Ausschreibungs-Nr.: WSFVE619.
Bodenbelagsarbeiten.
Die Bodenbelagsarbeiten werden im denkmalgeschützten Bestandsgebäude ausgeführt. Es wird die ELT-Zentrale und ein Depot-/Lagerraum mit Kautschukböden ausgelegt.
Die Ausführung erfolgt in einer Bauphase und mit Unterbrechungen innerhalb der Bauphase.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Friedberg
Postanschrift: Marienplatz 7
Postort: Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8216002300📞
E-Mail: wsf@friedberg.de📧
Fax: +49 8216002390 📠
Region: Aichach-Friedberg🏙️
URL: www.friedberg.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung und Umnutzung Wittelsbacher Schloss Friedberg; VE 619 Bodenbelagsarbeiten.”
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelagsarbeiten📦 Beschreibung
Ort der Leistung: Aichach-Friedberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schloßstraße 21
86316 Friedberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Bodenbelagsarbeiten.
Die Bodenbelagsarbeiten werden im denkmalgeschützten Bestandsgebäude ausgeführt. Es wird die ELT-Zentrale und ein Depot-/Lagerraum mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Bodenbelagsarbeiten.
Die Bodenbelagsarbeiten werden im denkmalgeschützten Bestandsgebäude ausgeführt. Es wird die ELT-Zentrale und ein Depot-/Lagerraum mit Kautschukböden ausgelegt.
Die Ausführung erfolgt in einer Bauphase und mit Unterbrechungen innerhalb der Bauphase.
— 15 m Kautschuk antistatisch liefern und verlegen,
— 20 m Kautschuk elektrostatisch ableitend liefern und verlegen,
— 38 m elastische Sockelleisten liefern und verlegen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-03-28 📅
Datum des Endes: 2018-02-25 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 054-099142
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bodentechnik BIG IMAGE
Postanschrift: Albert-Einstein-Str. 11
Postort: Landsberg/Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Landsberg am Lech🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 8526.40 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).