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1) Die örtliche Präsenz ist durchgehend sicherzustellen: die Baumaßnahmen erfolgen zum Teil im 2-Schicht-Betrieb (früh/spät), Wochenend-/Feiertagsarbeit ist nicht ausgeschlossen. Die personelle Kontinuität vor Ort ist möglichst sicherzustellen.
2) Erfüllung des projektspezifischen CAD-Pflichtenheftes.
3) Dokumentation/Kommunikation über internetbasierten Projektraum.
4) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Ziffer III.1.2.
5) Der Bewerber darf bei der Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben.
6) Pflichten gemäß TVgG NRW (Erklärungen werden im Falle der Einladung zur Verhandlung abgefordert):
a) Bewerber sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bekannt: Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß §4 TVgG NRW;
b) Bewerber: Verpflichtungserklärung betreffend Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß §19 TVgG NW.