Der Salzlandkreis führt das Einsammeln und Transportieren des Materials mit der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 -Papier und Pappe/Karton – in seinem Entsorgungsgebiet durch. Dazu bedient er sich seines Eigenbetriebes „Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises“. Für die Verwertung dieser Fraktion hält der Salzlandkreis keine eigenen Kapazitäten vor. Papier und Pappe/Kartonagen (ASN 20 01 01), im Wesentlichen zusammengesetzt aus Zeitungen,Zeitschriften und anderen grafischen Papieren sowie Büropapieren und Kartonagen, werden durch die Sammelfahrzeuge des Kreiswirtschaftsbetriebes gemeinsam mit Verpackungen aus Papier und Pappe (ASN 15 01 01) der Dualen Systeme eingesammelt. Das Material wird der Sortier- und Umladestation in 39218 Schönebeck angedient und zur Verwertung übergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung einer Gesamtmenge von etwa 11 000 t – 13 000 t PPK, eine Mengengarantie kann vom Auftraggeber nicht gegeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: Etwa 11 000 t bis 13 000 t PPK.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis
Postanschrift: Karlsplatz 37
Postleitzahl: 06406
Postort: Bernburg (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.salzlandkreis.de🌏
E-Mail: zvs@kreis-slk.de📧
Telefon: +49 34716840📞
Fax: +49 34716842828 📠
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Salzlandkreis führt das Einsammeln und Transportieren des Materials mit der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 -Papier und Pappe/Karton – in seinem Entsorgungsgebiet durch. Dazu bedient er sich seines Eigenbetriebes „Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises“.
Der Salzlandkreis führt das Einsammeln und Transportieren des Materials mit der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 -Papier und Pappe/Karton – in seinem Entsorgungsgebiet durch. Dazu bedient er sich seines Eigenbetriebes „Kreiswirtschaftsbetrieb des Salzlandkreises“.
Für die Verwertung dieser Fraktion hält der Salzlandkreis keine eigenen Kapazitäten vor.
Papier und Pappe/Kartonagen (ASN 20 01 01), im Wesentlichen zusammengesetzt aus Zeitungen,Zeitschriften und anderen grafischen Papieren sowie Büropapieren und Kartonagen, werden durch die Sammelfahrzeuge des Kreiswirtschaftsbetriebes gemeinsam mit Verpackungen aus Papier und Pappe (ASN 15 01 01) der Dualen Systeme eingesammelt.
Papier und Pappe/Kartonagen (ASN 20 01 01), im Wesentlichen zusammengesetzt aus Zeitungen,Zeitschriften und anderen grafischen Papieren sowie Büropapieren und Kartonagen, werden durch die Sammelfahrzeuge des Kreiswirtschaftsbetriebes gemeinsam mit Verpackungen aus Papier und Pappe (ASN 15 01 01) der Dualen Systeme eingesammelt.
Das Material wird der Sortier- und Umladestation in 39218 Schönebeck angedient und zur Verwertung übergeben.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und Verwertung einer Gesamtmenge von etwa 11 000 t – 13 000 t PPK, eine Mengengarantie kann vom Auftraggeber nicht gegeben werden.
Referenznummer: 10.70.2/30/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schönebeck (Elbe).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) die Vertreter des Unternehmens nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
e) die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zutreffend sind,
f) das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
g) keine rechtskräftige Verurteilung von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, – - § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, – - § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 334 des Strafgesetzbuches ( Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— § 334 des Strafgesetzbuches ( Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), – -§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), – -§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
— Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens für eine Betriebshaftpflichtversicherung/Betriebsunterbrechungsversicherung.
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, der nicht älter als 6 Monate ist. Bei Bietern aus nicht deutschsprachigen EU-Mitgliedsländern mit amtlich bestätigter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Übersicht über den Umsatz gleichgelagerter Aufträge in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichend Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbechreibung, beschriebenen Leistung verfügt;
— Eigenerklärung des Bieters, dass er sich bei seinen Nachauftragnehmern durch vertragliche Regelungen so abgesichert hat, dass er in der Lage ist, die gebotenen Preise für die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen;
— Verpflichtungserklärung des Entsorgungs- bzw. Verwertungsbetriebes und eventueller Zwischenhändler, die aus der Vertragserfüllung anfallenden Abfallmengen während der Vertragslaufzeit anzunehmen.
Bieter aus EU-Mitgliedstaaten, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und zu allen Unterlagen eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Miitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden Bieter aus EU-Mitgliedstaaten, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und zu allen Unterlagen eine amtliche Übersetzung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bietergemeinschaften müssen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die entsprechenden Nachweise vorlegen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Miitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden Bieter aus EU-Mitgliedstaaten, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und zu allen Unterlagen eine amtliche Übersetzung beizufügen.
Gleiches gilt für Nachauftragnehmer.
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Genehmigung der für die Verwertung vorgesehenen Anlage.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Punkt III.2.2).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
5 % Vertragserfüllung;
3 % Gewährleistung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe Verzug zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 10 v. H. der Auftragssumme begrenzt bzw. gemäß Vergabeunterlagen (Vertragsentwurf).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen können nur versendet werden, wenn auf der Überweisung der Verwendungszweck angeben wurde (04.22.00302016),
gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse mit Tel.-Nr./Fax ) bei der Zentralen Vergabestelle abgefordert wurden, das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Eine elektronische Vergabe wird nicht durchgeführt.
Verwendungszweck: 04.22.00302016,
Kreditinstitut: Salzlandsparkasse,
IBAN: DE89 8005 5500 0220 0000 69,
BIC: NOLADE21SES.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-23 📅
Öffnungsort: Bernburg (Saale).
Ort des Eröffnungstermins: Bernburg (Saale).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höchster Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Poselke
Internetadresse: www.salzlandkreis.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 10.70.2/30/2016
Zusätzliche Informationen
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 069-120041 (2016-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salzlandkreis, Zentrale Vergabestelle, Karlsplatz 37
Kontakt
Telefon: +49 03471/684-1291📞
Fax: +49 03471/684-2822 📠