Salzlandkreis, Eigenbetrieb Kreiswirtschaftsbetrieb, Übernahme und Entsorgung von Abfällen aus der mechanischen Behandlung von Abfällen

Salzlandkreis

Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung der vom Kreiswirtshaftsbetrieb des Salzlandkreises angelieferten sonstigen Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen. Dabei handelt es sich um ca. 3 000 bis 5 000 t sonstiger Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (AVV 19 12 12) aus der Sortier- und Umladeanlage in Schönebeck (Elbe). Als Mittelwert wird eine Menge von 4 000 t/a angenommen. Eine Mengengarantie kann vom Auftraggeber nicht gegeben werden. Es wird keine elektronische Vergabe durchgeführt. Bewerber, die Interesse an dieser Ausschreibung haben, melden sich bitte per E-Mail unter der angegebenen E-Mail Adresse zvs@kreis-slk.de.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-30 Auftragsbekanntmachung
2016-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Ca. 3 000 bis 5 000 t sonstige Abfälle.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzlamndkreis.de 🌏
E-Mail: zvs@kreis-slk.de 📧
Telefon: +49 3471684-0 📞
Fax: +49 3471684-2828 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 107-191611
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Fragen zur Ausschreibung werden bis zum 28.6.2016; 12:00 Uhr in schriftlicher Form durch die Ausschreibende Stelle entgegengenommen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de Interessierte Teilnehmer am Verfahren haben sich unter zvs@kreis-slk.de anzumelden. Es erfolgt keine elektronische Vergabe. Angebote können postalisch oder persönlich unter den angegebenen Kontaktdaten, Abschnitt I.1), eingereicht werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und Entsorgung der vom Kreiswirtshaftsbetrieb des Salzlandkreises angelieferten sonstigen Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen. Dabei handelt es sich um ca. 3 000 bis 5 000 t sonstiger Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (AVV 19 12 12) aus der Sortier- und Umladeanlage in Schönebeck (Elbe). Als Mittelwert wird eine Menge von 4 000 t/a angenommen. Eine Mengengarantie kann vom Auftraggeber nicht gegeben werden. Es wird keine elektronische Vergabe durchgeführt. Bewerber, die Interesse an dieser Ausschreibung haben, melden sich bitte per E-Mail unter der angegebenen E-Mail Adresse zvs@kreis-slk.de.
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Referenznummer: 10.70.2/0048/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schönebeck (Elbe).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, b sich das Unternehmen nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) das Unternehmen die Verpflichtung nicht in Liquidation befindet, c) die Vertreter des Unternehmens zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, e) die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zutreffend sind,, f) keine rechtskräftige Verurteilung von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt: – § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), – § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), – § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, – - § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 334 des Strafgesetzbuches ( Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), – -§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. – Gewerbe- oder Bundeszentralregisterauszug – Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, der nicht älter als 6 Monate ist. Bei Bietern aus nicht deutschsprachigen EU-Mitgliedsländern mit amtlich bestätigter Übersetzung a)über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, b sich das Unternehmen nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) das Unternehmen die Verpflichtung nicht in Liquidation befindet, c) die Vertreter des Unternehmens zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, e) die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zutreffend sind,, f) keine rechtskräftige Verurteilung von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt: – § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), – § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), – § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, – - § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 334 des Strafgesetzbuches ( Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), – -§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. – Gewerbe- oder Bundeszentralregisterauszug – Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, der nicht älter als 6 Monate ist. Bei Bietern aus nicht deutschsprachigen EU-Mitgliedsländern mit amtlich bestätigter Übersetzung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsbetrieb – Genehmigungder für die Entsorgung vorgesehenen Anlage – Umsätze gleichgelagerter Aufträge der letzten 3 Geschäftsjahre.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 3 % Gewährleistung ab 250 000 EUR Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es wird keine elektronische Vergabe durchgeführt. Bewerber, die Interesse an dieser Ausschreibung haben, melden sich bitte per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse zvs@kreis-slk.de.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-05 📅
Öffnungsort: Bernburg (Saale).
Ort des Eröffnungstermins: Bernburg (Saale).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis, Eigenbetrieb Kreiswirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Magdeburger Straße 252
Postort: Schönebeck (Elbe)
Postleitzahl: 39218
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Poselke
Internetadresse: www.salzlamndkreis.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.70.2/0048/2016
Zusätzliche Informationen
Fragen zur Ausschreibung werden bis zum 28.6.2016; 12:00 Uhr in schriftlicher Form durch die Ausschreibende Stelle entgegengenommen. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de
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Interessierte Teilnehmer am Verfahren haben sich unter zvs@kreis-slk.de anzumelden. Es erfolgt keine elektronische Vergabe. Angebote können postalisch oder persönlich unter den angegebenen Kontaktdaten, Abschnitt I.1), eingereicht werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale), zu richten.
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Quelle: OJS 2016/S 107-191611 (2016-05-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzlandkreis.de 🌏
Telefon: +49 03471/684-1291 📞
Fax: +49 03471/684-2822 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 188-337808
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 107-191611
ABl. S-Ausgabe: 188

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-26 📅
Name: Recyclinghof Farsleben GmbH
Postanschrift: Schienenweg 1
Postort: Farsleben
Postleitzahl: 39326
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Quelle: OJS 2016/S 188-337808 (2016-09-26)