Sachverständigenleistungen gemäß § 20 des Atomgesetzes (AtG) für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin
Gegenstand des Verfahrens sind die für die Stilllegung und den Abbau der Forschungsreaktoranlage BER II erforderlichen Sachverständigenleistungen nach § 20 AtG. Das sind im Wesentlichen: 1.Begutachtung von vorgelegten Plänen, Entwürfen und Absichtserklärungen, 2.sicherheitstechnischeBegutachtung sowie Erstellung des oder der Sicherheitsgutachten, 3.Begleitung der Prüfung des Vorhabens auf Umweltverträglichkeit (UVP), 4.Mitwirkung als atomrechtlicher Sachverständiger an den Maßnahmen zur Beteiligung Dritter und zur Behandlung von Einwendungen, 5.Begutachtung der bereits vorhandenen Einrichtungen im Hinblick auf ihre Eignung und Kapazität, Begutachtung und begleitende Kontrolle bei neu zu schaffenden Einrichtungen, 6.sachverständige Unterstützung der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und begleitende Kontrollen bei der sich an die Genehmigungserteilung anschließenden Realisierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-06.
Wer?
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Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-07-06
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Auftragsbekanntmachung
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