Salzlandkreis, Sonderbeförderung von Schülern im Freigestellten Schülerverker
Der Salzlandkreis als Träger der Schülerbeförderung ist verpflichtet, Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern. Hierbei handelt es sich um Schülerinnen und Schüler, die wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung zu folgenden Schulorten befördert werden müssen: Aschersleben, Alsleben, Belleben, Beesenlaublingen, Halberstadt, Halle (Saale), Könnern, Nachterstedt, Schönebeck und Wolmirsleben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-07-06
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Auftragsbekanntmachung
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2016-07-11
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Ergänzende Angaben
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2016-07-19
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Ergänzende Angaben
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2016-12-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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