Sammlung von Restmüll mit Behältermanagement (Los 1), Bioabfallsammlung (Los 2), Altpapiersammlung mit ggf. Umschlag (Los 3), Sperrmüllsammlung (Los 4) für ZV FD, Sammlung von PPK mit Gefäßgestellung und ggf. Umschlag für Stadt FD (Los 5)
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda
Postanschrift: Wörthstraße 15
Postleitzahl: 36037
Postort: Fulda
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de📧
Telefon: +49 661-6006-469📞
Fax: +49 661-6006-430 📠
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Ausschreibung der Leistungen der Lose 1-4 erfolgt im Namen und Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda.
Ansprechpartner für Auskünfte für die Lose 1-4: Siehe I.1
Die Ausschreibung der Leistungen des Loses 5 erfolgt im Namen und Auftrag der Stadt Fulda, Der Magistrat, Schlossstr. 1, 36037 Fulda.
Auskünfte erteilt das Grünflächen-, Umwelt- und Friedhofsamt, Abteilung Abfallwirtschaft
Ansprechpartner für Auskünfte bezüglich Los 5:
Herr Wolfgang Strack
Tel: 0661-102-1783, Fax.-2783
E-Mail: Wolfgang.Strack@fulda.de.
nachr. HAD-Ref. : 201/410
nachr. V-Nr/AKZ: FD 01/16.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Ausschreibung der Leistungen der Lose 1-4 erfolgt im Namen und Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda.
Ansprechpartner für Auskünfte für die Lose 1-4: Siehe I.1
Die Ausschreibung der Leistungen des Loses 5 erfolgt im Namen und Auftrag der Stadt Fulda, Der Magistrat, Schlossstr. 1, 36037 Fulda.
Auskünfte erteilt das Grünflächen-, Umwelt- und Friedhofsamt, Abteilung Abfallwirtschaft
Sammlung von ca. 23.000 Mg/a Restmüll mit Betrieb eines Identsystems im Zweckverbandsgebiet
Gefäßentleerung Restmüll 14tägig oder 4wöchentlich, 1.100l tlw. alle 7 Tage bzw. auf Abruf
ca. 935.000 Entleerungen/a
Behältermanagement für die im Eigentum des AG befindlichen Gefäße.
Bewirtschaftung von ca. 47.500 Restmüllgefäße 120l-1.100l, ca. 34.200 Bioabfallgefäße 120l und 240l, ca. 46.000 PPK-Gefäße 240l und 1.100l.
Ca. 3.800 Grundstücksanfahrten pro Jahr
Lieferung von Abfallgefäßen, die während der Vertragslaufzeit benötigt werden: ca. 330 MGB/a 120l, 650 MGB/a 240l, 7 MGB/a 360l, 2 MGB/a 660l, 70 MGB 1.100l. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only), Behälter kompatibel zum Gefäßbestand des AG (Gefäße der ese GmbH).
Lieferung von Abfallgefäßen, die während der Vertragslaufzeit benötigt werden: ca. 330 MGB/a 120l, 650 MGB/a 240l, 7 MGB/a 360l, 2 MGB/a 660l, 70 MGB 1.100l. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only), Behälter kompatibel zum Gefäßbestand des AG (Gefäße der ese GmbH).
Los 2:
Sammlung von ca. 16.000 Mg/a Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems im 14tägigen Rhythmus im Zweckverbandsgebiet.
Entleerung von ca. 34.200 MGB 120 und 240l
ca. 716.000 Entleerungen/a
Option Nachrüstung von Sammelfahrzeugen mit Störstoffdetektor Maier&Fabris gegen Kostenerstattung.
Los 3: Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems, ca. 12.000 Mg/a im 4wöchentlichen Rhythmus im Zweckverbandsgebiet.
Behälterbestand ca. 46 000 Müllgefäße 240l + 1.100 l für PPK.
ca. 544.000 Entleerungen/a
ggf. Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.
ggf. Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.
Los 4: Sammlung von Restsperrmüll und Altholz incl. Einrichtung und Betrieb einer Anmelde-Hotline im Zweckverbandsgebiet.
ca. 1.600 Mg/a Restsperrmüll und ca. 2.000 Mg/a Altholz.
Übernahme der Anmeldedaten des Webseitenformulars des AG.
Wenn der AN eine Nachsortierung vornimmt, können die Fraktionen gemeinsam gesammelt werden.
Verarbeitung der Anmeldedaten incl. Kommunikation mit den Anmeldern (Terminvergabe, Beratung usw.) ist Sache des AN.
Los 5:
Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems, ca. 4.050 Mg/a im monatlichen Rhythmus im Gebiet der Stadt Fulda.
Gestellung von Mietgefäßen (neu) incl. Bewirtschaftung der Abfallgefäße, ca. 13 500 Müllgefäße 240l, ca. 1.030 MGB 1.100 l für PPK. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only),
Gestellung von Mietgefäßen (neu) incl. Bewirtschaftung der Abfallgefäße, ca. 13 500 Müllgefäße 240l, ca. 1.030 MGB 1.100 l für PPK. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only),
Ggf. Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Gesamtumschlagmenge: bis ca. 5.200 Mg/a, Annahme von Anlieferungen aus der Container- und Vereinssammlung sowie der Erfassung auf dem Wertstoffhof.
Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.
Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Restmüll mit Betrieb eines Identsystems und Durchführung des Behältermanagements
Kurze Beschreibung:
Sammlung von Restmüll mit Betrieb eines Identsystems mit Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (Fa. c-trace…
… GmbH).Behältermanagement für die im Eigentum des AG befindlichen Gefäße (Behälterbewirtschaftung) incl. Gestellung eines BehälterlagersLieferung von Gefäßen, die in der Vertragslaufzeit benötigt werden. Die vom AN zu liefernden Gefäße müssen kompatibel zum Gefäßbestand des AG sein.
… GmbH).
Behältermanagement für die im Eigentum des AG befindlichen Gefäße (Behälterbewirtschaftung) incl. Gestellung eines Behälterlagers
Lieferung von Gefäßen, die in der Vertragslaufzeit benötigt werden. Die vom AN zu liefernden Gefäße müssen kompatibel zum Gefäßbestand des AG sein.
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.2.5.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems
Kurze Beschreibung:
Sammlung von Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems mit Weitergabe der Entleerungsdaten an die Software des AG (Fa. c-trace…
… GmbH).Auf Anforderung des AG muss vom AN gegen Kostenerstattung ein System zur Störstofferkennung (Maier&Fabris) an Sammelfahrzeugen installiert und betrieben werden.
… GmbH).
Auf Anforderung des AG muss vom AN gegen Kostenerstattung ein System zur Störstofferkennung (Maier&Fabris) an Sammelfahrzeugen installiert und betrieben werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Altpapier (PPK) mit Betrieb eines Identsystems
Kurze Beschreibung:
Altpapiersammlung, 4-wöchentliche Entleerung der Eigentumsgefäße des…
… AGggf. Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.Ggf. wird auf der landkreiseigenen Umschlaganlage in Kalbach (Abfall- und Energiezentrum Kalbach – AEZ) umgeschlagen, wenn die Ausschreibung ergibt, dass ein Umschlag auf dem AEZ wirtschaftlicher ist im Vergleich zum Umschlag durch den AN.
… AG
Ggf. wird auf der landkreiseigenen Umschlaganlage in Kalbach (Abfall- und Energiezentrum Kalbach – AEZ) umgeschlagen, wenn die Ausschreibung ergibt, dass ein Umschlag auf dem AEZ wirtschaftlicher ist im Vergleich zum Umschlag durch den AN.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Sperrmüll und Altholz
Kurze Beschreibung:
Sammlung von Restsperrmüll und Altholz incl. Einrichtung und Betrieb einer Anmelde-Hotline im Zweckverbandsgebiet. Dem AN ist es überlassen, ob er Sperrmüll und Altholz gemeinsam sammelt und nachsortiert oder die beiden Abfallfraktionen getrennt einsammelt.
Sammlung von Restsperrmüll und Altholz incl. Einrichtung und Betrieb einer Anmelde-Hotline im Zweckverbandsgebiet. Dem AN ist es überlassen, ob er Sperrmüll und Altholz gemeinsam sammelt und nachsortiert oder die beiden Abfallfraktionen getrennt einsammelt.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems incl. Behältergestellung und -bewirtschaftung
Kurze Beschreibung:
Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems, ca. 4.050 Mg/a im monatlichen Rhythmus im Gebiet der Stadt Fulda.Gestellung von Mietgefäßen (neu) incl. Bewirtschaftung der Abfallgefäße, ca. 13 500 Müllgefäße 240l, ca. 1.030 MGB 1.100 l für PPK. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only),Ggf. Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Gesamtumschlagmenge: bis ca. 5.200 Mg/a, Annahme von Anlieferungen aus der Container- und Vereinssammlung sowie der Erfassung auf dem Wertstoffhof.Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.Ggf. wird auf der landkreiseigenen Umschlaganlage in Kalbach (Abfall- und Energiezentrum Kalbach – AEZ) umgeschlagen, wenn die Ausschreibung ergibt, dass ein Umschlag auf dem AEZ wirtschaftlicher ist im Vergleich zum Umschlag durch den AN. Standort der Umschlaganlage: http://maps.google.de/maps?f=d&source=s_d&saddr=50.420953,9.660351&daddr=&hl=de&geocode=&mra=dme&mrcr=0&mrsp=0&sz=17&sll=50.421832,9.664332&sspn=0.009488,0.023357&ie=UTF8&t=h&z=17
Sammlung von PPK mit Betrieb eines Identsystems, ca. 4.050 Mg/a im monatlichen Rhythmus im Gebiet der Stadt Fulda.Gestellung von Mietgefäßen (neu) incl. Bewirtschaftung der Abfallgefäße, ca. 13 500 Müllgefäße 240l, ca. 1.030 MGB 1.100 l für PPK. Behälter nach EN 840 und RAL-GZ 951/1 mit montierten Qualitätstranspondern FDX nach DIN 30745 und BDE-Standard (Read-Only),Ggf. Gestellung und Betrieb einer Umschlagstelle. Gesamtumschlagmenge: bis ca. 5.200 Mg/a, Annahme von Anlieferungen aus der Container- und Vereinssammlung sowie der Erfassung auf dem Wertstoffhof.Der Standort der Übergabestelle muss im max. 15 km (gemessen als Straßen-km) von der Stadtgrenze von Fulda entfernt gelegen sein und im Landkreis Fulda oder im Gebiet der Stadt Fulda liegen. Ebenfalls beträgt die max. Entfernung zur nächstgelegenen Bundesstraße 5 km (Straßen-km) im Landkreis- oder Stadtgebiet von Fulda. Der Standort muss für LKW bis 44 Mg und max. 18m Länge (LKW-Zug) befahrbar sein, dies gilt auch für die Zufahrt, die sichergestellt sein muss. Der Standort muss mit einer eichamtlich geprüften Waage, geeignet für die Verwiegung der LKW bis 44 Mg, ausgestattet sein.Ggf. wird auf der landkreiseigenen Umschlaganlage in Kalbach (Abfall- und Energiezentrum Kalbach – AEZ) umgeschlagen, wenn die Ausschreibung ergibt, dass ein Umschlag auf dem AEZ wirtschaftlicher ist im Vergleich zum Umschlag durch den AN. Standort der Umschlaganlage: http://maps.google.de/maps?f=d&source=s_d&saddr=50.420953,9.660351&daddr=&hl=de&geocode=&mra=dme&mrcr=0&mrsp=0&sz=17&sll=50.421832,9.664332&sspn=0.009488,0.023357&ie=UTF8&t=h&z=17
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption für 2 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: FD 01/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Fulda (Los 1-4) und Stadt Fulda (Los 5).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis
Nachweis der Zuverlässigkeit: Abgabe von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Angebotsschreiben (Bestandteil der auf CD-R verfügbaren Verdingungsunterlagen bei), für Angebote mit Nachunternehmen und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Erklärung nach Formular Eigenerklärung nach Angebotsschreiben). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Angebotsschreiben abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist
Nachweis der Zuverlässigkeit: Abgabe von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit gemäß Angebotsschreiben (Bestandteil der auf CD-R verfügbaren Verdingungsunterlagen bei), für Angebote mit Nachunternehmen und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Erklärung nach Formular Eigenerklärung nach Angebotsschreiben). Die Eigenerklärung des Bieters ist mit seiner Unterschrift unter dem Angebotsschreiben abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG unterschreibt oder die Eigenerklärung von allen Mitgliedern der BG unterschrieben ist
Will sich ein Bieter auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich bezüglich der Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Partnerunternehmens in einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers o. ä.) berufen (Eignungsleihe), so hat er dies im Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A).
Will sich ein Bieter auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich bezüglich der Zuverlässigkeit) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Partnerunternehmens in einer Bietergemeinschaft, eines Nachunternehmers o. ä.) berufen (Eignungsleihe), so hat er dies im Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das den Verdingungsunterlagen auf CD-R beigefügte Formular „Formular Umsatzangaben.doc“ zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung der Abfuhrlogistik bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das den Verdingungsunterlagen auf CD-R beigefügte Formular „Formular Umsatzangaben.doc“ zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein.
Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.) darüber vorzulegen, dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestens eine Erklärung durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG oder seines Beauftragten ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.) darüber vorzulegen, dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird.
Zur Eignungsleihe: wie unter III.2.1) aufgeführt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1 bis 3 und Los 5: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB.docx“ (Ordner Formulare für das Angebot, Beilage der Verdingungsunterlagen) über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung (MGB oder DU oder beides) mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Tele-fonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 10.000 MGB (oder DU) pro Sammelgebiet (=Referenz) logistisch beherrscht. Das heißt, dass er in den vergangenen 3 Jahren die Behälterentleerung selbst in dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen, so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene Mindestbehälteranzahl von 10.000 MGB einer Fraktion erreicht oder überschritten wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfallabfuhr in entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB.docx“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R).
Los 1 bis 3 und Los 5: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB.docx“ (Ordner Formulare für das Angebot, Beilage der Verdingungsunterlagen) über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung (MGB oder DU oder beides) mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Tele-fonnummer. Der Bieter muss nachweisen, dass er mindestens Sammelgebiete mit einem Behälterbestand einer Fraktion von mindestens 10.000 MGB (oder DU) pro Sammelgebiet (=Referenz) logistisch beherrscht. Das heißt, dass er in den vergangenen 3 Jahren die Behälterentleerung selbst in dem benannten Gebiet durchgeführt haben muss, wobei das Sammelgebiet von einem Standort des Bieters (z.B. Niederlassung) aus logistisch überplant und der Fahrzeugeinsatz von dort aus disponiert wird. Kann der Bieter das Kriterium mit einer Referenz nicht erfüllen, so können mehrere Referenzen angegeben werden, bei denen in der Summe die angegebene Mindestbehälteranzahl von 10.000 MGB einer Fraktion erreicht oder überschritten wird. Die Sammelgebiete müssen hierbei nicht räumlich unmittelbar aneinandergrenzen. Dem AG kommt es bei den Referenznachweisen darauf an, dass der Bieter über die erforderliche Erfahrung in der logistischen Überplanung und Durchführung der Abfallabfuhr in entsprechenden Sammelgebiete verfügt, wobei das Sammelgebiet, welches vom Bieter abgefahren wird, ebenfalls die bestimmte Mindestgröße – hier gemessen an der Anzahl der Behälter einer Fraktion im Gebiet – haben muss. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Formular Referenzen Abfallabfuhr MGB.docx“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R).
Los 1 bis 3 und Los 5: Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate. Mindestens ein Referenzprojekt ist zu benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem“ (Ordner Formulare auf CD-R, Beilage der Verdingungsunterlagen) zu verwenden. Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Unterschrift eines Vertreters des Auftraggebers bestätigt ist. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft. Inhaltlich gleichlautende Formulare aus anderen Ausschreibungen dürfen verwendet werden.
Los 1 bis 3 und Los 5: Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate. Mindestens ein Referenzprojekt ist zu benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem“ (Ordner Formulare auf CD-R, Beilage der Verdingungsunterlagen) zu verwenden. Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Unterschrift eines Vertreters des Auftraggebers bestätigt ist. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand / Zweckverband / Kommunalgesellschaft. Inhaltlich gleichlautende Formulare aus anderen Ausschreibungen dürfen verwendet werden.
Los 4: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Formular Referenzen Sperrmüllabfuhr Los 4.docx“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) der vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von sperrigen Abfällen (Restsperrmüll, Altholz usw.) mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. Der Bieter muss nachweisen, dass er in den vergangenen 3 Jahren mindestens sperrige Abfälle in einer Mindestmenge von 1.000 Mg/a im Durchschnitt pro Jahr über alle Referenzen abgefahren hat. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Referenzen Sperrmüllabfuhr Los 4.docx“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R).
Los 4: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Formular Referenzen Sperrmüllabfuhr Los 4.docx“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R) der vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von sperrigen Abfällen (Restsperrmüll, Altholz usw.) mit Benennung des jeweiligen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. Der Bieter muss nachweisen, dass er in den vergangenen 3 Jahren mindestens sperrige Abfälle in einer Mindestmenge von 1.000 Mg/a im Durchschnitt pro Jahr über alle Referenzen abgefahren hat. Es gelten die Erläuterungen im Formblatt „Referenzen Sperrmüllabfuhr Los 4.docx“ (Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R).
Nur Los 3 und 5, und auch nur, wenn der Bieter eine Umschlagstelle stellt: Erklärung gemäß Formblatt „Formular Erklärung zur Gestellung einer Umschlagstelle.docx“ (Ordner Formulare, Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R). Wenn der Bieter keine Umschlagstelle stellt, entfällt die Vorlage der Erklärung. Wenn der Bieter nur für eines der beiden Lose eine Umschlagstelle stellt, können die entsprechenden unzutreffenden Passagen gestrichen werden (wenn beispielsweise die Umschlagstelle nur dem Zweckverband zur Verfügung gestellt wird, kann „Stadt Fulda bzw. 01.01.2017“ gestrichen werden).
Nur Los 3 und 5, und auch nur, wenn der Bieter eine Umschlagstelle stellt: Erklärung gemäß Formblatt „Formular Erklärung zur Gestellung einer Umschlagstelle.docx“ (Ordner Formulare, Beilage der Verdingungsunterlagen auf CD-R). Wenn der Bieter keine Umschlagstelle stellt, entfällt die Vorlage der Erklärung. Wenn der Bieter nur für eines der beiden Lose eine Umschlagstelle stellt, können die entsprechenden unzutreffenden Passagen gestrichen werden (wenn beispielsweise die Umschlagstelle nur dem Zweckverband zur Verfügung gestellt wird, kann „Stadt Fulda bzw. 01.01.2017“ gestrichen werden).
Zur Eignungsleihe: wie unter III.2.1) aufgeführt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Los 1-5: Darstellung des für die ausgeschriebene Leistung erforderlichen Fahrzeug- und Personaleinsatzes einschließlich Benennung der Sammelleistungen, die der Angebotskalkulation zugrunde liegen. Aus den Angaben und Darlegungen muss hervorgehen, dass die Leistung entsprechend den Anforderungen der Verdingungsunterlagen sicher zu erbringen ist (Kapazitätsnachweis). Bezogen auf die Lose 1-3 kann der Kapazitätsnachweis auf einem Formblatt geführt werden, getrennte Nachweise sind ebenfalls möglich und zulässig (in diesem Fall bleiben die entsprechenden unzutreffenden Zeilen unausgefüllt). Los 1-3 und 5: Die anzugebenden Sammelleistungen beziehen sich auf die anzugebende durchschnittliche Behälterentleerungszahl pro Fahrzeug und Tag, der Sammelzeit sowie der Gesamtzeitbedarf incl. Zeitbedarf für die An- und Abfahrt in das Sammelgebiet sowie die Angabe der erforderlichen Anzahl an Sammelfahrzeugen. Hierzu ist das beigefügte Formblatt „Formular Kapazitätsnachweis Los 1-3“ bzw. „Formular Kapazitätsnachweis Los 5.docx“ (auf CD-R, Beilage der Verdingungsunterlagen) zu verwenden. Los 4: Die Ausführungen gelten sinngemäß, für den Kapazitätsnachweis zu Los 4 steht ebenfalls ein Formblatt bzw. Formular (auf CD-R) zur Verfügung.
Los 1-5: Darstellung des für die ausgeschriebene Leistung erforderlichen Fahrzeug- und Personaleinsatzes einschließlich Benennung der Sammelleistungen, die der Angebotskalkulation zugrunde liegen. Aus den Angaben und Darlegungen muss hervorgehen, dass die Leistung entsprechend den Anforderungen der Verdingungsunterlagen sicher zu erbringen ist (Kapazitätsnachweis). Bezogen auf die Lose 1-3 kann der Kapazitätsnachweis auf einem Formblatt geführt werden, getrennte Nachweise sind ebenfalls möglich und zulässig (in diesem Fall bleiben die entsprechenden unzutreffenden Zeilen unausgefüllt). Los 1-3 und 5: Die anzugebenden Sammelleistungen beziehen sich auf die anzugebende durchschnittliche Behälterentleerungszahl pro Fahrzeug und Tag, der Sammelzeit sowie der Gesamtzeitbedarf incl. Zeitbedarf für die An- und Abfahrt in das Sammelgebiet sowie die Angabe der erforderlichen Anzahl an Sammelfahrzeugen. Hierzu ist das beigefügte Formblatt „Formular Kapazitätsnachweis Los 1-3“ bzw. „Formular Kapazitätsnachweis Los 5.docx“ (auf CD-R, Beilage der Verdingungsunterlagen) zu verwenden. Los 4: Die Ausführungen gelten sinngemäß, für den Kapazitätsnachweis zu Los 4 steht ebenfalls ein Formblatt bzw. Formular (auf CD-R) zur Verfügung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme (Summe der Jahresvergütungen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Abrechnung der erbrachten Leistung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mit dem Angebot hat die Bietergemeinschaft die Gründe und Motive für die Zusammenarbeit darzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach §1 GWB belegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach HVTG (Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt, Beilage der Verdingungsunterlagen). Die Verpflichtungserklärung muss vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung des Erstattungsbetrags für Verdingungsunterlagen in Höhe von 31 EUR für Los 1, 27 EUR für Los 2, 28 EUR für Los 3, 23 EUR für Los 4 und 31 EUR für Los 5 zuzüglich 16 EUR für CD-R (CD-R ist nur einmal erforderlich, da sie für alle 5 Lose die entsprechenden Informationen enthält) auf das Konto PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs, IBAN DE76 8208 0000 0953651600, BIC DRESDEFF827. Nachweis der Einzahlung durch bankbestätigtem Überweisungsträger oder ähnliches. Nachweise, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden als Einzahlungsnachweise akzeptiert. Der Betrag wird quittiert.
Überweisung des Erstattungsbetrags für Verdingungsunterlagen in Höhe von 31 EUR für Los 1, 27 EUR für Los 2, 28 EUR für Los 3, 23 EUR für Los 4 und 31 EUR für Los 5 zuzüglich 16 EUR für CD-R (CD-R ist nur einmal erforderlich, da sie für alle 5 Lose die entsprechenden Informationen enthält) auf das Konto PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs, IBAN DE76 8208 0000 0953651600, BIC DRESDEFF827. Nachweis der Einzahlung durch bankbestätigtem Überweisungsträger oder ähnliches. Nachweise, die per Fax oder E-Mail eingehen, werden als Einzahlungsnachweise akzeptiert. Der Betrag wird quittiert.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Blachnik
Name: PAW Dipl. Ing. Dietmar Kuhs
Postanschrift: Auf dem Wassergraben 18
Postort: Bad Sooden-Allendorf
Postleitzahl: 37242
Kontaktperson: Herrn Kuhs
Telefon: +49 5652-91627📞
E-Mail: mail@paw-kuhs.de📧
Fax: +49 5652-91629 📠
URL für weitere Informationen: http://www.paw-kuhs.de🌏
URL der Dokumente: http://www.paw-kuhs.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FD 01/16
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 19 EG Abs. 3 lit a) VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, ausgeschlossen werden. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise vom Auftraggeber nach § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachgefordert werden. Fordert jedoch der Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach und liefert der Bieter diese nicht binnen der von dem Auftraggeber gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig ab, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Ausschreibung der Leistungen der Lose 1-4 erfolgt im Namen und Auftrag des Zweckverbandes Abfallsammlung für den Landkreis Fulda.
Ansprechpartner für Auskünfte für die Lose 1-4: Siehe I.1
Die Ausschreibung der Leistungen des Loses 5 erfolgt im Namen und Auftrag der Stadt Fulda, Der Magistrat, Schlossstr. 1, 36037 Fulda.
Auskünfte erteilt das Grünflächen-, Umwelt- und Friedhofsamt, Abteilung Abfallwirtschaft
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 107 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 076-134551 (2016-04-14)