60-6000/3700 jweils mit 6 und 8 m Kabel.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Zubehör für Backenschienen-, Herzstück, Verschlussfachheizung
Kurze Beschreibung:
Gem. technischer Freigabe der DB Netz AGgehören zum Zubehör u. a. Anschlusskopfbefestigungen komplett, Klemmbügel für Bachenschiene S49; UIC 60, S 54, ERL für UIC 60, Befestigungsschelle für Anschlusskopf Herzstück, Befestigungsschelle für Heizstab, Erdungsvorrrichtung, Trägerplatte, Abdeckblech für Schienenanschlüsse von Rückleitern usw.
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Beschreibung der Optionen: Verlängerung der RV um 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 16FEI19893
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechtskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 vorliegen.
— Erklärung, dass keine Steuer-und Abgabenschulden bestehen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
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Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder einer europäisch vergleichbaren Rechtsform.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die zuliefernden Komponenten der elektrischen Weichenheizung wie Heizsysteme, Heizstäbe, Zubehör wie Schienenklammern, Abdeckbleche usw. müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die technische Freigabe der DB Netz AG besitzen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schulz, Monika
Name: DB AG, Vorstandsressort Finanzen / Controlling, Beschaffung Infrastruktur, RB West, FS.EI-W-E
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 3029755745 📞
E-Mail: monika.schulz@deutschebahn.com 📧
Fax: +49 3029755740 📠
Name: DB AG, Vorstandsressort Finanzen / Controlling, Beschaffung Infrastruktur Region West, FS.EI-W-E

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-05 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Periodic_indicative_notice
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 149-276303

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Afghanistan 🇦🇫
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per e-mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 075-132578 (2016-04-11)